News Landgericht kippt AGB des Samsung-App-Stores

Jan

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Im August 2012 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) die Konzerne Apple, Google, Samsung, Nokia und Microsoft für ihre – in den Augen der Verbraucherschützer – unrechtmäßigen AGB in den jeweiligen App Stores abgemahnt. Im Fall von Samsung hat das Landgericht Frankfurt am Main nun ein Urteil gefällt.

Zur News: Landgericht kippt AGB des Samsung-App-Stores
 
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App" - Wie soll das gehen?
 
Find ich gut immer auf die Finger :p

ganz einfach es gibt zb app´s mit anleitungen wen die misst ist und einer zu schaden kommt!

immer das große ganze im auge haben.
 
knuF schrieb:
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App" - Wie soll das gehen?

Hast du mal das Maps Logo von iOS 6 gesehen?

iOS-6-Maps-App-Logo.jpeg
 
vor allem sollen die mal das rückgaberecht bei nichtgefallen für 14 tage durchboxen. bei den oftmals dürftigen beschreibungen kauft man oft die katze im sack.
 
interessante Nebensache dabei find ich ja, das Microsoft schon vorn herein eingelenkt hat. auch wenns natürlich "doof" ist, dass man die firmen erst verklagen muss, bis die sich rühren.. aber immerhin.
 
mrdeephouse schrieb:
nehmt mal das "s" hinter AGBs weg. Ein gern gemachter Fehler in Deutschland. AGB steht schon für die Mehrzahl

Die Schreibweisen AGB und AGBs dürften korrekt sein – Erstere als typografische Sigle, Letztere als phonetische Schreibung.

Falsch!? Welche Schreibweise ist richtig? AGB, AGBs oder vielleicht auch AGB's?

Aus Sicht der Informatiker und anderer logisch denkenden Personen müssten AGBs allgemeine Geschäftsbedingungens sein. Streng genommen und logisch zusammengesetzt würde es so passen. Aber in "Geschäftsbedingungen" steckt doch schon der Plural drin. Demnach ist "AGB" nur Singular, da man ja mit "AGBs" den Plural ausdrücken will. Mit der ausgeschriebenen und der abgekürzten Form steckt also in AGBs ein doppelter Plural (falls es so etwas überhaupt gibt).

Übrigens...

Ein Apostroph hat in Abkürzungen nichts verloren. Es gibt keine AGB's!
Man kann sprachlich den Plural durch das "s" betonen. Daher kann man auch LKWs sagen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: CDs (Compact Discs), ...

Unser Vorschlag: Entweder die Abkürzung AGB nutzen. Notgedrungen ist auch AGBs akzeptabel. Aber AGB's geht gar nicht!

Sonst korrigiert mich bitte wie der letzte Stand da ist :D
 
h00bi schrieb:
AGBs ... immer wieder... ist es denn so schwer.
Ich mein ich heul hier nicht wegen nem Tippfehler. AGBs statt AGB zu schreiben ist ein Zeichen von Unwissenheit und mangelhafter Sprachkompetenz.

das Gleiche hab ich auch angemerkt und wurde gelöscht! Man will es hier nicht erkennen
 
@deephouse
Gibs auf. Wenn man hier auf Fehler dieser Art hinweist, wird man als "Rechtschreibnazi" betitelt (oder es wird als Lappalie abgetan (siehe unter mir), was sich spätestens im Berufsleben rächt... aber es gibt ja Hartz IV für solche Leute). Schau dich in den Medien um: Weder bei Zeitungen, noch im TV oder im Netz kann heute noch ein Journalist oder Redakteur die eigene Muttersprache in Schriftform ausdrücken, von "als wie wenn" oder "zumindestens" fangen wir besser gar nicht erst an ;)

He4db4nger schrieb:
interessante Nebensache dabei find ich ja, das Microsoft schon vorn herein eingelenkt hat.
Wurde Samsung jetzt schon aufgekauft? :rolleyes:

@News
Erkläre mir mal bitte einer die Haftung von Samsung im Todesfall durch Nutzung einer App.

Warum sollte der Appstore-Inhaber haften und nciht der App-Ersteller? Wie kommt solch ein Todesfall überhaupt zustande?
Fällt das nicht unter Darwinismus? Übersehe ich hier was? Oder war nur die Formulierung der Passagen unglücklich gewählt und es geht nicht um die Sache an sich?

Die News ist zwar nett, aber Hintergrundinfos wären gut gewesen. Wir sind ja nicht bei Shortnews ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (RSF -> Handytastatur ftl)
hoobi: heul doch :) -> http://www.agb-s.de/?seite=Hauptseite ... es gibt schlimmere sprach- und schreibfehler. und der artikel bezieht sich auch nicht auf rechtschreibung, sondern auf samsung und seine agbs :p

lg
fire
 
Zuletzt bearbeitet:
knuF schrieb:
"Personenschäden oder Todesfällen in Folge der Nutzung einer App" - Wie soll das gehen?

