News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

Andy

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Bis dato haben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in erster Linie Filesharing-Nutzer betroffen. Nun wurden allerdings Nutzer einer Streaming-Plattform abgemahnt, berichtet der Anwalt Karsten Gulden im Blog Infodocc. Dabei handelt es sich vermutlich um die ersten Streaming-Abmahnungen.

Zur News: Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen
 
Ganz unabhängig davon, wie legal oder illegal das Streamgucken bei uns in Deutschland ist.

Wieso sollte Redtube abspeichern, welche IPs einen "illegal gehosteten" Film schauen?
Genau, gibt gar keine logische Erklärung oder?

Vor allem, wieso sollten sie diese Infos noch weitergeben? Immerhin machen sie sich ja mitschuldig als kommerzielle Verbreiter von urheberechtlich geschütztem Material.

Halte die Kanzlei für das Gegenteil von seriös und bezweifel dass diese Abmahnungen wirklich vollständig rechtens sind von der IP-Findung her usw.
 
Gab doch ein Urteil in München das Pornos Kein Urheberrechtsschutz haben.
 
Abmahnen kann jeder jeden wegen allem, z.B. wenn er ein rotes T-Shirt trägt und einem das nicht gefällt. Auch kann jeder von jedem wegen allem eine Unterlassungserklärung fordern und sollte eine Antwort unterbleiben, einen gerichtlichen Beschluss erwirken im Wortlaut der Unterlassungserklärung, ohne dass der Gegenstand der Abmahnung von irgendjemandem inhaltlich geprüft wird oder es irgendwelcher Beweise bedarf. Ungeprüfte Behauptungen reichen für eine Abmahnung völlig aus.

Deshalb immer Widerspruch oder negative Feststellungsklage und niemals, niemals und unter keinen Umständen eine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte. In einer echten Verhandlung vor Gericht steht man immer besser da, zumal die Begründung der Abmahnung höchst umstritten, wenn nicht sogar kompletter böswilliger Unsinn ist, der an sich eine Straftat darstellt.

Ergänzung: Das Urteil aus München stammt von einen Landgericht und ist daher nichts wert, da es Landgerichte und Amtsgerichte mit dem Gesetz aufgrund der Massenabfertigung und extremen Überlastung nicht so genau nehmen und meist schnell und ohne genaue Fall- Sach- und Rechtsgebietskenntnis nach Pi mal Daumen urteilen, das ist leider die traurige Wahrheit in Deutschland.
 
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die wissen das sie verlieren ... wenn sie tatsächlich klagen ... aber darauf sind die auch nicht aus, Druck aufbauen und einschüchtern wenn von 100000 Beklagte nur 10000 zahlen aus Scham, Furcht ... ist das nen Bombengeschäft!

und das sind doch genau die Anwälte die die Namen von Porno Abgemahnten öffentlich machen wollten ...

ich kanns nur grundsätzlich sagen ned einschüchtern und drauf ankommen lassen ... selbst die berühmten
"Urheberrechtsabmahnungen der ContentMAFIA" haben bisher keinen Bestand vor Gericht ... die konnten zwar in einzelnen Instanzen Punkten ... wurden bisher aber in 2ter 3ter Instanz gekascht ...

Wieso sollte Redtube abspeichern, welche IPs einen "illegal gehosteten" Film schauen?
Genau, gibt gar keine logische Erklärung oder?

weil diese Daten bares Geld wert sind;p
 
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@ MR.SAMY

Da ging es um Clips.
Das ist als würde ich mit der Kamera aufzeichnen wie eine Flasche umfällt. Das fällt unter kein Urheberrecht, weil es immer wieder das selbe ist.. sozusagen. Da fehlt die notwendige Kreativität/Schöpfung, um es für das Urheberecht geltend zu machen.
 
Eben... und deshalb mahnen die auch nicht Leute ab, die z.B. Musikvideos aus Youtube geschaut haben, sondern halt "Konsumenten" von Pornos. Die hoffen, dass es den Leuten peinlich ist.

