Was könnte die Kfz-Versicherung bei Unfall zahlen?

Mr. Brooks

Lt. Commander
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Hallo,

heute Vormittag habe ich mein Auto bei einem Auffahrunfall zerlegt. Ich bin einem anderen Auto drauf gefahren, der seinerseits ungebremt auf einen Kleintransporter gefahren ist der seinerseits bei Rot gebremst hat. Mein Unfallgegener war allein im Auto, wir waren 2. Dass man bei einem Auffahrunfall immer die Schuld für den eigenen Schaden bekommt ist klar, laut Rücksprache mit einem Anwalt könnte es möglich sein, dass mein Unfallgegner seinen Schaden hinten selber zahlen muss.

Meine Frage ist aber: Was würde mir meine Versicherung hier zahlen. Es geht mir um die Planung eines neuen Autos. Ich habe Vollkasko, der Wert des Autos vor dem Unfall liegt grob (laut mobil.de) bei 5000 bis 6000 EUR. Ob der Schaden höher liegt waren sich die Beteiligten (Abschlepper, Polizei, Beteiligte) unschlüssig, da unklar ist ob "innen" etwas beschädigt wurde.

Angenommen der Schaden lässt sich reparieren mit Kosten die unter dem Wert des Autos liegen: Dann würde die Versicherung die Reparatur übernehmen. Was aber wenn der Schaden höher liegt? Ist das abhängig von der Versicheurng oder gibt es hier "allgemeingültige" Regelungen, z. B. indem der Schätzwert des Autos ausgezahlt wird?

Mr. Brooks
 
Falls es ein Totalschaden ist (also Auto Wert unter Wert der Reparatur) wird im Normalfall wird der offizielle Wert des Wagens, abhängig von Marke, Modell, Kilometer und Auto ausbezahlt (~Eurotax Wert). Dieser liegt meist unter dem Wert, welchen du auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen könntest.

Also so wie ich das bei Bekannten mitbekommen habe, die schonmal einen Totalschaden (einmal Unfall, einmal Hagelschaden) hatten, konnte man sich von der Versicherungssumme keinen gleichwertigen (Gebraucht-)Wagen kaufen. Hängt natürlich davon ab, in welchem Zustand dein Auto war.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Also so wie ich das bei Bekannten mitbekommen habe, die schonmal einen Totalschaden (...) hatten, konnte man sich von der Versicherungssumme keinen gleichwertigen (Gebraucht-)Wagen kaufen.

Sowas in der Art hab ich mir schon gedacht.

Es gibt keine Möglichkeit den Wert laut Schwacke kostenlos zu ermitteln?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beachte, dass die Versicherungen wohl häufig auch den Schrottwert Deines Autos noch von der auszuzahlenden Versicherungssumme abziehen wollen und Dir auch noch den Verkauf des Schrottautos überlassen wollen.
Ich würde mit einer Neuanschaffung abwarten, bis Deine Versicherung Farbe bekannt hat. Ohne Gutachten läuft doch da sowieso nichts. Also Montag ab zum Gutachter oder sich von Versicherung Gutachter vermitteln lassen.

Es hindert Dich aber keiner, kostenlos mal in die Schwacke-Liste einzusehen.
 
Mr. Brooks schrieb:
Hallo,

Dass man bei einem Auffahrunfall immer die Schuld für den eigenen Schaden bekommt ist klar, laut Rücksprache mit einem Anwalt könnte es möglich sein, dass mein Unfallgegner seinen Schaden hinten selber zahlen muss.

hmm.. mit welcher begründung? darauf würde ich erstmal nicht wetten
 
Hanni2k schrieb:
hmm.. mit welcher begründung? darauf würde ich erstmal nicht wetten

Bei einem Straßenverkehrsunfalls liegt das Verschulden für das Ereignis in der Regel beim auffahrenden Fahrzeugführer, der den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und somit nicht die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfaltspflicht hat walten lassen.

Diese grundsätzliche Vermutung ist ein sogenannter Anscheinsbeweis. Kann der Hintermann hingegen nachweisen, dass der Vordermann beispielsweise plötzlich und gänzlich unerwartet gebremst hat und das Bremsen auch nicht verkehrsbedingt nötig war, ist diese Vermutung widerlegt. Dem Vordermann wird dann – auch versicherungsrechtlich – eine Teilschuld am Auffahrunfall angelastet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Auffahrunfall

Auch wenn das "nur" die Wikipedia ist, ist das der Normalfall. Der Anwalt sagte, dass nahezu 100% der Auffahrunfälle so entschieden werden. Ich hätte zwar grundsätzlich nichts gegen eine andere Entscheidung in meinem Fall, rechne aber nicht damit. Ich kenne auch von anderen Leute keine anderen Fälle.

