Supermoto
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2014
- Beiträge
- 817
Da dieses Forum einige kompetente Mitglieder mit juristischen Sachverstand hat, stelle ich heute ein interessantes juristisches Problem zur Diskussion.
Gestern kontaktierte mich eine gute Freundin und ehemalige Nachbarin von uns, da sie Ärger mit ihrem neuen Vermieter hat. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
- Im Dezember 2014 schloss sie einen Mietvertrag über ein komplettes freistehendes Einfamilienhaus mit Garage (mit elektrischem Garagentor) im Keller und Garten ab, der Standard-Mietvertrag läuft auf ihren Namen.
- Hinter dem Haus angebaut ist eine Halle in der Größe von etwa 3 normalen Garagen, diese ist nicht mitvermietet sondern wird vom Vermieter weiterhin als Unterstellmöglichkeit für mehrere Oldtimer und Werkzeuge genutzt. Im Mietvertrag ist als Zusatz 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle im Hof, Gartenpflege übernimmt Mieter, Räumpflicht bzw. Streupflicht bei Eis und Schnee übernimmt Mieter' vereinbart.
- Das Mietobjekt selbst ist ein Bau aus den 60er oder 70er Jahren, dessen Elektrik kurz vor Einzug durch den Vermieter im Rahmen einer Sanierung komplett erneuert wurde. Ausführender und gelernter Elektriker war der Bruder des Vermieters.
- Die neue elektrische Installation besteht aus einem Haupt-Sicherungskasten im Keller mit Digital-Zähler, Sicherungen für den Keller und Vorsicherungen für den Sicherungskasten des Erdgeschosses. Im Erdgeschoss selbst ist ein Sicherungskasten mit sämtlichen Sicherungen für die oberen Etagen verbaut. Der Zähler ist direkt auf die Mieterin angemeldet und unabhängig von sonstigen umlagefähigen Nebenkosten.
- Die Sicherungen 1 bis 3 im Haupt-Sicherungskasten sind mit 'CEE Garage' und Sicherung 4 mit 'Licht Garage' beschriftet. Die restlichen 7 Sicherungen tragen Beschriftungen wie z.B. 'Heizung', 'Waschküche', und 'Licht Keller'. Eine 'Halle' taucht dort gar nicht auf. Auf den ersten Blick suggerieren die Sicherungen mit der Aufschrift 'Garage', es handele sich um die Stromversorgung der eigenen angemieteten Garage im Keller. Diese läuft aber in Wirklichkeit komplett über die Sicherung 'Licht Keller' mit.
Soweit die Fakten.
Etwa 1 Monat nach Einzug stellte die Nachbarin mit Erstaunen und nur durch Zufall fest, dass im Haupt-Sicherungskasten im Keller nur 1 Zähler installiert ist und der Vermieter bei Nutzung seines elektrischen Hallentors Strom aus diesem Zähler zieht. Ebenso bei Nutzung des Hallenlichtes und an anderer elektrischer Steckdosen-Verbraucher.
Als sie den Vermieter daraufhin zur Rede stellte, meinte dieser, dies sei im Mietvertrag durch die Klausel 'Zugangsrecht der Familie XY zur Halle im Hof' abgedeckt und sie müsse ihm den Strom für die Halle kostenlos zur Verfügung stellen. Außerdem sei ihm ein eigener Zähler zu teuer. Als sie dies bestritt und den Strom abstellen wollte, drohte der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages.
Aus Angst vor einer drohenden Kündigung stimmte sie zunächst einer weiteren Stromentnahme für das Hallentor zu. In diesem Zusammenhang klärte sich dann auch die Belegung der Sicherungen 1 bis 4 vollständig auf. Sicherungen 1 bis 3 sind die verschiedenen Phasen für Kraftstrom auf mehreren Steckdosen in der Halle, wobei das Hallentor mit auf Sicherung 1 aufgelegt ist, Sicherung 4 das Hallenlicht.
Kurze Zeit danach stellte sie bei geräuschvollen Arbeiten in der Halle durch Ablesen des Zählers fest, dass der Vermieter mit diversen schweren Werkzeugen mehrere kW an Strom zog. Wieder stellte sie ihn zur Rede und sagte, dass sie dies nicht mehr toleriere.
Der Vermieter versprach daraufhin, zukünftig nur noch Strom für das Hallentor zu nutzen. Man einigte sich auf das Abschalten der Sicherungen 2 und 3.
