News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

hab mal nen Film "Silent Hill 3D" runtergeladen, weil ich 3D Funktionen (TV) ausprobieren wollte.

doch der Film war kein Film, sondern eine Falschdatei (liess sich nicht abspielen).

dann kam ein Brief von Anwälten aus München, mit IP Adresse etc (10-Seitig).

dann hat sich meine Mutter heimlich hinter meinem Rücken mit denen auf Ratenzahlung geeinigt und die erste Rate von 100 Euro überwiesen (insgesamt 1000 Euro).

Daraufhin war ich beim Anwalt und er meinte, durch die Ratenzahlungsvereinbarung hat man die Tat zugegeben, also kann er als Anwalt da nichts mehr für mich tun.


Deshalb empfehle ich euch unbedingt, entweder nicht darauf zu antworten oder das Schreiben sofort zum Anwalt bringen und ein TOR-Paket zu installieren, das die IP Adresse verschleiert
 
Abmahnungen darf man auf gar keinen Fall wegschmeißen oder unbeantwortet lassen. Wenn man nicht mit Widerspruch oder negativer Feststellungsklage reagiert, berechtigt es den Abmahner zur Erwirkung eines Gerichtsbeschlusses im Wortlaut der Unterlassungserklärung, welches wie hier im Beispielfall vom Gericht ohne große Prüfung und ohne die Notwendigkeit jeglicher Beweise durchgewunken wird. Das ist ja gerade das Verrückte an der Abmahnung.
 
@etking
Aber doch erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid unbeantwortet bleibt, oder nicht?

Und hier werden ja keine Abmahnungen von Amtsgerichten verschickt, sondern von Abmahnkanzleien.
 
aber wenn es sich um eine Leerdatei handelt so wie in meinem Fall, dann ists doch egal ob man das Herunterladen zugegen tut (nicht antworten), da man ja im Endeffekt den eigentlichen Film nicht heruntergeladen hat, oder nicht?

kann mal bitte jemand eine Kurzformulierung erstellen (Antwort an die Abmahnkanzlei)? Wäre für Viele sicher sehr hilfreich, und es müssten ja nur 3-4 Sätze genügen denk ich mal
 
Von Ignorieren oder Unterschreiben wird auf Seiten von entsprechend spezialisierten Anwälten abgeraten.

Die Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke haben ein kostenloses Handbuch für Abgemahnte veröffentlicht:
http://www.wbs-law.de/internetrecht...ing-ab-sofort-zum-kostenfreien-download-1417/

In der Quelle dieses Artikels (http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/) heißt es übrigens:

"U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht."​

"Die hohe Anzahl an Anfragen, die uns in den letzten 24 Stunden erreichten sowie die Aktenzeichen der Kanzlei U+C lassen vermuten, dass durchaus eine fünfstellige Anzahl von Streaming-Abmahnungen unterwegs sind."​

Das in derselben Quelle verlinkte Video ist auch interessant: http://www.youtube.com/watch?v=ckpHJQMK4T0

Auf http://www.infodocc.info/uc-abmahnung-streaming-urheberrechtsverletzung/ erfährt man noch:

"Wie die Kanzlei U+C an die Daten gekommen sind, steht noch in den Sternen. Bisher wurden die Anfragen von diversen Pressevertretern bzgl. dieses Rätsels von U+C nicht beantwortet. Ich habe auch keine große Hoffnung, dass das U+C von sich aus preisgeben. [...] Wir hoffen, dass uns die Akteneinsicht beim LG Köln ein bisschen mehr Klarheit verschafft."​
 
Hi Leute,

bin juristisch nicht bewandert.

habe mich mal etwas in den Fall eingelesen.
Wer gebündelt mehr Informationen lesen möchte sollte sich diese Seiten durchlesen.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/
http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281420


Zu allererst: Steht da Landgericht oder Amtsgericht drin? Was ist wohl besser ? Die SACH und die RECHTSlage sind in dem Fall noch sehr vage! Wie das am Ende alles abläuft ist also noch relativ ungewiss. Das dürft ihr nicht vergessen. Das könnte etwas größeres werden, muss es aber nicht. Bei 250 € in der Summe mit (169 € Anwalt und "nur" 15 € "Schaden") gehe ich aber davon aus, dass U+C nur auf "Dummfang" aus ist. Dass das Geld gleich an den Rechteinhaber überwiesen werden soll in die Schweiz (?) ist dazu auch noch sehr komisch. Normalerweise treibt der RA diese Summen ein.

