Gilt das Schild "Ende sämtlicher Streckenverbote" auch für 50/100 In/Außerorts?

Dann gibt es aber andere Schilder, die Dir zeigen, du verlässt den innerörtlichen Bereich.

inner.jpg

Der Rheinufertunnel. Eine Kraftfahrtstrasse. Man beachte das blaue Schild. Und sofort das 60 km/h Schild. Weil auf diesen Strasse nicht die innerörtlichen Bedingungen gelten.

Irgendein Schild sagt einem immer, man verlässt den innerörtlichen Bereich, wenn man schneller als 50 Km/h innerörtlich fahren darf.

@Daaron, diese Antwort gilt auch Deiner Antwort. Dann wird zuvor eine Kraftfahrtstrasse raus. Oder ähnliches.
 
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Nein, Du fährst immer noch innerorts, nur eben auf einer anderen Straßenklasse.
 
Herrje. Aber man wird mit einem Schild drauf hingewiesen, hier gelten die innerörtlichen Bestimmungen nicht mehr. Kein rechts überholen, keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen, keine Fahrradfahrer usw.
 
Glaub das doch einfach mal Blubbs, da muss nichts anderes stehen, Zeichen 274 reicht aus. Ein weiteres Beispiel ist die Nord-Süd-Straße in Stuttgart. Eine Spur pro Richtung, kein Gehsteig neben dran aber eindeutig nach dem Ortseingangsschild ein Zeichen 274, das 60 erlaubt.
 
Herrje, das hat aber nichts mit innerorts sondern mit der Straßenklasse zu tun. Wie kann man sich nur um das Eingeständnis falsch gelegen zu haben so winden.

P.S. und zu dem Beispiel von söLLa unten ist auf einer Kraftfahrstraße innerorts mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung sehr wohl die freie Fahrstreifenwahl erlaubt. Lediglich auf innerörtlich gelegenen Autobahnen ist das nicht der Fall, vgl. § 7 III StVO. Die Unterscheidung zwischen Straßenklasse und innerörtlich ist daher wichtig!
 
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Es gibt mehrere mir bekannte Stellen, in denen eine "simple" innerörtliche Straße eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h zulässt. Das sind im übrigen ganz reguläre Straßen, die auch nicht als Kraftfahrtstraßen gekennzeichnet sind.
 
Es entstand aus der Frage der TEs heraus. Und wenn man innerorts schneller als 50 fahren darf, dann wird der innerörtliche Status immer aufgehoben. Dadurch, dass man ein Ortsausgangsschild sieht oder eben auch dadurch, dass es eine Kraftfahrtstraße wird. Beides mal gelten innerörtlichen Verkehrsbestimmungen nicht mehr.

Auch auf der Nord-Süd Strasse in Stuttgart @ simpsonsfan. Dort gibts auch Streetview. Kannst es Dir anschauen.

@söLLa dann zeige ein Beispiel. Der Rheintunnel war keines. Und denn hast Du ja schön aus deinem Beitrag gelöscht.
 
BlubbsDE schrieb:
Und wenn man innerorts schneller als 50 fahren darf, dann wird der innerörtliche Status immer aufgehoben.

Ich klinke mich an dieser Stelle aus der Diskussion aus. Diese Aussage ist absolut falsch und offensichtlich magst du dich ja auch nicht eines besseren belehren lassen.
 
Ich auch. Die Frage des TEs ist geklärt. Und danke für das passende Beispiel des Düsseldorfers Rheinufertunnels, söLLa.
 
BlubbsDE schrieb:
Beides mal gelten innerörtlichen Verkehrsbestimmungen nicht mehr.
Das ist falsch, siehe mein Beitrag #25. Aber ich bin hier auch raus. Du hast ja kein Interesse an einer Diskussion.
 
um nochmal auf die Frage des TEs zurück zu kommen:

Das Schild hebt alle geschwindigkeits "Sonderregelungen" auf.
danach ist also wieder 50 angesagt und nicht 100, das gibt nen teures Ticket.
 
Ich mag an dieser Stelle nur nochmal betonen, dass ich nicht derjenige war, der den Rheintunnel ins Spiel gebracht hat! Danke nebenbei der Unterstellung ;)
 
Hier mMn ziemlich verständlich zusammengefasst: ^^Ohne irgendwelche staubigen Gesetzestexte wälzen zu müssen

http://verkehrszeichen.woxikon.de/69/ende-saemtlicher-streckenverbote-vorschriftzeichen-nr-282 schrieb:
Gesetzliche Regelungen bezüglich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs, wie zum Beispiel für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (80 km/h), sowie allgemein gültige Beschränkungen für den inner- und außerörtlichen Verkehr, haben auch nach dem Zeichen weiterhin bestand.

