Übertragen von Garantie / Gewährleistung

feris

Captain
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Aug. 2008
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3.847
Bei Privatverkäufen findet man oft den Satz
"Noch 1 Jahr Garantie / Gewährleistung, Rechnungskopie (oder Originalrechnung) wird mitgeschickt.

In wie weit ist das rechtlich rund?
Kann eine Garantie oder Gewährleistung vom ersten käufer bei privatem Verkauf überhaupt auf den Käufer des gebrauchten Produkts übertragen werden?

Vielen Dank für Eure Antworten!
 
Verkäufer von Gebrauchtwaren sind gesetzlich dazu verpflichtet 1 Jahr Gewährleistung zu geben, es sei denn, sie schließen es ausdrücklich aus(siehe eBay-Klauseln).
Garantie ist immer eine freiwillige Sache.
 
Ich denke, der TE will wissen wie es aussieht, wenn ein privater Verkäufer die Garantie bzw. Gewährleistung, dier er zuvor von einem gewerblichen Verkäufer "bekommen" hat, weitergibt.
 
Manche Händler/Hersteller wollen eine Abtrittserklärung, damit nicht jeder dahergelaufene, der ne Kopie der Rechnung hat, Ansprüche geltend macht. Im allerschlechtesten Fall müsstest du die Ansprüche über den Erstbesitzer geltend machen, falls dies auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Bei Garantie wird das z.B. gerne reingeschrieben.
 
Ich denke mal zb ein Saturn ist es egal ob du der erst besitzer bist hauptsache du kannst eine rechnung vorlegen. Woher sollen die auch wissen ob du erst zweit oder ka der wievielte besitzer bist.
Falls ich falsch liege sorry
 
Hatte vor Jahren mal eine Grafikkarte von einem Händler zugeschickt bekommen, mich gewundert und es beruhen gelassen.
Hatte mich schon gefreut eine Grafikkarte, wegen eines Fehlers des Händlers, geschenkt zu bekommen. :lol:
Leider meldete der sich ein paar Tage später bei mir das jemand einen Garantietausch vorgenommen hatte, bei einer Grafikkarte die ich bei Ebay verkauft hatte, sie jedoch den Austausch mir zugesandt haben wegen fehlender Abtrittserklärung.
Ich lege seitdem folgendes Dokument immer bei Ebayverkäufen bei.
 

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  • Abtrittserklärung.doc
    20 KB · Aufrufe: 12.987
Um es etwas einzugrenzen:

Der erste Käufer hat z.B. eine Grafikkarte beim Versandhändler gekauft.
Er verkauft die Karte nun hier oder sonstwo und gibt die Rechnung und die Garantie mit.
 
Genau, + Abtrittserklärung.
 
Die Abtretung von Ansprüchen ist möglich, §§ 413, 398 BGB.

Der Verkäufer kann auch eine Abtretungsurkunde verlangen, wenn nicht vorher der Erstkäufer dem Verkäufer die Abtretung schriftlich angezeigt hat, § 410 BGB.

M.W. gibt es einige Händler, welche eine Abtretung per AGB ausschließen, ob das wirksam ist, wurde bis dato noch nicht entschieden.

Wer in diesen Fällen eine gerichtliche Entscheidung vermeiden will, lässt sich einfach zum Stellvertreter des Käufers erklären und kann dann in seinem Namen Ansprüche geltend machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche Hersteller bieten nach Registrierung des Geräts die Option, verbleibende Restgarantie auf jemand anderen zu übertragen. Von Dell weiß ich z. B. sicher dass das geht, weil ich schon nen gebrauchten Laptop von denen verkauft und die Garantie erfolgreich an den Käufer weitergegeben habe.

Generell scheint das bei der GARANTIE kein großes Problem zu sein, solange du die Originalrechnung und ne Rechnung über den Gebrauchtkauf hast: die Originalrechnung, damit festgestellt werden kann wann das Ding ursprünglich gekauft wurde und ob überhaupt noch Garantie drauf ist, und die über den Gebrauchtkauf, damit sichergestellt ist, dass du auch wirklich der neue Besitzer bist und nicht einfach von irgendjemandem ne Rechnungskopie bekommen hast. Ich wüsste nicht, wieso ein Hersteller dann noch Probleme machen sollte... das Gerät wurde gekauft, es ist Garantie drauf, fertig. Müsste denen doch im Grunde völlig egal sein wem das Ding aktuell gehört, und ist meiner Erfahrung nach in den meisten Fällen auch so.

Wie es mit der Händler-Gewährleistung aussieht, keine Ahnung.
 
hey liebe User,


ich brauche eure Hilfe und denke es ist ein interessanter Fall und weiss nicht mehr weiter und habe ein ähnliches problem mit der Gewährleistung:

Ich kaufte bei ebay ein MacBook Air , und jetzt ist die Festplatte kaputt.
Also rief ich bei digitalo, wo der Computer laut Rechnung gekauft wurde an und wollte ihn einschicken lassen.

Digitalo sagte mir die Gewährleistungsansprüche müssten abgetreten werden vom 1.Käufer, also der Käufer der auch auf der Rechnung steht.

