CPU Pins verbogen, zurückschicken möglich?

Joa, welche CPU und Board ist es denn?
 
Bei ner AMD CPU doch kein Problem... einfach vorsichtig wieder geradebiegen. Solange die nicht abgebrochen sind, funktionieren die auch noch.
 
und wenn die Pins abbrechen dann grade biegen und anlöten :lol:

oder

Loch rein bohren, Gewinde reinschneiden und neuen Pin eindrehen. :mussweg:
 
Bigboernie schrieb:
Zitat entfernt - Bitte Regeln beachten!​

Nein lieber gleich wegschmeissen ohne es überhaupt zu versuchen. Die Einstellung der wahren Versager.

Ist mir auch gleich bei meiner ersten CPU passiert, habe die Dinger dann wieder ganz vorsichtig hingebogen, gab keinerlei Probleme
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Zitat entfernt)
ilzak schrieb:
Hallo,

ich habe für einen Freund einen PC zusammengestellt vorgestern kamen alle Teile an und er hat sie ->alleine<- ohne jegliche Vorahnung eingebaut bis ich ihm helfen konnte hatte er schon Mainboard und CPU eingebaut.

hmmm, dat er noch ungeduldig ist und alles sofort funktionieren soll macht es auch nicht besser.

bissl demut würde deinem freund gut tun, besonders bei dingen wo er keine ahnung hat. fällt aber solchen menschen (wie du ihn beschreibst) unendlich schwer.
daher von mir auch kein mitleid. soll froh sein wenn er einen dummen hat, der seine arroganz halbwegs wieder glattbügelt oder "gradebiegt";)
 
Stocki13 schrieb:
nein, natürlich gilt das in dem fall nicht

ansichten eines juristischen laien:

doch, er kann den kaufvertrag widerrufen (bei vorliegendem fernabsatzvertrag und verbrauchsgüterkauf). rechtsfolge ist, er muss die (wenn auch defekte) cpu zurücksenden, bekommt aber sein geld vom händler zurück. die cpu ist aber kaputt. vorausgesetzt er hat die cpu selbst zerstört, muss er wertersatz leisten. der dürfte dem einkaufspreis des händlers entsprechen. dürfte billiger sein, als nicht zu widerrufen.

kleines vereinfachtes rechenbeispiel: händler kauft cpu von großhändler für 100 €, freund des TE kauft cpu vom händler für 120 €. widerruf des freundes: kaufvertrag weg, freund kriegt 120 € zurück, muss aber cpu zurückschicken. händler hat nun kaputte cpu, will dafür wertersatz von freund des TE: 100 euro (die hat sie ihn ja urpsrünglich gekostet). => Freund spart 20 € wenn er widerruft.

allerdings würde ich den händler auf jeden fall darüber informieren, und nicht einfach hoffen, dass ers nicht merkt, ich weiss nämlichnicht ob das nicht unangenehme (strafrechtliche) konsequenzen haben kann.

wie gesagt, ansichten einer rechtslaien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei AMD geht sowas doch recht gut und es gibt zig Möglichkeiten wie mit nem dünnen Lineal vorsichtig durchfahren, Pinzette, ...
Bei mir ist es zwar schon etwas her (Athlon XP), aber so einen Pin abzubrechen wenn man vorsichtig vorgeht ist recht unwahrscheinlich, wenn doch halt Pech ;)
Aber bitte vorher an Heizkörper, Gehäuse, etc. entladen, nicht dass man ihn beim 1. Mal anfassen gleich grillt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne überhaupt etwas sagen zu müssen hat er die Pins selbst gerade gebogen, sogar mit Erfolg, jetzt stellt sich die Frage ob der PC endlich angeht.

Edit:Gerade versucht, PC geht immer noch nicht.
 
Die Abstandhalter sind an den Positionen - und nur da - im Gehäuse angebracht worden wo auch das Motherboard Bohrungen für die Befestigung auf dem Tray hat?

Kabel alle korrekt angeschlossen? ATX 24Pin, CPU 4/ 8Pin, Stromversorgung für die GPU, Kabel des Lüfters vom CPU-Kühler, etc. pp..?

Zum weiteren testen die Null-Methode an-/ verwenden.

Die Null-Methode findest du hier in diesem Bereich oben angepinnt unter Null-Methode (oder warum der Beeper doch eine Daseins-Berechtigung hat)

Alles weitere siehe beim Punkt 'Schnelldurchlauf' mit seinen 3 Spiegelstrichen.
 
ENDLICH ES FUNKTIONIERT!

Durch zwei Schrauben wurde ein Kurzschluss erzeugt, ich hab das heute um halb acht schon gesagt dachte aber das kann nicht sein. Er hat einfach gesagt ich versuch das jetzt auf gut glück und es Ging.
 
