Stromdiebstahl durch Vermieter?

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Supermoto

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Juni 2014
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Da dieses Forum einige kompetente Mitglieder mit juristischen Sachverstand hat, stelle ich heute ein interessantes juristisches Problem zur Diskussion.

Gestern kontaktierte mich eine gute Freundin und ehemalige Nachbarin von uns, da sie Ärger mit ihrem neuen Vermieter hat. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

- Im Dezember 2014 schloss sie einen Mietvertrag über ein komplettes freistehendes Einfamilienhaus mit Garage (mit elektrischem Garagentor) im Keller und Garten ab, der Standard-Mietvertrag läuft auf ihren Namen.
- Hinter dem Haus angebaut ist eine Halle in der Größe von etwa 3 normalen Garagen, diese ist nicht mitvermietet sondern wird vom Vermieter weiterhin als Unterstellmöglichkeit für mehrere Oldtimer und Werkzeuge genutzt. Im Mietvertrag ist als Zusatz 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle im Hof, Gartenpflege übernimmt Mieter, Räumpflicht bzw. Streupflicht bei Eis und Schnee übernimmt Mieter' vereinbart.
- Das Mietobjekt selbst ist ein Bau aus den 60er oder 70er Jahren, dessen Elektrik kurz vor Einzug durch den Vermieter im Rahmen einer Sanierung komplett erneuert wurde. Ausführender und gelernter Elektriker war der Bruder des Vermieters.
- Die neue elektrische Installation besteht aus einem Haupt-Sicherungskasten im Keller mit Digital-Zähler, Sicherungen für den Keller und Vorsicherungen für den Sicherungskasten des Erdgeschosses. Im Erdgeschoss selbst ist ein Sicherungskasten mit sämtlichen Sicherungen für die oberen Etagen verbaut. Der Zähler ist direkt auf die Mieterin angemeldet und unabhängig von sonstigen umlagefähigen Nebenkosten.
- Die Sicherungen 1 bis 3 im Haupt-Sicherungskasten sind mit 'CEE Garage' und Sicherung 4 mit 'Licht Garage' beschriftet. Die restlichen 7 Sicherungen tragen Beschriftungen wie z.B. 'Heizung', 'Waschküche', und 'Licht Keller'. Eine 'Halle' taucht dort gar nicht auf. Auf den ersten Blick suggerieren die Sicherungen mit der Aufschrift 'Garage', es handele sich um die Stromversorgung der eigenen angemieteten Garage im Keller. Diese läuft aber in Wirklichkeit komplett über die Sicherung 'Licht Keller' mit.

Soweit die Fakten.

Etwa 1 Monat nach Einzug stellte die Nachbarin mit Erstaunen und nur durch Zufall fest, dass im Haupt-Sicherungskasten im Keller nur 1 Zähler installiert ist und der Vermieter bei Nutzung seines elektrischen Hallentors Strom aus diesem Zähler zieht. Ebenso bei Nutzung des Hallenlichtes und an anderer elektrischer Steckdosen-Verbraucher.

Als sie den Vermieter daraufhin zur Rede stellte, meinte dieser, dies sei im Mietvertrag durch die Klausel 'Zugangsrecht der Familie XY zur Halle im Hof' abgedeckt und sie müsse ihm den Strom für die Halle kostenlos zur Verfügung stellen. Außerdem sei ihm ein eigener Zähler zu teuer. Als sie dies bestritt und den Strom abstellen wollte, drohte der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages.

Aus Angst vor einer drohenden Kündigung stimmte sie zunächst einer weiteren Stromentnahme für das Hallentor zu. In diesem Zusammenhang klärte sich dann auch die Belegung der Sicherungen 1 bis 4 vollständig auf. Sicherungen 1 bis 3 sind die verschiedenen Phasen für Kraftstrom auf mehreren Steckdosen in der Halle, wobei das Hallentor mit auf Sicherung 1 aufgelegt ist, Sicherung 4 das Hallenlicht.

Kurze Zeit danach stellte sie bei geräuschvollen Arbeiten in der Halle durch Ablesen des Zählers fest, dass der Vermieter mit diversen schweren Werkzeugen mehrere kW an Strom zog. Wieder stellte sie ihn zur Rede und sagte, dass sie dies nicht mehr toleriere.

Der Vermieter versprach daraufhin, zukünftig nur noch Strom für das Hallentor zu nutzen. Man einigte sich auf das Abschalten der Sicherungen 2 und 3.