Vor etwa 3 Wochen stellte sie dann bei routinemäßiger Überprüfung des Haupt-Sicherungskastens fest, dass Sicherung 1 'rausgeflogen' war und von den Sicherungen 1 bis 4 nur noch Sicherung 4 (Hallenlicht) eingeschaltet war. Erstaunt darüber, dass der Vermieter sich bei Nutzung seines Hallentors nicht wegen fehlendem Strom gemeldet hat, schrieb sie ihm eine Nachricht über Whatsapp, die er aber nicht beantwortete.
Etwa 1 Woche nach dieser Überprüfung konnte sie den Vermieter samstags beobachten, wie er trotz ausgeschalteter Sicherung 1 das elektrische Garagentor dennoch nutzen konnte. Wieder stellte sie ihn zur Rede und bat um Aufklärung, wie dies möglich sein. Er antwortete daraufhin, sein Bruder habe die Elektrik innerhalb der Garage geändert und alle Leitungen inklusive Steckdosen und Hallentor auf Sicherung 4 Hallenlicht gelegt.
Nun wurde das selbst einer so gutmütigen und harmoniebedürftigen Frau zuviel und sie verweigerte dem Vermieter ab sofort eine weitere Entnahme von Strom, es wurde von ihr daraufhin auch Sicherung 4 ausgeschaltet. Weiterhin verwies sie darauf, dass der Vermieter sich noch nicht einmal an der Bereitstellungsgebühr des Zählers beteiligt habe und er sich bitte einen eigenen Zähler bestellen solle.
Montagsmorgens stand der Vermieter wieder an der Tür und bestand darauf, dass die Mieterin den Strom wieder anschalten solle. Andernfalls drohe ihr eine fristlose Kündigung.
Diesmal ließ sie sich nicht einschüchtern und beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass sie dies als Drohung und Nötigung, die Stromentnahme selbst als Stromdiebstahl ansehe.
Heute erhielt sie ein Schreiben des Vermieter-Anwaltes, der ein weitere Stromversorgung mit Hinweis auf das 'Zugangsrecht der Familie XY zur Halle im Hof' forderte. Das Zugangsrecht zur Halle bedeute auch eine kostenlose Stromversorgung. Aus 'Kulanz' und 'Entgegenkommen' des Vermieters biete dieser allerdings eine jährliche Pauschale in Höhe von 30,- € an, mit der dann sämtliche Stromkosten der Halle abgedeckt seien.
An dieser Stelle endet zunächst der Hergang in der Gegenwart. Unsere Freundin kontaktierte mich mit der Bitte, ihr einen juristischen Rat zu geben, bevor sie durch Einschalten eines eigenen Anwaltes (sie ist Mitglied des Mieterschutzbundes) die Situation weiter eskaliert und tatsächlich eine Kündigung riskiert.
Meine erste und vorläufige Einschätzung der Situation unter Vorbehalt war:
- Der Vermieter hat mit Vorsatz die Leitungen zur Halle im Rahmen der Sanierung an den Zähler der Mieterin mit angeschlossen und dies bei Vertragsabschluss arglistig verschwiegen.
- Die Stromentnahme geschah rechtswidrig und in der Absicht, sich am Strom der Vermieterin zu bereichern. Eine betrügerische Absicht ist wahrscheinlich.
- Der Vermieter handelte bei Androhung einer Kündigung zur Durchsetzung seiner Forderungen rechtswidrig. Der Tatbestand der Nötigung oder Erpressung könnte erfüllt sein.
Daneben gab ich ihr den Rat, den gesamtem Sachverhalt auf jeden Fall einem Fachanwalt vorzulegen und auch zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen.
Da hier natürlich keine Rechtsberatung stattfinden darf, bitte ich um fleißigen Meinungsaustausch.
Update 10.05.2015:
Unsere Freundin konnte von der Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung überzeugt werden. Sie vereinbart ein entsprechendes Beratungsgespräch bei einem empfohlenen Fachanwalt.
Update 12.05.2015:
Das erste Beratungsgespräch verlief offensichtlich etwas überraschend. Der Fachanwalt erklärte der Mieterin, der Vermieter hätte tatsächlich mit der Klausel 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle' einen Anspruch auf Stromversorgung. Allerdings nicht unentgeltlich und nur mindestens über einen geeichten Zwischenzähler. Durch die bis dato erfolgte unautorisierte Stromentnahme erwirbt sie einen Erstattungsanspruch, die Vorgehensweise selbst sei wahrscheinlich arglistig erfolgt und berechtige zum Anfechten des Mietvertrages. Als erste Reaktion gab sie zu erkennen, dass sie mit einem Zwischenzähler als Lösung leben könne.
