de la Cruz
Banned
- Registriert
- Nov. 2013
- Beiträge
- 5.435
Da kann man noch so lange im Kaffeesatz rühren, es wird nichts anderes dabei herauskommen:
Der Vermieter hat für sämtliche Kosten seiner Stromentnahmen aufzukommen. Ich kann mir auch nicht denken, dass da irgend ein Richter anders entscheiden würde; es ist nirgends explizit abgedeckt, dass die Mieterin diese Kosten des Vermieters zu tragen hätte ! Ein Zugangsrecht zu dem nicht vermieteten Objekt auf dem Grundstück ist das einzige Recht, das der Vermieter diesbezüglich hat, und das besagt eben "nur", dass ihm der Zugang zu seiner Halle zu gewähren ist - nicht weniger, aber auch nicht mehr !
Nirgendwo lässt sich für den Mieter eine Verpflichtung ableiten, dass dieser den Strom für den Anex zu tragen hätte, ggfls. in ungeahnten Höhen, falls - wie schon erwähnt - der Vermieter zum Beispiel im Winter die wahrscheinlich auch noch schlecht oder gar nicht isolierte Bude elektrisch beheizen würde.
Man muss sich dabei auch immer vor Augen halten, dass ein Richter bei Dingen, die nicht explizit geregelt sind, sich für seine Entscheidung zu fragen hat, was den vernunftgeleiteter Weise mit dem Abschluss eines Vertrages gemeint war; und da kann es nicht sein, dass dem Mieter ein derart unkalkulierbares und ins Belieben des Vermieters und dessen Willkür gestelltes Kostenrisiko aufgebürdet werden dürfte !
Der Vermieter hat für sämtliche Kosten seiner Stromentnahmen aufzukommen. Ich kann mir auch nicht denken, dass da irgend ein Richter anders entscheiden würde; es ist nirgends explizit abgedeckt, dass die Mieterin diese Kosten des Vermieters zu tragen hätte ! Ein Zugangsrecht zu dem nicht vermieteten Objekt auf dem Grundstück ist das einzige Recht, das der Vermieter diesbezüglich hat, und das besagt eben "nur", dass ihm der Zugang zu seiner Halle zu gewähren ist - nicht weniger, aber auch nicht mehr !
Nirgendwo lässt sich für den Mieter eine Verpflichtung ableiten, dass dieser den Strom für den Anex zu tragen hätte, ggfls. in ungeahnten Höhen, falls - wie schon erwähnt - der Vermieter zum Beispiel im Winter die wahrscheinlich auch noch schlecht oder gar nicht isolierte Bude elektrisch beheizen würde.
Man muss sich dabei auch immer vor Augen halten, dass ein Richter bei Dingen, die nicht explizit geregelt sind, sich für seine Entscheidung zu fragen hat, was den vernunftgeleiteter Weise mit dem Abschluss eines Vertrages gemeint war; und da kann es nicht sein, dass dem Mieter ein derart unkalkulierbares und ins Belieben des Vermieters und dessen Willkür gestelltes Kostenrisiko aufgebürdet werden dürfte !
Zuletzt bearbeitet: