1und1 DSL 16000 Download nur 10 Mbit, Upload 2,5 Mbit

@Benji18
Sorry, das stimmt, das war Glasfaser.
Bei DSL sind es 19,99 für die ersten 6 Monate, dann auch die 34,95, somit selbe Kosten dann.

Hier sieht man alles: https://www.netkom.de/Privatkunden/Internet
Die Preise entsprechen denen der Telekom mit ein paar Abstufungen dazwischen wo man etwas günstiger rauskommt (z.B. 175 statt 250 und 49,95 statt 54,95, das würde bei mir zutreffen wenn ich dort wohnen würde).
 
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das bis zu läst sich nicht so ohne weiteres ändern.
Denn alle Leitungen werden überbucht. Einfach ausgedrückt -> Anbieter kann 1000 mbit für alle anbieten aber es werden an 20 leute bis zu 100 mbit verkauft.
Bei Mobielfunk ist es das gleiche. Der Funkmast kann 1000 Gespräche gleichzeitig leisten aber 5000 Geräte sind damit verbunden.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Die Grenzen die @wern001 sagt sind doch veraltet.. die Leistung muss doch aktuell viel näher beim Angebot sein.

Aber doofer weiße schreibt 1&1 sogar eine minimalen Download von nur 0,3 Mbit aus im Produktblatt.

@i5_GTX ist IP-TV mit dazu gebucht? dass frisst je nach Nutzung auch Bandbreite..

Ist egal, nach neuen TKG muss 90% vom Maximum erreicht werden, sonst Minderung oder Neuberatung.
Bringt nur wenig, wenn die Leitung nicht mehr her gibt, dann hat man Ende einen langsameren Vertrag, weil dieser dann erfüllt wird als vorher.
 
i5_GTX schrieb:
Ganz einfach, sie erbringen nicht die Leistung, für die ich bezahle. Gegen diese Formulierung "bis zu" gehört schon längst etwas unternommen. Ist nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte diese Formulierung in den AGBs verbieten.

Hat mit den AGBs nix zu tun.

Im Produktinformationssblatt steht: Normalerweise zu Verfügung stehende Bandbreite 9,5 MBit. Steht nicht im Kleingedruckten

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0x8100 schrieb:
wie schon geschrieben, ist das bereits passiert. es müssen min. 90% ankommen.

Glaube ich nicht siehe Ausführung weiter unten.

H3llF15H schrieb:
Durch das neue Telekommunikationsgesetz müssen mindestens 90% geliefert werden, alles andere gilt als Abweichung.

Also ich verstehe das so, wenn einer der 6 Punkte zutrifft ist der Anschluss in Ordnung. In diesem Fall würde der 2. Punkt ja zutreffen, da die Normbandbreite ja immer zur Verfügung steht.

Allerdings ist es mal wieder schön geschrieben, dass ich das leider tatsächlich nicht abschließend bewerten kann.

Gerne kann mich ein Anwalt korrigieren :D
 
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wern001 schrieb:
Denn alle Leitungen werden überbucht.
Und trotzdem hat nach aktuellem TKG der Anbieter dafür sorge zu tragen, dass an 2 von 3 Messetagen 90% meiner max Bandbreite erhalte.


Iwwazwersch schrieb:
Also ich verstehe das so, wenn einer der 6 Punkte zutrifft ist der Anschluss in Ordnung.

In der Verfügung steht ganz eindeutig
"Eine [...] Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload vor, wenn
1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder [...]"

Das oder drückt aus, dass der Anschluss eben NICHT in Ordnung ist, wenn der Punkt erfüllt ist.
 
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Benji18 schrieb:
also wenn ich auf der Netkom seite schaue steht das DSL 50/10 19,99€ im Monat

Vielleicht hat er sich vertan und meint die NetCom BW. Da würde der genannte Preis passen: https://www.netcom-bw.de/neukunden/dslhome

Ohne brauchbare Alternative würde ich aber lieber den höheren Preis zahlen als mit 10 Mbit zu hantieren. Möglicherweise wäre die Telekom noch eine Option, sofern Hybrid verfügbar ist.
 
