Minutenpaket per Telefon bestellt, gültig?

Fireball89

Captain
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Aug. 2007
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Hallo,

ich habe vor einigen Monat einen Anruf von meinem Provider Klarmobil erhalten. Der Mitarbeiter fragte mich ob ich nicht ein Minutenpaket für 5€/Monat haben wolle.
Dafür bekäme ich dann 50 Freiminuten, d.h. 10 Cent pro Minute. Da ich noch im 12 Cent Tarif von Klarmobil bin und meine Rechnung meistens 5-10 Euro hoch ist, dachte ich das wäre eine gute Idee und hab es buchen lassen.
War damit auch zufrieden, aber inzwischen telefoniere ich weniger und möchte das Paket nun wieder kündigen.

Darauf anwortete Klarmobil mir folgendes:
Sie haben die Möglichkeit, dass Minuten-Paket zu kündigen. Jedoch ist eine Deaktivierung des Minuten-Paketes nur in Verbindung mit einem Tarifwechsel möglich, da es sich bei dem Minuten-Paket um einen Vertragsbestandteil handelt.

Ab sofort bieten wir unseren Neu- sowie Bestandskunden eine neue Tarifewelt an. Ein Wechsel in einen unserer neuen Tarife ist zum 01. oder zum 15. eines Monats möglich und wird mit 9,95 Euro berechnet.

Ist das rechtens? Ich habe für das Minutenpaket nicht eine Unterschrift gesetzt. Wie kann man da von Vertragsbestandteil sprechen?
 
Ich glaube vor ein paar Monaten gab es so einen Beschluss, dass Verträge die am Telefon abgeschlossen wurden schriftlich bestätigt werden müssen. Zumindestens hat mich die Kabel Deutschland Tante beim Tarifwechsel darauf hingewiesen(ist aber auch erst 3 Wochen her und nicht wie bei dir ein paar MOnate).
 
Ich habe für das Minutenpaket nicht eine Unterschrift gesetzt. Wie kann man da von Vertragsbestandteil sprechen?

Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in den meisten Fällen weder einer Unterschrift noch einer bestimmten Form. Allerdings können solche Gebühren nur verlangt werden, wenn das vorher vereinbart war, meist per AGB.
 
Hi, hier mal ein paar Auszüge aus den AGB.
Zitat:
2. Zustandekommen und Laufzeit des Vertrages
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen klarmobil und dem Kunden kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und Annahme dessen durch klarmobil zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt entweder im Internet über die Website unter www.klarmobil.de/prepaid oder einer sonstigen klarmobil Website und der Nutzung der dort für die Bestellung des Kunden vorgesehenen Eingabemaske oder auf telefonischem Wege oder im Ladenlokal. Die Annahme durch klarmobil erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse oder im Ladenlokal. Die Freischaltung der klarmobil-Karte erfolgt in der Regel im Anschluss an die per Email übermittelte Auftragsbestätigung. Karten, die im Ladenlokal erworben werden, sind telefonisch oder per Telefax freizuschalten.
2.2 Der Mobilfunkvertrag zwischen dem Kunden und klarmobil endet durch Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 10.

Dann noch weiter unten:
Zitat:
10. Vertragslaufzeit/ordentliche Kündigung/außerordentliche Kündigung
10.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder per Email zu erfolgen. Die Deaktivierung wird in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von einer Woche ausgeführt. Mit Deaktivierung endet der Vertrag. Der Vertrag endet auch bei Deaktivierung der klarmobil-Karte gemäß Ziffer 10.2. Der Kunde bleibt zur Zahlung der bis zur Deaktivierung anfallenden Entgelte verpflichtet.
10.2 klarmobil ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per Email mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen und entsprechend zu deaktivieren.
10.3 Bucht der Kunde zu seinem Tarif zusätzlich eine klarmobil-Option, ist diese mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats durch den Kunden oder durch klarmobil kündbar. Eine Kündigung muss schriftlich oder per Email erfolgen. Die Kündigung der Option berührt den bestehenden Vertrag des Kunden nicht. Bei Beendigung des Vertrages gemäß Ziffer 10.1 werden die für die Option anfallenden Entgelte bis zum Ende des laufenden Kalendermonats berechnet.
10.4 Die Vertragsparteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.3 verstößt oder wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von € 75,00 übersteigen.
10.5 Kündigt klarmobil das Vertragsverhältnis aus wichtigem, vom Kunden zu vertretenden Grund außerordentlich, hat der Kunde klarmobil den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Demnach ist das Zusätzliche Paket legal dazu gekommen. Wenn ich das aber richtig verstehe kannst du das zusätzliche Paket seperat kündigen und musst nicht wie behauptet einen Neuvertrag abschließen.
 
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