Skandal - Was ist nun angemessen?

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Targa 826

Lt. Commander
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Hallo,

ein Freund von mir lebt von Hartz IV. Ende September hat er seine Betriebskostennachzahlung fristgerecht beim Jobcenter eingereicht. Dabei musste er eine Belehrung über die Kosten der Unterkunft unterschreiben. Darin wurden für die Betriebskosten ohne Warmwasser 2,80 Euro/m² als angemessen bezeichnet.

Als er Ende Oktober vom Jobcenter die Übernahme seiner Betriebskosten per Bescheid ersetzt erhielt, enthielt der Bescheid am Ende eine Kostensenkungsaufforderung, weil die Betriebskosten unangemessen hoch sind. Eine BEgründung hierfür blieben sie schuldig.

Nachdem er mir seine Betriebskostenabrechnung zeigte, stellte sich heraus, dass sich seine Betriebskosten auf 2,17 Euro/m² betragen.

Sehe ich es richtig? Wenn schon 2,80 Euro/m² angemessen sind, dann sind es auch 2,17 Euro/m².

Jetzt habe ich ihm gesagt, der Fehler in der Feststellung der Angemessenheit sei so offensichtlich, dass das Jobcenter in einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter schon einlenken müsste. Falsch gedacht: Die Kostensenkungsaufforderung ist in dem Bescheid so vorgegeben.

Dann habe ich ihm ein Schreiben aufgesetzt und alles erläutert. Ergebnis: Widerspruch unzulässig.
Merkwürdig erscheint mir, dass sie im Ausgangsbescheid den Widerspruch in der Rechtsbehelfsbelehrung zugelassen haben.

Das Jobcenter steht auf dem Standpunkt, gegen eine Kostensenkungsaufforderung könne nicht erfolgreich vorgegangen werden, weil sie nur eine Warnfunktion hat.

Das Jobcenter will allen ernstes, dass mein Freund dagegen klagt. Das AG hat ihm einen Betratungshilfeschein genehmigt. Damit geht es zum Anwalt, mal sehen, was der dazu sagt.
 
Habt doch alles richtig gemacht: nachgehakt, nichts auf sich beruhen lassen, Rechtsbeistand gesucht. Was soll das Forum da jetzt noch helfen? Meinst du, hier sind so viele Leute, die statt der Tageszeitung seit 10 Jahren das SGB und die zugehörige Rechtsprechung studieren? ;)
 
naja, etwas Engagament dürfte man doch erwarten.

Und das Ganze ist ja eigentlich eher ein Erfahrungsbericht!
 
Dein Freund soll seine Energie in die Suche nach einer Arbeitsstelle stecken, anstatt noch mehr Steuergelder wegen so einem Quatsch zu verschwenden. :mad:
 
Hat das Ding irgendwelche Folgen? Nein. Also Wayne. Energiepsaren sollte man sowiso und wenn die nächstes mal richtif Terror schieben mit Konsequenzen drohen, dann lohnt es sich zu klagen.

Was erreichst du jetzt mit ner Klage? Dass das Amt dich nicht mehr Auffordert Energie zu sparen?...

Ich verstehe die Aufregung nicht.
 
leute. es geht hier um die betriebskosten für seine wohnung, und nicht um die stromrechnung. das sind 2 unterschiedliche paar schuhe.
das amt muss bis zu einem bestimmten betrag die betriebskosten übernehmen. dein freund soll sich die liste geben lassen, wieviel max. das amt zahlt. das ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich.

und nun fangt nicht wieder an, er soll sich arbeit suchen. da bekomme ich einen dicken hals.
 
Arbeitsuchen ist auch was fürn dicken Hals...

Klar hat das nix mit Strom zu tun. Aber wie derAutor ja selber erklärt, ist das mehr eine Bitte als Mahnung. Scheint ja keine Konsequenzen zu haben. Also Wayne?
 
hast auf jeden fall alles richtig gemacht - das passt auch so. der rechtsanwalt wird da weiterhelfen.
was ich jedoch nicht verstehe...wir sind pc-freaks. warum frägst du in diesem forum nach?!
 
