ebay: wie lange Rückgaberecht bei privat?

romeon

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Hi,

ich habe einen gebrauchten Rechner auf ebay verkauft (~155€) und der Käufer hat das vorinstallierte Windows11 kaputtgespielt. Neu installieren mag er trotz vieler Tipps (Rufus, YT Links) von meiner Seite bisher nicht und so warte ich jetzt jeden Tag darauf, dass er den Artikel wegen Defekt zurückgeben will. Rücknahmen hatte ich ausgeschlossen, aber gibt ein Käufer "defekt" an, muss man den Artikel als privater Verkäufer ja grundsätzlich trotzdem zurücknehmen.

Weiß jemand, wie lange der Käufer Zeit hat, einen Artikel bei privat zurückzugeben?

Danke.
 
romeon schrieb:
aber gibt ein Käufer "defekt" an, muss man den Artikel als privater Verkäufer ja grundsätzlich trotzdem zurücknehmen.
Auch bei Layer 8 Fehlern? Hat der Austausch mit dem Käufer genug gezeigt, dass das Ding nicht defekt ankam?
 
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Hm, so wie ich das verstehe ist der Defekt bei dem Käufer aufgetreten (durch sein Verschulden?) bzw. nach Gefahrenübergang entstanden.
Warum solltest du dann den Rechner zurücknehmen müssen?

Ein Händler könnte das im Übrigen außer bei gesetzlicher Gewährleistung (die du als Privatperson hoffentlich ausgeschlossen hast) auch verweigern.

https://www.checked4you.de/trends-shopping/recht/rechte-beim-gebrauchtkauf-150352
 
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CodeCrusader schrieb:
Was bedeutet kaputtgespielt ?
bootet nicht mehr. Fehlermeldungen kommen auch, aber Fotos waren zu unscharf und wollte er mir auf mehrfache Anfrage nicht mehr sagen.

@tomgit ist ganz sicher nicht defekt angekommen, ich persönlich könnte mir alte Druckertreiber vorstellen oder was man da halt so kaputt machen kann.

@TheHille ist so bei ebay, Käuferschutz. Des einen Freud, des anderen Leid mit viel Potential ... . Ebay leitet die Rückgabe dann automatisch ein, kannst als Verkäufer nichts dagegen machen.
 
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Wichtig ist das man die Gewährleistung ausschließt, den die müsste man auch als Privatperson leisten.
(Stattdessen wird ja gerne irgend ein Bullshit ausgeschlossen wofür man eh nicht verantwortlich ist, wie Garantie)

Ein pauschales Rückgaberecht gibt es aber meines Wissen nach nicht.
Vermutlich der Käufer am längeren Hebel.
 
Also ich hatte sowas selbst schon mal als privater Verkäufer, ich bin da immer pro Kundenzufriedenheit.
Klar könntest du lange rumstreiten, aber ich würde das Ding einfach wieder zurücknehmen und repariert oder mit angepassten Zustand wieder einstellen.

Ich hätte nur vermutlich Angst, dass der gute Mensch auf der anderen Seite den Rechner ggf. "ausgeschlachtet" zurückschickt, oder wirklich noch mehr kaputt gemacht hat. Ich würde die Rücknahme "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zurücknehmen und den (vollständigen) Kaufpreis erst nach der Prüfung der Ware zurücküberweisen.
 
Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.

Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.

Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.

Wie lang ist die Gewährleistungsfrist und kann der Verkäufer diese ausschließen oder verkürzen?

Für jeden privaten oder gewerblichen Verkäufer gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Warenübergabe.

Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)
Auszug aus "Rechtliche Informationen für Käufer" im Rechtsportal von eBay.

Wenn du also beim Verkauf angegeben hast, dass du jegliche Gewährleistung als privater Verkäufer ausschließt und es euch beiden klar ist, dass er das Betriebssystem unbrauchbar gemacht hat (sicher über eure Kommunikation nachweisbar?), dann müsste er als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bestand, als er den PC angenommen hat.

Insofern ist es egal, wie lang diese Frist ist (siehe fett markiertes Zitat)
 
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natürlich sagt er, dass das OS schon beim ersten Hochfahren nicht funktioniert hat ;). Im Gegenzug habe ich Fotos direkt vor dem Einpacken mit Datum und Uhrzeit am Desktop, dass es funktioniert hat. Gewährleistung hatte ich ausgeschlossen, bringt aber nichts, wenn der Käufer einen Defekt vorgibt.

Sein Profil bei ebay steht auf "privat". Hatte ich auch schon lange nicht mehr gesehen.


hier:

Wenn der Artikel, den Sie erhalten haben, beschädigt ist, er nicht der Beschreibung entspricht oder es sich um den falschen Artikel handelt, können Sie ihn zurückgeben. In dieser Situation können Sie den Artikel auch dann zurückgeben, wenn die Rücknahmebedingungen des Verkäufers angeben, dass Rückgaben nicht akzeptiert werden.
https://www.ebay.de/help/buying/ret...nes-artikels-gegen-eine-rckerstattung?id=4041
 
Spieß umdrehen und den Käufer für den angerichteten Schaden bezahlen lassen?
Gerät lief ja scheinbar, als es beim Käufer ankam.
Nur so eine Idee . . .
 
