Ab wann Entschädigung bei Internetausfall

firejohn

Lt. Junior Grade
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436
Hallo,
ich habe von Entschädigung bei Internetausfall gelesen. Es geht um das neue Telekommunikationsgesetz vom Dezember 2021.
Übersicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html
Genauer: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html

Ich bin bei o2 Kabel.

Bei mir war/ist es so:

15.6. / 22 Uhr: Kalbelinternet geht nicjt mehr
16.6. / 8 Uhr: Ich melde die Störung. Hotline meinte, dass eine Störung seitens Tele Columbus vorliegt (denen das Netz gehört).

Es gab noch weitere Telefonate an unterschiedlichen Tagen (auch, dass ich nicht zurückgerufen wurde - typisch).

In Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz: Ab wann kann ich die Entschädigung verlangen. 3 Tage nach meiner Störungsmeldung oder 3 Tage nach der eigentlichen Störung?

Also ab dem 17.6. oder 18.6.?

Auf den Internetseiten der BNetzA ist es für mich nicht klar definiert geschrieben.

Und bis zu welcher maximalen Höhe? Ist das Maximum der monatliche Entgeltpreis des Kabelanschlusses?


Danke im Voraus für eure Antworten.
 
Steht doch da:

  • Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens am Folgetag darüber informieren, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
  • Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen oder er versäumt einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin, können Sie ab dem Folgetag eine gesetzliche Ausfallentschädigung verlangen.
  • Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
    am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
    ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
  • Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn:
    Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat,
    Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben,
    es sich nicht um Fälle von höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.

EDIT: Also kannst du ab dem dritten Tag nach Eingang der Störungsmeldung 5€ verlangen. Am vierten Tag erneut 5€. Ab dem fünften Tag für jeden weiteren Tag 10€. Ein Maximum ist nicht vorgesehen. Bei zwei Wochen Ausfall wären das z.B. insgesamt 110€.

Wenn du am 16.06. gemeldet hast, ist der 17. der erste Tag. Der 18. der zweite und der 19. der dritte. Ab dem 19. kannst du also Entschädigung verlangen.
 
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@tidus1979 Manche brauchen es halt haarklein vorgekaut... Danke dass du es zusätzlich so deutlich markiert hast.
 
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@mfJade hat er nicht mal der Originaltext sieht genauso aus.

Interessant wäre jetzt zu wissen wie lang am Stück das Internet wirklich ausgefallen ist oder ob es nur sporadische Ausfälle waren.
 
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Erfahrungsgemäß sind Provider eigentlich sehr kulant wenn die Beschwerde angerufen wird. Wesentlich kulanter und entgegenkommender als wenn gleich der "offizielle" Weg beschritten und mit Maßnahmen gedroht wird.
Was ich sagen will, wenn du über den Provider die Beschwerde anrufst wirst du unter Umständen 1-2 Monate Gratis in Form einer Gutschrift erhalten, so halt nur die Prozentanteile die halt wirklich nicht das Kraut fett machen.
 
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Übrigens passend zum Thema habe ich auch mehrfach im Jahr Probleme mit Vodafone (Kabel).
Was ich hier inzwischen nutze ist ein USB-LTE Stick im Router, damit ich eine gewisse Ausfallsicherheit zumindest für E-Mails habe.

Die Hotline ist eine Katastrophe, zumindest im First-Level.
Gerne würde ich mehr Geld bezahlen, wenn ich dadurch bessere Leistung habe, stattdessen wir es immer teurer und immer schlechter.

Das habe ich aber auch bei 39Euro Dauerhaft - versprochen bereits kritisiert, nun zahlen ich 45 Euro habe vor 4 (!) Wochen gekündigt und noch keine Antwort.

Also an den TE Ersteller, wenn du eine Fritzbox hast, es gibt billige USB Sticks mit LTE, die du in die Fritzbox stecken kannst damit das Kabel Internet bei einem Ausfall mit LTE weiterläuft.


