eBay als Verkäufer nicht mehr zu gebrauchen

Mr.nobody schrieb:
Es GIBT keine ALTERNATIVEN !

Die gibt es massig. eBay Kleinanzeigen, Foren, Facebook Flohmärkte. Darüber werde ich 90% meiner Sachen los.

Ich mache auch einen Bogen um eBay Auktionen. Wurde da jetzt 2 mal abgezockt zu Zeiten des PayPal Zwanges.

Fall 1: Handy verkauft, angeblich kaputt (viel ihm 3 Monate nach Kauf auf), der Käufer hat es unaufgefordert zurück geschickt, funktionierte bei mir einwandfrei. Er wollte die Kaufsumme + 2 mal Versand zurück haben. Zum Glück war hier schon die Frist abgelaufen. So ging er leer aus.

Fall 2: Dann mal ein Intel Sockel MB verkauft. Käufer hat versucht, AMD CPU in Intel Sockel zu quetschen. Fazit: Board hinüber. Er hatte das so auch bei PayPal angegeben. Und er bekam trotzdem das Geld zurück. Für die defekte CPU hat er mir einen Anwalt auf den Hals gehetzt. Nach einem saftigen Brief von mir habe ich da nie wieder etwas von gehört. Ich hatte dann Strafanzeige erstattet wegen Sachbeschädigung, wurde aber eingestellt.

Fall 3: Fertig PC verkauft. Angeblich war es nicht das Modell, was ich angeboten hatte. War es aber doch. Ich hatte noch den Original Kauf Beleg wo das Modell auch drauf stand. Von seiner Seite erfolgten keine Beweise, dass es nicht das beworbene Modell war. Keine Fotos, nichts. Hat über PayPal dann auch sein komplettes geld zurück bekommen. Die Rücksendung hat er verweigert weil er den PC trotzdem nutzen möchte. Also wieder Anzeige wegen Unterschlagung. Auch diese wurde einfach eingestellt weil nicht vom öffentlichen Intresse.

Gesamtschaden: 500 Euro. Ebay nutze ich wenn überhaupt noch, nur noch als Käufer. Und das kommt, wenn überhaupt, noch ein- bis zweimal im Jahr vor.
 
Also ich bin nur echt froh dass wir hier willhaben.at in Österreich haben, entweder ich verkaufe in Foren oder dort :)
Ebay ist nämlich der letzte Scheisshaufen!
PayPal ist auch totaler Rotz........
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, als Kaeufer kannst du auch Pech haben.

Es ist momentan so, dass der Verkaeufer die Ware ueberhaupt erst gar nicht abschicken muss. Das kannst du naemlich nicht beweisen... solang er nen Beleg hat, dass er "etwas" abgeschickt hat, reicht das vor Gericht.

Natuerlich auffaellig, wenn man Kaeufer auf diese Weise oefter betruegt und der Richter einen oefter als nur einmal, deswegen vor Gericht sieht :D
 
kisser schrieb:
Polizei und Staatsanwaltschaft sind nicht dafür da, deine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Da musst du schon selbst einen Anwalt beauftragen.

Unterschlagung ist ein Straftatbestand, genauso wie Sachbeschädigung.

@Lilhomer: Ganz so einfach dürfte das aber nicht sein. Bei versichertem Versand gibt es ja eine Sendungsnummer an Hand derer man verfolgen kann, wo die Sendung hin ging. Und bei Päckchen liegt die Verantwortung beim Versender, nicht beim Empfänger. Deshalb wird ja auch immer dazu geraten, lieber 2 - 3 Euro mehr auszugeben beim Versand um sich als Versender abzusichern.
 
ebay ist für Private Verkäufe tot, wg. paypal und die vielen Betrugsmaschen mit nicht erhaltener Ware speziell bei privaten Verkäufern. Ich nutze ebay seit 2004 und habe einige Dinge darüber erfolgreich verkauft auch für andere Leute.
Man muss halt wissen was es bedeutet: der Artikel kann nicht abgeholt werden. Warum?weil es den Artikel nicht gibt.
Artikelstandort Deutschland? Verkäufer möchte mit zweit Identität den Preis hochjubeln.
Ich weiche auf Ebay Kleinanzeigen aus und dann nur gegen Barzahlung bei Abholung. Wenn der Kunde dann bittet den Artikel zu versenden zahlt er auf mein Girokonto. Keine Provision, keine internationalen Betrüger bisher. Besser man fährt mal 30km um ein iphone abzuholen als keine Lieferung zu bekommen.
 
Was die Probleme mit Paypal und den Rückerstattungen im Rahmen des Käuferschutzes betrifft, so kann man sich gegen die Rückbelastung wehren. Der Verkäufer ist nehmlich für die Kosten des Käuferschutzes nicht haftbar. Dies ist eine Leistung von Ebay/Paypal, die sie über die Kosten des Dienstes bezahlen müssten. Sie dürfen sich nicht dadurch schadlos halten, indem sie den Kaufpreis dem Verkäufer in Rechnung stellen. Es hat da schon einige Verkäufer gegeben, die sich dagegen mittels Anwalt gewehrt haben. Und, welch Wunder, Ebay/Paypal schrieb diesen Leuten nach Klageandrohung das Geld wieder gut.

