Koka2009
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2009
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Hallo Community,
ich hoffe einige von euch sind Fit was die Gesetze angehen =)
Ich arbeite derzeit noch über die Zeitarbeitsfirma, bei denen ich seit 01.10.2014 unter Vertrag stehe.
Ich werde zum 09.03.2015 von demUnternehmen übernommen, dei dem ich in Einsatz bin. Laut Vertrag werde ich 30 Tage Jahresurlaub haben.
stehen mir diese 30 Tage komplett zu oder muss es gezwölftelt werden, weil ich zum 09.03.2015 anfange und nicht vom 01.01.2015
Natürlich habe ich Bundesurlaubsgesetz nach geschaut und darin steht
Sowie ich es verstehe, werde ich die 30 Tage bekommen und nicht zwöfteln, weil ich noch in 2015 die Wartezeit erwerbe. oder??
ich hoffe einige von euch sind Fit was die Gesetze angehen =)
Ich arbeite derzeit noch über die Zeitarbeitsfirma, bei denen ich seit 01.10.2014 unter Vertrag stehe.
Ich werde zum 09.03.2015 von demUnternehmen übernommen, dei dem ich in Einsatz bin. Laut Vertrag werde ich 30 Tage Jahresurlaub haben.
stehen mir diese 30 Tage komplett zu oder muss es gezwölftelt werden, weil ich zum 09.03.2015 anfange und nicht vom 01.01.2015
Natürlich habe ich Bundesurlaubsgesetz nach geschaut und darin steht
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen
vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.
Sowie ich es verstehe, werde ich die 30 Tage bekommen und nicht zwöfteln, weil ich noch in 2015 die Wartezeit erwerbe. oder??