Frage bezüglich Urlaub

Koka2009

Lt. Commander
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Hallo Community,

ich hoffe einige von euch sind Fit was die Gesetze angehen =)

Ich arbeite derzeit noch über die Zeitarbeitsfirma, bei denen ich seit 01.10.2014 unter Vertrag stehe.
Ich werde zum 09.03.2015 von demUnternehmen übernommen, dei dem ich in Einsatz bin. Laut Vertrag werde ich 30 Tage Jahresurlaub haben.

stehen mir diese 30 Tage komplett zu oder muss es gezwölftelt werden, weil ich zum 09.03.2015 anfange und nicht vom 01.01.2015

Natürlich habe ich Bundesurlaubsgesetz nach geschaut und darin steht

§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen
vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis
ausscheidet.


Sowie ich es verstehe, werde ich die 30 Tage bekommen und nicht zwöfteln, weil ich noch in 2015 die Wartezeit erwerbe. oder??
 
...ist bei mir zwar schon eine Weile her, aber ich habe am 15 Januar angefangen und hatte dadurch keine 30 Tage sondern 1/12 weniger - sprich 27,5 Tage!

Wenn Du das schon gelesen hast:
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
wie kommst Du dann darauf, dass Du bei Eintritt am 09.03. dann Anspruch auf 30 Tage hast?
Erscheint mir komplett rätselhaft Deine Rechnung...?..

edit: entscheidend sollte das hier sein:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

Also für Dich = 22,5 Tage Jahresurlaub in 2015
 
Jupp, ist nur anteilig, da die Berechnung soweit ich weiß immer vom 01.01-31.12 gemacht wird. Heißt also, feiere deinen Urlaub ab, denn du jetzt noch hast :)

€dit
Du hattest doch auch von der Zeit-Firma aus einen Urlaubsanspruch oder?
 
Lars_SHG schrieb:
...ist bei mir zwar schon eine Weile her, aber ich habe am 15 Januar angefangen und hatte dadurch keine 30 Tage sondern 1/12 weniger - sprich 27,5 Tage!

Wenn Du das schon gelesen hast:

wie kommst Du dann darauf, dass Du bei Eintritt am 09.03. dann Anspruch auf 30 Tage hast?
Erscheint mir komplett rätselhaft Deine Rechnung...?..

edit: entscheidend sollte das hier sein:


Also für Dich = 22,5 Tage Jahresurlaub in 2015

§5 Absatz 1 gilt doch nur dann, wenn a, b oder C zutrifft. Keines der drei buchstaben trifft zu.. Also sollte es nicht gezwöftelt werden.

Ich meine dass ich 30 Tage Urlaub erst dann habe, wenn ich meine Wartezeit von 6 Monaten durch bin. sprich 09.09.2015 im selben Kalenderjahr. Somit sollte ich anspruch auf das gesammte Urlaub haben

deathscythemk2 schrieb:
Jupp, ist nur anteilig, da die Berechnung soweit ich weiß immer vom 01.01-31.12 gemacht wird. Heißt also, feiere deinen Urlaub ab, denn du jetzt noch hast :)

€dit
Du hattest doch auch von der Zeit-Firma aus einen Urlaubsanspruch oder?

Ja, die wurde in das neue Jahr übernommen und habe die schon verbraucht. Das waren Urlaubstage aber vom 2014 die ich mit in das neue Jahr genommen hatte.
 
Oh, das ist natürlich speziell. Wenn du im März übernommen wirst, dann hast du IMHO bei der neuen Firma nur Anspruch auf die Anteile März-Dezember (10/12). Dann hättest du IMHO für die beiden ersten Monate 2/12 von der Leihfirma bekommen müssen.
Bist du in einer Gewerkschaft? Evtl. da mal nachfragen.
 
Dann erklär uns doch mal, warum Dein neuer AG Dir 30 Tage Urlaub gewähren sollte wenn Du erst bei ihm im März anfängst!?!