Eine andere Frage, vielleicht völlig unbegründet: Hat der Ralf Reichert von The Archive AG (Handelsregisterauszug geistert hier im Netz rum) etwas mit Turtle Entertainment zu tun? (ich habe einmal Lobbyarbeit miterlebt und gehe nicht mehr von Zufällen aus ;) )


abgesehen davon habe ich auf dieser Seite gelesen, wie man mit den Abmahnschreiben umgehen sollte.

http://www.rechtspraxis.de/abmahnungvorgehen.htm

Ich würde aufgrund der Empfehlungen auf dieser Seite das Abmahnschreiben trotzdem ignorieren, obwohl
"Die Gefahr im Verhalten auf eine Abmahnung nicht zu reagieren besteht darin, dass der Abgemahnte eine einstweilige Verfügung erwirkt und wenn auch auf diese keine Reaktion erfolgt vom gegnerischen Anwalt ein sogenanntes Abschlussschreiben verfasst wird, für dass erneut Anwaltsgebühren berechnet werden."

Ich mache hier einmal Copy & paste, um der bedeutung dieser Sätze Gewicht zu verleihen.
"Wann kommt es zu einer einstweiligen Verfügung?

.... ist der nächste Schritt des Abmahnenden, eine einstweilige Verfügung bei Gericht durchzusetzen, die es dem Abgemahnten verbietet, das vom Abmahnenden als unrechtmäßig angemahnte Fehlverhalten fortzusetzen."

Soweit ich das verstehe bezieht sich die Formulierung des Fehlverhaltens darauf, den Stream nicht wieder zu konsumieren.

In Verbindung damit käme es dann zu einer einstweiligen Verfügung. "Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss die Dringlichkeit der Angelegenheit gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht werden." Das ganze geschieht alles auf Seiten des Mahnenden und ist für die anscheinend relativ probemlos.

Leider sind die Gerichte bei der "Dringlichkeit" sehr auslegungsfreudig unterwegs. Ich würde es aber drauf ankommen lassen.....

Dass die Gegenseite der Medienrechtsbranche darauf pocht immer einen Anwalt ins Boot zu holen, der sich dann mind. noch genauso großes Stück vom Kuchen genehmigen kann sollte wohl auch jedem klar sein. Die verdienen sich damit eine goldene Nase und wollen ihrer Familie auch noch welche kaufen.

Ok. Das Problem daran ist, dass im Nachhinein viele Kosten der Gegenseite abgewälzt werden könnte, so sollte man verlieren. (macht aus 250 dann vll mehrere tausend Euro). Das entscheidende aber ist, dass selbst U+C, also den Klägern nicht wirklich klar sein kann, wie der Fall ausgehen wird, wenn Rechts und Sachlage noch völlig uneruiert sind.

Risiko also ;)
 
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Ich würde nicht dazu raten ein solches Schreiben zu ignorieren bzw. zu entsorgen. Es ist immerhin ein antwaltliches Schreiben. Wieso solche ohne Einschreiben verschickt werden darf ist mir zwar unklar, aber tut auch nichts zur Sache.


Die Frage, die sich wohl möglich viele stellen werden ist, erwischt es mich auch noch?
Und wenn ja, wie verhalte ich mich.

Eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Situation findet sich zudem unter http://www.infodocc.info/uc-abmahnung-streaming-urheberrechtsverletzung/
 
ich würde auch nicht zum puren Ignorieren raten.

und du sprichst es ja an: Wie verhält man sich?
 
etking schrieb:
Deshalb immer Widerspruch oder negative Feststellungsklage und niemals, niemals und unter keinen Umständen eine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte.

Das mag für den aktuellen Fall gelten, bei der alten Masche wie Spielfilmen führte das weglassen der modifizierten UE zu einem höheren Streitwert vor Gericht, was in höheren Anwaltskosten mündet.