Vor etwa 3 Wochen stellte sie dann bei routinemäßiger Überprüfung des Haupt-Sicherungskastens fest, dass Sicherung 1 'rausgeflogen' war und von den Sicherungen 1 bis 4 nur noch Sicherung 4 (Hallenlicht) eingeschaltet war. Erstaunt darüber, dass der Vermieter sich bei Nutzung seines Hallentors nicht wegen fehlendem Strom gemeldet hat, schrieb sie ihm eine Nachricht über Whatsapp, die er aber nicht beantwortete.

Etwa 1 Woche nach dieser Überprüfung konnte sie den Vermieter samstags beobachten, wie er trotz ausgeschalteter Sicherung 1 das elektrische Garagentor dennoch nutzen konnte. Wieder stellte sie ihn zur Rede und bat um Aufklärung, wie dies möglich sein. Er antwortete daraufhin, sein Bruder habe die Elektrik innerhalb der Garage geändert und alle Leitungen inklusive Steckdosen und Hallentor auf Sicherung 4 Hallenlicht gelegt.

Nun wurde das selbst einer so gutmütigen und harmoniebedürftigen Frau zuviel und sie verweigerte dem Vermieter ab sofort eine weitere Entnahme von Strom, es wurde von ihr daraufhin auch Sicherung 4 ausgeschaltet. Weiterhin verwies sie darauf, dass der Vermieter sich noch nicht einmal an der Bereitstellungsgebühr des Zählers beteiligt habe und er sich bitte einen eigenen Zähler bestellen solle.

Montagsmorgens stand der Vermieter wieder an der Tür und bestand darauf, dass die Mieterin den Strom wieder anschalten solle. Andernfalls drohe ihr eine fristlose Kündigung.

Diesmal ließ sie sich nicht einschüchtern und beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass sie dies als Drohung und Nötigung, die Stromentnahme selbst als Stromdiebstahl ansehe.

Heute erhielt sie ein Schreiben des Vermieter-Anwaltes, der ein weitere Stromversorgung mit Hinweis auf das 'Zugangsrecht der Familie XY zur Halle im Hof' forderte. Das Zugangsrecht zur Halle bedeute auch eine kostenlose Stromversorgung. Aus 'Kulanz' und 'Entgegenkommen' des Vermieters biete dieser allerdings eine jährliche Pauschale in Höhe von 30,- € an, mit der dann sämtliche Stromkosten der Halle abgedeckt seien.

An dieser Stelle endet zunächst der Hergang in der Gegenwart. Unsere Freundin kontaktierte mich mit der Bitte, ihr einen juristischen Rat zu geben, bevor sie durch Einschalten eines eigenen Anwaltes (sie ist Mitglied des Mieterschutzbundes) die Situation weiter eskaliert und tatsächlich eine Kündigung riskiert.

Meine erste und vorläufige Einschätzung der Situation unter Vorbehalt war:

- Der Vermieter hat mit Vorsatz die Leitungen zur Halle im Rahmen der Sanierung an den Zähler der Mieterin mit angeschlossen und dies bei Vertragsabschluss arglistig verschwiegen.
- Die Stromentnahme geschah rechtswidrig und in der Absicht, sich am Strom der Vermieterin zu bereichern. Eine betrügerische Absicht ist wahrscheinlich.
- Der Vermieter handelte bei Androhung einer Kündigung zur Durchsetzung seiner Forderungen rechtswidrig. Der Tatbestand der Nötigung oder Erpressung könnte erfüllt sein.

Daneben gab ich ihr den Rat, den gesamtem Sachverhalt auf jeden Fall einem Fachanwalt vorzulegen und auch zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen.

Da hier natürlich keine Rechtsberatung stattfinden darf, bitte ich um fleißigen Meinungsaustausch. ;)

Update 10.05.2015:

Unsere Freundin konnte von der Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung überzeugt werden. Sie vereinbart ein entsprechendes Beratungsgespräch bei einem empfohlenen Fachanwalt.

Update 12.05.2015:

Das erste Beratungsgespräch verlief offensichtlich etwas überraschend. Der Fachanwalt erklärte der Mieterin, der Vermieter hätte tatsächlich mit der Klausel 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle' einen Anspruch auf Stromversorgung. Allerdings nicht unentgeltlich und nur mindestens über einen geeichten Zwischenzähler. Durch die bis dato erfolgte unautorisierte Stromentnahme erwirbt sie einen Erstattungsanspruch, die Vorgehensweise selbst sei wahrscheinlich arglistig erfolgt und berechtige zum Anfechten des Mietvertrages. Als erste Reaktion gab sie zu erkennen, dass sie mit einem Zwischenzähler als Lösung leben könne.
 