Denen ist ist ihre wacklige und schlechte Rechtsposition wohl bewusst, dass sie bei entsprechenden Klagedrohungen ohne weitere Hinhaltetaktik lieber das Geld wieder gut schreiben, als sich ein Urteil gegen ihre Praktik einzuhandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
MidwayCV41 schrieb:
Unterschlagung ist ein Straftatbestand, genauso wie Sachbeschädigung.

Es ist aber bei einem Einzelfall nicht in öffentlichem Interesse.
Zumal es ohnehin fraglich ist, ob deine Straftatbestände hier überhaupt zutreffen.

Und selbst wenn dem so wäre, bekommst du auf diesem Weg dein Geld nicht wieder.
Der Täter wird zu Gefängnis oder Geldstrafe verurteilt und das war es dann.
Dein Geld kannst du dir nur auf zivilrechlichem Wege wieder holen.
 
Der Verkäufer ist nehmlich für die Kosten des Käuferschutzes nicht haftbar. Dies ist eine Leistung von Ebay/Paypal, die sie über die Kosten des Dienstes bezahlen müssten. Sie dürfen sich nicht dadurch schadlos halten, indem sie den Kaufpreis dem Verkäufer in Rechnung stellen. Es hat da schon einige Verkäufer gegeben, die sich dagegen mittels Anwalt gewehrt haben. Und, welch Wunder, Ebay/Paypal schrieb diesen Leuten nach Klageandrohung das Geld wieder gut.

Denen ist ist ihre wacklige und schlechte Rechtsposition wohl bewusst, dass sie bei entsprechenden Klagedrohungen ohne weitere Hinhaltetaktik lieber das Geld wieder gut schreiben, als sich ein Urteil gegen ihre Praktik einzuhandeln.

Das hatte ich auch schon erwähnt. Aus dem Grund ist auf meinem Paypal Konto auch NIE Guthaben drauf, wird sofort aufs Konto überwiesen. Das paypal konto rutscht dann zwar ins Minus wenn sich ein Käufer das Geld wiederholt aber soweit ich weiß hat sich paypal noch nie getraut das Geld von einem Girokonto einzuziehen.

Das Problem ist aber selbst wenn man sich da querstellt, das Konto kannste dann vergessen. Und auch ob Paypal dich dann nochmal als Kunden nehmen wird halte ich für fraglich.

Man muss das Geld zwar letztendlich nicht zahlen, aber das Paypal Konto kann man sich dann dennoch abschminken.
 
Ilsan schrieb:
Man muss das Geld zwar letztendlich nicht zahlen, aber das Paypal Konto kann man sich dann dennoch abschminken.

Paypal schreibt dir eine Mail, dass Konto auszugleichen. Nach Mahnung schalten die dann ein Inkasso Unternehmen ein.
 
Musst dennoch nix zahlen. Ansonsten zeige mir mal SO einen Fall wo Paypal seine Forderungen vor Gericht durchsetzen konnte. Das ist nur heiße Luft mehr nicht. Dein Konto können sie dicht machen, das wars aber auch schon. Paypal kann nicht eigenmächtig Geld verschenken und es sich dann von dir wiederholen.
 
Ich habe einiges an technischem verkauft und hatte meist Glück. Ein Käufer hatte sich mal beschwert, aber sonst in Ordnung. Als Käufer selbst passe ich auf. Technisches und hochwertiges kaufe ich nicht mehr über eBay.
 
Amnesie schrieb:
Also ich bin nur echt froh dass wir hier willhaben.at in Österreich haben

Dito. Dort bin ich bisher alles losgeworden. eBay nutze ich eigentlich nur noch um billige Kabel, div. Adapter und anderen 1-Euro-Müll aus China zu besorgen. Als Verkäufer hab ich mich schon vor Jahren aus eBay zurückgezogen…
 
MidwayCV41 schrieb:
Paypal schreibt dir eine Mail, dass Konto auszugleichen. Nach Mahnung schalten die dann ein Inkasso Unternehmen ein.
Gleich heute füllst du bitte das da aus:
https://www.online-mahnantrag.de

Das kostet zwar im ersten Schritt geringe Gebühren aber so leicht würde ich keine 500 Euro verschenken.
Der Schuldner bekommt dann einen Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt, wenn er so dumm ist nicht zu widersprechen dann kannst du einen Titel gegen ihn erwirken der 30 Jahre gültig ist. Damit kannst du ihn dann einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen und pfänden lassen.

Natürlich schießt du erstmal vor und wenn der am Ende nix hat, bleibst du auf den Kosten erstmal sitzen. Wobei du ja den Titel hast und in den nächsten 30 Jahren wieder den Gerichtsvollzieher losschicken kannst. ;) Widerspricht er rechtzeitig dann wird es in ein Klageverfahren umgewandelt indem du dann deine Ansprüche begründen musst. Dann wird vermutlich ein Schiedstermin vorgeschlagen. Geht er da nicht hin oder es wird keine Einigung erziehlt dann geht es vors Gericht. Geht er da auch nicht hin, dann kann das Gericht ihn zur Zahlung / Herausgabe zwingen + den entstandenen Kosten. Wo wir wieder bei der Pfändung sind...