Ich verstehe Deinen Ansatz nicht warum er Dir mehr Urlaub gewähren sollte als allen anderen in seiner Firma?
edit: Mehr in Relation zur geleisteten Jahres-Arbeitszeit versteht sich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den vollen Urlaubsanspruch musst du auch ein volles Jahr arbeiten. Geschenkt gibt es nichts ;)
 
Moin Moin!

Das ist nicht ganz korrekt. Es würde reichen sich von der aktuellen Zeitarbeiterfirma eine Bescheinigung über den bisher genommen Urlaub dieses Jahres geben zu lassen. Die müssen die ausstellen, hat man einen Rechtsanspruch drauf.

Diese Bescheinigung legt man dem neuen AG vor, damit dieser einen Nachweis über den bisher genommenen Urlaub hat. Als Folge dessen hätte man (wenn bisher kein Urlaub genommen wurde) somit in 2015 bei der neuen Firma den vollen Jahresurlaub als Anspruch, auch wenn man erst in 03/2015 angefangen hat.

Bis denne!
 
Ich habe nie gesagt, dass ich Urlaub geschenkt bekommen möchte.. Sondern das geschildert, was im Gesetz steht.

§4 steht eindeutig, wenn man 6 Monaten gearbeitet hat, hat man Recht auf das komplette Jahresurlaub

dannach muss man §5 anschauen. Da steht es wird nur gezölftelt wenn a,b oder c zutreffen.

Bei mir trifft nichts von den drei. Also habe ich recht auf mein Jahresurlaub, weil ich die Wartezeit im September 2015 erreicht habe.
Ergänzung ()

Wanderer101 schrieb:
Moin Moin!

Das ist nicht ganz korrekt. Es würde reichen sich von der aktuellen Zeitarbeiterfirma eine Bescheinigung über den bisher genommen Urlaub dieses Jahres geben zu lassen. Die müssen die ausstellen, hat man einen Rechtsanspruch drauf.

Diese Bescheinigung legt man dem neuen AG vor, damit dieser einen Nachweis über den bisher genommenen Urlaub hat. Als Folge dessen hätte man (wenn bisher kein Urlaub genommen wurde) somit in 2015 bei der neuen Firma den vollen Jahresurlaub als Anspruch, auch wenn man erst in 03/2015 angefangen hat.

Bis denne!

genau das habe ich die ganze Zeit versucht zu schildern =)
 
Aber dann hast Du immer noch kein ganzes Jahr in der Firma gearbeitet um vollen Anspruch zu haben, dazu müsstest Du doch am 1.1. angefangen haben. Oder eben im Jahr 2014, dann hättest Du ab dem 1.7. den vollen Jahresanspruch auf Urlaub von 30 Tagen, wenn Du auch das ganze Jahr dort bleibst, sonst zahlst Du den genommenen Urlaub 1/12tel zurück bzw wird vom Restgehalt abgezogen.
Bei dem Beispiel des Posting:
Diese Bescheinigung legt man dem neuen AG vor, damit dieser einen Nachweis über den bisher genommenen Urlaub hat.
Muss der alte Arbeitgeber aber den Urlaubsanspruch abgelten bzw. an den neuen Unternehmer bezahlen. Warum sollte der neue AG den Urlaubsanspruch bezahlen, wenn dafür der vorherige AG zuständig ist. Der AN hat zwar den Anspruch auf den Urlaub, aber den muss ihm der alte AG bezahlen, somit bleiben für den neuen AG immer noch die 1/12tel / Monat die er gewähren/zahlen muss, die restlichen Tage muss er dann unbezahlten Urlaub nehmen, den Lohn dafür bekommt er ja beim Ausscheiden vom alten AG, der diesen ja an den neuen AG abtreten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich verstehe einfach nicht wie er auf die Idee kommt das er zu dem Urlaub den er bereits von einem anderen AG hatte noch weiteren Urlaub vom neuen AG bekommen will für eine Arbeitszeit, die er gar nicht geleistet hat?