Abmahnanwälte sind wirklich üble Wegelagerer... da ist ja der Job einer Nutte respektabler
 
Ich hoffe es gibt einen Präzedenzfall und es wird ein für alle mal klar gestellt, dass diese sogenannten "IPs" KEINERLEI BEWEISKRAFT haben! Völlig egal, ob jetzt hier in diesem Fall oder auch bei Filesharing. Im Prinzip wird hier eine Zahl notiert, und zwar von einem Unternehmen, das Interesse daran hat, solche Zahlen zu "finden".

Das schlimme ist, man kann hier prinzipielle jeden Scheiß behaupten und leider wird das tatsächlich als Beweis angenommen, es ist ALLERHÖCHSTENS eine Zeugenaussage von einer Partei in Interessenskonflikt(denn die verdienen ja daran).

Meiner Meinung nach ganz klar ein Fall von Rechtsbegunng! Aber Geld regiert die Welt.
 
Nach der Pleite mit dem versuchten Pornopranger wird dies wieder zu einer Niederlage dieser superseriösen Kanzlei führen. ich kann es kaum erwarten mich wieder darüber lustig zu machen. Wäre ich paar Jahre jünger würde ich gern zu einer Facebookparty mit anschließendem Eintrag ins goldene Buch der Kanzlei einladen.
 
Was ich in der News nicht ganz verstanden habe, geht es um einzelne Filmausschnitte oder den ganzen ***-Minuten langen Film?
 
Das ist imho für das Urheberrecht egal.
 
Dagegen wird sich wohl kaum einer wehren.
Lieber 250€ zahlen, als offentlich blos gestellt zu werden.

Ganz schlimm.
Ich finde das von der Abmahnkanzlei pervers.
 
Also ich verfolge die Sache seit vorgestern.

Ist ne heikle Geschichte, aktuell scheint es so sein, dass vermehrt Kunden der Telekom abgemahnt werden.


Für Interessierte empfehle ich den Lawblog von Udo Vetter. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen

Weitere Links sind die GCC Anwälte http://www.infodocc.info/streaming-wird-abgemahnt-abmahnung-von-streaming-durch-uc-rechtsanwaelte/

Die ungeklärte Frage ist bisher die, wie die Daten erhoben wurden.

Hier gibt es wilde Theorien und kene offizielle Angabe seitens der Kanzlei U+C - siehe Golem http://www.golem.de/news/u-c-abmahnung-woher-die-daten-der-streaming-nutzer-kommen-1312-103218.html

Zudem berichtet der Rechtsanwalt Alexander Schupp über mögliche korumpierete Computersystem der Betroffenen - bestätigt durch die Telekom

http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391
Hoffe das hilft möglichen betroffenen.
 
U+C ist ein ganz alter Hase in dem Geschäft, wurden auch aktuell im Juli diesen Jahres wegen Massenabmahnung verklagt...

Denen würd ich keinen Cent geben, die kommen auch gerne mit Torrenthashes die sich um 1-2 Ziffern vom tatsächlich Runtergeladenen unterscheiden (is nem buddy passiert, er sollte damals noch 700€ latzen + UE)... ich glaub da gabs auch ne Massenklage gegen die Kanzlei und Partner

Ich will hier nicht grob fahrlässig handeln und falsche Tips geben: aber kann man theoretisch nicht einfach all diese Briefe ignorieren, bis dann einer vom Gericht kommt und dann sollte man den Anwalt konsultieren? Da sie ja bei dieser Masche ja gar nicht auf klagen aus sind... ?
 
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Moment mal. Was ist das für ein Schwachsinn, dass behauptet wird, dass beim Streaming eine Vervielfältigung stattfindet?

Beim Stream beziehe ich Daten von einer Webseite. Dabei geht nicht ein einziger bit dieser Daten, die ich beziehe, an Dritte weiter. Somit findet eben KEINE Vervielvielfältigung statt. Nur der Uploader + Redtube sind diejenigen, die hier das Video vervielfältigen, indem sie das Urheberrechtlich geschützte Material unerlaubt bereitstellen!