Gestern kontaktierte mich eine gute Freundin und ehemalige Nachbarin von uns, da sie Ärger mit ihrem neuen Vermieter hat. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
- Im Dezember 2014 schloss sie einen Mietvertrag über ein komplettes freistehendes Einfamilienhaus mit Garage (mit elektrischem Garagentor) im Keller und Garten ab, der Standard-Mietvertrag läuft auf ihren Namen.
- Hinter dem Haus angebaut ist eine Halle in der Größe von etwa 3 normalen Garagen, diese ist nicht mitvermietet sondern wird vom Vermieter weiterhin als Unterstellmöglichkeit für mehrere Oldtimer und Werkzeuge genutzt. Im Mietvertrag ist als Zusatz 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle im Hof, Gartenpflege übernimmt Mieter, Räumpflicht bzw. Streupflicht bei Eis und Schnee übernimmt Mieter' vereinbart.
- Das Mietobjekt selbst ist ein Bau aus den 60er oder 70er Jahren, dessen Elektrik kurz vor Einzug durch den Vermieter im Rahmen einer Sanierung komplett erneuert wurde. Ausführender und gelernter Elektriker war der Bruder des Vermieters.
- Die neue elektrische Installation besteht aus einem Haupt-Sicherungskasten im Keller mit Digital-Zähler, Sicherungen für den Keller und Vorsicherungen für den Sicherungskasten des Erdgeschosses. Im Erdgeschoss selbst ist ein Sicherungskasten mit sämtlichen Sicherungen für die oberen Etagen verbaut. Der Zähler ist direkt auf die Mieterin angemeldet und unabhängig von sonstigen umlagefähigen Nebenkosten.
- Die Sicherungen 1 bis 3 im Haupt-Sicherungskasten sind mit 'CEE Garage' und Sicherung 4 mit 'Licht Garage' beschriftet. Die restlichen 7 Sicherungen tragen Beschriftungen wie z.B. 'Heizung', 'Waschküche', und 'Licht Keller'. Eine 'Halle' taucht dort gar nicht auf. Auf den ersten Blick suggerieren die Sicherungen mit der Aufschrift 'Garage', es handele sich um die Stromversorgung der eigenen angemieteten Garage im Keller. Diese läuft aber in Wirklichkeit komplett über die Sicherung 'Licht Keller' mit.
Soweit die Fakten.
Etwa 1 Monat nach Einzug stellte die Nachbarin mit Erstaunen und nur durch Zufall fest, dass im Haupt-Sicherungskasten im Keller nur 1 Zähler installiert ist und der Vermieter bei Nutzung seines elektrischen Hallentors Strom aus diesem Zähler zieht. Ebenso bei Nutzung des Hallenlichtes und an anderer elektrischer Steckdosen-Verbraucher.
Als sie den Vermieter daraufhin zur Rede stellte, meinte dieser, dies sei im Mietvertrag durch die Klausel 'Zugangsrecht der Familie XY zur Halle im Hof' abgedeckt und sie müsse ihm den Strom für die Halle kostenlos zur Verfügung stellen. Außerdem sei ihm ein eigener Zähler zu teuer. Als sie dies bestritt und den Strom abstellen wollte, drohte der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages.
Aus Angst vor einer drohenden Kündigung stimmte sie zunächst einer weiteren Stromentnahme für das Hallentor zu. In diesem Zusammenhang klärte sich dann auch die Belegung der Sicherungen 1 bis 4 vollständig auf. Sicherungen 1 bis 3 sind die verschiedenen Phasen für Kraftstrom auf mehreren Steckdosen in der Halle, wobei das Hallentor mit auf Sicherung 1 aufgelegt ist, Sicherung 4 das Hallenlicht.
Kurze Zeit danach stellte sie bei geräuschvollen Arbeiten in der Halle durch Ablesen des Zählers fest, dass der Vermieter mit diversen schweren Werkzeugen mehrere kW an Strom zog. Wieder stellte sie ihn zur Rede und sagte, dass sie dies nicht mehr toleriere.
Der Vermieter versprach daraufhin, zukünftig nur noch Strom für das Hallentor zu nutzen. Man einigte sich auf das Abschalten der Sicherungen 2 und 3.