Benzer schrieb:
Da solche Abmahnungen sowieso nie als Einschreiben verschickt werden kommt sowas bei mir komischerweise nie an... genau so wie alle anderen Briefe von Leuten die irgendwas wollen...

Und das interessiert keine Behörde und keine Instanz. ;)
Mit dem Ergebnis das du rechtlich schlechter das stehst.

Deine Masche haben schon viele probiert und alle haben verloren.
 
akuji13 schrieb:
Und das interessiert keine Behörde und keine Instanz. ;)
Mit dem Ergebnis das du rechtlich schlechter das stehst.

Deine Masche haben schon viele probiert und alle haben verloren.

Nochmal: es ist kein gerichtliches Mahnschreiben!

Man kann nicht verlieren, wenn man nicht auf solche Schreiben reagiert. Die Schreiben haben im Grunde genommen gar keine Relevanz.
Ob man auf das Schreiben der Kanzlei nun reagiert und widerspricht, und es letztendlich vor Gericht landet, oder gar nicht reagiert und es vor Gericht landet, macht unterm Strich keinen Unterschied. Vor Gericht geht es im Zweifel so oder so. Und wenn die Kanzlei gar nicht beabsichtigt, irgendwen vor Gericht zu bringen, dann macht es logischerweise auch keinen Unterschied, ob man reagiert oder nicht. Die Kanzlei erwirkt ja keinen Titel gegen den anderen, der nicht reagiert wird.

Anders halt, wenn die Mahnung vom Gericht kommt. Reagiert man darauf nicht, kann oder wird das Gericht einen Vollstreckungsbescheid veranlassen.
 
ein neuer Kommerz-Zweig entsteht ...

Auf einer Seite unterhalten Abmahnanwälte, irgendwo im Ausland am besten, eine oder mehrere Seiten oder ganze Server die das geschützte Material anbieten oder zur Verfügung stellen.
Auf der anderen Seite werden gezielte Abmahnungen verschickt. Aber nicht des Rechtes wegen, nur um Geld einzutreiben um sich daran zu bereichern.

Denn wie viele Daus die tagtäglich im Netz surfen kennen sich detailliert mit Internetrecht ? Viele werden erstmal zahlen. Kaum einer würde die Kosten erbringen wollen um gegen ganze RA-Kanzlei zum Gericht zu ziehen und sein Recht erkämpfen.

In diesem Beispiel ist es sogar einfacher denn je an Userdaten heranzukommen da lediglich die LOG-Daten der Seiten oder Server maschinell erstellt werden können. Schon kann ein speziell abgerichteter PC hundertfach in der Sekunde Abmahnschreiben erstellen.
Der Anwalt selbst muss nur für Stromkosten aufkommen. Aber das es sich tausendfach rentiert ist doch jedem klar.


Die neue nextGen Welt ist grausam ! :o
 
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GiGaKoPi schrieb:
@etking
Aber doch erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid unbeantwortet bleibt, oder nicht?

Und hier werden ja keine Abmahnungen von Amtsgerichten verschickt, sondern von Abmahnkanzleien.

@GiGaKoPi: nein, es reicht ein privater Brief mit Unterlassungserklärung (=Abmahnung, wenn der Brief abmahnenden Charakter hat) ohne Gericht und ohne Anwalt, um daraufhin beim zuständigen Gericht eine Einstweilige Verfügung im Eilverfahren zu erwirken. Ein Nichtbeantworten wird von Gerichten oft als Zustimmung gewertet und die Unterlassungserklärung wird in Form eines Gerichtsbeschlusses weitgehend ungeprüft (wenn es bei kurzem überfliegen durch den Richter grob schlüssig und glaubhaft klingt, ohne dabei irgendetwas genau zu prüfen oder ins Gesetz zu schauen) durchgewunken, wie hier im Beispielfall scheinbar geschehen (laut golem.de hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erlassen), denn bei der Abmahnung selbst ist kein Gericht involviert, es braucht dafür ja noch nicht einmal einen Anwalt, denn jeder kann jeden wegen allem abmahnen.

http://www.recht-freundlich.de/gerichtliches-eilverfahren-nach-einer-abmahnung

Meiner Meinung nach sollte man gegen diese Anwälte ein lebenslanges Berufsverbot verhängen, da es offensichtlich nur um Bereicherung und Abzocke geht.

