Nummernschild(kennung) behalten, nach Verkauf (Auto)

Ray Donovan

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Hallo,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Es geht mal nicht um Hardware ;)

Ich habe heute mein Auto verkauft. Die Dame wollte das Auto ganz dringend morgen ab/um/anmelden, damit sie es direkt fahren kann. Nach Kaufvertrag und Geldübergabe habe ich ihr Schlüssel und Papiere gegeben (Auto wurde mit Hänger abgeholt, obwohl noch angemeldet).

Sie wird den Wagen morgen früh abmelden bzw. ummelden.
Mein neues Auto werde ich Montag anmelden - ich möchte aber gerne mein Kennzeichen behalten.

Also nicht das Kennzeichen an sich (das möchte ich neu machen, weil alt und verbeult), sondern meine Kennung.
Geht das so überhaupt? Die müssten das doch intern vermerkt haben, wem welches Kennzeichen gehört, oder? Hat das jemand von euch schon mal gemacht? Wird das automatisch reserviert?

Es wäre natürlich besser gewesen, das Auto am Montag selbst abzumelden - ich weiß.
Das Auto wird übrigens in einer anderen Stadt abgemeldet (aber gleiches Bundesland).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Dame nun mit dem Auto fährt und Straftaten/Unfälle verursacht bist Du schon mal dran. Hoffe Du hast Dir alles schriftlich geben lassen und eine Haftung von Deiner Seite ausgeschlossen, Deine Versicherung schon mal Bescheid gesagt usw...
Sein Kennzeichen lässt man natürlich vorher reservieren beim Strassenverkehrsamt.
 
Daher ja der Kaufvertrag und es waren Zeugen dabei.
Ist nicht das erste Auto, was ich verkauft habe, nur wollte ich vorher nie mein Nummernschild behalten, daher kenne ich die Problematik nicht.

Es geht eher darum:

Altes Auto wurde in Stadt A zugelassen.
Ich bin letztes Jahr in Stadt B gezogen (gleiches Auto, Kennzeichen von Stadt A behalten).
Nun wird das Auto in Stadt C (von Käufer) abgemeldet und ich frage ich, wie ich meine Kennzeichenfolge behalten kann, wenn ich mein neues in Stadt B anmelde. Darum ging es mir eigentlich.
 
Strassenverkehrsamt morgen früh anrufen und reservieren lassen, sein Kennzeichen kann man immer behalten, wenn der Käufer die Nummer nicht behalten will, bleibt es doch bei Dir reserviert.
 
D.h wenn der Käufer morgen bei seinem SVA sagt, er will das Kennzeichen nicht übernehmen, bleibt es automatisch für mich reserviert? Bzw. wie soll ich ein Kennzeichen reservieren, was ja bis zur Abmeldung noch in Nutzung ist. Bzw. wie kann ich generell ein Kennzeichen hier bei Stadt B reservieren, was von Stadt A ist?

Oder missverstehe ich etwas? :/
 
Das Fahrzeug ist doch auf Deinem Namen angemeldet worden, hast Du Dich nach dem Umzug umgemeldet, dann bleibt das Kennzeichen doch auch auf Deinem Namen, auch in Stadt B bleibt es doch auf Deinen Namen und beim Steueramt zahlst Du doch auch die KFZ Steuer, Versicherung läuft auf Dich usw... Irgendwie verstehe ich die Fragen alle nicht, soviele Fahrzeuge hast Du ja dann wohl doch noch nicht gehabt.
Sobald ein Käufer das Auto auf seinen Namen anmeldet, bekommt er nicht automatisch das alte Kennzeichen, wenn Du die Genehmigung nicht gegeben hast.
 
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Das wollte ich hören.

Ich dachte, dass das Kennzeichen automatisch verfällt, wenn jemand anderes als ich selbst, das Auto abmeldet. Sie schmeißt die Kennzeichen (nach der Entwertung) morgen weg, ich habe bereits neue bestellt (weil die alten halt alt und verbeult waren). D.h bei der Anmeldung am Montag (für mein neues Fahrzeug) sieht die zuständige Behörde sofort, welches Auto (mal) mir gehört hat uns sieht auch, welches Kennzeichen mir gehört und klebt dann auf meine (neuen, gleichen) Kennzeichen die Plaketten drauf, korrekt?
 
Wenn die Person das Auto abmeldet, muss sie Dir die Abmeldebescheinigung zukommen lassen, sonst kannst Du solange zahlen bis Du diese Bescheinigung bei den wichtigen Stellen vorgelegt hast. Fast jedes Amt in D hat doch eine Webseite auf der man das alles nachlesen könnte, Kennzeichen reservieren lassen usw., was sagt denn Dein Versicherungsvertreter dazu, den hast Du ja wohl auch von dem Verkauf in Kenntnis gesetzt?
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-versicherung/auto-abmelden/#nummernschild
auch mal scrollen nach oben oder unten auf der Seite, seit 2015 gibt es deshalb die Möglichkeit, das Auto auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes online abzumelden. (Wurde 2017 wieder abgeschaltet und geht nun beim zuständigen Strassenverkehrsamt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Kaufvertrag steht drin, dass sie den Wagen morgen abmelden muss. Zudem ist in meinem Vertrag eine "Übergangszeit nach einem Autoverkauf" enthalten. Was ich da der Versicherung jetzt genau melden muss, weiß ich nicht, habe ich zuvor auch nie gemacht.

Ich habe heute mehrfach Google bemüht. Das man Kennzeichen mitnehmen kann (auch aus anderen Städten), geht seit 2015 generell, das weiß ich auch. Aber ich wusste eben nicht, was passiert, wenn jemand anderes als man selbst das Auto abmeldet. Darüber findet man nämlich nichts, sonst hätte ich hier auch nicht gefragt.

Mir gehts einfach nur darum, dass ich dieses Kennzeichen behalten möchte, da es mir halt was bedeutet. Muss man nicht verstehen ;)

Aber so wie ich das verstanden habe, scheint das ja alles zu gehen.
 
Ich kann mein Nummernschuild nicht behalten.
Neues Auto muss in dem Kreis angemeldet werden, wo man wohnt. Geht wohl nur bei Umzug, die Mitnahme.
Schade!
 
Habe ich zwar auch noch nicht gehört, aber das wirst Du ja recherchiert haben.
 
Das hat mir der Mensch beim Straßenverkehrsamt eben (telefonisch) gesagt.
 
Davon einmal abgesehen, daß es hier für ein Sammelthread gibt...
Man muß natürlich sein Auto beim für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt anmelden. Und dort bekommt man auch die "Kreisnummer" + "Wunschkombination"
Diese Nummer kann man behalten, solange der Wohnort im zuständigen Amt liegt. Meins habe ich schon zweimal übernommen.
 
phil. schrieb:
Davon einmal abgesehen, daß es hier für ein Sammelthread gibt...
Man muß natürlich sein Auto beim für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt anmelden. Und dort bekommt man auch die "Kreisnummer" + "Wunschkombination"
Diese Nummer kann man behalten, solange der Wohnort im zuständigen Amt liegt. Meins habe ich schon zweimal übernommen.

Ja. Wäre es das gleiche Auto, wäre das kein Problem (auch in deiner anderen Stadt nicht), aber
neues Auto = Kennzeichen aus der Stadt, wo du wohnst. Macht ja eigentlich auch Sinn.

Den Thread habe ich nicht gesehen.
Tut mir Leid.
 
phil. schrieb:
Davon einmal abgesehen, daß es hier für ein Sammelthread gibt...
den du sonst zu verlinken pflegst, bevor du einen Thrad schließt. Aber egal; selektive Moderation in Frage zu stellen, kann ja hier gerne mal zu Verwarnungen führen. :rolleyes: ;)

Abgesehen davon gibt es mittlerweile in vielen Landkreisen die Option, Kennzeichen auch beim Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle mitzunehmen. Im digitalen Zeitalter gibt es eigentlich überhaupt keinen Grund mehr, überhaupt Kreis- bzw Stadtkennzeichen zu vergeben. Willkürliche Zeichenkombinationen wären ebenso dem Halter zuzuordnen.
 
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