EU-Urheberrechtsreform: Entscheidung für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Andreas Frischholz
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EU-Urheberrechtsreform: Entscheidung für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Bild: Leandro Neumann Ciuffo | CC BY 2.0

Die Entscheidung ist gefallen: Der Rechtsausschuss im EU-Parlament stimmte heute morgen für Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht. Ganz final ist die Entscheidung noch nicht. Kritiker hoffen nun auf die finale Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments – obwohl das normalerweise den Entscheidungen in den Ausschüssen folgt.

Im Rechtsausschuss wurde heute über die einzelnen Artikel der europäischen Urheberrechtsreform abgestimmt. Artikel 13 beinhaltet die Regeln für die Upload-Filter, angenommen wurde der Paragraph mit einer Mehrheit von 15 zu 10 Stimmen. Beim Leistungsschutzrecht betrugt die Mehrheit nur eine Stimme.

Das Ziel der Reform ist, Urheber stärker an den Einnahmen von sozialen Netzwerken zu beteiligen. Konzerne wie Facebook, Google samt YouTube oder Twitter sollen also zahlen, wenn geschützte Inhalte auf den Plattformen landen. Der Plan lautet daher: Wenn Nutzer rechtlich geschütztes Material hochladen, müssen die Betreiber das mittels Lizenzverträgen legitimieren oder den Upload direkt verhindern.

Möglich ist das aber nur mittels Upload-Filtern, die höchst umstritten sind. Von Upload-Filtern war im jüngsten Entwurf (Artikel 13) zwar direkt keine Rede mehr. Stattdessen heißt es aber, Plattformbetreiber müssten „wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen, um urheberrechtlich geschützte Uploads der Nutzer zu verhindern – eine vage Formulierung, die im Endeffekt auf dasselbe hinausläuft. Welche Plattformen nun genau von dem Vorhaben betroffen sind, lässt sich noch nicht abschließend sagen.

Kritik: Upload-Filter könnten Charakter des Internets in Europa verändern

Die Pläne sorgten im Vorfeld der Abstimmung für massiven Protest. Befürchtet wird ein Ende des bis dato bekannten offenen Internets. Wenn sämtliche Inhalte, die Nutzer hochladen, auf Urheberrechtsverletzungen hin überprüft werden müssten, schränke das die Meinungsfreiheit ein und könne etwa zu einem Ende der Meme-Kultur führen, so der Vorwurf. Ebenso könnten kleine und mittlere Dienste sowie Startups mit innovativen Geschäftsmodellen leiden. Kritik kommt dabei nicht nur von Netzaktivisten oder aus der Zivilgesellschaft. Selbst Wirtschaftsverbände wie der Bitkom und Eco sprachen angesichts der Upload-Filter von Zensur und einem Überwachungsapparat.

Ebenfalls umstritten sind die Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht. Suchmaschinenbetreiber wie Google sollen künftig Gebühren an Presseverlage zahlen, wenn Artikel aus den Online-Angeboten in den Suchergebnissen auftauchen. Entsprechende Gesetze in Deutschland und Spanien gelten als gescheitert.

Doch noch Änderung durch Abstimmung des EU-Parlaments im Plenum?

Gemeinhin gelten die Abstimmungen in den Ausschüssen als final, das EU-Parlament folgt den Voten in der Regel. In diesem Fall könnte es sich aber um eine der seltenen Ausnahmen handeln. Zu viel Widerstand hat das Vorhaben hervorgerufen. Julia Reda, EU-Abgeordnete und Urheberrechtsexpertin von den Piraten, verweist insbesondere auf den Protest von Jugendlichen, zu erkennen etwa über die zahlreichen YouTube-Videos. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärt sie: „Wenn sich das fortsetzt, könnte der Widerstand aus der Zivilgesellschaft die Abstimmung im Plenum beeinflussen.

Diese Abstimmung würde laut Reda vermutlich Anfang Juli stattfinden. Einschätzen lassen sich die Mehrheitsverhältnisse im Plenum demnach aber noch nicht.