[Bestellung] Stonierung nach Bestellbestätigung

MEyo

Cadet 2nd Year
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Aug. 2012
Beiträge
17
Hallo,
ich habe leider kaum Kenntnisse über Vertragsrecht/Käuferrecht. Auch Google Anfragen haben mir leider nicht weiter geholfen.
Mal angenommen man bestellt in einem Online-Shop Ware mithilfe von mehreren miteinander kombinierbaren Gutscheinen (-48%).
Man würde eine Bestellbestätigung bekommen, die in etwa wie folgt aus sieht:
Hallo xxx,
Ihre Bestellung bei xxx war erfolgreich – vielen Dank für Ihr Vertrauen in unseren Shop! Die Rechnung für Ihre Produkte finden Sie anbei. Bei einem Warenwert ab 30 EUR versenden wir Ihre Bestellung selbstverständlich kostenlos innerhalb Deutschlands.
[...]
Einen Tag später würde man eine Stonierungsemail bekommen mit folgendem Inhalt:
Lieber Kunde,
leider müssen wir Ihre aktuelle Bestellung stornieren.
Der Grund hierfür ist ein technischer Fehler in unserem System, der es kurzzeitig zuließ, dass mehrere Gutscheine gleichzeitig verwendet werden konnten.
Sie erhalten selbstverständlich umgehend die Rückerstattung des Betrags, sofern Sie schon bezahlt haben.
In den AGB's wird jedoch auf geführt, dass mehere Gutscheine problemlos gleichzeitig anwendbar sind.
8.5 Bei einer Bestellung können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden.
Außerdem steht in den AGB's, dass mit Eintreffen einer Bestätigungsmail ein Vertragsschluss gilt.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Meine Frage ist jetzt, ist es möglich, diesen Fall anzufechten oder besteht keine Chance auf Erfolg?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Scrat
 
Snooty schrieb:
Steht evtl. auf diesen Gutscheinen selbst, dass immer nur einer verwendet werden kann? Das ist ja meistens der Fall.

Es waren Gutscheincodes. Beispiel (Rabatt10 und discount20). Diese habe ich dann im Bestellprozess in das Gutscheincodefeld eingetragen : "Rabatt10;discount20"

//Gutscheine sind jetzt nur ein Beispiel
 
thompson004 schrieb:
mit "Mehrere Gutscheine auf eine Bestellung" ist vielleicht gemeint, dass du die auf mehrere Produkte aufteilst. Oder war das ohnehin der fall?

das hier sollte eignetlich eindeutig sein:
8.5 Bei einer Bestellung können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden.
Bei einer Bestellung (also mehreren Produkten/Waren) können mehrere Gutscheine (also beliebig viele auf die komplette Bestellung) eingelöst werden.
 
MEyo schrieb:
Es waren Gutscheincodes. Beispiel (Rabatt10 und discount20).
Und da gibt es doch meist noch zusätzliche Bedingungen (Etwa auch von wann bis wann der Code gültig ist, etc.) und da steht dann auch i.d.R. bei, dass mehrere Codes nicht kombiniert werden können.
 
Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung. In der Regel reicht eine Bestellbestätigung nicht aus. Meistens steht das auch irgendwo in der Mail
 
Tja, die große Frage ist jetzt ob die Bestellbestätigung als Auftragsbestätigung durchgeht oder eben nicht.
 
Pandora schrieb:
Tja, die große Frage ist jetzt ob die Bestellbestätigung als Auftragsbestätigung durchgeht oder eben nicht.

Nein, laut geltendem Internetrecht ist eine Bestellbestätigung nicht mit einer Auftragsbestätigung gleichzusetzen. Sollte in der Bestellbestätigung jedoch erwähnt sein, dass die Bestellbestätigung auch als Auftragsbestätigung gilt (eher unwarscheinlich, da das kein vernünfter Webshop aus Risikogründen macht), sähe die Sache anders aus.

In diesem Falle sind die Chancen etwas zu erreichen gleich 0 :)
 
Dann würde immer noch greifen, dass der Käufer wurde bereits zur Zahlung aufgefordert wurde.

Trotzdem ist prinzipiell eine Anfechtung möglich und eine entsprechende Erklärung erfolgt. Man kann nun natürlich Zweifel daran erheben, dass der Verkäufer zur Anfechtung berechtigt war und die Anfechtungserklärung wirksam ist.

Genauso kann man wegen der Auslegung bezüglich der Gutscheinsbedingungen streiten. Da es sich dabei um AGB handelt, gehen Zweifel jedenfalls zu Lasten des Klauselstellers, dh hier des Verkäufers.
 
Pandora schrieb:
Tja, die große Frage ist jetzt ob die Bestellbestätigung als Auftragsbestätigung durchgeht oder eben nicht.
Es ist so, wie es mTW|Marco sagt. Ausführliche Erklärung siehe hier.
 
Die Frage der Pandora trifft doch den Punkt trotzdem - hat doch gar nichts falsches gesagt?^^ Insofern kann ich auch das "Nein" von mTW|Marco nicht verstehen - und insofern auch nicht deine Zustimmung^^ Im Übrigen habt ihr natürlich recht; pauschal kann man nichts gleichsetzen und es gibt gute Erklärungen dafür. Dem hat Pandora oder sonstjemand aber auch nicht widersprochen ;)
 
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