Glasfaserausbau: Telekom muss dünne Leerrohre für Konkurrenz freigeben

Andreas Frischholz
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Glasfaserausbau: Telekom muss dünne Leerrohre für Konkurrenz freigeben
Bild: Rene Schwietzke | CC BY 2.0

In Gemeinden, in denen der Netzausbau öffentlich gefördert wurde, muss die Deutsche Telekom auch die Leerrohre für die Konkurrenz öffnen. Das hat die Bundesnetzagentur entschieden, der Streitfall betraf zwei bayrischen Gemeinden. Der Netzausbau könnte damit dank der Open-Access-Pflicht schneller voranschreiten.

In Bayern wollte die Deutsche Glasfaser im November 2022 die vorhandenen Leerrohre der Telekom nutzen, um den Glasfaserausbau schneller und kostengünstiger voranzutreiben. Die Telekom verweigerte aber den Zugang. Die Begründung: Die Telekom habe zu dünne Rohre verlegt. Sie wäre nicht verpflichtet gewesen, so große Kapazitäten zu errichten, dass auch Konkurrenten die Infrastruktur nutzen können. Zudem sollte die Konkurrenz auch die Kosten für ein Angebot tragen.

Subventionen führen zur Open-Access-Pflicht

Weil es sich bei den Gemeinden um Fördergebiete handelt, in denen der Netzausbau mit Steuergeldern unterstützt wurde, gilt jedoch eine Open-Access-Pflicht. So formuliert es die Bundesnetzagentur in einem Beschluss vom 20. März, der Heise Online vorliegt. Bis Ende April hat die Telekom nun Zeit, um der Deutschen Glasfaser ein kostenloses Angebot zu unterbreiten. Falls dieses nicht erfolgt, kann die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängen.

Die Argumente der Telekom laufen laut der Behörde ins Leere. Bestandsinfrastruktur sei zwar im Ausbauprojekt beteiligt gewesen, doch die Telekom verwende eine „unzulässig enge Interpretation des Begriffs der geförderten Infrastruktur“. Und bei den angemeldeten Kosten habe der Gesetzgeber keine Übernahme vorgesehen, unabhängig davon, ob „erhebliche Planungs- und Dokumentationsleistungen“ erfolgt sind.

Wettbewerber begrüßen den Beschluss

Dass die Bundesnetzagentur sich jetzt klar für Open-Access bei den Leerrohren ausgesprochen haben, begrüßt der Provider-Verband VATM, in dem Wettbewerber der Telekom organisiert sind. Sowohl die Leerrohrinfrastruktur als auch die „seit Jahrzehnten abgeschriebenen Bestandsleerrohre der Telekom sind (…) der Schlüssel für den schnellen und einfachen Glasfaserausbau, ohne die Straßen immer wieder aufreißen zu müssen“, so VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Diesen „Infrastrukturschatz“ müsse man bestmöglich nutzen, es sei ein großer Hebel, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen. In Spanien habe die Nutzung der Leerrohre laut Ufer zu einer fast vollständigen Glasfaserabdeckung geführt.

Der Telekom wirft der VATM erneut vor, den Glasfaserausbau zu untergraben, indem der Konzern die Konkurrenz bei Ausbauprojekten behindere. Neben der Leerrohr-Nutzung gilt das etwa auch für den strategischen Überbau, also das gezielte Ausbauen in Regionen, die Wettbewerber ausbauen wollen oder bereits ausgebaut haben.

Daher müsse nun auch die Politik dafür sorgen, dass der Wettbewerb beim Glasfaserausbau verteidigt werde. Der Bundesregierung wirft VATM-Geschäftsführer Ufer Passivität vor. Es würde demnach nicht ausreichen, wenn am Ende die Bundesnetzagentur die wesentlichen Entscheidungen treffe.

Telekom streitet auch mit Vodafone um Leerrohre

Der Streit um die Leerrohre betrifft derweil nicht nur Fördergebiete, zuletzt lag die Telekom auch mit Vodafone im Clinch. Vodafone will die Leerrohrinfrastruktur der Telekom mitnutzen, in diesem Fall geht es aber nicht um Fördergebiete, es werden also Mietpreise gezahlt. Während Vodafone laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) von „Mondpreisen“ spricht, die die Telekom verlangt, wirft der Bonner Konzern hingegen Vodafone vor, nur einen „Spottpreis“ zahlen zu wollen. Sollte Vodafone nur so eine geringe Summe zahlen, würde das die Investitionen der Telekom entwerten.

Was ein moderater Mietpreis für die Leerrohrinfrastruktur ist, wird nun ebenfalls die Bundesnetzagentur entscheiden.