Händler verweigert gez. Gewährleistung – nur Rückerstattung

Boogeyman

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Hallo, ich habe einen Elektro Artikel (Batterie Ladegerät) bei Ebay von einem bekannten Elektrofachmarkt erstanden. Der Artikel wurde als B-Ware angeboten und war deswegen etwas günstiger, als normale Ware. Das Ladegerät war aber leider defekt (ein Ladefach für die Batterie konnte nicht laden) und ich habe das Ladegerät an den Händler zurück geschickt, mit bitte um Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Händler hat mir ohne Rückfrage via Email angekündigt, mir den Kaufpreis zurück zu erstatten, was nicht mein Wunsch war.

Ich habe mich danach telefonisch beim Händler gemeldet und ihm mit geteilt, dass ich auf eine Reparatur und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehe. Die Mitarbeiterin des Kundenservice teilte mir mit, das eine Reparatur nicht möglich wäre und auch ein Ersatzgerät mit der gleichen Produktmerkmalen (B-Ware) nicht vorrätig sei. (Das Ladegerät ist kein Auslaufmodel und lässt sich problemlos im Shop als normale A-Ware bestellen)

Ich bin der Meinung, dass die Abwicklungsmodalitäten nicht mein Problem sind und der Händler kein Recht hat, vom Kaufvertrag zurück zu treten, sowie auch die gesetzliche Gewährleistung zu verweigern.

Wie ist da eigentlich zurzeit die Rechtslage?
 
Ich bin zwar kein Anwalt und meine Lehre im Einzelhandel + Handelsschule vorher (wo solche Themen ja behandelt wurden) liegen schon lange lange zurück, aber ich glaube Du wirst keine weiteren Möglichkeiten haben.

Der Händler hat die Möglichkeit vom Gesetz her zur Nachbesserung. Dies sei ihm in Deinem Fall nicht möglich und er bietet Dir aufgrund dessen die sofortige Rückabwicklung an und will Dir dein Geld erstatten. Das wäre mMn korrekt.

Ich glaube (nicht wissen) nicht, das Du auf den Klageweg erfolg haben wirst.
Aber wenn Du es wirklich durchziehen willst und du solltest nicht Rechtschutzversichert sein, dann gehe mal auf www.frag-einen-anwalt.de
Da kannst Du relativ günstig (zumindest günstiger, als wenn Du einen Anwalt vor Ort aufsuchst) eine verbindliche Antwort eines Profis bekommen, um Deine Situation einzuschätzen.
 
Naja, im Grunde genommen könnten sie dir wohl 2x das kaputte Gerät zurückschicken und danach dann erst den Kaufpreis erstatten. Damit wäre die gesetzliche Gewährleistung erfüllt.

2x hätten sie dann versucht nachzubessern. "leider" erfolglos.
Danach bekommst du das Geld zurück.


Ich verstehe nicht, warum du dir den Stress machst. Es ist ja nicht so als wollte der Händler dich übers Ohr hauen.
 
Danke für deine Einschätzung Renegat9 :daumen:

Dies sei ihm in Deinem Fall nicht möglich und er bietet Dir aufgrund dessen die sofortige Rückabwicklung an und will Dir dein Geld erstatten.
Das ist natürlich Auslegungssache, da der Händler sehr wohl eine Möglichkeit zur Nachbesserung hätte. Lässt sich das Geräte nicht Reparieren, muss er ein Ersatzgerät schicken. Das Ladegerät ist ein Artikel, der in großen Mengen vorrätig ist, wenn das nur A-Ware ist, ist das nicht mein Problem.
Bei meinen defekten Gerät, konnte man übrigens nicht erkennen, das es sich um ein B-Ware Gerät handelt. Es war vom Produktzustand wie A-Ware ( Originalverpackung, keine Kratzer am Gerät, Zubehör noch in eingeschweißter Original Verpackung usw.)