Die ganze Geschichte kann sich recht lang hinziehen und es kann sein, dass du am Ende draufzahlst weil der Schuldner nix hat und der Rechner bereits verkauft wurde oder bereits kaputt ist. Aber bei 500 € würde ich ihn nicht so leicht davon kommen lassen und wenns nur dafür ist, dass er merkt, dass er andere Leute nicht bescheißen kann ohne die Konsequenzen dafür zu tragen.
 
Ja Ebay war einst mal gut, jetzt beschleicht mich das Gefühl, dass dort (fast) nur noch der Bodensatz der Gesellschaft rumkriecht um alles zu ergaunern was geht. Paypal biete ich schon lange nicht mehr an - nach meiner letzten Auktion (ohne Paypal) beschwerte der Käufer sich, das der Receiver doch defekt wäre...Nun ja so wie es in der Aktikelbeschreibung und oben im Artikelzustand auch geschrieben wurde. Habe da mit Schriftgröße 25 in roten Lettern den Defekt beschrieben, jedoch hatte er wahrs. gedacht es wäre nicht so schlimm.

Mit Paypal hätte ich garantiert "Stress" gehabt - ohne nat. nicht :).

Ich versuche auch das meiste Zeug woanders loszuwerden und wenn ebay, dann nat. NUR OHNE PAYPAL!
 
Suxxess schrieb:
Gleich heute füllst du bitte das da aus:
https://www.online-mahnantrag.de

Das kostet zwar im ersten Schritt geringe Gebühren aber so leicht würde ich keine 500 Euro verschenken.
Der Schuldner bekommt dann einen Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt, wenn er so dumm ist nicht zu widersprechen dann kannst du einen Titel gegen ihn erwirken der 30 Jahre gültig ist. Damit kannst du ihn dann einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen und pfänden lassen.

Natürlich schießt du erstmal vor und wenn der am Ende nix hat, bleibst du auf den Kosten erstmal sitzen. Wobei du ja den Titel hast und in den nächsten 30 Jahren wieder den Gerichtsvollzieher losschicken kannst. ;) Widerspricht er rechtzeitig dann wird es in ein Klageverfahren umgewandelt indem du dann deine Ansprüche begründen musst. Dann wird vermutlich ein Schiedstermin vorgeschlagen. Geht er da nicht hin oder es wird keine Einigung erziehlt dann geht es vors Gericht. Geht er da auch nicht hin, dann kann das Gericht ihn zur Zahlung / Herausgabe zwingen + den entstandenen Kosten. Wo wir wieder bei der Pfändung sind...

Die ganze Geschichte kann sich recht lang hinziehen und es kann sein, dass du am Ende draufzahlst weil der Schuldner nix hat und der Rechner bereits verkauft wurde oder bereits kaputt ist. Aber bei 500 € würde ich ihn nicht so leicht davon kommen lassen und wenns nur dafür ist, dass er merkt, dass er andere Leute nicht bescheißen kann ohne die Konsequenzen dafür zu tragen.

Ich würde einfach immer zusehen dass nix auf dem Paypalkonto drauf ist, das ist das beste. Hab noch nie davon gehört dass Paypal sich das Geld dann vom Verkäufer wiedergeholt hat von seinem Girokonto oder sonstwas. Paypal will dem Käufer Geld geben, können sie ja gerne machen, mit IHREM Geld. Paypal kann ja viel in die AGB reinschreiben. Es besteht ja immer noch ein Kaufvertrag, den kann Paypal ebenfalls nicht einfach auflösen, Paypal ist ja kein Gericht.
 
Ilsan schrieb:
Ich würde einfach immer zusehen dass nix auf dem Paypalkonto drauf ist, das ist das beste. Hab noch nie davon gehört dass Paypal sich das Geld dann vom Verkäufer wiedergeholt hat von seinem Girokonto oder sonstwas. Paypal will dem Käufer Geld geben, können sie ja gerne machen, mit IHREM Geld. Paypal kann ja viel in die AGB reinschreiben. Es besteht ja immer noch ein Kaufvertrag, den kann Paypal ebenfalls nicht einfach auflösen, Paypal ist ja kein Gericht.
Lisan du bist vermutlich noch jung und naiv.

Das läuft so:
1) Käufer zahlt und erhält die Ware
2) Käufer behauptet die Ware wäre defekt oder er hätte die Ware nicht erhalten und meldet dies Paypal
3) Paypal belastet das Paypalkonto vom Verkäufer und bucht das Geld zurück
4) Ist kein Geld auf dem Verkäuferpaypalkonto, so wird das Girokonto per Lastschrift belastet.
Wird das zurückgebucht schickt Paypal dir eine Mahnung.
5) Paypal sperrt dein Paypalkonto und schickt dir das Inkasso auf den Hals

Damit ist der Fall für Paypal erledigt.
 
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