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Andy8891
Gast
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zur Rechtmäßigkeit bei der Umsetzung der 3G Regeln am Arbeitsplatz.
Kann gefordert werden, das der negative Testnachweis, dieser wird an einer Teststation gemacht und mittels E-Mail mitgeteilt, zur Dokumentation ausgedruckt und abgelegt werden soll?
https://www.dgb.de/themen/++co++0f2c6072-4dc5-11ec-948a-001a4a160123
Laut den gängigen Infos soll lediglich in einer Liste beim Mitarbeiter angekreuzt werden, das 3G an diesem Tag eingehalten wird.
Theoretisch kann man ja bereits am nächsten Tag damit nichtmehr nachweisen, das es korrekt durchgeführt wurde.
Ich bin zwar der Meinung, das hier der Datenschutz zu ernst genommen wird, aber man hat sich ja was dabei gedacht, als man diese strengen Regeln (aus Sicht des Datenschutzes) gemacht hat oder?
Mit freundlichen Grüßen
Andy
ich habe eine kurze Frage zur Rechtmäßigkeit bei der Umsetzung der 3G Regeln am Arbeitsplatz.
Kann gefordert werden, das der negative Testnachweis, dieser wird an einer Teststation gemacht und mittels E-Mail mitgeteilt, zur Dokumentation ausgedruckt und abgelegt werden soll?
https://www.dgb.de/themen/++co++0f2c6072-4dc5-11ec-948a-001a4a160123
Laut den gängigen Infos soll lediglich in einer Liste beim Mitarbeiter angekreuzt werden, das 3G an diesem Tag eingehalten wird.
Theoretisch kann man ja bereits am nächsten Tag damit nichtmehr nachweisen, das es korrekt durchgeführt wurde.
Ich bin zwar der Meinung, das hier der Datenschutz zu ernst genommen wird, aber man hat sich ja was dabei gedacht, als man diese strengen Regeln (aus Sicht des Datenschutzes) gemacht hat oder?
Mit freundlichen Grüßen
Andy