warducK schrieb:
Ich verstehe nicht, warum du dir den Stress machst. Es ist ja nicht so als wollte der Händler dich übers Ohr hauen.
Naja, das hat schon ein Gschmäckle. ;) Der B-Ware Artikel war vom Zustand A-Ware, nur leider defekt. Man könnte jetzt unterstellen, das wissentlich ein defektes Gerät als B-Ware deklariert wird, in der Hoffnung jemand merkt den defekt nicht.
Ich kann jedenfalls als Kunde erwarten, das man auch bei B-Ware eine Möglichkeit der gesetzlichen Gewährleistung hat und sich der Händler da nicht einfach wegdrücken darf. Auch ist ein Rücktritt von Kaufvertrag für den Händler nicht zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist natürlich Auslegungssache, da der Händler sehr wohl eine Möglichkeit zur Nachbesserung hätte. Lässt sich das Geräte nicht Reparieren, muss er ein Ersatzgerät schicken. Das Ladegerät ist ein Artikel, der in großen Mengen vorrätig ist, wenn das nur A-Ware ist, ist das nicht mein Problem.
Du hast B-Ware gekauft und auch nur Anspruch auf B-Ware... wie kommst du drauf das der Händler dir A-Ware schicken muss?

Bei meinen defekten Gerät, konnte man übrigens nicht erkennen, das es sich um ein B-Ware Gerät handelt. Es war vom Produktzustand wie A-Ware ( Originalverpackung, keine Kratzer am Gerät, Zubehör noch in eingeschweißter Original Verpackung usw.)
Dennoch hat es der Händler als B-Ware deklariert weil es vermutlich mal ausgepackt wurde oder ein Rückläufer war.

warducK hat es eigentlich schon ganz passend geschrieben. Der Händler kann das Dingen jetzt zwei mal zum Hersteller schicken, der es nicht reparieren kann / will und dann bekommst du das Geld halt erst in 3 Monaten wieder.


Auch ist ein Rücktritt von Kaufvertrag für den Händler nicht zulässig.
Das was der Händler da macht ist kulanz (eben dir und ihm 3 Monate hin und her schicken ersparen)... und kein Rücktritt.
 
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§ 437 Nr.1 BGB in Verbindung mit § 439 Abs. 3 S. 1 BGB

"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung [...] verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
Dennoch hat es der Händler als B-Ware deklariert weil es vermutlich mal ausgepackt wurde oder ein Rückläufer war.
und da würde dem Händler ein Zacken aus der Krone brechen, wenn er mir einen Artikel aus seinem normalen Sortiment geben würde? Wie gesagt, die angebliche B-Ware war komplett einwandfrei und wie A-Ware. Wie schon erwähnt, was kann ich bitte dafür, wenn der Händler keinen weiteren B-Ware Artikel vorrätig hat?
Macht das Schule, ist das ein tolles Scheinargument, um sich vor der gesetzlichen Gewährleistung zu drücken.
 
Es ist ganz normal das Händler B-Ware nicht unbegrenzt und in gleichem Zustand vorrätig haben - wie auch?!
Außerdem drückt sich da niemand um Gewährleistung. Guck dir mal die § von Prom07 an.
 
Prom07 schrieb:
§ 437 Nr.1 BGB in Verbindung mit § 439 Abs. 3 S. 1 BGB

"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung [...] verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."

Danke, Prom07 :daumen:

Unverhältnismäßige Kosten kann ich in meinen Fall nicht erkennen. Der Aufwand ist für beide Artikel gleich (A oder B-Ware), Das würde z.B. bei Kauf eines gebrauchten Kfz beim Händler zutreffen, da ein Auto mit den gleichen Produkteigenschaften schwer zu beschaffen wäre.
 
Ich persönlich finde das Verhalten des Händlers aus Kundensicht begrüßenswert und verstehe nicht, wie man dieses infragestellen kann. Der Händler verdient dafür sogar Lob. Beruflich hab ich selbst mit dem Einzelhandel zu tun und außer sowohl sich selbst und dir noch mehr unangenehmen Stress zu machen gibt es keine Alternative zu einer Lösung. Freue dich lieber darüber, dass der Händler so reagiert.
 