Ja das hab ich mich auch gerade gefragt.
Wenn man ein App während des Autofahrens benutzt, dann ist das nicht das Problem von Samsung, auch nicht der App.
 
[...]mit Microsoft und Nokia konnte sich der vzbv über Unterlassungserklärungen und damit der Änderung der monierten Klauseln außergerichtlich einigen.

Was soll das bitte heissen?
Haben MS+Nokia einfach jemand bezahlt umd ihre AGBs rechtens "zu machen"?
Steht vzbv ueber dem geschriebenen Gesetz?


*PSEUDOPANIK*:D
 
supaman schrieb:
vor allem sollen die mal das rückgaberecht bei nichtgefallen für 14 tage durchboxen. bei den oftmals dürftigen beschreibungen kauft man oft die katze im sack.

Öhm.. Lol?

Wie soll das denn machbar sein. Innerhlab von 14 Tagen kann man locker jedes Spiel durchspielen, und dann zurückgeben ohne zu bezahlen. Und wenn ich mal kurz ne bestimmte App brauche, lad ich sie mir schnell und schemiß sie dann wieder runter. Wenn ich sie wieder brauche, nehm ich die nächste, da es ja eh so viele Apps mit ähnlichen Funktionen gibt.

Ne, das kann nicht funktionieren. Dann würden keine Apps mehr verkauft werden.
 
Heretic Novalis schrieb:
@deephouse
Gibs auf. Wenn man hier auf Fehler dieser Art hinweist, wird man als "Rechtschreibnazi" betitelt (oder es wird als Lappalie abgetan (siehe unter mir), was sich spätestens im Berufsleben rächt... aber es gibt ja Hartz IV für solche Leute). Schau dich in den Medien um: Weder bei Zeitungen, noch im TV oder im Netz kann heute noch ein Journalist oder Redakteur die eigene Muttersprache in Schriftform ausdrücken, von "als wie wenn" oder "zumindestens" fangen wir besser gar nicht erst an ;)

Mein Lieblinge sind da eher "aller Zeiten"-Formulierungen, die nicht nur sinnfrei sondern schlicht bescheuert sind. Wenn Film A der teuerste Film aller Zeiten sein soll, dann darf es nie mehr einen teureren geben (da "aller Zeiten" ja Vergangenheit, Gegenwar UND Zukunft zusammen fasst). Das "beste Spiel aller Zeiten" impliziert, dass man das Nonplusultra erschaffen hätte, quasi 101% (gibt ja bereits 100%-Wertungen bei etlichen "seriösen" Magazinen weltweit).

Ähnlich beknackt sind die ständigen "billig"- Bemerkungen hier und da. Wenn ein Hersteller seine Gehäuse "billiger" herstellt, wirkt sich das nur auf die Qualität, nicht aber auf den Preis aus, da billig ein Qualitätsmerkmal, "günstig" hingegen ein Preismerkmal ist - es gibt billige Schlampen, aber nur vereinzelt günstige.

Womit wir bei den AGB sind... auch in AGB gibt es gerne solche sinnlos-Formulierungen und ich frage mich da ernsthaft, ob auch dort dann ein Passus beanstandet werden könnte ;)
 
ja, ms, google, samsung und co ändern jetzt ihre agbs (:p), aber so manches davon tuen sie trotzdem so, als ob diese nicht geändert wurden (z.b. weiterreichung der daten an dritte).
 
Laggy.NET schrieb:
Öhm.. Lol?

Wie soll das denn machbar sein. Innerhlab von 14 Tagen kann man locker jedes Spiel durchspielen, und dann zurückgeben ohne zu bezahlen. Und wenn ich mal kurz ne bestimmte App brauche, lad ich sie mir schnell und schemiß sie dann wieder runter. Wenn ich sie wieder brauche, nehm ich die nächste, da es ja eh so viele Apps mit ähnlichen Funktionen gibt.

Ne, das kann nicht funktionieren. Dann würden keine Apps mehr verkauft werden.

5 Tage bzw. 30 mins Testphase. Wenn man die App länger als 30 mins nutzt (also insgesamt), dann wird der Preis fällig. Oder nach 5 Tagen, was halt zuerst kommt. Wäre technisch machbar
Ergänzung ()

Dese schrieb:
ja, ms, google, samsung und co ändern jetzt ihre agbs (:p), aber so manches davon tuen sie trotzdem so, als ob diese nicht geändert wurden (z.b. weiterreichung der daten an dritte).

AAAAAAAAARGGGHL!
 
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