Eine Abmahnung ist genau so schlimm wie ein gerichtliches Mahnschreiben weil sie dem Abmahner bei Nichtbeantwortung direkt die Möglichkeit eröffnet, im Anschluss eine zur Unterlassungserklärung wortgleiche, gerichtliche einstweilige Verfügung im Eilverfahren zu erwirken, und das alles ohne Prüfung des Sachverhaltes und ohne jegliche Beweise, es reicht eine Glaubhaftmachung (=Behauptung).

Das heißt, wenn man der Unterlassungserklärung nicht gut begründet widerspricht oder dagegen direkt negative Feststellungsklage erhebt, kommt nach Ablauf der Frist wahrscheinlich ein zur Unterlassungserklärung wortgleicher Beschluss ins Haus, aber diesmal nicht vom Abmahner, sondern hochoffiziell vom Gericht. Genau so wie in dem Fall um den es hier geht, geschehen.

Da eine Unterlassungserklärung lebenslang gilt und vom Richter nachträglich beliebig geändert werden kann (z.B. können eventuelle Modifizierungen nachträglich vom Richter kassiert werden) und außerdem als Schuldeingeständnis gesehen wird, einen in der Gegenwehr massiv einschränkt und dem lebenslangen Risiko horrender Strafzahlungen aussetzt, würde ich so etwas unter absolut gar keinen Umständen unterzeichnen.
 
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In dem Abmahnschreiben argumentiert die Kanzlei, dass beim Streamen eine „technisch notwendige Zwischenspeicherung“ stattfindet, was bereits einer Vervielfältigung entsprechen würde und damit rechtswidrig wäre.
lol ... :freak:

Ja und am besten ist es auch noch verführende Kredite oder sonst was für Verlockungen irgendwo im Netz oder per Mail anzubieten, deren Adresse zum derartigem Stream führt. Denn wenn mann drauklickt ist egal ob man sich das anschaut oder nicht. Streaming-Daten werden sofort und vor Beginn des Videos bereits auf dem Rechner landen. Also ist man im sinne der RA-Kanzlei gleich schuld - und kann zum Raubkopiermörder hinzugerechnet werden. Da leuchten doch die Dollar-Zeichen in den Augen der Rechtsanwälte!

dollar-smiley.gif

Ich bin der Meinung das solche Anwälte das Kürzel Rechtsanwalt streichen MÜSSEN.
Mit Recht hat es nichts mehr zu tuen! Mit Arbeit an sich ebenfalls nicht.
 
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Wie kommen die denn auf 250€?

Erst einmal muss der entstandene Schaden mal nachgewiesen werden. der duerfte bei jedem x-beliebigen Film deutlich unter 5,-€ liegen (leihgebuehren...). dann noch zusaetzlich die Anwaltgebuehren von 58,50€ fuer die Regelgebuehr, Postpauschale von 11,70€, plus Mehrwertsteuer.. macht 83,54€..

Kostenrechnung

Das ganze vor Gericht? Als wenn die nichts besseres zu tun haetten.

In meinen Augen ist das Erpressung und nichts anderes. Die haben sich extra pornos ausgesucht, damit der ertappte Familienvater schnell ueberweist um die Sache vom Tisch zu haben. Damit das Frauchen ja nicht mitbekommt was der Goettergatte so alles macht.
 
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Wenn solche Streifen verboten sind, anzuschauen, dann müssten es Youtube-Videos, wo Filmscenen, Musikvideos und Stücke zu sehen sind, ebenfalls verboten sein, bzw. man sich dadurch strafbar machen. Ich gucke jeden tag zig Videos bei Youtube wie jeder andere auch.