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Und das alles wegen eines Rechners um 155 Euro...
 
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Es ist da keine Beschädigung im eigentlichen Sinne, deswegen brauchst den auch nicht zurücknehmen.
Zudem brauchst auch keinen Support für die installierte Software geben, sofern es nicht in der Beschreibung vereinbart wurde. Wenn der Käufer nicht damit klarkommt, dann ist es sein eigenes Verschulden.
 
Zuletzt bearbeitet:
romeon schrieb:
natürlich sagt er, dass das OS schon beim ersten Hochfahren nicht funktioniert hat ;). Im Gegenzug habe ich Fotos direkt vor dem Einpacken mit Datum und Uhrzeit am Desktop, dass es funktioniert hat.

Sein Profil bei ebay steht auf "privat". Hatte ich auch schon lange nicht mehr gesehen.


hier:

Wenn der Artikel, den Sie erhalten haben, beschädigt ist, er nicht der Beschreibung entspricht oder es sich um den falschen Artikel handelt, können Sie ihn zurückgeben. In dieser Situation können Sie den Artikel auch dann zurückgeben, wenn die Rücknahmebedingungen des Verkäufers angeben, dass Rückgaben nicht akzeptiert werden.
https://www.ebay.de/help/buying/ret...nes-artikels-gegen-eine-rckerstattung?id=4041
Das mit den Fotos ist schon mal gut.

Was ich aber nicht so recht verstehe ist das mit dem Ebay-Käuferschutz. Hab schon lange nichts mehr bei Ebay verkauft, aber ist das nun überall aktiv oder musst du das explizit anbieten?

Edit:

Geld zurück, wenn mal etwas nicht stimmt​


Mit dem Käuferschutz von eBay shoppst du sicher, denn 99% aller Artikel¹ sind kostenlos und automatisch abgesichert und wenn doch mal etwas schiefgeht, kümmert sich eBay darum, dass du dein Geld, inklusive der (Rück-)versandkosten, erstattet bekommst.


¹Im Fall eines berechtigten Anspruchs gemäß des Grundsatzes zum Käuferschutz.
Bei Nichtgefallen greifen die Rücknahmebedingungen des jeweiligen Verkäufers.

Der Anspruch des Käufers muss berechtigt sein.

Der Link dazu ist auch sehr spannend, les dir den mal richtig durch. Da werden auch Fristen genannt.

Eigentlich kannst du es drauf ankommen lassen, dann kommt Ebay auf dich zu, du sendest ihnen die Bilder vom funktionierenden Rechner bei Absendung, damit sollte es eigentlich gelaufen sein.
 
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ein fehlerhaftes Windows ist KEIN Defekt :)
 
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Du kannst auch widersprechen, dann ist halt dein Konto bei Ebay eingefroren bis der Fall erledigt ist. Wenn dir nichts an den Account liegt, würde ich es darauf ankommen lassen. Der Käufer müsste am Ende schon Rechtlich bei der dir an der Tür anklopfen um an sein Geld zu kommen.
 
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CodeCrusader schrieb:
Und das alles wegen eines Rechners um 155 Euro...

...kann nur jemand sagen, für den 155€ nicht viel Geld ist. Für den TE ist es das vielleicht und damit natürlich sehr ärgerlich für ihn. 🤷‍♂️

MadDog schrieb:
ein fehlerhaftes Windows ist KEIN Defekt :)

...sondern ein Ausstattungsmerkmal von Windows. 😂

Ok, genug OffTopic.

Die Frage wäre vieleicht, hast du einen PC verkauft (Hardware) oder einen PC mit funktionierendem Windows (Kombination Hard- und Software)?

Bei ersterem kann er dich mal gern haben. Die Hardware funktioniert und Software kann er sich selbst installieren.
Bei zweiterem ist es wie gesagt gut, wenn du nachweisen kannst, dass vor Versand alles ordnungsgemäß funktioniert hat.
 
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Der Ebay-Käuferschutz ist da extrem Käuferfreundlich. Wenn mal selbst etwas kauft, ist das toll, umgekehrt ist das blöd. Wobei wir hier nur deine Aussage haben, dass alles in Ordnung war. Wie dem auch sei, der Käufer wird erst mal über Ebay sein Geld zurückbekommen - ganz nebenbei ist es dein Problem, die Ware zurück zu erhalten - und Ebay interessiert sich einen Dreck dafür, ob deinerseits alles in Ordnung war. Weil sich Ebay nur als Plattform betrachtet, und in den Verkauf nicht involviert ist.

Es wird also so laufen: Der Käufer reicht Käuferschutz ein, er bekommt sein Geld zurück, mit Glück schickt er dir freiwillig die Ware zurück, und der kann dich auch noch negativ bewerten - was du nicht kannst.
 
Könnte hier auch unter missbräuchliches Käuferverhalten fallen:
Der Käufer nutzt oder beschädigt einen Artikel und gibt ihn dann zurück

In Zukunft: Beim Verkauf über Ebay nur noch Überweisung anbieten...
 
Der eBay-Käuferschutz klingt wirklich sympathisch, fair und gut durchdacht.
 
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