Besitz von einer gesperrten Karte

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loveherati

Lieutenant
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Besitz einer gesperrten Karte

Ich hab vor wochen ne karte gebraucht fürs hsv halbfinale spiel und somit hab ich mal bei ebay geguckt, bin ich aufs folgende angebot gestoßen ''HSV Ticket Europa League Halbfinale/Hinspiel'' da ich die auktion verpasst habe, fragte ich den verkäufer ob das ticket noch zu verkaufen ist, und so einigten wir uns telefonisch auf einen preis von 45 euro incl nachname, ich schickte ihn meine adresse über ebay zu und er bestätigte mir ebenfalls über ebay das er das ticket abgeschickt hat.der HSV hat das ticket dann gesperrt und ich konnte nichts damit anfangen.und jetzt möchte ich das geld vom verkäufer zurück haben, von dem hab ich bis jetzt nichts erhalten. lohnt sich da ein anwalt für mich? muß er mir das geld zurück überweisen, wie siehts da aus? Das der Verkauf über ebay untersagt war wusste ich natürlich nicht!
 
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Denke du hast da schlechte Karten. Er ist ja Privatverkäufer, und wenn er davon nichts wusste, wird das nix mit dem Geld zurück bekommen
 
dummheit wird bestraft.

wer ne fussball-karte bei ebay kauft ist doch selber schuld.
 
Pech. Entweder direkt über EBAY regeln oder garnicht kaufen.
 
So wie ich es verstanden habe, hast Du den kauf NICHT über Ebay abgeschlossen sondern im Nachinein Privat und Ebay lediglich als Kommunikationsbasis verwendet ? Somit habt ihr "mündlich" einen neuen Vertrag vereinbart und die Angaben in der Ebay Auktion nichtig. War dort von einem Privatverkauf die Rede und hat er dich darauf hingewiesen, dass Du kein umtauschrecht hast ?
Ich weiss jetzt nicht, ob der Verkauf von Tickets für Fussballspiele verboten ist seitens des HSV, aber wenn er dir ein nicht gültiges / gefälschtes / geklautes Ticket verkauft hat ob vorsätzlich oder nicht ist er eigentlich für verantwortlich wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart war. Wenn er dir vorsätzlich ein gefälschtes verkauft hat kannst Du ihn sogar anzeigen.
Genau kann dir da wohl nur ein Anwalt weiterhelfen. (Alle angaben ohne gewähr, keine Rechtsberatung)
 
aber wenn er dir ein nicht gültiges / gefälschtes / geklautes Ticket verkauft hat ob vorsätzlich oder nicht ist er eigentlich für verantwortlich wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart war. Wenn er dir vorsätzlich ein gefälschtes verkauft hat kannst Du ihn sogar anzeigen.
Genau kann dir da wohl nur ein Anwalt weiterhelfen. (Alle angaben ohne gewähr, keine Rechtsberatung)

naja dann hoffe mal du hast ne Advokat :D Streitwert 45 € find da mal nen Anwalt der das Mandat überhaupt erst annimmt ... Karten auf dem "Schwarzmarkt" kaufen ... jo da würd ich zum Anwalt rennen, der Schuss geht gewaltig nachhinten los ... :evillol: nicht umsonst its der Verkauf über eBay untersagt ...

Das der Verkauf über ebay untersagt war wusste ich natürlich nicht!
Unwissenheit schützt ...

naja dumm gelaufen, hack es als Erfahrung ab und vorallem lern was draus ...
 
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Himbeertoni schrieb:
So wie ich es verstanden habe, hast Du den kauf NICHT über Ebay abgeschlossen sondern im Nachinein Privat und Ebay lediglich als Kommunikationsbasis verwendet ? Somit habt ihr "mündlich" einen neuen Vertrag vereinbart und die Angaben in der Ebay Auktion nichtig. War dort von einem Privatverkauf die Rede und hat er dich darauf hingewiesen, dass Du kein umtauschrecht hast?

ja richtig und nein von eimen privatkauf war keine rede und auch nicht von einem umtauschrecht.
 
