Auto verkauft - wurde nicht abgemeldet. Kaufvertrag existiert.

haunt

Lieutenant
Registriert
Juni 2010
Beiträge
584
Hallo zusammen,
am 17.09 habe ich mein altes Auto an eine zwielichtige Person verkauft. Immerhin war das Geld echt ;-)
Leider habe ich jetzt noch einiges an Rennerei, da ich das Auto vor dem Verkauf nicht mehr abmelden konnte.

War dumm - weiß ich jetzt auch. Allerdings dachte ich, dass es mit dem neuen Kaufvertrag in Ordnung ist.

Am 17.09 habe ich sofort meiner Versicherung den Kaufvertrag gefaxt und auch der Zulassungsbehörde.
Am 05.11 musste ich dann noch eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben, dass ich nicht mehr der Halter des Autos bin.

Jetzt dachte ich, ich bin aus dem Schneider. Natürlich habe ich jetzt noch einen Strafzettel kassiert.
Die Personalien welcher mir der Kollege gegeben hat scheinen nicht zu stimmen.

Ich habe noch die Handynummer und das KFZ Kennzeichen. Ich vermute aber mal, dass dürfte ein Prepaid Handy und ein Leihwagen, etc. gewesen sein. Der Bußgeldstelle habe ich jetzt den Kaufvertrag gefaxt und auch weitere Informationen zukommen lassen. Im Kaufvertrag steht ja drin, dass er das in 5 Tagen abzumelden hat. Es kann ja jeder mal auf so einen Betrug reinfallen - ich hätte jetzt aber nicht erwartet, dass sich das ganze so lange hinzieht.

Weiß jemand ab wann ich dann damit rechnen kann, dass das Auto endgültig "abgemeldet" ist?
 
Da es 2 Monate her ist hätte eigentl. die Zulassungsbehörde das Auto längst stilllegen sollen.

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

Von hier.

Ich würde bei der Behörde anrufen und fragen warum er immer noch mit deinem Auto herumfahren darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
@s.o.s
da hast du recht - habe gerade dem Bearbeiter geschrieben. Der ist aber noch im Urlaub.
Dann wende ich mich mal an seine Kollegen.

edit:
Prima. Die KFZ Zulassungstelle sagt nun, dass ich erst am 05.11 bei der Zulassungsbehörde die Abmeldung des Fahrzeuges nach § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) beantragt habe.
Sehr nett, da ich ja mehrmals mit der Zulassungsbehörde telefoniert habe um zu fragen was ich zu tun und zu lassen habe...

Laut Google Recherche reicht aber wohl der Kaufvertrag um das Knöllchen zu verhindern. Interessanterweise hat die Versicherung überhaupt kein Problem mit der Abmeldung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben