Errechnung der Steuerrückzahlung bei Elster online fehlerhaft

Smash32

Lt. Commander
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Hey Community,

ich mach grade meine Steuererklärung, aber muss irgendwo einen Fehler drin haben, den ich jedoch nicht finde.

Hat zufällig jemand Ahnung von Steuererklärungen über elster online und wäre bereit mir einmal per PN oder Email zu helfen?

Ich danke schon einmal im voraus.

P.S. Ist sehr unkompliziert bei mir, habe kein hohes Einkommen und setze auch nur den Pauschalbetrag an
 
Hattest du hier nicht geschrieben, dass du erst mit der Ausbildung fertig geworden bist? Damit dürftest du letztes Jahr doch keine Steuer gezahlt haben. Oder liegst du über dem Freibetrag? Du bekommst auch nur maximal soviel Steuern zurück, wie du auch gezahlt hast.
 
Ich liege über dem Freibetrag und hab die letzten 2 Jahre mehrere hundert Euro Lohnsteuer gezahlt.
 
Gut. Wo liegt denn der Fehler? Evtl. hilft es ja auch mal jemanden anderen, der auf diesem Thread trifft.

Du erfasst doch die Daten lt. Lohnsteuerkarte von deinem AG + AN Pauschbetrag und dann bekommst du anteilig gezahlte Steuern zurück.

Alternativ spuckt Google ja auch zahlreiche Hilfen aus, wie hier oder hier.
 
Die Pauschalen werden automatisch mit berechnet, die müssen also nicht extra eingetragen werrden.
 
Also, der Pauschalbetrag wird wirklich automatisch runtergerechnet.
Ich hab mein Einkommen und die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge eingetragen, mehr gibt es für mich da eigentlich nicht.
Jedoch soll ich dann angeblich nachzahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge von knapp 2800€ werden jedoch nicht vollständig berücksichtigt, nur 1900€ davon. Warum weiß ich nicht.
Des weiteren könnte der Fehler irgendwo darin liegen, dass die Lohnsteuer nur in 2 Monaten jährlich entsteht, da ich in diesen Monaten ca. jeweils 1000€ Einmalzahlung erhalten habe?

Etwas anderes leuchtet mir nicht ein.
 
dass die Lohnsteuer nur in 2 Monaten jährlich entsteht, da ich in diesen Monaten ca. jeweils 1000€ Einmalzahlung erhalten habe?
Bei der Steuererklärung wird doch das gesamte Jahreseinkommen zugrunde gelegt und nicht nur Monate in denen Du Sonderzahlungen hattest. Wenn Du allerdings dadurch die Freibeträge überschreitest, kann es schon mal sein das man deshalb nachzahlen müsste.
 
Ich kann das nicht beurteilen, vielleicht ist es auch richtig, dass ich nachzahlen müsste. Meine Lehrerin in Steuerlehre meinte es kann auf keinen Fall sein und man muss wenn es nicht ein einmaliger super Sonderfall ist, etwas zurück bekommen in der Ausbildung.
 
Wie hoch war dein Gesamtjahresbrutto? Und was hast du an Lohnsteuer gezahlt? Im Netz gibts ja auch Rechner, die schnell ermitteln, wie deine Steuerlast ist ... dann kannst du sehen ob die zu zahlende Einkommenssteuer über oder unter deiner Lohnsteuervorrauszahlung liegt.
 
2013 waren es knapp 13.000€, aber da ich ja Abzüge habe, ist das zu versteuernde Einkommen ja geringer. Und da liegt denke ich irgendwo der Fehler, ich habe vllt irgend etwas falsch abgezogen oder vergessen ab zu ziehen.
 
2013 waren es knapp 13.000€, aber da ich ja Abzüge habe, ist das zu versteuernde Einkommen ja geringer.
Dein zu versteuerndes Einkommen bleibt doch bei den 13.000 €, nur die Vorrauszahlungen und abzüglichen Pauschalen (Werbungskosten etc..) musst Du an der richtigen Stelle auch eintragen, alles was bereits vom Lohn abgezogen wurde wird mit dem Steueraufkommen nur verrechnet.
Bei ca 13.000 € (ca. 1083 € monatlich), bei Lohnsteuerklasse I ohne Kinder, wirst Du monatlich knappe 19€ an Lohnsteuer (208 € im Jahr) und monatlich ca. 218,50 € an Sozialabgaben gezahlt haben. Sollte dies in etwa hinkommen hast Du monatlich 845 € netto bekommen. Wenn das alles so passt, solltest Du auch nichts nachzahlen müssen, wenn Du höhere Ausgaben gehabt hast, weil Du mehr als die Pauschalen ausgegeben hast (z.b. Kilometergeld), kannst Du versuchen den Betrag der bereits einbehaltenen Steuer von 208 € der insgesamt vom Lohn abgezogen wurde zurückzufordern, anhand von Belegen geht das ja sehr einfach. Wenn Du schon höhere Steuerabzüge vom Einkommen hattest, kann natürlich auch sein das Du etwas mehr zurückbekommst.
 
Du könntest auch ein paar € in eine Software investieren, die dich an die Hand nimmt und bei Ausfüllen und Einreiche unterstützt - wenn du es mit Elster alleine nicht hin bekommst.
Ich verwende immer das Wiso Steuersprachbuch, für dich würde das WISO steuer:Start 2015 ausreichen.
 
Minus xxx bei elster bedeutet du bekommst was zurück...
Vielleicht ist hier der Fehler ? ;-)
 
@ Boersianer, nein, das war mir bewusst.
@werkam, ja das kommt in etwa hin. hatte jedoch nur knapp 750€ netto und den Mehrverdienst durch Sonderzahlungen. Ich benutze nur die Pauschalbeträge, da ich mit Arbeitsweg und anderem nicht darüber liege und die Pauschalbeträge werden selbstständig abgezogen.
 
Smash32 schrieb:
Die Sozialversicherungsbeiträge von knapp 2800€ werden jedoch nicht vollständig berücksichtigt, nur 1900€ davon. Warum weiß ich nicht.

Weil das der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen sind in deinem Fall.

Du hast also 13.000€ Bruttoeinkommen - 1900€ Sonderausgaben - 1000€ Werbungskosten = 10100 zu versteuerndes Einkommen?
Macht eine Steuerschuld von 274€, wenn ich richtig gerechnet habe.

Entweder hast du nun mehr Lohnsteuer als 274€ abgeführt, dann bekommst du eine Erstattung. Ansonsten wäre eine Nachzahlung korrekt. Wobei dann die Frage wäre, ob du überhaupt eine Steuererklärung abgeben solltest, wenn es für dich nicht verpflichtend ist.
 
Das zu versteuernde Einkommen liegt bei knapp 9500€, aber mit etwas über 200€ liegt die Steuerschuld immer noch über den knapp 190€ die ich gezahlt habe. Werde also wohl einfach keine Einkommenssteuererklärung machen
 

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