Automotive-Dienste: Google will Bundes­kar­tell­amt mit Entkopplung zuvorkommen

Nicolas La Rocco
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Automotive-Dienste: Google will Bundes­kar­tell­amt mit Entkopplung zuvorkommen

Dem Bundeskartellamt sind Googles Bündelung von Diensten und Bedingungen der Google Automotive Services (GAS) laut einer rechtlichen Einschätzung vom Juni dieses Jahres ein Dorn im Auge, sodass Google potenziellen Konsequenzen jetzt mit einer Entkopplung der einzelnen Dienste und weiteren Anpassungen gegensteuern möchte.

Im Juni dieses Jahres war es zu einer vorläufigen rechtliche Einschätzung (PDF) des Bundeskartellamtes im Zusammenhang mit den Google Automotive Services gekommen, in der zahlreiche Praktiken des Unternehmens beanstandet wurden. Die „GAS“ sind Googles Dienste, die mit Android Automotive (auch Android Automotive OS) gekoppelt werden können, jedoch nicht genutzt werden müssen. Manche Autohersteller haben sich für die GAS entschieden, andere wiederum für Android Automotive mit zum Beispiel eigenem Android App Store, eigener Navigation oder eigenem Sprachassistenten.

Bundeskartellamt beanstandet Praktiken

Setzt ein Autohersteller hingegen auf die GAS, sind daran gewisse Bedingungen geknüpft, die im Juni vom Bundeskartellamt in mehreren Punkten beanstandet wurden.

  • Google bietet die Dienste Google Maps, Google Play und Google Assistant Fahrzeugherstellern nur als Bündel an (bezeichnet als „Google Automotive Services“).
  • Google beteiligt bestimmte Fahrzeughersteller an Werbeeinnahmen unter der Bedingung, dass sie neben dem Google Assistant keinen anderen Sprachassistenten vorinstallieren.
  • Lizenznehmer der Google Automotive Services müssen Google-Dienste als Standard einstellen bzw. in der Bildschirmanzeige bevorzugt darstellen.
  • Google erschwert bzw. verweigert die Interoperabilität der in den Google Automotive Services enthaltenen Dienste mit Diensten Dritter.

Google reicht Lösungsvorschläge ein

Noch bevor die kartellrechtlichen Bedenken zu Konsequenzen führen, hat sich Google für eine Reihe von Maßnahmen entschieden, die beschwichtigen sollen. Die von Google unterbreiteten Lösungsvorschläge wurden vom Bundeskartellamt an Fahrzeughersteller und Wettbewerber von Google weitergeleitet, um deren Einschätzung und weitere Informationen vor allem zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

Konkret möchte Google künftig neben den GAS im Gesamtpaket auch die drei Produkte Google Maps OEM Software Development Kit, Google Play Store und Cloud Custom Assistant separat anbieten. Das SDK für Google Maps hatte der Konzern zuletzt zur IAA erläutert. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um ein Google Maps ohne Benutzeroberfläche, also nur mit Googles Rohdaten, über die ein Autohersteller dann ein eigenes UI legen kann.

Abgeschafft werden sollen zudem die vertraglichen Regelungen der Umsatzbeteiligungen für die exklusive Vorinstallation des Google Assistant. Verzichtet werden soll auch auf die Festlegung von Google-Diensten als Standard sowie deren Hervorhebung auf dem Infotainmentsystem. Lizenznehmer sollen zudem die Option erhalten, Google-Assistant-Dienste mit weiteren Kartendiensten und Sprachassistenten Dritter zu kombinieren. Für diese Interoperabilität möchte Google die technischen Voraussetzungen schaffen.