3G - Am Arbeitsplatz - Negativer Testnachweis soll abgelegt werden?

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Andy8891

Gast
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Rechtmäßigkeit bei der Umsetzung der 3G Regeln am Arbeitsplatz.

Kann gefordert werden, das der negative Testnachweis, dieser wird an einer Teststation gemacht und mittels E-Mail mitgeteilt, zur Dokumentation ausgedruckt und abgelegt werden soll?

https://www.dgb.de/themen/++co++0f2c6072-4dc5-11ec-948a-001a4a160123

Laut den gängigen Infos soll lediglich in einer Liste beim Mitarbeiter angekreuzt werden, das 3G an diesem Tag eingehalten wird.

Theoretisch kann man ja bereits am nächsten Tag damit nichtmehr nachweisen, das es korrekt durchgeführt wurde.

Ich bin zwar der Meinung, das hier der Datenschutz zu ernst genommen wird, aber man hat sich ja was dabei gedacht, als man diese strengen Regeln (aus Sicht des Datenschutzes) gemacht hat oder?

Mit freundlichen Grüßen

Andy
 
In unserem Unternehmen ist es so, dass unsere Führungskräfte die Nachweise per Video anschauen und in der Liste abhaken werden. Somit haften die FKs für korrektes Hakensetzen. Daher denke ich, dass dadurch Druck gibt, wenn man falsch abhakt, denn sie haben dafür mit arbeitsrechtliche Konsequenzen zu tun. Wegen Datenschutz ist es schon so in Ordnung, denn es wäre schlimm, wenn man alle Nachweise ablegen musst. Dafür extistieren strengere Regeln und brauchst zusätzliche Erlaubnisse in jeder Form der Speicherung.
 
Die personenbezogenen Daten einschließlich Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit dürfen vom Arbeitgeber nun gespeichert und verarbeitet werden.

Du hast es doch selbst verlinkt.
 
DuckDuckStop schrieb:
Du hast es doch selbst verlinkt.
Dieser Satz ist aber sehr schwammig formuliert und widerspricht der "kontrollieren und Kreuzchen in einer Liste setzen" Regelung.

Die Tatsache das ein Kreuz gemacht wurde, impliziert ja bereits, das ein negatives Testergebnis, Impfung oder Genesung vorliegen.

Also mit dem Kreuz hat man bereits den zitierten Satz erfüllt.

€Der Gesetzgeber hätte doch einfach schreiben können: Der Nachweis muss zu einer späteren Nachverfolgbarkeit abgelegt werden.
 
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Der Gesetzgeber wird vorher schon Rechtsberatung gemacht haben
 
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Ich bin in einem Unternehmen vom Rewe Konzern angestellt und dort mussten die geimpften einmalig das Zertifikat vorzeigen und unterschreiben, dass das echt ist.

Die ungeimpften müssen jeden Tag wahlweise ein Zertifikat vorlegen oder vor Ort einen Test machen wo sie dann vom AG eine Bescheinigung ausgestellt bekommen das sie für diesen Tag getestet worden sind.
Wichtig hierbei: die Bescheinigung gilt nur für die Arbeit, für Freizeit braucht man weiterhin ein testzertifikat.

Wie die das in der zentrale machen im homeoffice.. Keine Ahnung.
 
Andy8891 schrieb:
Die Tatsache das ein Kreuz gemacht wurde, impliziert ja bereits, das ein negatives Testergebnis, Impfung oder Genesung vorliegen.
Und wer kontrolliert die Liste, wenn der AN selber seine Liste führen darf? So lange der AN die Liste nur für sich führt, ist das genauso sinnlos wie die privaten Schnelltests.

Irgendwie muss der AG nachweisen, dass 3G eingehalten wurde. Damit müsste die von AN geführte Liste mind. eine handschriftliche Unterschrift (oder eine rechtlich identische elektronische Unterschrift) je Eintrag enthalten. Oder es gilt das 4-Augen Prinzip und jemand anderes muss die Liste führen.

Andy8891 schrieb:
Der Gesetzgeber hätte doch einfach schreiben können: Der Nachweis muss zu einer späteren Nachverfolgbarkeit abgelegt werden.
Um das ganze dann für alle Betriebe nochmal komplizierter zu machen? Bei uns werden nach Kontrolle die Werksausweise einfach für 1 (ungeimpfte)-X (Geimpfte/Genesene) freigeschaltet. Da gibt es keinen Grund, alles doppelt abzulegen.

Hylou schrieb:
Wie die das in der zentrale machen im homeoffice.. Keine Ahnung.
Seit wann gilt 3G im HO? Im Gegenteil, m.W.n. kann (bzw. muss) man auch in Quarantäne im HO arbeiten, wenn der gesundheitliche Zustand (und damit eine Krankschreibung) einen nicht davon abhalten.
 
Andy8891 schrieb:
ich habe eine kurze Frage zur Rechtmäßigkeit bei der Umsetzung der 3G Regeln am Arbeitsplatz.

Kann gefordert werden, das der negative Testnachweis, dieser wird an einer Teststation gemacht und mittels E-Mail mitgeteilt, zur Dokumentation ausgedruckt und abgelegt werden soll?