Zuletzt bearbeitet: (Update 12.05.2015)
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Erstberatung beim Anwalt kostet nicht die Welt. Also nutzt das am besten.
 
Klar ist sie im recht.

Der soll nen zweiten Zähler Installieren.
Ist ja nicht so, als dass der Unsummen kosten würde.
 
Manche Vermieter glauben wirklich sie seien mit sowas im Recht. Deine Freundin sollte zum Anwalt gehen und das juristisch entgültig klären lassen. Alles andere wird sie nur Zeit, Nerven und weiteren Strom kosten.
 
Auch wenn ich nichts produktives zu diesem Thema beitragen kann würde mich das Ende der Geschichte brennend interessieren.

Halte uns bitte auf den laufenden :)
 
Sofort zum Mieterbund. Jede Antwort hier im Forum kostet letztlich nur wertvolle Zeit um sich juristisch fundiertes Fachwissen durch Rechtsanwälte anzueignen. Dieser Fall ist viel zu komplex als das er mit gesundem Menschenverstand gelöst werden könnte.
 
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ein Zugangsrecht nicht gleich bedeutet, dass er da soviel Strom ziehen darf wie er will.
Ab zum Mieterbund.
 
Das ist richtig dreist. Der Vermieter kann sich auch einen Zähler selber einbauen lassen von einem Elektriker und dann im Anschluss mit der Mieterin abrechnen.

http://www.ebay.de/itm/Wechselstrom...50?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item4195a60032

oder per Steckdose:
http://www.ebay.de/itm/1x-Stromzahl...94?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item5d4801f08a

Warum sollte er 30 Euro anbieten wenn er sich im Recht fühlt?

So einen ähnlichen Fall habe ich schon vor ca. zwei Jahren im Internet gelesen. Da war das so, dass der Vermieter einen Betrieb hatte und die Mieterin durch den Stromdiebstahl mehrere Hundert Euro monatlich an Abschlag hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
- Der Vermieter hat mit Vorsatz die Leitungen zur Halle im Rahmen der Sanierung an den Zähler der Mieterin mit angeschlossen und dies bei Vertragsabschluss arglistig verschwiegen.

Sie ist im Recht meiner Meinung nach, und sie soll bloß nicht die 30€ annehmen... i

Gutmütigkeit hat auch seine Grenzen !! Der hätte Ihr das vorher anbieten sollen.
Auch wenn er nicht unbedingt im Recht ist und das ganze vielleicht ein bisschen komplex ist weil wird nicht alles, den Vertrag nicht kennen.
 
Unsere Freundin wird morgen einen Termin für eine anwaltliche Beratung vereinbaren.

Zumindest ihre Bedenken diesbezüglich konnte ich zerstreuen und sie von der Notwendigkeit dieser Maßnahme überzeugen.

Über den weiteren Verlauf der Geschichte werden ich hier als Update des Eröffnungsthreads berichten. ;)

Nachtrag:

Falls es im Eröffnungsthread nicht ganz klar geworden sein sollte, es handelt sich um einen Standard-Mietvertrag ohne Besonderheiten. Lediglich der Zusatz 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle im Hof, Gartenpflege übernimmt Mieter, Räumpflicht bzw. Streupflicht bei Eis und Schnee übernimmt Mieter' wurde vereinbart.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor das Ganze eskaliert, der Vermieter sitzt dabei meistens am längeren Hebel, wäre eine schriftliche Fristsetzung für einen Unterzählereinbau für die Garage durch den Vermieter eine für mich zumutbare Mieterleistung, die bei Nichterfüllung durch Ersatzvornahme durch den Mieter erledigt werden kann.

Damit umgeht man den ganzen Streit über Höhe der Stromentnahme (nur Garagentor oder viele Maschinen), hätte einen Betrag für die Mietverrechnung und kann auch noch die Installationskosten abrechnen.