Die Anwaltskanzlei hat in diesem Fall keine Chance. Wenn ich so ein Schreiben bekommen würde würde es mich nicht interessieren, ja ich würde es auch ignorieren. Was interessiert es mich, wenn eine Einstweilige Verfügung kommt? Mal im ernst? was soll mir denn passieren? WENN das kommt (was in 99,9% nicht geschehen wird) dann würde ICH die Kanzlei anklagen wegen a) Schadensersatz für die verlorene Zeit die ich mich damit rumschlagen muss, b) die Kanzlei abmahnen, dass sie diese Masche nur zum Kassieren / abzocken nutzt, c) nicht ich der schuldige wäre wenn ich etwas anklicke, sondern die entsprechende seite, und dann müssen DIE erstmal das gegenteil beweisen, und da haben die zu 100% keine Lust drauf und das würde sich auf Jahre ausweiten. Und letztendlich würde ich gewinnen und die müssten schön zahlen.

Also schiebt keine panik, die Kanzlei hat keinen Bestand und jeder Fall wird so ausgehen dass die kanzlei verliert.

Ich glaube ich geh gelich mal auf diese Seite da und schau mir den genannten Titel an, mal sehen :)

ZITAT: Stattdessen soll zunächst ein auf Abmahnungen spezialisierter Anwalt befragt werden...

NÖ !!!
Warum sollte ich damit Zeit verschwenden? Zeit heilt alle Wunden, irgendwas wird sich in den nächsten Monaten bzw. sogar Jahren tun, und dann kann man immmer noch handeln, keiner kann mich zwingen, mich mit irgendwetwas unklarem zu beschäftigen, ich habe bessere Dinge zu tun und mein Geld bekommt auch niemand. Oder sieht das wer anders?

Ich schieb doch -wenn das alles aktuell total unklar ist- niemanden mein Geld in den Rachen, weder einem spezialisiertem Anwalt noch einer Anwaltskanzlei, basta!
 
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Ja, die Kanzlei hat (so gut wie, an "vor Gericht und auf hoher See" ist wirklich was dran) keine Chance. Aber wenn von den über 10.000 abgemahnten (macht mit Porto, Papierkosten und Auslagen vielleicht aller höchstens 20.000€, vielleicht auch viel weniger) nur 1% der Leute zahlen, dann hat man schon 5.000€ Gewinn. Wenn man mehr Abmahnungen verschickt oder mehr verängstigte Leute aus Unwissenheit zahlen, dann steigt diese Zahl recht schnell, so dass locker ein neuer Mercedes im Monat drin ist.

Nicht jeder Abgemahnte hat Zugang zu dem für die Gegenwehr nötigen Wissen, viele haben auch keine Zeit und Nerven für die unter Umständen recht aufwändige und zunächst teure und mit Risiken behaftete Gegenwehr (was passiert wenn die Kanzlei pleite und das Geld im Ausland ist, dann bleibt man auf den Kosten sitzen).

Zumindest widersprechen sollte man dem Schreiben deshalb schon, auch eine Rechtsberatung kann nicht schaden, ggf. gibt es kostenfreie Angebote oder mit Beratungsschein bzw. beim Verbraucherschutz.

Da man mit einer einstweiligen Verfügung die Zahlungsquote sehr deutlich erhöht, werden die Abmahner es wahrscheinlich nicht bei der Abmahnung belassen, sie wollen ja schließlich Geld verdienen.
 
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Ich finde, diese Kanzlei müsste alle erhaltenen Geldbeträge inkl. Schadensersatz an die Leute zurückzahlen, gerichtlich!
Ich halte sonst nicht so viel von der deutschen Justiz in mehreren Dingen, aber da könnte sie mal positiv herausstechen.
 
ich würde genau gar nichts bezahlen!
 
http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-reaktion.htm

Der Widerspruch (auch das Verhalten im vorherigen Post von PsychoPC ist ein Widerspruch) ist hier nicht aufgeführt aber er signalisiert Widerstandsbereitschaft (und damit für den Abmahner unangenehme und unwirtschaftliche Kostenrisiken), kann dadurch das Durchbringen der einstweiligen Verfügung erschweren bzw. verhindern und erhöht ggf. die Chancen, das spätere Gerichtsverfahren schnell und erfolgreich zu beenden, da man die Sache sofort klarstellt und nicht schuldhaft zögert bzw. schweigend zustimmt. Die eine Briefmarke sollte man schon investieren.
 
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