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i5_GTX schrieb:
Alternativ könnte ich hier übrigens auch 50 Mbit / 10 Mbit bekommen zum Wucherpreis von 44,90 Euro / Monat. Sowas unterstützte ich aber nicht. Anbieter nennt sich "Netkom"...
Gut.

u Get what u Pay.

Wenn die Telekom oder 1und1 dir das nicht anbieten kann, ist es üblicherweise so realisiert, dass ein Anbieter, in dem Fall, Netkom einen neuen Verteiler neben dem Telekom Verteiler gesetzt hat und diesen per Glasfaser angebunden hat (FTTC).

Dieser Anbieter hat in diesem Fall Geld in die Hand genommen um diesen Schlecht ausgebauten Bereich mit schnellerem Internet zu versorgen, weil der Telekom dies zu teuer war.

Oh Nein, der Anbieter möchte das sich seine Investition armortisiert und auf lange Sicht natürlich Geld damit verdient, Oh Nein.

Ich wohne selbst in so einem Gebiet, in dem Inexio FTTC ausgebaut hat, auf eigene Kosten. Und ich bin gerne bereit die 10 € mehr zu bezahlen.

Wenn dir schnelleres Internet das nicht wert ist gut. Handele mit 1&1 eine Minderung aus.
Schneller kann dir sowieso niemand was anbieten, außer Netkom wie du schreibst.
 
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Bonanca schrieb:
Doch. Einem einen Vertrag anbieten, der auch die Vorgaben erfüllt.
Seit wann ist full sync bei irgend einem Anbieter ein vertragsbestandteil?

Ob man mit den neuen Gesetzen bei nicht Erreichen der vollen Geschwindigkeit sonderkündigung ein Reich bleibt ein natürlich selbst überlassen, sollte es keine andere Zugangs Technologie geben wird es bei anderen Anbietern auf der gleichen Leitung aber nicht besser aussehen. 😅

Zitat zur von bis Geschwindigkeit von einem 16000 Anschluss:

"Die bislang angegebene Mindestbandbreite von 6.304 kbit/s wurde in der Leistungsbeschreibung nun um den neuen Normalwert ergänzt, für den 16 Mbit Internetanschluss liegt dieser bei 9.800 kbit/s. Somit erreichen 80 % der Telekom DSL 16000 Kunden normalerweise nur etwa 61 % des maximal möglichen Surfspeeds."

https://www.dslweb.de/news/dsl/norm...ite von,61 % des maximal möglichen Surfspeeds.
 
Meiner Meinung nach ist die Absicht hinter den Gesetzesänderungen durchaus gut, ich habe nur Zweifel, dass es wirklich ein Kundenvorteil ist. Ob der TE durch ein paar gesparte Euros mit seinem 10 MBit-Anschluss glücklicher ist, wage ich dennoch zu bezweifeln.

Für mich wäre es wichtiger, dass man mal transparenter vor der Bestellung weiß, welche tatsächliche Leistung man erwarten kann. Auf Sonderkündigung und derrgleichen haben vermutlich eh die wenigsten Lust, zumal eh oft genug nicht zu erwarten ist, dass alternative Anbieter bessere Anschlüsse liefern.

Und ich persönlich finde jeder (stationäre) Internetanschluss mit unter 50 MBit/s (ich meine jetzt von der Anschlussart, nicht die exakte MBit/s-Zahl) ist halt ein Internetanschluss zweiter Klasse. Klar, besser als gar nix, aber die Leute sollen von zuhause arbeiten, Home-Schooling machen usw... Wenn man endlich mal Geld und nicht nur Gerede in den Netzausbau investieren würde...

Und realistisch sind ja gerade bei solch "kleinen" Anschlüssen eben die Abweichungen so dramatisch. Ob bei 500 MBit/s in 90% der Zeit nur 100 MBit/s praktisch ankommen würden, das würden wohl viele gar nicht merken.

Ja, sorry, hat nicht wirklich direkt mit dem Thema zu tun, außer dass mich interessieren würde, ob die 10 MBit/s durch Minderung dann in irgendeiner Form erträglicher wären.
 
Engaged schrieb:
Seit wann ist full sync bei irgend einem Anbieter ein vertragsbestandteil?
Verträge müssen sich an bestehende Gesetze halten?