Ich würde mit einer Neuanschaffung abwarten, bis Deine Versicherung Farbe bekannt hat.

Bis dahin brach ich aber ein Auto. Die ganze Zeit mit Mietwagen auf eigene Kosten überbrücken - keine Ahnung ob das der bessere Weg ist.
 
Mr. Brooks schrieb:
bin einem anderen Auto drauf gefahren, der seinerseits ungebremt auf einen Kleintransporter gefahren ist der seinerseits bei Rot gebremst hat.
Also war es an einer Ampel und bei Rot muss man dort sogar bremsen, von daher hat der Fahrer des Kleintransporters wohl keine Schuld und der vor Dir konnte ja offenbar auch noch anhalte und wurde erst von Dir draufgeschoben, damit sehe ich die Alleinschuld klar bei Dir. Vor einer Ampel muss man damit rechnen, dass diese auf Rot springt und die Fahrzeug vor einem deswegen plötzlich bremsen. Ihr wart zu weite, Du warst vermutlich abgelenkt und hast es zu spät bemerkt, kommt vor und Du hast ja ja auch eine Versicherung und sogar Vollkasko, die den Schaden regeln wird. Ob Teilschuld oder 100% Schuld ist am Ende egal, Du wirst in der Schadenfreiheitsklasse sowieso hochgestuft und bekommst den Rest- oder Wiederbeschaffungswert (je nach den Vertragsbedingungen) und i.d.R. abzüglich des Schrottwertes. Die Werte wird i.d.R. ein anerkannter Gutachter ermitteln, der von der Versicherung beauftragt wird.
 
Holt schrieb:
und der vor Dir konnte ja offenbar auch noch anhalte und wurde erst von Dir draufgeschoben, damit sehe ich die Alleinschuld klar bei Dir.


Das ist jetzt aber etwas viel Spekulation deinerseits und eigentlich auch unnötig. Das wird eh die Polizei erfragen bzw. die Versicherungen sich ausmachen.
 
Gut formuliere ich es mal so "und wenn der vor Dir konnte ja offenbar auch noch anhalten konnte und erst von Dir auf den Kleinlaster draufgeschoben wurde, dan sehe ich die Alleinschuld klar bei Dir."
 
Er schreibt doch, dass der vor ihm ebenfalls ungebremst auf den kleinlaster aufgefahren ist.
Das hieße der vordermann muss den Schaden am kleinlaster und seinen frontschaden bezahlen.
Der TE seinen eigenen und den heckschaden des Vordermanns.

Könnte natürlich sein, dass der Frontschaden bereits ein Totalschaden ist. Dann könnte es so sein das der TE nur einen eigenen Schaden tragen muss.

Jedenfalls ist unklar wieviel die Versicherung bezahlt. Mit einem Neukauf würde ich noch warten. Vielleicht wird ja auch repariert.
Für den Übergang muss es ja kein Leihwagen sein. Man kann ja einen günstigen gebrauchten für unter 1000€ kaufen.
 
Fremdschäden deckt die Haftpflicht, dazu ist sie ja da.
Deinen Schaden deckt die Vollkasko, dazu musst du eine Werkstatt beauftragen die den Schaden reparieren soll.
Wohl möglich noch eine die dir von der Versicherung genannt wird. Kostenvoranschlag einreichen usw. Wenn die
Reparatur den Zeitwert des Wagens übersteigt gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Kostenvoranschlag wird als eine Art "Gutachten akzeptiert, oder die Versicherung will eine "zweite"Meinung
und schickt dich zu einem Gutachter, bzw. der kommt zum Fahrzeug. Das ist meist die Dekra oder ein anderer
unabhängiger in deiner Nähe. Wird der Schaden bestätigt, dann gibt es den Zeitwert zurück... Abzüglich der
vereinbarten Selbstbeteiligung! Der Zeitwert wird dann natürlich auch vom Gutachter genannt, sonst kann der
ja nicht vergleichen.

Es steht und fällt alles mit deiner Versicherung. Da bleibt dir wohl nix anderes übrig als Kommunikation.
Und da empfehle ich dir, geh zu deiner Ortsfiliale und schaff dir dort Freunde. Die sind in solchen Fällen
Gold wert! Wenn du eine Direktversicherung hast, dann stelle dich auf Telefonate, und Schriftverkehr ein.
Versuche dir dort einen Sachbearbeiter zuteilen zu lassen, den du kontaktieren kannst. Hotlinegespräche
sind für den A**** da weiß der eine nicht was sein Nachbar tut!