Strafanzeige nur machen, wenn Mietverhältnis gekündigt wurde. Wird eh wegen nicht öffentlichem Interesse und Geringfügigkeit eingestellt werden und ohne Konsequenz bleiben, außer, dass der Vermieter danach sofort alle Möglichkeiten zur Kündigung durchprüfen wird und sicherlich auch irgendetwas finden kann.
Falls der Vermieter wegen Mietverrechnung kündigten will, wird er vor Gericht verlieren, muss den Prozess aber auf seine Kosten führen.
Wer als Mieter hier als erster prozessiert, der hat seinen Mietgegenstand damit praktisch schon aufgegeben.
 
@Supermoto
Je nachdem von wann der Formularmietvertrag ist, lohnt es sich ihn einmal in Gänze prüfen zu lassen. Ich habe das vor einiger Zeit erst durch eine Fachanwältin für Mietrecht erledigen lassen und in unserem Mietvertrag sind einige Kinken drin, die aktuell und später beim Auszug für einige Querelen gesorgt hätten - jetzt aber von mir ganz entspannt betrachtet werden.
 
Ich weiß aus eigener trauriger Erfahrung dass es als Vermiter alles andere als einfach ist, einen missliebigen Mieter aus einer Wohnung zu bekommen. Das deutsche Recht schützt Mieter die keine Miete zahlen ausgezeichnet, von dem her wird sich jeder Vermieter genaustens überlegen ob er gegen einen Mieter klagt, dem am Ende ein wie auch immer ausfallendes Urteil sowieso egal sein kann.
 
@Noxiel:

Das ist zumindest eine Überprüfung wert, korrekt. ;)

@Acrylium:

Hier geht es nicht um Mieter, die keine Miete zahlen. Die Dame ist absolut solvent und zahlt mehr, als sie müsste. Dein Beitrag ist nicht nur völlig unpassend, sondern sugerriert auch, es handele sich in dieser Diskussion um einen Mietnomaden.

Fakt ist, dass der Vermieter sich am Strom der Mieterin bereichern möchte. Selbst eine angebotene jährliche Pauschale in Höhe von 30,- € ändert daran nichts, dies wäre lediglich ein Freifahrtsschein für einen unbegrenzten Stromverbrauch des Vermieters auf Kosten der Mieterin. Auch da zeigt sich die Absicht des Vermieters.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde interessieren auf welcher Grundlage der Anwalt des Vermieters aus einem Zugangsrecht ein "Ich hole mir soviel Strom wie ich will" Recht für den Vermieter ableitet.
 
@Arakash:

Genau das ist der casus knacksus in diesem Fall, den es zu klären gilt. :)
 
Ich hab selbst eine Halle ca. 300qm² und wir schrauben da teilweise an 5 Autos gleichzeitig. Verbrauch liegt so bei 300kw im Jahr. Nur um mal ne Größenordnung zu haben. Würde sagen das er mit seinen Garagen nicht ansatzweise dran kommt.

Von daher ist das Angebot von 30 € im Jahr nicht so falsch. Die Kosten für den Strom sind da mit Sicherheit fast komplett abgedeckt. Trotzdem ist das natürlich Stromdiebstahl was er da macht. Aber ich denke hier gehts real um weit weniger Geld als vermutet wird.

Das das ganze trotzdem nicht in Ordnung vom Vermieter ist, ist wohl klar. Ist halt die Frage ob man für 30 € im Jahr hier einen Rechtsstreit eingehen mag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mittlerweile geht es der Mieterin nicht mehr um die Frage, wieviel Strom tatsächlich entnommen wurde und wird, sondern ob sie dies überhaupt dulden muss und ob sie dem Vermieter vor dem Hintergrund seiner Vorgehensweise noch trauen kann. Sie schätzt die Sachlage so ein, dass sie dem Vermieter durchaus zutraut, im Falle eine Pauschale zukünftig jede erdenkliche Form des Stromverbrauches zu 'generieren'. Ich persönlich schließe mich dem an.
 
Bei der hinterlistigen Vorgehensweise des Vermieters wrüde ich es auch darauf ankommen lassen. 30 Euro hin oder her. Erst Zusagen machen, diese dann wieder nicht einhalten und dann noch heimlich den Bruder an der Elektrik schrauben lassen um wieder mehr Strom zu ziehen, da hört der Spass auf.
Möchte nicht wissen, was der dann noch alles veranstaltet, z.B. bei Jahresabrechnung und bei Auszug am Ende mit Kaution etc.
Schade, dass man solche Menschen nicht vorher schon erkennen kann, erst wenn man schon "drinhängt".
 
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