Asus 5700XT Strix, GPU-Die beschädigt

Bei so einem Die gewährt kein Hersteller Garantie mehr. Auch wenn er den Kühlertausch zulässt. Wer weiß, was der Vorbesitzer da veranstaltet hat.
 
Berlinrider schrieb:
Nochmal zum Verständnis: Die Karte kam vom Asus Support mit Siegel am Kühler bzw. mit neu angebrachtem Siegel weil sie es ja selber entfernen mussten für den Service?
Die Karte habe ich gebraucht, aber mit intaktem "Garantiesiegel" (Sticker auf einer Schraube) gekauft. Laut Vorbesitzer war sie im Februar beim Asus Support zum Schraubentausch.

BlubbsDE schrieb:
Bei so einem Die gewährt kein Hersteller Garantie mehr. Auch wenn er den Kühlertausch zulässt. Wer weiß, was der Vorbesitzer da veranstaltet hat.
Mal sehen was von Asus kommt. Die Karte war jedenfalls auch abgesehen von dem Totalschaden so schlecht wie ihr Ruf.
 
captaincapri schrieb:
Die Karte habe ich gebraucht, aber mit intaktem "Garantiesiegel" (Stick auf einer Schraube) gekauft. Laut Vorbesitzer war sie im Februar beim Asus Support zum Schraubentausch.

Du bekommst das Siegel problemlos runter ohne es zu brechen. Kumpel hat das auch irgendwie mit Wasserdampf immer gemacht. Würde mich auf die Aussage vom Verkäufer nicht verlassen.

Tut mir leid um die Karte, der Die sieht echt heftig kaputt aus, wird an einer sehr ungünstigen Stelle angerissen sein.
 
captaincapri schrieb:
Die Karte habe ich gebraucht, aber mit intaktem "Garantiesiegel"

Bedeutet leider nicht viel. Genauso wenig, wie zB der Aufdruck frische Milch auf einem Milchkarton. Der stimmt nach vier Wochen auch nicht mehr. So ein Siegel bekommt mal leicht ab, wenn man es drauf anlegen will.
 
@BlubbsDE @Weedlord

Ich denke der Verkäufer hat mich nicht beschissen. Erstens kam die Karte hier über den Marktplatz von einem Verkäufer mit guten Bewertungen. Die Rechnung hat er ungefragt beigelegt und auch jetzt habe ich ihn schon per PN erreichen können.
Da die Karte noch keine 6 Monate alt ist und somit die Beweislastumkehr noch nicht greift, denke ich, dass wir das irgendwie per Garantie oder Gewährleistung (dann über Verkäufer = Alternate) geregelt bekommen.

Aber klar, ihr habt da teilweise sicherlich mehr Erfahrung. Ich hatte bis jetzt noch keine tote Grafikkarte und schon gar keine, bei der der DIE derart explodiert ist.
 
captaincapri schrieb:
Ich hatte bis jetzt noch keine tote Grafikkarte und schon gar keine, bei der der DIE derart explodiert ist.

Ja, ich auch noch nicht. Die Seriosität des Verkäufers wollte ich nicht anzweifeln. Mir ging es nur darum das man sich nicht auf das Siegel verlassen kann.

Denke aber das dass sogar über den Support von Asus geregelt werden kann, von wegen das die den Fehler gemacht haben mit dem Die. Denke um das Siegel werden die kein Theater machen. Frag den Verkäufer ob er eine Reklamation versuchen könnte.
 
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+1 für kontaktaufnahme. gewähleistung fragen kostet nix und sowas darf normal nicht passieren
 
Na wenn die 6 Monate noch nicht rum sind parallel bei Alternate und ASUS melden ;)

Ist denn bei ASUS in den Garantiebestimmungen geregelt das das Entfernen des Kühlers/Brechen des Siegels automatisch zum Garantieverlust führt? Worauf ich hinaus will: Nur weil ein Siegel gebrochen ist, heißt das ja nicht automatisch "Garantieverlust" und: Wie verhält es sich in Bezug auf die Gewährleistung? Die gesetzliche Gewährleistung geht ja nicht wegen eines Herstellersiegels flöten...
 
@Berlinrider Die GPU wird morgen von DHL Express abgeholt und geht zunächst mal zum Asus-Service nach Tschechien. Mal sehen wie die Reaktion auf das beschädigte Siegel und die Schadensart ausfällt.
So wie ich das sehe schließt Asus pauschal die Garantie aus, wenn das Siegel beschädigt ist, nimmt aber explizit die USA aus, weil dort die Rechtslage so aussieht, dass Verbrauchern ein Recht auf Reparatur eingeräumt wird.

Da auf der Karte selbst keinerlei Info wie "Warranty void if removed" vorhanden ist, denke ich aber nicht dass sie das ernsthaft durchsetzen könnten. Natürlich könnte Asus trotzdem behaupten, dass der DIE durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurde. Das müssten sie aber, meiner Meinung nach, zum Ausschluss der Garantie auch beweisen.