Und anstatt eines Mietwagens, kauf dir einen 500€ Golf mit zwei Jahren TÜV. Ist günstiger in der Summe ;).
 
@ Holt

Wie du darauf kommst, dass ich meinen Vordermann auf den anderen draufgeschoben habe, versteh ich nicht. Hatte ich eigentlich nirgendwo geschrieben.

Ich bin mir nicht einmal sicher ob ich den Heckschaden am Vordermann tragen muss. Er ist ja mehr oder weniger plötzlich und ohne Vorwarnung (Bremslichter) zum stehen gekommen. Bin gespannt wie das entschieden wird.
 
Er hatte ja aufgrund der roten Ampel Grund zum Bremsen bzw. aufgrund der Vorderleute.

Man muß eben genug Abstand halten, das sowas nicht passiert.

Wäre ein Kind über die Straße gelaufen hätte er ja auch gebremst.

Wie auch immer, das ganze entshceiden die Versicherungen oder ggf. der Richter.
 
Um auf deine Frage zu antworten:
ZU GERINGER MINDESTABSTAND?
Oder glaubst du, du bist absolut schuldlos, wenn du jemandem an der roten Ampel hinten draufbrummst?

Laut Bußgeldkatalog kannst du wegen zu geringem Abstand sogar ein Bußgeld bekommen.
 
der Mindestabstand berücksichtigt NUR die Reaktionszeit. Halber Tacho:
(50Kmh > Abstand 25m > zeit 1s =18m > restweg 7m > bremsweg 12,5m > geht nicht...)
(100Kmh > Abstand 50m > zeit 1s =36m > restweg 14m > bremsweg 50m > geht nicht...)
(150Kmh > Abstand 75m > zeit 1s =54m > restweg 21m > bremsweg 112,5m > geht nicht...)
Man kann ja davon ausgehen, dass der Vordermann +- den gleichen Bremsweg hat.

Wenn der Vordermann nun schlagartig stoppt (Unfall) dann gibt es keinen Bremsweg und es ist "normal" dass man auf dem Vordermann auffährt. Von daher könnte es auch sein, dass den hinteren gar keine schuld Trifft. Das sagen mir meine Physik Kenntnisse, ob das die Versicherungen/Gerichte ähnlich sehen ist wieder eine andere Frage. man müsste aber erstmal einen Gutachter finden, der das ganze ähnlich sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war mal Zeuge bei einem ähnlichen Unfall.

Da fuhr wollte ein Auto (Vorfahrt gewähren) abbiegen und sah gerade noch das ein anderes Auto auf der Vorfahrtsstraße war. Der hat voll abgebrmst und ein Mofafahrer ist dem hinten draufgefahren.

Bei Gericht volle Schuld für den Mofafahrer. Obwohl der andere eigentlich ohne Grund gebremst hat, da das andere Auto stand.
 
Ich bin verwundert, dass man keine Schuld bekommen soll, wenn man einem bei Rot haltenden Kfz hinten drauffährt. :freak:
Die Ampel springt ja nicht von Grün auf Rot, sondern es gibt dazwischen noch die Gelbphase.
Das zwischen zuerst anhaltendem Fahrzeug und dem eigenen noch ein Ampelfarbenunkundiger gefahren ist, macht keine Unterscheidung der Schuldfrage!

Wo kommen wir denn hin, wenn das bei Rot Fahren des Vordermannes (hier der 2 Vordermänner) eigenes Schuldverhalten rechtfertigen soll? Bei Gelb hat man die Geschwindigkeit zu drosseln und als 3. Fahrzeug nicht noch zu beschleunigen!
Kannst froh sein, wenn nicht noch eine Verkehrs-Gerichtsverhandlung statt findet!
 
Die Rote Ampel könnte meine Theorie tatsächlich gefährden ;)

Da das Auto nur ~4000€ Wert ist, wird das ganze in einem Totalschaden enden.
Rechne mit 0€ und kauf entsprechend deiner Finanzen ein neues Auto.
 
Mr. Brooks schrieb:
Es gibt keine Möglichkeit den Wert laut Schwacke kostenlos zu ermitteln?

Du kannst es mal mit www.dat.de probieren, das ist analog zu Schwacke.
 
Schwacke kannst du dir bei einer guten Versicherung auch gratis einsehen lassen. Aber dein Auto wird geschätzt (Teure Inspektionen, Wartungen etc. sind dabei unberücksichtigt!) und dann bekommst du den Wert: Schätzung - Verkauf des "Schrotts" wenn du dein Auto behalten und selber verkaufen willst (empfehle ich) oder den Schätzwert, wenn die Versicherung den "Schrott" verkauft.
 
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