@BlubbsDE:
Selbst in mir naheliegenden Kleinstadt gibt es eine 60-er Strecke innerorts (keine Kraftfahrtstraße). Streetview gibt es hierfür (noch) nicht.
 
Ok, dann ist dort kein Ortsschild. Hab ich wohl falsch in Erinnerung. Trotzdem glaube ich, dass es das anderswo gibt. Ist mir jetzt auch egal, ich kann dich nicht überzeugen und du mich auch nicht. Ich für meinen Teil belasse es dann halt dabei.
 
MTC1 schrieb:
Beispiel: Innerorts gilt das Tempolimit 50, wenn das Tempolimit nicht ausgeschildert ist. Wird diese Geschwindigkeit durch das besagte Aufhebungsschild dann auch aufgehoben oder nicht?

Oder gibt es den Fall gar nicht, weil immer ein Tempolimitschild vor dem Aufhebungsschild vorliegt?
lol ist die Frage ernst gemeint? Na klar du darfst dann mit 300km/h durch die Stadt heizen......
 
Hallo
MTC1 schrieb:
Wo gibt es denn dieses Schild innerorts ? Das habe ich (zumindest bewusst) innerorts noch nie gesehen.

BlubbsDE schrieb:
Solche innerörtlichen Schnellstraßen beginnen immer mit einem Ortsausgangsschild, einfach mal drauf achten.
Innerorts generell 50 km/h
Das stimmt nicht.

BlubbsDE schrieb:
Irgendein Schild sagt einem immer, man verlässt den innerörtlichen Bereich, wenn man schneller als 50 Km/h innerörtlich fahren darf.
Das stimmt immer noch nicht, abgesehen davon widerspricht sich dieser Satz selber.
Wie kann man den innerörtlichen Bereich verlassen um dann innerorts schneller als 50 Km/h fahren zu dürfen ?

BlubbsDE schrieb:
Photos und Beweise. Sonst existiert es nicht.
Sie sagt ich liebe dich und er sagt Photos und Beweise. Sonst existiert es nicht.

Bitte schön:

Düsseldorf Karl-Geusen-Str
https://www.google.de/maps/@51.2082...ata=!3m4!1e1!3m2!1s0O6mdUlbGsrkUom-UE3zPg!2e0

Düsseldorf Südring
https://www.google.de/maps/@51.1999...ata=!3m4!1e1!3m2!1s_TvZJFEZR-5w8La6WeFYTg!2e0

Düsseldorf Heinrich-Ehrhardt-Str
https://www.google.de/maps/@51.2538...ata=!3m4!1e1!3m2!1s59EugfGiiaSUrQvu-iMcKg!2e0

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Dann gibt es aber andere Schilder, die Dir zeigen, du verlässt den innerörtlichen Bereich.
https://www.google.de/maps/@51.0241...ata=!3m4!1e1!3m2!1s4jn1-qhIxbDcFLoJ6BcKFA!2e0

So, und jetzt kommst du... Du kannst der Bergstraße von hier aus gern rückwärts/abwärts folgen, bis runter zum Campus der TUDD (oder zum Hauptbahnhof, da fängt sie an), du wirst NIRGENDWO ein Schild "Kraftfahrstraße" finden. Du kannst ihr auch weiter nach außen folgen, da findest du dann nach der Brücke Kohlenstraße den Ortsausgang (mit noch ner 70).

Manchmal solltest du einfach glauben, was dir Ortskundige berichten.


Tomislav2007 schrieb:
Wo gibt es denn dieses Schild innerorts ? Das habe ich (zumindest bewusst) innerorts noch nie gesehen.
Das wird tatsächlich sportlich. Mir ist auch keine Stelle bewusst, auf der ein allgemeines Aufhebungszeichen innerorts zu finden wäre. Wenn vorher wahlweise eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeit als 50 angegeben war, dann steht am Ende soweit ich weiß immer eine 50, um es absolut klar zu regeln.
 
Zum TE:
Bitte gib deinen Führerschein ab. Du hast wohl in der fahrschule nicht aufgepasst.

Und: wenn imnerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung angehoben wird, dann darf man hier mit einem (schweren) LKW sogar bis zu 70 fahren, während auf der Landstraße nur max. 60 erlaubt ist
 
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