Engaged schrieb:
sollte es keine andere Zugangs Technologie geben wird es bei anderen Anbietern auf der gleichen Leitung aber nicht besser aussehen. 😅

tollertyp schrieb:
Auf Sonderkündigung und derrgleichen haben vermutlich eh die wenigsten Lust, zumal eh oft genug nicht zu erwarten ist, dass alternative Anbieter bessere Anschlüsse liefern.
Es besteht aber auch das Recht zur Preisminderung.
Wenn nur 10k von 16k, d.h. 63%, ankommen, dann habe ich als Verbraucher auch das Recht, nur 63% zahlen zu müssen.
Und das wird sich auf Dauer lohnen und ist etwas, was ich persönlich definitiv machen würde. Auch, weil der Aufwand vergleichsweise gering ist.

https://www.verbraucherzentrale.nrw...tz/internet-langsam-das-koennen-sie-tun-31623
 
@Bonanca: Es besteht auch das Recht, meinen Beitrag ganz zu lesen.
Dieses Herauspicken eines Satzes um darauf zu antworten und den Rest des Beitrags komplett zu ignorieren ist einfach kein guter Stil.
 
tollertyp schrieb:
@Bonanca: Es besteht auch das Recht, meinen Beitrag ganz zu lesen.

Es besteht auch das Recht, den Eingangspost des TEs ganz zu lesen. Da schrieb er nämlich:
i5_GTX schrieb:
falls 1und1 mit keinen Rabatt gibt.


Es ist also, nach den bisherigen Aussagen des TEs, durchaus so, dass er
tollertyp schrieb:
durch ein paar gesparte Euros mit seinem 10 MBit-Anschluss glücklicher
wird. Und daher ist der rechtliche Hintergrund dazu durchaus relevant.
 
@Bonanca: Habe ich. Deshalb stelle ich auch die Frage, ob er damit dann glücklich wäre.
Aber brauchst nicht mehr antworten. lese eh nichts mehr von dir.

@Engaged: Gab wohl eine Gesetzesänderung zum Wohle des Kunden.
 
Engaged schrieb:
zeig mir doch mal die AGB/Datenblatt von einem Anbieter wo 16Mbit vertraglich zugesichert werden
AGB/Datenblätter stehen jetzt also über dem Gesetz?

Einen Link gab es im übrigen schon von Hellfish in post #25 und in meinem Post #33. Die zeigen eben, dass diese von-bis Korridore allein nicht ausreichen, sondern dass ich, der für dieses Thema hier relevante Punkt,

Bonanca schrieb:
an 2 von 3 Messetagen 90% meiner max Bandbreite erhalte.




Engaged schrieb:
welches den Anbieter verpflichtet vollsync aus zu liefern
Du hast mit vollsync angefangen. Mir ging es von Anfang an um die gesetzlichen Vorgaben, die ziemlich eindeutig sind.
Wir können uns auch gerne über vollsync Unterhalten, dann müsstest du mir bitte einmal deine Definition von vollsync nennen. Ich habe da nämlich keine einheitliche Definition zu gefunden, wir können uns aber zur Diskussion gerne auf deine einigen.


tollertyp schrieb:
Deshalb stelle ich auch die Frage, ob er damit dann glücklich wäre.
Du meinst die Frage, die er schon längst beantwortet hat?


tollertyp schrieb:
lese eh nichts mehr von dir.
Kein Thema. Vllt hörst du dann auch Mal auf mit Beiträgen, die
tollertyp schrieb:
nicht wirklich direkt mit dem Thema zu tun
Haben.
 
Bonanca schrieb:
AGB/Datenblätter stehen jetzt also über dem Gesetz?

Einen Link gab es im übrigen schon von Hellfish in post #25 und in meinem Post #33. Die zeigen eben, dass diese von-bis Korridore allein nicht ausreichen.
Das Gesetz besagt aber immer noch nicht dass der Anbieter 16k liefern muss, sondern der Kunde gehen kann oder weniger bezahlen kann, wobei letzteres bestimmt auch mit einer Kündigung seitens des Anbieters enden kann.
Also eine Minderung der Zahlung oder Kündigung bringt dich auch kein Millimeter näher an die volle Geschwindigkeit welche man ja vorrangig haben möchte, daran ändert das Gesetz genau null und gar nichts.
 
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