Du kannst (in der Regel bei Hardware die nicht speziell fuer den Kunden zusammengebaut wurde) das Notebook so "in Betrieb nehmen", wie es auch "in einem Ladengeschaeft" moeglich gewesen waere um dir ein Bild davon zu machen. Und dann bist du verpflichtet, es "wie ein Nichtbesitzer" zu behandeln in diesen 14 Tagen und alles zu unterlassen, was seinen Wert beeintraechtigen koennte. Dann kannst du es unbeschaedigt, gesaeubert von Kaffeeflecken und Chipskruemeln
inkl. Zubehoer und Originalverpackung fuer dich kostenlos zurueck schicken, wenn das Notebook mehr als 40 Euro gekostet hat. Da liegen meist Ruecksendeformulare bei mit Aufkleber dann fuer das fuer dich kostenlose Paket und am besten kuendigst du telefonisch diese Ruecksendung an. Einige Haendler schicken erst dann eine Retournummer inkl. Aufklebern zu
Schickst du das Book ohne diese Kleber usw einfach unfrei zurueck, muss der Empfaenger eventuell Strafporto dazu zahlen. Das haette zwar fuer dich keine aktuellen Nachteile, aber moeglicherweise bist du dann als Kunde erst mal nicht so nett angesehen bei der Firma fuer die naechsten 142 Jahre
Dies alles ist bei Notebooks fuer die Versandkunden recht guenstig oft, wenn es einen Pixelfehler hat, einen nervenden hellen zum Beispiel, wo man bei nur einem oder zwei oder drei Fehler eigentlich keinen Anspruch auf Wandel haette genau deswegen wenn man es im Laden kauft direkt im Paket. Man schickt dann in den 14 Tagen das Notebook einfach zurueck rein mit dem Fernabsatzgesetzrecht und braucht noch nicht mal es mit den Pixelfehlern begruenden. Denn die sind ja keine "Beschaedigung".
Um rechtlichen Aerger zu vermeiden, solltest du auf jeden Fall mit der Applikations DVD (nicht mit der Vista DVD) nach Handbuch eine Wiederherstellung in den Auslieferungszustand machen. Diese Recoverydaten befinden sich meist auf einer eigenen Partition der Festplatte und das geht mit Hochfahren per dieser DVD nach Handbuch recht einfach und unkompliziert
Ansonsten kann es passieren, dass ein Versandhaendler von dir einen Ausgleich verlangt und das von Deinem Rueckgeld einfach abzieht. Mit dem Argument, dass extra ein Mitarbeiter diese Ruecksetzung wieder machen musste und das will man bezahlt haben
Wie das nun mit "eigens fuer den Kunden konfigurierten Geraeten" aussieht, ist nicht immer ganz klar. Meist beeinflusst das dieses gesetzliche "ohne Gruende oder Defekt Rueckgaberecht" so, dass es entfaellt. Das wieder kann aber der Haendler wieder anders vorgeben. Da hilft dann nur, sich die Geschaeftsbedingungen GANZ genau durch zu lesen. Man koennte diesen online Konfigurator als Variationen hin wieder zu einer Standardausfuehrung definieren und sagen, nur weiter gehende Sonderwuensche waeren dann "speziell", oder man kann es rechtlich anders sehen
Eventuell kommen dazu ja noch Postings nun von Leuten, die speziell nun Wissen wie es genau bei genau Dell laeuft mit nach Kundenwunsch speziell zusammengebauten Books
(Alle Angaben ohne Gewaehr)