Was bedeutet das also im Klartext? Wenn Abmahnungen/Klagen, dann an den Uploader ODER Redtube, sofern Redtube sich nicht um die Entfernung von geschütztem Material kümmert. Sowohl Redtube, als auch der Uploader sind höchstwahrscheinlich genauso leicht nachvollziehbar, wie diejenigen, die den Stream nur konsumieren. Da man an diesen Stellen aber scheinbar keine Initiative ergreift, wäre das für mich eher der Verdacht, dass Redtube + Anwaltskanzlei hier absichtlich geschütztes Material hochladen und diese explizit kontrollieren, um so Geld zu kassieren.
 
Ach, das gute, alte Deutsche Internetrecht. Sichert hunderten Anwälten den Arbeitsplatz.

Irgendwann wird der Gesetzgeber vielleicht aufwachen und eine Rechtsgrundlge schaffen, in der solcher Betrug nichtmehr funktioniert. Bis rort hin dürfen die Bundesbürger schonmal in stetiger Angst leben, ob sie nicht unwissentlich was verbotenes tun. Tolle Welt...

Mfg
 
MrChiLLouT schrieb:
... wäre das für mich eher der Verdacht, dass Redtube + Anwaltskanzlei hier absichtlich geschütztes Material hochladen und diese explizit kontrollieren, um so Geld zu kassieren.

MrChiLLouT ; du hast wahrscheinlich komplett recht !! Den Verdacht hatte ich auch immer ... Also dass das Material absichtlich hochgeladen und genauestens kontrolliert wird um dann wieder von unwissenden Kunden Geld zu kassieren...
 
Ich dachte immer strafbar wäre nur das hochladen von Dateien (wie es in P2P üblich ist). Ist denn auch das reine herunterladen illegal?

Die Horrenden Schadensersatz- und Anwaltskosten beziehen sich doch immer auf den "enormen" Schaden, den man durch das Anbieten einer Datei verursacht hat. Das gibt es beim reinen herunterladen ja nicht.

Oder sehe ich das falsch?
 
Da hat wohl mal wieder jemand eine "Marktlücke" entdeckt, ich finds echt abartig was die machen, vor 30 Jahren hat einer ne LP gekauft und die ging dann in der ganzen Klasse rund und wurde auf Kasette aufgenommen, da hat kein Hahn danach gekräht, heute im Zeitalter von Geldgeilheit darf man bald nicht mehr kostenlos furzen, sorry aber so ist es langsam.
 
Ununhex schrieb:
Wieso sollte Redtube abspeichern, welche IPs einen "illegal gehosteten" Film schauen?
Genau, gibt gar keine logische Erklärung oder?
Auf einer anderen Internetseite habe ich gelesen, dass der Kanzlei auch der Nutzername des Abgemahnten bei Redtube bekannt ist. Ich nehme deshalb mal an, dass der Streaming-Dienst die Daten des Users komplett herausgegeben hat. Nur wie das legal von statten gegangen sein soll, ist mir nicht klar. Die einen sagen, es gab eine richterliche Anordnung, die Anderen sagen das Gegenteil. Und dann ist der Diensteanbieter auch noch in den Niederlanden. Dürfen die überhaupt Daten auf Anordnung durch das deutsche Rechtssystem herausgeben?

MrChiLLouT schrieb:
Moment mal. Was ist das für ein Schwachsinn, dass behauptet wird, dass beim Streaming eine Vervielfältigung stattfindet?

Beim Stream beziehe ich Daten von einer Webseite. Dabei geht nicht ein einziger bit dieser Daten, die ich beziehe, an Dritte weiter. Somit findet eben KEINE Vervielvielfältigung statt. Nur der Uploader + Redtube sind diejenigen, die hier das Video vervielfältigen, indem sie das Urheberrechtlich geschützte Material unerlaubt bereitstellen!
Falsch.
Die zwischengespeicherten Daten stellen technisch gesehen eine Kopie des Materials auf dem Server dar. Und deshalb ist es eine Vervielfältigung. Wo du das her hast, ist egal. Kopie ist Kopie.
Es ist hier sogar eine Kopie der Kopie. Der Uploader hat eine Kopie des Originals (oder einer weiteren Kopie) auf den Server geladen. Und der Server sendet eine Kopie davon an dich weiter.


Tja, der Knackpunkt ist jetzt: Ist jede technische Kopie auch juristisch eine Kopie? Das müssen jetzt die Gerichte entscheiden.
 
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