wandlung innerhalb 6 monate?

Pidel0

Lieutenant
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hallo

bei mir scheint nun so ziemlich alles in rauch aufzugehen.

ich habe mal eine frage zur wandlung, a. zu einer hdd, gekauft am 24. april bei aldi und b. zu einem sat. receiver gekauft am 27.06 bei amazon.

aldi will mir die festplatte nicht umtauschen, ich soll sie nach medion senden, bei amazon soll ich 3-6 wochen warten, bis das austauschgerät wieder bei mir ist. 6 wochen ohne tv? extra nen billig receiver aus dem baumarkt will ich mir deshalb auch nicht holen.

wie sieht es genau mit der wandlung innerhalb der ersten 6 monate aus? kann ich da den vollen kaufpreis zurückfordern? hat mir vorhin ein bekannter gesagt.
mfg
 
Dann hat der dir Mist gesagt, der Verkäufer hat das Recht dir ein Austauschgerät zu geben, das zu reparieren und ja, evtl. kannst du auch in Geld umwandeln. Aber er wird dir die Nutzung des Gerätes in Rechnung stellen und dann wirds fast ein Nullsummenspiel. Es wird auf jedenfall ein Verlustgeschäft.
 
Bei Amazon würde ich es drauf ankommen lassen, oft schreiben die zwar im Vorfeld, dass sie das Gerät zur Reparatur einschicken würde wenn noch Herstellergarantie drauf ist, meiner persönlichen Erfahrung nach machen die das aber nicht und erstatten einfach den Kaufpreis zurück (hatte ich vor ein paar Monaten bei nem TFT).
Ich glaub wenn du den Artikel in deinem Amazon Konto zur Rücksendung markierst oder so, kannst du auch irgendwo auswählen was du gerne hättest (neues gerät, Rückerstattung usw)
 
Einfach wandeln geht nicht. Wäre ja zu krass -.-
Der Händler ist aber in jedem Fall in der Pflicht. Was er macht, ist allerdings erstmal ihm überlassen. Also Reparatur, Austausch usw... Aldi kann sich garnicht weigern sich der Platte anzunehmen, wenn der Kauf keine 6 Monate her ist. Und naja, ein paar wochen ohne Flimmerkiste haben noch niemandem geschadet.
 
Den Begriff der Wandlung gibt es seit der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr. Der Käufer hat nach seiner Wahl Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung, beides kann der Verkäufer aber (u.a.) nach Maßgabe des 439 III verweigern. Erst wenn er sich weigert nachzuerfüllen oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer u.U. zurücktreten. Das Problem der Beweislast haben wir ja in einem anderen Thread schon ausgiebigst diskutiert.
 
das heisst für mich genau, ich will ja nichtmal das geld zurück, vielmehr wäre ich z.b. bei aldi schon glücklich, wenn die die festplatte gegen neu austauschen

also hab ich innerhalb der ersten 6 monate das recht dazu?
 
So sieht es § 439 vor. Der Verkäufer kann sich allerdings darauf berufen, dass die Nachlieferung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dagegen wird man im Zweifel nur prozessual vorgehen können, so dass dann vorerst die Nachbesserung (=Reparatur) bleibt. Hier kann (und sollte) dem Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt werden (einzelfallabhängig zw. 2-3 Wochen). Tut sich bis dahin nichts, kann der Käufer u.U. vom Vertrag zurücktreten und m.E. sogar Schadensersatz verlangen.

Bitte nicht vergessen, dass es sich hierbei nur um allgemeine Transparenzinformationen handelt und nicht um eine Bewertung des Einzelfalls, bzw. eine Rechtsberatung.
 
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