Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und wollte mal eure Meinung hören.
Ich habe mir bei einen Onlinehändler eine Garmin Fenix gekauft. Die Uhr hat nach 5 Wochen eine Macke und zwar funktionieren die Knöpfe nicht mehr astrein. Sie funktionieren aber bei einen ist das haitische Feedback weg und ein Button bleibt immer mal hängen.
Soweit so gut als Käufer hat man ja innerhalb den ersten 6 Monaten gewisse Rechte. Ich habe mich bei denen gemeldet und verlangt, dass die Uhr ausgetauscht wird. Doch die kommen mir immer mit Reparatur oder Geld zurück. Ich habe aber laut BGB ja das recht auf mangelfreie Ware (was die Uhr nicht war). Und mir ist es auch egal wenn der Shop das Produkt dann an Garmin sendet aber das geht mich ja nichts an. Ich will einfach, dass die mir nochmal eine Neuware (die Uhr) rausschicken. Doch die stellen sich quer.
Habe denen auch eine Frist von 14 Tagen gesetzt und rechtliche Schritte angekündigt.
Trotzdem keine andere Aussage.
Ich habe auch die Möglichkeit bei Garmin einen RMA Auftrag zu machen aber Garmin schreibt extra, dass man sich zuerst an den Händler wenden soll. Garmin würde nicht die Versandkosten übernehmen und man kann evtl ein Refurbish Modell bekommen.
Ich weiß nun nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Den Anwalt wirklich einschaltet wollte ich nicht. Und das BGB ist da ja eindeutig (§§ 437, 439, 477 BGB).
Sende ich die Uhr jetzt einfach den Händler mit dem Rückendeetikett ein und schreibe nochmal ein Brief dazu, dass ich einen Austausch wünsche und eine Frist von 14 Tagen setze. Oder nochmal ein Einschreiben? Oder wende ich mich doch an Garmin?
Was würdet ihr tun?
Das BGB ist in der Sache ja eigentlich eindeutig oder habe ich etwas vergessen zu bedenken?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe ein Problem und wollte mal eure Meinung hören.
Ich habe mir bei einen Onlinehändler eine Garmin Fenix gekauft. Die Uhr hat nach 5 Wochen eine Macke und zwar funktionieren die Knöpfe nicht mehr astrein. Sie funktionieren aber bei einen ist das haitische Feedback weg und ein Button bleibt immer mal hängen.
Soweit so gut als Käufer hat man ja innerhalb den ersten 6 Monaten gewisse Rechte. Ich habe mich bei denen gemeldet und verlangt, dass die Uhr ausgetauscht wird. Doch die kommen mir immer mit Reparatur oder Geld zurück. Ich habe aber laut BGB ja das recht auf mangelfreie Ware (was die Uhr nicht war). Und mir ist es auch egal wenn der Shop das Produkt dann an Garmin sendet aber das geht mich ja nichts an. Ich will einfach, dass die mir nochmal eine Neuware (die Uhr) rausschicken. Doch die stellen sich quer.
Habe denen auch eine Frist von 14 Tagen gesetzt und rechtliche Schritte angekündigt.
Trotzdem keine andere Aussage.
Ich habe auch die Möglichkeit bei Garmin einen RMA Auftrag zu machen aber Garmin schreibt extra, dass man sich zuerst an den Händler wenden soll. Garmin würde nicht die Versandkosten übernehmen und man kann evtl ein Refurbish Modell bekommen.
Ich weiß nun nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Den Anwalt wirklich einschaltet wollte ich nicht. Und das BGB ist da ja eindeutig (§§ 437, 439, 477 BGB).
Sende ich die Uhr jetzt einfach den Händler mit dem Rückendeetikett ein und schreibe nochmal ein Brief dazu, dass ich einen Austausch wünsche und eine Frist von 14 Tagen setze. Oder nochmal ein Einschreiben? Oder wende ich mich doch an Garmin?
Was würdet ihr tun?
Das BGB ist in der Sache ja eigentlich eindeutig oder habe ich etwas vergessen zu bedenken?
Vielen Dank im Voraus.