LG
 
Da nicht definiert ist, was das ist, würde ich mich selbst nicht darauf verlassen hier Geld zu erwarten. Versuchen kann man es ja mal, aber erwarten?

Es kommt also nun auf die Art des eingetretenen Schadens beim Provider an.
 
Bei längerem Ausfall buchen die Provider in der Regel Mobilfunk Daten kostenfrei auf eine simkarte die man verwenden kann.
 
H3llF15H schrieb:
Mich würde es wundern, wenn die Störung länger als ein bis zwei Tage dauert. Dann steht noch die Entschädigung dem Aufwand ggü. um die Forderungen geltend zu machen.

Naja, der TE schreibt von einer Störungsmeldung am 16.06. und nichts von einer Behebung, da gehe ich davon aus, dass es inzwischen schon mehr wie ein, zwei Tage sind.. ;-) (Folgetag der Störungsmeldung bis heute 5 Tage?!)

Wenn dort niemand in Schwung kommt, kann ich verstehen, dass man mal nen bisschen druck machen will..
Oder habe ich überlesen, dass die Störung behoben wurde?
 
@tRITON

höhere Gewalt wurde definiert von BGH:
Höhere Gewalt“ erfordert ein von außen kommendes, unabwendbares und von den Parteien nicht zu vertretendes Ereignis. Unter dem Begriff können als unvorhersehbare Ereignisse – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall - zum Beispiel Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemien fallen.
 
Also meine Eltern hatten letztes Jahr auch eine Störung, welche im Netz der Telekom lag. Hat dann 140€ als Entschädigung gegeben, nachdem ich den Anspruch aus § 58 Abs. 3 TKG geltend gemacht habe.

Wichtig ist, dass die Störung nicht ursächlich bei dir liegt und sie dir auch nicht irgendwie Ersatz bereitstellen.

Einfach ein Schreiben aufsetzen, Zeitpunkt der Störungsmeldung angeben, Fristen dazuschreiben und am besten denen dann das auch schon ausrechnen, dass du eine genaue Höhe der Entschädigung hast.
 
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derFireBird schrieb:
Oder habe ich überlesen, dass die Störung behoben wurde?
Nein, hast Du nicht :)
Ohne böswillige wirken zu wollen: ich gehe stark davon aus, dass das Internet nur sporadisch ausfällt und nicht seit der ersten Störung dauerhaft.

In der heutigen Zeit würden mich 5 Tage stark wundern.
 
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Bei meinen Eltern war es ein halber Monat. Sie wollten schon die Straßen aufreißen, aber vermutlich lag es dann wohl doch nur an einem Verteiler o.ä., wobei der erste Techniker keinen fachkundigen Eindruck machte, was dann auch die Dauer erklären würde.
 
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Die Verwirrung war um das Wort „innerhalb“, weil ich ja Freitags um 8 Uhr angerufen hatte und nach meiner Definition von „innerhalb eines Tages“ der Freitag bedeutet bzw. bis Samstag 8 Uhr. Also 24 Stunden. Aber Kalendertag hat seine eigene juristische Auslegung.

Ja, das Internet geht immer noch nicht. Jeden Tag mal einen Reset gemacht.
Fritzbox 6690 mit FW 1.56.
 
firejohn schrieb:
Fritzbox 6690 mit FW 1.56.
FW 7.56

Ging zufällig nach dem Update das Internet nicht mehr? Release war am 13.06.. Zufällig am 15.06. das Update gemacht?

Mach mal nen downgrade.

Jeden Tag nen Reset machen hilft dir auch nicht weiter, im Gegenteil. Einfach laufen lassen. Die Verbindung kommt schon zustande.
 
@H3llF15H
Ne, das Update hatte ich nach dem Ausfall gemacht. Wollte auf die Version 7.50 Lab, die ich von AVM für das o2 Netz bekam, downgraden, aber die 6690 wollte das nicht mit der Meldung „Alte Version“.
 
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