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Ich schätz die Lage anders ein, kanns aber aus dem Stegreif nicht konkret an Paragraphen belegen:

Meiner Meinung nach ist der Verkäufer sehr wohl zur Rücknahme verpflichtet, denn wenn tatsächlich ein Weiterveräußerungsverbot besteht, dann muss er darin beim Ticketkauf eingewilligt haben. Ob er sich daran erinnert oder nicht, ist erst mal sekundär, auch ob ein solches Verbot objektiv überhaupt rechtskonform ist. Er hätte wissen müssen, dass er im Rahmen dieses Geschäfts überhaupt nicht in der Lage war, dem Käufer einen Gegenwert zu liefern. Davon konnte der Käufer aber guten Glaubens ausgehen. Es läuft also darauf hinaus: wusste der Verkäufer, was er tat, ist es strafrechtlich ein Betrugstatbestand. Wusste er es nicht, tja, weiß ich jetzt auch nicht auswendig, was das dann ist. Der Kaufvertrag aber ist auf jeden Fall nichtig.

Scheint mir so Sinn zu machen.

Und von "Pech" oder "selber schuld" würd ich wirklich nicht anfangen, denn das liefe ja drauf hinaus, dass quasi alles erlaubt wäre, wofür sich ein "Dummer" finden lässt. Und das isses nicht ;)
 
Naja, teilweise schon. Beispiel Ebay. Es wir nen Lautsprecher verkauft, gebraucht versteht sich. Die Privatperson gibt an, dass der Lautsprecher bei ihm funktioniert hat. Tut er es dann bei dir nicht, hast du einfach Pech, dein Geld kriegst du nie wieder, ausser halt auf Kulanz des Verkäufers.

Hier könnte es vielleicht anders aussehen, wegen der Sperre der Karte. Doch auch hier sehe ich schwarz für den Threadersteller. Privatkauf ist Privatkauf.. kaufst du von mir irgendwas ist es auch Privatkauf ;).
 
@pizzaro: Das Lautsprecherbeispiel hinkt etwas. Bei der Karte war von vornherein klar, dass sie beim Käufer nicht funktionieren würde. Ob der Verkäufer das weiß oder nicht ist nur ein qualitativer Unterschied in seiner Pflichtverletzung. Er hätte es wissen müssen, weil er selber in diese Klausel eingewilligt haben muss. Indem er dem Käufer nicht mitteilt, dass die Karte für ihn wertlos ist, suggeriert er, dass dieser sie regulär verwenden kann, was damit implizit zur zugesicherten Eigenschaft wird. Der gelieferte Artikel kann dem objektiv nicht entsprechen, der Verkäufer ist somit klar ersatzpflichtig.

Eigentlich müsste er dem Käufer also eine auf diesen ausgestellte neue Karte besorgen. Wenn das nicht möglich ist, muss zumindest der Kaufpreis inkl. Porto und Nachnahmegebühr zurückerstattet werden. Mit Privatkauf hat das ganze nix zu tun, das ist ganz normales BGB-Einmaleins.

Hat er dem Käufer dagegen wissentlich wesentliche Informationen vorenthalten, hat er sich des Betrugs schuldig gemacht. In dem Fall, bzw. auch wenn sich der Verkäufer allgemein uneinsichtig zeigt, würd ich eine entsprechende Anzeige gegen ihn stellen. Da kommts zwar immer etwas drauf an, wer die bearbeitet: wenn man Pech hat, kanns passieren, dass die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, ohne dass der Verkäufer überhaupt dazu befragt wurde (sollte eigentlich nicht passieren), ansonsten aber - und speziell, wenn man den Verkäufer wissen lässt, dass man ihn gerade angezeigt hat (evt. Aktenzeichen mitteilen) - kann man davon ausgehen, dass er sich die Sache nochmal ganz genau überlegt und wahrscheinlich doch noch kooperativ wird. Dann kann man die Anzeige auch wieder zurückziehen.

