Rechnungsfristen

Tommi-lee

Lieutenant
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Aug. 2007
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576
Hey Leute,

ich hatte einen Artikel bestellt bei einem Zwischenhändler. Die Ware habe ich von jmd. anderem erhalten. Der Versender der Ware fragt mich jetzt nach fast 2 Jahre nach begleichen der Rechnung. Der Zwischenhändler hat mir aber vor ca.2 jahre geschrieben, dass ich nicht zahlen soll.

Es handelt sich glaube ich um Streitigkeiten beider Unternehmen unter einander.

Der Händler hat anscheinend fälschlicher Weise den Artikel versendet. Der Zwischenhändler hat gesagt ich dürfte den Artikel behalten xD.

So jetzt würde ich gerne wissen, ob es eine Rechnungsfrist gibt ab dem eine Rechnung verfällt und den eig Kaufvertrag habe ich auch mit dem Zwischenhändler abgeschlossen. Beispiel meinpaket.de als Händler und Amazon als Versender des Paketes.

Danke für die Ratschläge!
 
Du hast etwas bestellt, erhalten und willst es nun nicht bezahlen?
Schäm dich. Für mich ist so etwas asoziales Verhalten.
 
Verjährung tritt nach 3 Jahren ein. Das heißt noch kann es eingefordert werden.
Wenn du aber nachweisen kannst, dass dir gesagt wurde du könntest es behalten, so sieht es für den Händler eher schlecht aus.

Aber dein Vertragspartner ist der zwischen Händler. Nur der kann irgendetwas von dir fordern. Der Versender muss sich natürlich an den zwischen Händler wenden.

Ich würde jetzt den Versender mitteilen das kein Vertragsverhältnis besteht. Möglichst noch den Nachweis über die Schenkung anhängen.

Ich sehe jetzt auch nichts asoziales an der Sache, wenn ihm die Ware geschenkt wurde.
 
Danke erst einmal für den letzten Kommentar. Erstens habe ich den Artikel einfach so bekommen und auf Nachfrage durfte ich ihn behalten, da ich ihn sonst auch nicht behalten hätte. Ich finde leider die Email nicht mehr, wo dies stand. Ich werde erst einmal den Versender kontaktieren und ihn darauf ansprechen.

Beleidigen lassen von wegen asoziales Verhalten lass ich mir nicht gefallen, da es eine Schenkung war. Kisser in Zukunft bitte erst denken, dann schreiben :king:
 
Verjährung brauchst du gar nicht.
Der hat sein Recht nicht wahrgenommen dich in angemessener Zeit abzumahnen und sich an seine eigenen Fristen nicht gehalten, bzw. nie eine gesetzt. Da bedarf es keiner 2 Jahre, sondern maximal paar Monate. Danach hat er Pech.

Und bei Beleidigung kannst du sogar noch Geld erklagen wenn es sich beweisen lässt.
Kann schon mal auf 500€ hinauslaufen.

Was ist das überhaupt für ein bescheuerter Shop gewesen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tommi-lee

Ich kann sehr wohl denken.
Und eine Schenkung kann nur dann vorliegen, wenn die Ware Eigentum des Schenkers ist, was hier wohl offensichtlich nicht der Fall ist. Also gehört dir die Sache überhaupt nicht.

Aber du willst ja nur hören, was dir in den Kram passt.
Also ignoriere das gestrost und warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid.
 
dcc22 schrieb:
Der hat sein Recht nicht wahrgenommen dich in angemessener Zeit abzumahnen und sich an seine eigenen Fristen nicht gehalten, bzw. nie eine gesetzt. Da bedarf es keiner 2 Jahre, sondern maximal paar Monate. Danach hat er Pech.

In welchem Gesetz steht das denn??
 
Also ich hätte jetzt eine Entschuldigung für das asozial erwartet, denn das trifft den Schilderungen nach ja absolut nicht zu.

Und eine Schenkung kann nur dann vorliegen, wenn die Ware Eigentum des Schenkers ist, was hier wohl offensichtlich nicht der Fall ist. Also gehört dir die Sache überhaupt nicht.
Das ist wirklich ein interessanter Aspekt. Wie bei Hehlerware auch, würde man dann kein Eigentum erwerben.

Aber erstmal sollte man fragen warum der Versender Geld fordert, obwohl man nicht deren Vertragspartner ist.
Ich finde das Vorgehen sehr eigenartig.
 
Wenn ich den Sachverhalt richtig deute, dann wurde der Artikel beim Zwischenhändler bestellt, der hat seinerseits bei einem weiteren Händler den Artikel in Auftrag gegeben und die Adresse des TE als Lieferadresse hinterlegt. Also ist der TE kein Vertragspartner des Versenders - sondern allein des Zwischenhändlers, bei dem er den Artikel bestellt hatte. Und nur gegenüber seinem Vertragspartner hat er eine Pflicht den Vertrag zu erfüllen, also zu zahlen. Wenn sein Vertragspartner auf eine Zahlung verzichtet hat - dann ist für den TE die Sache auch erledigt.

Wie die beiden (Händler und Versender) mit ihren Streitigkeiten umgehen, das ist eine Sache allein zwischen ihnen. Der TE ist da raus und der Versender kann von ihm auch dann keine Bezahlung fordern, wenn er von seinem Vertragspartner nicht bezahlt wurde. Der TE hat allein gegenüber dem Zwischenhändler eine Willenserklärung abgegeben, nicht gegenüber dem Versender. Der muss sich an seinen Vertragspartner halten und nur an den.
 
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