Boogeyman schrieb:
Danke, Prom07 :daumen:

Unverhältnismäßige Kosten kann ich in meinen Fall nicht erkennen. Der Aufwand ist für beide Artikel gleich (A oder B-Ware), Das würde z.B. bei Kauf eines gebrauchten Kfz beim Händler zutreffen, da ein Auto mit den gleichen Produkteigenschaften schwer zu beschaffen wäre.

Produkt ist Produkt, der Wert ist relativ und die Unverhältnismäßigkeit ebenso.
Auch 3 EUR bei einem Wert von 10 EUR können unverhältnismäßig sein, auch wenn du es versuchst als Peanuts darzustellen aberdas entscheidest nicht du, sondern der Verkäufer und im Zweifel eben das Gericht.


Boogeyman schrieb:
Wie schon erwähnt, was kann ich bitte dafür, wenn der Händler keinen weiteren B-Ware Artikel vorrätig hat?

Gute Strategie, kaufe mir demnächst auch nur Gebrauchtwagen und verlange dann Neuwagen als Ersatzlieferung.
Merkste selbst oder? U get what u pay for.

Was kann denn der Händler dafür? Er könnte dir statt dem Rücktritt auch eine Kaufpreisminderung anbieten... wäre dir wahrscheinlich aber auch nicht gut genug.
 
@TheManneken
Das mag deine Sicht der Dinge sein, aber ich sehe das anderes. ;)
Ich habe einen Kaufvertrag geschlossen und erwarte einen funktionsfähigen Artikel. Es handelt sich hierbei um einen Elektro Standard Artikel, den der Händler in größeren Stückzählen noch vorrätig im Sortiment hat und immer noch anbietet. Der Händler könnte also Nacherfüllen, er möchte aber nicht. ;)
Eine Verweigerung könnte ich z.B. bei Auslaufmodellen, Antiquitäten, gebrauchten Kfz usw. verstehen, aber nicht bei vorrätigen Standard Artikeln, die immer noch bestellbar im Shop sind.

blackraven schrieb:
Gute Strategie, kaufe mir demnächst auch nur Gebrauchtwagen und verlange dann Neuwagen als Ersatzlieferung.
Merkste selbst oder? U get what u pay for.

Was kann denn der Händler dafür? Er könnte dir statt dem Rücktritt auch eine Kaufpreisminderung anbieten... wäre dir wahrscheinlich aber auch nicht gut genug.
Ich glaube, dein Vergleich mit dem Kfz hängt doch etwas, oder? Das ein erkennbar anderer Produktzustand vs. neu/alten Kfz vorliegt, kann ich nachvollziehen. Das trifft wohl kaum auf ein normales Batterie Ladegerät zu.
Hätte ich eine A-Artikel erworben und dieser wäre nach 5 Monaten kaputt gegangen, hätte ich in diesen Fall auch ein funktionsfähiges neues Ersatzgerät bekommen, obwohl mein defektes schon gebraucht war.
 
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Warum hinkt der Vergleich? Du kaufst B-Ware und verlangst A-Ware.
B-Ware ist ja eben keine A-Ware mehr, weil sie einen Mangel hat oder schon benutzt wurde.

Was stand denn genau in der Produktbeschreibung?
 
Boogeyman schrieb:
und da würde dem Händler ein Zacken aus der Krone brechen, wenn er mir einen Artikel aus seinem normalen Sortiment geben würde?

Und dir würde ein Zacken aus der Krone brechen, wenn du das Geld wieder nimmst und den Artikel dann regulär als A-Ware bestellst?
 
Ueber welchen Streitwert reden wir hier ueberhaupt, und was ist der preisliche Unterschied zwischen A- und B-Ware in diesem konkreten Fall?

Es gibt ja auch spottbillige Ladegeraete, und ob es sich da lohnt, wegen, sangwerma, 10 Euro Warenwert einen Riesenaufriss zu veranstalten, na, ich weiss nicht. Zumal es B-Ware ist, diese guenstiger ist und eine Nachbesserung mit A-Ware den Haendler schlicht was kosten duerfte (auch wenn es nicht viel ist -- wenn er das staendig macht, macht er nunmal Verlust).

