Vodafone Pass: Zero-Rating-Angebot vor Gericht

Jan Wichmann
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Vodafone Pass: Zero-Rating-Angebot vor Gericht
Bild: Vodafone

Nachdem der Vodafone Pass als Zero-Rating-Leistung bereits kurz nach Vorstellung seitens der Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert wurde, folgt nun die Klage vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Ausgestaltung des Vodafone-Passes verstößt laut dem vzbv gegen geltendes EU-Recht.

EU-Nutzung und Tethering im Fokus

Schon zur Vorstellung der Zero-Rating-Leistung von Telekom (StreamOn) und Vodafone (Pass) stieß die vzbv die Bundesnetzagentur um eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung an. Nachdem bereits die Telekom mit StreamOn seitens der Bundesnetzagentur zu Anpassungen aufgefordert wurde, wurde unlängst auch Vodafone gerügt.

Vodafone Pass kann weiterhin gebucht werden, jedoch sind Anpassungen für die Nutzung in der EU erforderlich. Wir sorgen dafür, dass Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause. Kritikpunkte der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität hat Vodafone zwischenzeitlich ausgeräumt.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, zieht die vzbv nunmehr vor das Landgericht Düsseldorf. Kernpunkt der Klageschrift ist vor allem die Unvereinbarkeit mit dem geltenden europäischen Recht. Da der Vodafone Pass lediglich auf das deutsche Inland beschränkt ist, stützen sich die Verbraucherschützer insbesondere auf die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Die Zusatzleistung müsste den Verbraucherschützern zufolge demnach auch im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland zur Verfügung stehen. Gleiche Tatbestände sieht der vzbv bei der Internetnutzung über Hotspot / Tethering.

Verbraucher können den Vodafone-Pass derweil nur auf dem Gerät nutzen, das die entsprechende SIM-Karte enthält. Die Nutzung der Vertrags-Apps auf einem anderen Endgerät mittels Hotspot führt hingegen zu einer Anrechnung auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen.

Der weitere Werdegang ist noch ungewiss, da Vodafone selbst noch keine Stellungnahme zum Klageverfahren abgegeben hat.

Nachbesserung bei der Werbung

Die ebenfalls durch den vzbv angeprangerte Werbung zum Vodafone Pass, bei der lediglich aus einer Fußnote in einer Preistabelle die genauen Einschränkungen zum Vodafone Pass hervorgingen, wurde seitens Vodafone bereits überarbeitet.