Hallo Andy,

bei uns ist es so, das der Vertreter des Arbeitgeber (Einsatzleiter) via App den Impfstatus der Kollegen eingescannt und so die Infos mit Datum und Co erhalten hat.
Ein Kollege kann qus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen, dieser muss vor Arbeitsantritt dem Schichtleiter sein negatives Testergebnis vorzeigen (App / Ausdruck / Bestätigung), der Schichtleiter wiederum trägt den Mitarbeiter in einer Liste ein (welche nicht zugänglich ist, für dritte (außer Einsatz-/ Schichtleiter), dass dieser (Datum / Uhrzeit) einen gültigen Test vorgelegt hat.

Alle Mitarbeiter mussten eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, dass weder der Impfstatus noch Testergebnisse an dritte weitergegeben werden. Sollte der betreffende Mitarbeiter keine Möglichkeit am Vortag zum Testen gehabt haben, haben wir Testkits vor Ort, welche er dann nutzen kann (unter Beobachtung) und dies dann ebenfalls dokumentiert wird.

Hoffe, das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
 
Danke für die vielen Rückmeldungen. Diese beantworten leider die Frage nicht ^^

Mir ist bekannt, das freiwillig! der Impf-/Genensenennachweis abgelegt werden kann, damit dieser nicht täglich vorgezeigt werden muss. (Bei großen Unternehmen merkt sich der kontrollierende wahrscheinlich auch nicht, wer gimpft/genesen ist und wer nicht).

Die Frage war aber, ob der Negativtest abgelegt werden muss/darf. Stichwort Rechtsgrundlage Datenschutz.

Aus den bisherigen Antworten scheint ja, wir mir auch bekannt, der Testnachweis nur kontrolliert aber nicht abgelegt zu werden.
 
Eigentlich schon. Dein Arbeitgeber muss ja bei einer Kontrolle nachweisen können, dass du wirklich getestet worden bist. Bei so einen PDF könntest du ja einfach das Datum immer selber ändern.
 
Wir müssen unseren Nachweis immer dabei haben und im Falle der ungeimpften sogar für 4 Wochen aufbewahren.

Hatten auch bereits zwei kontrollen vom Ordnungsamt genau deswegen.
 
Wir sind im stationären Einzelhandel - die gucken regelmäßig mal vorbei :)
 
Idon schrieb:
Berechtigtes/notwendiges Interesse des AG?

Der Mitarbeiter kommt in die Arbeit und hat den Testnachweis aufm Smartphone, der Arbeitgeber kontrolliert das und macht sein Kreuzchen in der Liste, das 3G kontrolliert wurde.

Kommt jemand zur Prüfung kann der Mitarbeiter den Test nachweisen.

Welche Begründung soll also der Arbeitgeber haben, zu Verlangen, das der Nachweis ausgedruckt wird, damit dieser abgelegt werden kann?
 
Der Arbeitgeber erstellt eine Liste, kreuzt mit Wissen seiner Impfverweigerermitarbeiter einfach alle Tests als eingeholt und geprüft ein, und macht sich ein schönes Leben.
 
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Idon schrieb:
Der Arbeitgeber erstellt eine Liste, kreuzt mit Wissen seiner Impfverweigerermitarbeiter einfach alle Tests als eingeholt und geprüft ein, und macht sich ein schönes Leben.
Und wenn dieser geprüft wird, weißt er dies wie genau nach? Sollte ein Mitarbeiter keinen Test dabei haben, wird wahrscheinlich eine dicke Strafe kommen.

DH. ein unkontrolliertes Häckchen machen, ist wie Schwarzfahren im Bus. Nur das bei einer Kontrolle wahrscheinlich mehr als 60€ fällig werden.
 
Da gibt es, je nach Art des Betriebes, Mittel und Wege. Zum Beispiel bei sehr weiten und langen Laufwegen.

Da hier, wie immer stärker üblich, sehr vage Vorgaben seitens der Politik gemacht wurden, kann ich Arbeitgeber verstehen, die sich hier umfangreich absichern wollen. Die Strafen sind drastisch, das Vorgehen und Exkulpieren unerprobt.
 
Da ja "überwachte" Selbsttests gültig sind, ist es klar, das genauso wie bei den Testzentren, Betrug (vereinzelt) nicht 100% ausgeschlossen werden kann.

Ich gehe aber aufgrund der Vorgabe den Datenschutz auf die oberste Stelle zu stellen (was die Dokumentation auch vereinfacht), das es den Mehraufwand für 99,9% der Ehrlichen nicht rechtfertigt, wenn 0,1% Wege zum betrügen finden.

Das Gesetz schreibt ja vor, das der Mitarbeiter einen 3G nachweisen vorlegen muss und der Arbeitgeber dies kontrollieren und dokumentieren muss. Nicht mehr und nicht weniger.
Und kontrollieren bedeutet eben nicht, eine Kopie erstellen oder das Original ablegen.
 
(Juristisch wohl nicht korrekt und nur meine Meinung:)

Wir befinden uns in der schlimmsten Pandemie seit vielen Jahrzehnten, nur dem privatwirtschaftlichen Fortschritt in Medizin und Technik dürfte es geschuldet sein, dass Corona nicht in eine totale Katastrophe mündet. Dieser Vorteil soll nun durch Datenschutz und der m. E. völlig überzogenen Rücksichtnahme gegenüber Impfverweigerern zunichte gemacht werden?

Ich meine der AG hat gute Gründe die Nachweise mittelfristig aufzubewahren. Er kann damit sein gesetzeskonformes Verhalten nachweisen und hat bessere Möglichkeiten Betrüger abzuschrecken oder zu überführen. Es wird damit "Druck aufgebaut", also genau der Zweck erfüllt, der dem Gesetzgeber vorschwebte, oder nicht?
 
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