Es lohnt sich, im Gedaechtnis zu behalten, dass die Gewinnmargen oft lausig sind. Wenn die B-Ware guenstiger ist, lohnt es sich fuer den Haendler nicht, diese durch A-Ware zu ersetzen -- ausser, er schmeisst gerne gutes Geld schlechtem hinterher.

Ich finde das Verhalten des Haendlers daher verstaendlich.
 
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Ich sehe nicht ein, warum ich bei B-Ware Produkttester für defekte Geräte spielen soll, um das Produkt danach wieder zurück zu schicken. Dann einfach auf Kauf von A-Ware zu verweisen, ist dann schon ziemlich frech. ;)

Ueber welchen Streitwert reden wir hier ueberhaupt, und was ist der preisliche Unterschied zwischen A- und B-Ware in diesem konkreten Fall?
Der Preisunterschied zwischen A und B-Ware beträgt knapp 28 Euro. Es handelt sich hierbei um ein besseres Ladegerät und nicht um billige China Ware im Wert von 10 Euro. ;)
Ein Gang vor Gericht, oder zum Anwalt würde sich also eher nicht lohnen. Mir geht es da eher um das Prinzip und um die theoretische Rechtslage.
 
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Aha. Warum kaufst du dann B-Ware? Weil sie GUENSTIGER ist. Das ist sie nicht ohne Grund. Jemand hat sie im Zweifel zuruckgehen lassen. Dieses Risiko nimmst du billigend in Kauf.

Frech ist, als Ersatz fuer B-Ware A-Ware zu verlangen. B-Ware gekauft, diese - und nur diese - steht dir zu. Ist diese nicht auf Lager, gibt's das Geld zurueck, weil A-Ware teurer und damit unverhaeltnismaessig waere.
 
... oder eben eine (weitere) Kaufpreisminderung und mit dem Teildefekt leben.
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Aha. Warum kaufst du dann B-Ware? Weil sie GUENSTIGER ist. Das ist sie nicht ohne Grund. Jemand hat sie im Zweifel zuruckgehen lassen. Dieses Risiko nimmst du billigend in Kauf.
Ich glaube da bist du falsch informiert!
Ich nehme bei B-Ware in Kauf, das mein Produkt Kratzer hat, die Original Verpackung fehlt, der Artikel ausgepackt wurde. Das ein Artikel funktioniert, kann man auch bei B-Ware erwarten.
DDM_Reaper20 schrieb:
Frech ist, als Ersatz fuer B-Ware A-Ware zu verlangen. B-Ware gekauft, diese - und nur diese - steht dir zu. Ist diese nicht auf Lager, gibt's das Geld zurueck, weil A-Ware teurer und damit unverhaeltnismaessig waere.
Ah ok, bei B-Ware soll der Kunde Produkttester spielen und auf sein Recht zur Nacherfüllung verzichten? Übrigens ich verlange keine A-Ware. Ich verlange nur ein funktionsfähiges Gerät, mehr nicht. Wie der Händler das löst, ist nicht meine Aufgabe.
 
Hier etwas zu lesen für die Wütigen^^

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr209_05.htm

Mein persönlicher Senf dazu:

Unabhängig davon, ob man meint, man hätte Anspruch auf Ersatzlieferung: Der Händler ist in dem Punkt jedenfalls nicht "kulant" - Die Erwähnung der zwei fehlgeschlagenen Versuche ist in diesem Zusammenhang irreführend; die haben hier mit der Sache nichts zu tun. Entweder der Verkäufer beruft sich darauf, nicht nacherfüllen zu müssen, dann muss er auch keine Versuche fehlschlagen lassen, oder er muss doch nacherfüllen, dann nützt es ihm auch nichts, sich auf fehlgeschlagene Versuche zu stützen - das ist allein dem Käufer vorbehalten.

Ich würde vllt etwas plakativ verlangen, dass der Händler mir zur Not funktionierende B-Ware von anderswo besorgt^^
Wichtig ist an der Stelle vllt zu sagen, dass auch die A-Ware dem Händler nicht zwingend höhere Kosten verursacht - vllt missgönnt man dem Käufer die A-Ware, nachteilig wäre es für den Händler aber nicht unbedingt und erst recht nicht gravierend.
 
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