Da hilft oft nur noch ein Rechtsanwalt, am besten einer der auch für Beratungskostenhilfe arbeitet.
Soetwas ist leider keine Seltenheit...
 
Hi Targa,
zum Thema: Ihr habt alles, gamecht, die Aufforderung ist a) standard und b)nur eine Warnung.

OT:
zum Thema Bewerbung gebe ich dir/und deinem Kumpel einen Tip: Klasse statt Masse.
Mir kann kein Mensch erzählen, dass der Aufwand bei 150 Bewerbungen über den eines Serienbrief hinausgeht. Eine Bewerbung sollte auf die Firma angepaßt sein, mit CI, Wortwahl, angepaßtem CV, Kurzprofil etc. Dann sitzt man halt 8-12 Stunden pro Bewerbung. bei 150 Absagen muß man an dem Konzept der Bewerbung doch mal stark zweifeln oder?
 
@Ramu91: Ich weiß, dass es hier um PC-Freaks handelt, aber ich denke, der gesunde Menschenverstand ist auch hier vorhanden. Sie Sozialforen sind überlaufen. Rechtsforen geben keine Rechtsberatung. Irgendwo muss man doch seinen Frust kanalisieren.

tja trotzdem kriegt man in Spezialforen im allgemeinen bessere Hilfe zum Thema ...:freak:
Und Rechtsforen dürfen keine Rechtsberatung geben und wir hier auch nicht ... oder man macht es eben illegal und wird abgemahnt ---

und ne Aufforderung mal zu sparen wenn man sowieso dem Staat auf der Tasche liegt ... ist nun wirklich kein Skandal ...

@Nitewing: totally ack
 
Zuletzt bearbeitet:
@serra.avatar: Sorry für "Bild"-hafte Aufmachung des Themas.

Die Brandmarke "dem Staat auf der Tasche liegen" wird er nicht los.

Zum Thema sparen: Er beheizt seine Wohnung nur über einem Heizkörper, der nur tagsüber funktioniert und das nur auf Stufe 3, weil Stufe 2 ihn schon abschaltet.

Es gibt sehr viele Punkte in einer Betriebskostenabrechnung, auf die man keinen Einfluss hat. Das könnte ihr selbst mal anhand zweier aufeinanderfolgender Abrechnungen kontrollieren.

Ihr könnte ja mir mal eure Betriebskostenzahlen in Euro/m² nennen! (Gesamtkosten : 12 Monat : Quadratmeterzahl der Wohnung) Ich denke mit 2,17 Euro/m² lebt mein Kumpel schon sehr sparsam.
 
Vorweg: Grundsätzlich sollte sich auch ohne Anwalt oder Prozess klären lassen, wo der Fehler liegt. Auch die Sachbearbeiter der Behörden sind nur Menschen, mit denen man normalerweise reden kann.
Die Gesetzeslage gibt folgendes her: §22 (1) Satz 1 SGB II "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind". Um festzustellen, was im Falle deines Freundes "angemessen" ist, müssen regionale Eigenheiten und Gerichtsurteile berücksichtigt werden. Dazu lässt sich nichts weiter sagen.
Dass der Widerspruch abgewiesen wurde, ist allerdings richtig. Die Aufforderung zur Kostensenkung ist kein der Bestandskraft zugänglicher, feststellender oder Leistungen für die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt und damit auch nicht widerspruchsfähig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@spraadhans: Es läge kein VA vor.

@Exar_Kun: Um einen Prozess zu vermeiden, habe ich ja meinen Kumpel zunächst mit meinen Argumenten zum Sachbearbeiter geschickt. Ich denke, das Jobcenter hat diesen § 22 SGB II falsch angewendet, denn wenn es 2,80 Euro/m² angemessen sind, dann doch wohl 2,17 Euro/m² auch. Ersteres liegt sogar schriftlich in Form der Belehrung vor.
 
Nach Aussage meines Kumpels ziemlich unwissend. Der SB sollte nur schreiben und hat nicht selbst gerechnet. In den Bescheid wurde nicht geschaut, obwohl die Akte vorlag.
 
die Frage wurde hinreichend beantwortet.
Bevor die Diskussion "Hartz IV=faul" weiter fort geführt wird, ist hier dicht.
 
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