Nach meinen Recherchen ging der Computer durch 4 Hände innerhalb von 4 Monaten was nicht ganz koscha für mich war und ging zur Polizei, weil ich den Käufer auf der Rechnung nicht kontaktieren konnte und ein Brief an seine Adresse zurückgeschickt wurde und auf der angegebenen Adresse nicht laut Einwohnermeldeamt gemeldet worden war.

Die Polizei sagte mir, dass der Käufer polizeilich gesucht wird .
Also komme ich an meiner Gewährleistungsansprüche nicht heran.

Was nun ? Soll ich den Mac trotzdem mit einer Kopie der Rechnung zu Digitalo schicken ?
Auf der RECHNUNG steht nur seine adresse und sein Name, keine Telephonummer oder email. Natürlich werde ich diese Person nicht auffinden koennen, wenn selbst die Polizei ihn nicht finden kann.


ich hoffe jmd hat eine Lösung für mich


Danke
 
Neue Festplatte kaufen.

I.Ü. ist die Haftung für Sachmängel keine Haltbarkeitsgarantie, auch der ursprüngliche Käufer hätte hier wohl keine Ansrüche gegen digitalo.
 
Zuletzt bearbeitet:
hey,

danke für deine mail. Es geht hier aber wirklich nur um Gewährleistung, warum soll da die Festplatte nicht ausgewechselt werden ?
Bist du Anwalt ?

Mf vincent
 
Weil für Ansprüche gegen den Verkäufer der Mangel bereits bei Gefahrübergang, also grds. bei Übergabe an den Käufer vorgelegen haben muss.

Auch wenn dies hier offensichtlich nicht der Fall war, sei angemerkt, dass die Beweislast dafür grds. beim Käufer liegt.
 
Wenn ich das richtig sehe, ist das Gerät aber erst 4 Monate alt, dann ist Gewährleistung in der Regeln kein Problem, auch wenn ich Doc Foster im Grundatz rechtgebe. Letztlich hast du aber doch noch die Garantie von Apple, die glaube ich zwar nur 1 Jahr beträgt, aber auch das bist du noch drin!? Dort ist die Rechnung sogar oft egal, solange der Hersteller z.B. anhand des Produktionsdatums/Batchnummers/Seriennummer nachvollziehen kann, wann das Gerät in den Handel ging.
 
funkyfunk schrieb:
Dort ist die Rechnung sogar oft egal, solange der Hersteller z.B. anhand des Produktionsdatums/Batchnummers/Seriennummer nachvollziehen kann, wann das Gerät in den Handel ging.

Naja so ist das auch nicht Richtig. Grundsätzlich möchten die Hersteller einen Kaufnachweis haben, wenn die Hersteller anhand der SN eine Garantiereparatur durchführen, dann machen die das auch nur zur Kundenbindung, aber all dies steht in den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers!

Zum Thema Gewährleistung:
Wann wurde das Gerät denn lt. Kaufrechnung erworben?

Zum Thema Apple:
Grundsätzlich brauchen die keine Rechnung, anhand der SN/Itunes stellt Apple die Garantiedauer fest! Blöd nur für dich, falls das Gerät ein Ausstellungsstück bzw. wenn das Gerät bevor es erstmals verkauft wurde, bereits registriert wurde und die erste Registration älter als 1 Jahr liegt, dann ist die Garantie abgelaufen....
 
Zum Thema Apple:
Grundsätzlich brauchen die keine Rechnung, anhand der SN/Itunes stellt Apple die Garantiedauer fest! Blöd nur für dich, falls das Gerät ein Ausstellungsstück bzw. wenn das Gerät bevor es erstmals verkauft wurde, bereits registriert wurde und die erste Registration älter als 1 Jahr liegt, dann ist die Garantie abgelaufen....

blöd nur dann wenn der Händler gesagt haben sollte das es 1 Jahr Garantie gibt, denn im Zweifel haftet dann dieser dafür. Daher sollte man diesen Apple Mythos nicht so sehr beachtung schenken.
 
Xyn schrieb:
blöd nur dann wenn der Händler gesagt haben sollte das es 1 Jahr Garantie gibt, denn im Zweifel haftet dann dieser dafür. Daher sollte man diesen Apple Mythos nicht so sehr beachtung schenken.

Trotzdem ist die Apple Garantiedauer abgelaufen...was im Nachhinein mit dem Händler gemacht werden kann ist eine andere Geschichte....und was genau hat deine Aussage mit dem Fall zu tun?
 
Trotzdem hat der Kunde Granatie, von wem er sie bekommt, kann ihm erstmal egal sein. Meine Aussage bezog sich auf deine unwahre/unvollständige Aussage.
 
Was soll man zur so einem Unsinn schreiben?

Sein Post hat überhaupt nichts zu tun mit dem Thema! Die Garantie bekommt der Kunde ganz sicherlich nicht von Apple, ergo ist schon meine Aussage mit richtig.
Die Aussage von ihm hilft dem TE nicht weiter, weil der TE ja den Mac Book Air Privat gekauft hat und der Erstkäufer nicht auffindbar ist und sofern das Gerät bereits registriert wurde und das eine Jahr abgelaufen sei, keine Garantie von Apple bekommen wird.....

Allgemein Ratschläge helfen keinem weiter XYN!
 
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