@ilzak

Er, wer immer das auch ist, hat die neue CPU beschädgt. Schwitzige, zitterriege Hände bei der Montage ?
ER hat durch falsch gesetzte Abstandhalter einen oder mehrere Kurzschlüsse / Kurze verursacht.

Herrlich, erinnert irgendwie an den Typ hier:
https://www.youtube.com/watch?v=_RnE6xVMJO4

Grüße, Sylvester
 
Zuletzt bearbeitet:
Das man grundsätzlich nicht reklamieren kann, sollte anhand aktueller GEsetzeslage falsch sein, denn nach wie vor gilt die Sachmängelhaftung wobei erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr einsetzt so das der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen muss, das der Fehler nicht schon bei Kauf vorlag. Wäre ja noch schöner, das man eine CPU oder ein Board mit mechanischen Fehlern geliefert bekommt und dann auf den Kosten sitzen bleibt, nur weil der Händler der Ansicht ist, das mechanische Beschädigung ausgeklammert ist und diese auf den Kunden zurückzuführen ist. Ohne Beweis seitens des Händlers das die Ware fehlerfrei geliefert wurde, funktioniert das nicht. Natürlich heißt das nicht, das man als Kunde das ganze als Freifahrtschein ansehen sollte,
 
kachiri schrieb:
Die Widerrufsfrist ist nicht dafür gedacht, Ware zurückzuschicken, die man in der Zeit selbst zerstört hat. Ich bezweifel, dass nur irgendein Versandhändler (nicht mal Amazon) in dem Zustand den (vollen) Kaufpreis zurückerstattet.

Das Widerrufsrecht ist an keinen bestimmten Zweck gebunden.
Außerdem wird eine Wertminderung der Ware bei der Erstattung des Kaufpreises in Form eines Wertersatzes berücksichtigt (§ 357 Abs. 7 Z. 1), wenn
der Wertverlust auf einen Umgang des Verbrauchers mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war
(notwendig wäre selbstverständlich ein sorgfältiger Umgang mit der CPU gewesen)



Andregee schrieb:
Das man grundsätzlich nicht reklamieren kann, sollte anhand aktueller GEsetzeslage falsch sein, denn nach wie vor gilt die Sachmängelhaftung wobei erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr einsetzt so das der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen muss, das der Fehler nicht schon bei Kauf vorlag.

§476 BGB
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

"Mehr als 10 Pins waren verbogen, teilweise bis zu 70°"

Einen Produktions- oder Lieferungsfehler in diesem Ausmaß halte ich für ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die CPU vorher im sockel saß kann es nur beim ausbau passiert sein, es ist mämlich so das AMD cpu´s gerne mal am Kühler kleben wegen dieser billigen pampe die da serienmäßig geliefert wird.
Und wenn man dann den Kühler versetzt abzieht oder schief, reißt man die CPU mit raus aus dem sockel und dabei werden die Pins verbogen.
So werden die meisten AMD´s gekillt bzw. beschädigt, deshalb AMD kühler nur im heissen zustand ausbauen. Und möglichst grade oder am besten diesen "Bauzement", schon vorher vom kühler entfernen und andere verwenden. Es geht sogar mit Penaten Babycreme.
 
thompson004 schrieb:
§476 BGB


"Mehr als 10 Pins waren verbogen, teilweise bis zu 70°"

Einen Produktions- oder Lieferungsfehler in diesem Ausmaß halte ich für ausgeschlossen.

Mutmaßungen liefern keine Beweise . Der Händler ist in der Beweispflicht. Kann er das nicht, ist die Lage klar.
 
Andregee schrieb:
Mutmaßungen liefern keine Beweise . Der Händler ist in der Beweispflicht. Kann er das nicht, ist die Lage klar.

Der spezifische Mangel ist mit der Vermutung unvereinbar, somit ist der Käufer in der Beweispflicht.
Hast du überhaupt das Zitat gelesen?
 
thompson004 schrieb:
Der spezifische Mangel ist mit der Vermutung unvereinbar, somit ist der Käufer in der Beweispflicht.
Hast du überhaupt das Zitat gelesen?
Seit wann ist der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf in der Beweispflicht?
 
Dünnes Messer oder eine nähnadel die vom Abstand zwischen den geraden Pins passt und vorsichtig durchschieben
 
Andregee schrieb:
Seit wann ist der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf in der Beweispflicht?

Hat thompson004 doch oben zitiert.

Anders formuliert: Lag der Sachmangel bei Gefahrübergang vermutlich nicht vor, so ist der Käufer in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.
 
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