WD Elements verkaufen - Garantie Übertrag möglich?

Mr.joker

Lt. Commander
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Hallo,

ich würde evtl. gerne eine WD Elements Desktop Festplatte verkaufen. Diese hat noch Garantie und Gewährleistung (ist noch innerhalb der ersten 6 Monate).
Gekauft habe ich bei Amazon.

Weiß jemand, wie es mit der Herstellergarantie beim Verkauf aussieht, gilt die dann auch für den Zweitbesitzer?
In den WD-Garantiebestimmungen finde ich dazu nur den folgenden Satz:
... Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, ist ein Kaufbeleg und die Festlegung eines Anfangsdatums für diese Garantie erforderlich. ...
Demnach müsste ich beim Verkauf eigentlich nur die Rechnung beilegen oder (Kaufbeleg + Anfangsdatum = Kaufdatum)?

Ich habe auch gelesen, z.B. hier im Forum, dass man die Amazon Gewährleistung evtl. übertragen könnte, durch eine Abretungserklärung.
Erscheint mir aber irgendwie komplizierter und ungewiss.

Ich würde beim Verkauf halt gerne eins von beiden (oder beides) anbieten, um den Kaufanreiz zu erhöhen. Aber ich will natürlich auch keine leeren Versprechungen machen!
 
Wenn nicht explizit die Garantie nur für den Erstkäufer festgesetzt ist, sollte es keine Probleme geben.
Ich würde zur Sicherheit einfach eine formlose Abtretungserklärung dem neuen Käufer beilegen. Ob er die wirklich braucht oder damit später etwas anfangen kann, sei mal dahin gestellt.

Wichtig ist eigentlich nur die Seriennummer auf der Rechnung. Sollte es keine geben setzen die Hersteller oft einfach das Herstellungsdatum + X Monate als Garantiebeginn fest.

Kann man hier z.B. prüfen: https://support-de.wd.com/app/warrantystatus
 
Ich muss zugeben, als Verkäufer hab ich mich nie so genau damit beschäftigt und einfach dei Restgarantie angegeben und die (Amazon) Rechnung beigelegt.

Die Handhabung in der Praxis halte ich dafür zu weit auseinanderklaffend. Theoretisch gibts bei Crucial keine Weitergabe der Garantie, in der Praxis bezweifle ich aber, dass z.B. Amazon einen Austausch mit der Rechnung ablehnt. Ich gebe zu, dass der Käufer sich da einen Kopf darüber machen darf und ich rein nur die plakative Herstellerangabe beachte.
 
Auch bei externen (WD Elements Desktop)?
Demnach müsste ich also nicht mal eine Rechnung beilegen?
 
Mr.joker schrieb:
Demnach müsste ich also nicht mal eine Rechnung beilegen?
Das würde mich auch interessieren. Ich liebäugel gerade mit einer WD Festplatte ohne Rechnung, aber noch 4,5 Jahre Garantie bei eBay-Kleinanzeigen.
 
Also ich hab jetzt noch mal auf dem "Beipackzettel" geschaut, der der Verpackung meiner WD Elements beilag.
Die Garantie-Informationen darauf sind etwas widersprüchlich.
Da steht einerseits:
Um festzustellen, ob Ihre Garantie noch gültig ist, prüfen Sie die verbleibende Garantiedauer für das Produkt (Seriennummer erforderlich) unter http://support.wd.com.
Wenn ich dort mal testweise die Seriennummer, die auf meiner Verpackung steht, eingebe, kommt nur "no results found".

Andererseits steht in dem Beipackzettel:
Die beschränkte Garantie beginnt mit dem Datum des Kaufbelegs.
Also doch nur mit Kaufbeleg?
 
Mr.joker schrieb:
Wenn ich dort mal testweise die Seriennummer, die auf meiner Verpackung steht, eingebe, kommt nur "no results found".
Das sollte eigentlich funktionieren. Bist du sicher, dass du das richtig eingegeben hast?
Also doch nur mit Kaufbeleg?
Ich glaube den Kaufbeleg braucht man dann zur Registrierung / Inanspruchnahme der RMA, aber ganz sicher bin ich mir auch nicht.