Verloren ist hier gar nix.
 
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habe mich schon an den Hamburger SV gewendet,
sie haben mir schriftlich bestätigt das über eine nicht autorisierte Internetplattform erworbenen Tickets für folgende Begegnung gesperrt und somit ungültig waren.

Diese E-Mail (Bestätigung) soll ich an die Firma Ebay weiter leiten und dort sollte ich in der Regel mein Geld zurück erhalten vom verkäufer.

aber hier ist ja der fall das ich das ticket nicht direkt bei ebay gekauft habe sondern per nachname wie siehts das aus?.
 
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War die Karte also schon gesperrt und der Verkäufer wusste das?Hat er öfter Tickets verkauft?

Evtl. mal bei der Polizei nachfragen.
 
keine ahnung ob die schon gesperrt war. Er wollte mir das geld ja zurück überweisen sobald das geld auf seinem konto war..als ich dem verkäufer über ebay mitteilte das die karte vom HSV gesperrt wurde und er mir das geld zurück überweisen soll innerhalb 7 tage antwortete er nur:

hm verstehe ich nicht... ich überweise dir das geld zurück wenn es auf mein konto eingeht von der post...

hab ihn das dann genau erklärt warum sie gesperrt wurde und er antwortete:

hm das dachte ich mir schon na ja kann mann nicht ändern... ich überweise dir sofort das geld wenn es bei mir auf de konto ist aber im mom is noch nix eingetroffen...

nichts erhalten bis jetzt und antworten tut der auch nicht mehr.
 
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Nachnahme war das?
Da würde ich mich mal bei der Post erkundigen,wie lange so was dauert.

Allerdings sind das seltsame Antworten vom Verkäufer.
 
ja nachname.
gut dann fahr ich jetzt zur post und frag mal nach und danach direkt zur polizei.
 
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Ich würd ruhig bleiben, bei dem Nachnahmegeld wartet man teilweise bis zu 4 wochen
 
Touch-Knie schrieb:
Nachnahme war das?
Da würde ich mich mal bei der Post erkundigen,wie lange so was dauert.

7 tage meinte der typ von der post.
 
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Da bleibt Dir nur Abwarten bis zur Rückzahlung !

Ansonsten würde ich sowas wie Betrug und zur Polizei gehen schnell wieder vergessen ! Erstens ist nicht gleich alles Betrug, wenn so was mal schiefläuft; zweitens müsstest Du nachweisen, dass Betrugsabsicht bestanden hat beim Verkäufer, der könnte ja beispielsweise selbst betrogen worden sein, ohne es zu wissen, und die Karte aus anderen Gründen weiterzuverkaufen versucht haben, etc. etc. ! Also, wie gesagt, Betrug kaum oder ohne nennenswerten Aufwand und nur mit ungewissem Ausgang nicht zu beweisen !

Außerdem, wenn Du mit sowas heutzutage zur Staatsanwaltschaft kommst, werden die nur müde lächen und Du bekommst ein paar Wochen später den Einstellungsbescheid, weil die Sache zu geringfügig ist oder nicht von öffentlichem Interesse !


Der meines Erachtens sinnvollste und erfolgreichste Weg für Dich - jedenfalls wäre es einen Versuch wert - wäre es, durch eine Einstweilige Verfügung gegen den HSV beim zuständigen Amstgericht die Karte für gültig erklären zu lassen !

Solches Gebahren, wie das der HSV an den Tag zu legen scheint, ist nämlich rechtlich kaum haltbar !

Der Weg zum Gericht ist jedenfalls sinnvoller als der zur Polizei; bei Gericht gehst Du einfach zur Rechtsantragsstelle und stellst den entsprechenden Antrag, der dann dort aufgenommen wird; Kosten entstehen dafür keine ! Kannst Du übrigens bei jedem Amtsgericht auf der Rechtsantragsstelle machen, wenn Du nicht in der Nähe von Hamburg wohnst; die leiten das dann and as zuständige Gericht weiter !
 
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