Ich bin gestern Abend nochmal die GPU-Z Logs durchgegangen (hatte ich durchgehend laufen, weil die Karte so heiß wurde). Letzte Woche hatte ich zuerst Artefakte und dann einen Crash-To-Desktop bei Doom Eternal. Ich habe jetzt im Log gesehen, dass die "Hot Spot"-Temperatur vor dem Crash auf 118°C gegangen ist, also 8°C über dem erlaubt Maximum. Danach hat sie ad-hoc von 1.980 Mhz auf 700 Mhz heruntergetaktet und der Treiber ist ausgestiegen.

Ich glaube die Karte hat beim Schraubenwechsel im Asus-Service Schaden genommen und ein/einige Schmutzmechanismus/-men waren ausser Funktion.
 
Du hast ja eine "saubere" Historie der Karte, ich würde also deine Aufzeichnungen mal zur Verfügung stellen.

Auf diesen Hinweis "Void Warranty..." wollte ich hinaus, denn wenn der fehlt bricht nicht automatisch die Garantie mit dem Siegel.

Asus weiß ja darüber hinaus auch das sie mit den AMD Karten viel Mist produzieren, die TUF3 ist ja nochmal eine Liga schlimmer.
 
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Kurzes Update zu der 5700 XT Strix:
Die Karte kam heute aus der Czech Republic vom Asus Service zurück.
Die Seriennummer ist gleich geblieben und laut Reparaturprotokoll wurde der Chip getauscht:

20200421_214004.jpg


Die Karte läuft wieder. Im Quiet-Bios ist sie bei erträglichem Geräuschlevel minimal "kühler" als vorher, mit dennoch hohen Hot Spot- und Memory-Temps:

GPUTemps_5700xt.PNG


Auch wenn ich den Drang habe mir den DIE und die WLP anzuschauen, werde ich mich beherrschen und erstmal beobachten.

Danke für euren Input!
 
Schön, dass es endlich mal in der Öffentlichkeit einen Fall gibt, welcher belegt, dass diese Garantiesiegel in der EU keine Gültigkeit haben. Schön auch, dass Asus sich dran hält, auch wenn sie die Strixx Modelle der 5700er total vermurkst haben.

Schön aber, dass Asus das Ganze geregelt hat.
 
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@Bono35 Sehe ich genauso, zumal ich nicht der Erstbesitzer der Karte bin und auch der RMA-Prozess wirklich schnell und einfach geregelt wurde seitens Asus. Ich musste weder eine Rechnung vorlegen, noch wurde das Garantiesiegel überhaupt angesprochen. In der Hinsicht kann ich nichts gegen Asus sagen.
 
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captaincapri schrieb:
@Bono35 Sehe ich genauso, zumal ich nicht der Erstbesitzer der Karte bin und auch der RMA-Prozess wirklich schnell und einfach geregelt wurde seitens Asus. Ich musste weder eine Rechnung vorlegen, noch wurde das Garantiesiegel überhaupt angesprochen. In der Hinsicht kann ich nichts gegen Asus sagen.

So sollte das auch sein. Die Garantie richtet sich in der Regel nach der Seriennummer über welches sich auch das Kaufdatum ablesen lässt. Sicher wäre es auch verständlich wenn ein Kaufbeleg erfragt werden würde - aber wie man sieht nicht zwingend notwendig. Das ist nicht nur bei Asus so. Diese Sticker haben absolut keine Gültigkeit in der EU - oder sollten es zumindest nicht. Mich würde durchaus interessieren wie MSI, Gigabyte, Sapphire und Co das handhaben - ich weiss im grünen Lager nur von EVGA, dass sie sogar bei Kühlerwechsel eigenverschuldeten Schaden regulieren innerhalb der Garantie.

Zudem: Asus weiss wie problematisch die Strixx 5700XT sind. Wenn die da gemoppert hätten, hätten sie theoretisch den nächsten PR Skandal produziert. Hatten sie ja, als sie ihr eigenes Versagen beim Strixx Kühler AMD in die Schuhe schieben wollten. Im Fall Deiner Karte denke ich, dass Asus selber den GPU DIE beim Austausch der Schrauben beschädigt hat und denke zudem auch, dass du ein komplett neues PCB bekommen hast welches nur auf die Seriennummer der Ursprungskarte geflashed wurde. Denn den GPU DIE zu wechseln ist mehr Aufwand und teurer für Asus als einfach das komplette PCB auszutauschen.

Ich freue mich einfach nur zu lesen, dass Asus sich, nach den Fails mit den 5700 Series TUF und Strixx Modellen wenigstens kulant zeigt. Schade, dass Asus vor allem bei AMD Karten seit Jahren so schlechte Produkte hervorbringt - sind sie doch im Mainboard Bereich vor Allem, mit wenigen Ausnahmen wie dem B450-F, in dem Bereich herausragend.

Ich hoffe, dass Du nun lange Freude an der Karte hast und danke, dass Du uns hast teilhaben lassen am Prozess.
 
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