Der eBay-Kleinanzeigen-Verkäufer hat ein Bild vom validen Garantiestatus für die Platte als Screenshot angehangen, aber ich schätze mal ohne Rechnung kann man die Garantie eben nicht in Anspruch nehmen? Oder?
 
Cilla schrieb:
Das sollte eigentlich funktionieren. Bist du sicher, dass du das richtig eingegeben hast?
...
Tja, da ist unter der Verpackung ein Aufkleber, auf dem steht u.a. "WD Serial Number", darunter steht ein Strichcode und wiederum darunter eine 8 stellige Mischung aus Zahlen und Buchstaben.

[PS: Auf dem Gerät steht auch noch mal "S/N: ..." und dort steht diese 8 stellige Nummer, welche identisch mit der auf der Verpackung ist.]

An anderer Stelle findet sich aber noch ein Strichcode, und unter diesem steht eine 12 stellige Zahl, damit habe ich es auch versucht.

Beides Mal "no results found".

Ich hab jetzt mal beim WD-Support angefragt, mal schauen, ob/was die antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
die seite ist immer mal wieder defekt.

Nimm die SN die direkt auf der Platte steht, falls vom karton abweichend (meist am Rand des Plastik case).

Bisher hat es im schlimmsten Fall 2 wochen gedauert bis man ein Ticket auf machen konnte.

Wenn jemand schonmal die Festplatte in seinem Account eingetragen hat, kannst du sie nicht mehr bei dir eintragen.
 
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madmax2010 schrieb:
die seite ist immer mal wieder defekt. ...
Danke für den Hinweis!
Tatsächlich, gerade eben noch mal abgefragt und jetzt wird sie gefunden! Unter Status steht: "IN LIMITED WARRANTY" und das Enddatum passt auch.
Das ist schon mal gut.
Aber es könnte trotztdem sein, wie von Cilla beschrieben, dass man für eine RMA dann noch den Kaufbeleg einreichen muss?!
 
Mr.joker schrieb:
Aber es könnte trotztdem sein, wie von Cilla beschrieben, dass man für eine RMA dann noch den Kaufbeleg einreichen muss?!
Wenn sich zwischenzeitlich nichts geändert hat, brauchst du für eine RMA keinen Kaufbeleg. Du kannst aber deine gekaufte Platte mit dem Kaufbeleg registrieren, wodurch die Garantiezeit dann ab dem Kaufdatum gilt.
 
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Ich habe in den lettzten 12 monaten mehrere WD Platten eingereicht und brauchte bei keiner den Kaufbeleg.
Aber: Wenn du die RMA aud gemacht hast, gibts da eine Anleitung zum versenden, die immer mal wieder leicht anders ist. Vielleicht brauchte man da mal die Originalrechnung.
Aktuell braucht man antistatische Folie und muss die RMA Nummer mit schwarzem edding auf 3 Seiten außen auf das Paket schreiben. Aber lies dir halt durch was sie da schreiben
 
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Das Thema sollte sich ja eigentlich erledigt haben, aber zu der Amazon Frage (da ich schon öfter mal alte Geräte von Amazon innerhalb der Gewährleistung verkauft habe):

Amazon stellt sich einfach quer. Der Zweitkäufer kann lediglich veranlassen, dass nen Reparaturantrag auf den Erstkäufer angestoßen wird. Dann bekommt Erstkäufer ne Mail mit dem Versandaufkleber. Diesen muss er an den Zweitkäufer schicken.
Leider kann aber selbst der Erstkäufer keinen anderen Namen für den Rückversand angeben, andere Adresse geht zwar, bringt aber nix, wenn Zweitkäufer nicht zufällig den selben Namen hat.

Bin ich daher schon 2 mal so durchgegangen:
->2.K startet Reparaturauftrag
->Ich schicke ihm den Retourenschein
->Nach 2 Wochen bekomme ich das reparierte/ein Austauschgerät
->Ich sende Gerät an 2.K

Bezüglich der Versandkasten haben mir beide 2.K jeweils von sich aus Angeboten diese zu erstatten, da sie einfach froh waren jetzt ein funktionierendes Gerät und keinen 3-400€ Elektroschrott zu haben.
 
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