Die Sonderbedingungen aus Par. 5 sind für Dich doch gar nicht relevant bzw. für Deine Situation nicht!?!

Dur fängst an bei Firma B zu arbeiten und ab dann hast Du Anspruch auf Urlaub!
Es ist doch ganz einfach in Deiner Situation.....April bis Dezember sind 9 Monate und 9 x 2,5 Tage!
 
Sehe ich genauso, die Sonderregelung würde ja nur gelten wenn er von der Zeitarbeit aus übernommen wird und den Urlaub nicht bekommen könnte, aus Zeitmangel. Dann können die beiden Firemn sich einigen, der neue AG würde den Urlaub übernehmen den der alte AG bezahlen müsste. Aber Anspruch beim neuen AG hat er erst dann wenn der Vertrag beginnt, also wie Du auch sagst von April bis Dezember anteilmässig 1/12 / Monat, evtl noch 1,25 Tage für den März (09.03. bis 31.03.).
 
eben - daher ist mir völlig schleierhaft, wo er das Ansinnen her hat mehr Urlaub zu bekommen?
Vielleicht hat er ja einen Sondervertrag mündlich ausgehandelt, den er hier aber nicht kommuniziert hat und uns einfach nur ins Beratungsmesser laufen lässt!?!

Davon ab, für den März bekommt er nix, das hat er ja schon richtig erkannt!
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer
gut, kann natürlich sein, dass sein neuer AG ein Menschenfreund ist und im Lotto gewonnen hat und daher allen AN Sonderurlaub einräumt - aber wir müssen ja erst mal von der normalen Situation ausgehen und da sollte es so sein wie beschrieben - voller Monat gearbeitet = 2,5 Tage!
 
Lars_SHG schrieb:
Dur fängst an bei Firma B zu arbeiten und ab dann hast Du Anspruch auf Urlaub!
Es ist doch ganz einfach in Deiner Situation.....April bis Dezember sind 9 Monate und 9 x 2,5 Tage!

eben nicht. Ich habe mit einen Anwalt gesprochen. Es wird nicht gezwöftelt.
Ich bekomme wie im Vertrag ausgemacht 30 Tage Urlaub für 2015, weil meine Wartezeit am 09.09.2015 erfüllt wird und somit habe ich Recht auf meine 30 Tage Urlaub im Jahre 2015

Natürlich werden die Urlaubstage vom Zeitarbeitsunternehmen bis 03/2015 gekürzt, aber da ich in diesem Jahr noch kein Urlaub von 2015 in Anspruch genommen habe, sondern nur Urlaub vom letzten Jahr in das aktuelle Jahr übertragen habe, bekomme ich die volle 30 Tage in diesem Jahr.

Anders wäre es hätte ich z.b. 01.08.2015 angefangen. Dann hätte ich die 6 Monate Wartezeit in einem Kalenderjahr nicht erreicht und müsste gezwölftelt werden.
 
Natürlich werden die Urlaubstage vom Zeitarbeitsunternehmen bis 03/2015 gekürzt
Nichts anderes haben wir Dir gesagt, die Tage vom alten AG bekommst Du doch von ihm bezahlt, also hast Du doch auch die 30 Tage Gesamturlaub, aber nicht vom neuen Arbeitgeber. Verstehe nicht was man daran nicht versteht?
Im gesamten Jahr stehen Dir doch 30 Tage Urlaub zu, bestreitet niemand. Nur der neu AG zahlt davon nur die Zeit von März bis Dezember, wenn Du auch bis zum Jahresende beim Unternehmen arbeitest. Solltest Du vorher kündigen/entlassen werden, bekommst Du auch nur die Tage Urlaub die Dir zustehen, auch wenn Du am 10.09.2015 die Firma verlässt, gibt es nicht den vollen Urlaub.
 
Davon unabhängig würde ich meinen neuen Arbeitgeber auch nicht direkt wegen so einer Kleinigkeit nerven wollen.
 
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