Vor etwa 3 Wochen stellte sie dann bei routinemäßiger Überprüfung des Haupt-Sicherungskastens fest, dass Sicherung 1 'rausgeflogen' war und von den Sicherungen 1 bis 4 nur noch Sicherung 4 (Hallenlicht) eingeschaltet war. Erstaunt darüber, dass der Vermieter sich bei Nutzung seines Hallentors nicht wegen fehlendem Strom gemeldet hat, schrieb sie ihm eine Nachricht über Whatsapp, die er aber nicht beantwortete.
Etwa 1 Woche nach dieser Überprüfung konnte sie den Vermieter samstags beobachten, wie er trotz ausgeschalteter Sicherung 1 das elektrische Garagentor dennoch nutzen konnte. Wieder stellte sie ihn zur Rede und bat um Aufklärung, wie dies möglich sein. Er antwortete daraufhin, sein Bruder habe die Elektrik innerhalb der Garage geändert und alle Leitungen inklusive Steckdosen und Hallentor auf Sicherung 4 Hallenlicht gelegt.
Nun wurde das selbst einer so gutmütigen und harmoniebedürftigen Frau zuviel und sie verweigerte dem Vermieter ab sofort eine weitere Entnahme von Strom, es wurde von ihr daraufhin auch Sicherung 4 ausgeschaltet. Weiterhin verwies sie darauf, dass der Vermieter sich noch nicht einmal an der Bereitstellungsgebühr des Zählers beteiligt habe und er sich bitte einen eigenen Zähler bestellen solle.
Montagsmorgens stand der Vermieter wieder an der Tür und bestand darauf, dass die Mieterin den Strom wieder anschalten solle. Andernfalls drohe ihr eine fristlose Kündigung.
Diesmal ließ sie sich nicht einschüchtern und beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass sie dies als Drohung und Nötigung, die Stromentnahme selbst als Stromdiebstahl ansehe.
Heute erhielt sie ein Schreiben des Vermieter-Anwaltes, der ein weitere Stromversorgung mit Hinweis auf das 'Zugangsrecht der Familie XY zur Halle im Hof' forderte. Das Zugangsrecht zur Halle bedeute auch eine kostenlose Stromversorgung. Aus 'Kulanz' und 'Entgegenkommen' des Vermieters biete dieser allerdings eine jährliche Pauschale in Höhe von 30,- € an, mit der dann sämtliche Stromkosten der Halle abgedeckt seien.
An dieser Stelle endet zunächst der Hergang in der Gegenwart. Unsere Freundin kontaktierte mich mit der Bitte, ihr einen juristischen Rat zu geben, bevor sie durch Einschalten eines eigenen Anwaltes (sie ist Mitglied des Mieterschutzbundes) die Situation weiter eskaliert und tatsächlich eine Kündigung riskiert.
Meine erste und vorläufige Einschätzung der Situation unter Vorbehalt war:
- Der Vermieter hat mit Vorsatz die Leitungen zur Halle im Rahmen der Sanierung an den Zähler der Mieterin mit angeschlossen und dies bei Vertragsabschluss arglistig verschwiegen.
- Die Stromentnahme geschah rechtswidrig und in der Absicht, sich am Strom der Vermieterin zu bereichern. Eine betrügerische Absicht ist wahrscheinlich.
- Der Vermieter handelte bei Androhung einer Kündigung zur Durchsetzung seiner Forderungen rechtswidrig. Der Tatbestand der Nötigung oder Erpressung könnte erfüllt sein.
Daneben gab ich ihr den Rat, den gesamtem Sachverhalt auf jeden Fall einem Fachanwalt vorzulegen und auch zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen.
Da hier natürlich keine Rechtsberatung stattfinden darf, bitte ich um fleißigen Meinungsaustausch.
Update 10.05.2015:
Unsere Freundin konnte von der Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung überzeugt werden. Sie vereinbart ein entsprechendes Beratungsgespräch bei einem empfohlenen Fachanwalt.
Update 12.05.2015:
Das erste Beratungsgespräch verlief offensichtlich etwas überraschend. Der Fachanwalt erklärte der Mieterin, der Vermieter hätte tatsächlich mit der Klausel 'Zugangsrecht der Fam. XY der Halle' einen Anspruch auf Stromversorgung. Allerdings nicht unentgeltlich und nur mindestens über einen geeichten Zwischenzähler. Durch die bis dato erfolgte unautorisierte Stromentnahme erwirbt sie einen Erstattungsanspruch, die Vorgehensweise selbst sei wahrscheinlich arglistig erfolgt und berechtige zum Anfechten des Mietvertrages. Als erste Reaktion gab sie zu erkennen, dass sie mit einem Zwischenzähler als Lösung leben könne.
Zuletzt bearbeitet:
(Update 12.05.2015)