Notiz Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

estros schrieb:
Die erste sinnvolle Gesetzesänderung der Ampel.😂

Bleibt nur zu hoffen, da auch wirklich Rechtssicherheit zu haben. Heißt Balkon nur Balkon oder auch am Fenstergeländer, wie stehts um Verkehrssicherheit sprich ist ein Fachmann notwendig, wie darf die Leitung von draußen nach Drinnen erfolgen?

Und selbst das bekommen sie nicht vernünftig hin. Wenn man sich den ursprünglichen Vorschlag von Andreas Schmitz und Co. ansieht und was jetzt daraus gemacht wird, ist es downgrade. Max. 2kWp, Vermieter haben Schlupflöcher, wer zahlt im Schadensfall...

In der Zwischenzeit beraten andere Länder ob man nicht auf 1 oder 1,2kW WR Leistung geht, was Sicherheitstechnisch auch möglich wäre.
 
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Zu Corona-Zeiten erfolgten Gesetzesänderungen binnen einer Woche... Das hier dauert schon über ein Jahr oder noch länger.. Ja wenn Lobbyismus im Spiel ist dann gehts plötzlich alles nicht oder muss aufgeweicht werden.
Der Bürger könnte ja mitmachen wollen bei der Energiewende..
 
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Die CDU/CSU sieht in ihrem Entwurf vor, den Paragraph 20 Absatz 2 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz zu ändern, woraus sich künftig ein Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern und Mietern gegenüber der Eigentümergemeinschaft für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken ergeben soll.

Eigentümer werden quasi damit enteignet. Es ist MEIN Eigentum und ich entscheide was damit passiert. Wenn zu viele Mieter dann mit meinem Eigentum auch noch Gewinne erzielen, sind doch Konflikte vorprogrammiert.
Wenn der Eigentümer dann sein Haus selbst mit PV bedecken möchte, was dann? Muss der Mieter dann seine PV-Anlage abbauen, wer zahlt mir dann den Verlust durch die Fläche?

Das könnte auch dazu führen, dass Eigentürmer ihre Wohnungen erst gar nicht mehr vermieten. --> Wohnungsmangel wird verschärft.

knoxxi schrieb:
Der Unterschied ist in wie fern da, wenn es durch eine Mikrowelle, Fernseher, Herd, Durchlauferhitzer oder was auch immer ausgelöst wird?
Diese Geräte sind normalerweise geprüft, sollte natürlich ein Fehlverhalten des Mieters den Brand auslösen, so muss das dann von der Haftpflicht übernommen werden(?)
Was passiert denn, wenn der Akku in der prallen Sonne steht, verdeckt ist mit Decken oder ähnlichen Zeug und ein Brand auslöst?
 
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Rainbowprincess schrieb:
Es ist deren immobilie, also auch deren Recht zu entscheiden was der Mieter da anbauen darf und was nicht.
Was Recht ist bestimmen zum Glück nicht die Wohnungseigentümer unter sich, sondern wird in einer Demokratie durch den Gesetzgeber festgelegt. Genauso wie Eigentümer bestimmte Rechte haben um ihr Eigentum zu schützen, gibt es eben auch Rechte um die Interessen der Mieter zu schützen. ;)
 
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Reglohln schrieb:
Das ist meiner Meinung nach ohnehin ein Unding. Eigentlich sinkt der Wert der Immobilie über die Jahre gesehen aufgrund von allgemeiner Abnutzung und über die Dauer indirekt/relativ sinkendem und folglich bald überholtem technischen Zustand (Dämmung, Fenster, ...). Die Miete sinkt aber nicht.
Dadurch das alle Immobilien diesem Zustand unterliegen bleibt der Zustand relativ.
Gleichzeitig wird aber die Immobilien im Ist-Zustand gehalten da sonst Mietminderung geltend gemacht werden könnte. Dies führt dazu das wir bei +/- 0 bleiben.

Reglohln schrieb:
Man gibt Vermietenden folglich einen Vorschuss, um Rücklagen für die spätere Modernisierung bilden zu können, welche die Immobilie dann erst einmal wieder auf den aktuellen technischen Stand bringen. Ausgenommen natürlich Dinge, die gänzlich neu hinzukommen (Balkone z.B).
Man bezahlt für die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum. Ab einen gewissen Zeitpunkt X für mögliche Modernisierungen. Das ist folglich nun gut oder schlecht? Vermieter / Eigentümer gehen schließlich auch ein gewisses Risiko ein. Der Bau und unterhalt einer Immobilie ist schließlich nicht null. Und dafür möchte man schließlich einen gewissen Gegenwert.

Reglohln schrieb:
Nur, weil Wohnraum knapp ist, steigen die Kosten für Vermietende abseits der Inflation nicht. Dennoch dürfen Mieten in dem meisten Regionen um bis zu 20% innerhalb von 3 Jahren steigen
Schon mal gesehen wie teuer gut bezahlte Handwerker heute sind? Wenn also Arbeiten gemacht werden müssen diese bezahlt werden. Und dieses Geld kommt schließlich vom Mieter.
Ich habe meinen Mieter im Schnitt zum Jahresanfang die Miete um 15% erhöht. ABER das ist die erste Erhöhung nach 12 Jahren und bei einem qm Preis von im Schnitt 4,50 €. 90 Cent bei 80m² macht 72€. Davon kann man gerade mal so den Elektriker einmal hinschicken um ein BKW zu prüfen, oder eine Minirep durchzuführen. Eine ganze Wohnung kostet da schon 5000€ minimum. Allein durch die Erhöhung braucht man dafür ca. 6 Jahre um sich einen Puffer aufzubauen.
 
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knoxxi schrieb:
Der Unterschied ist in wie fern da, wenn es durch eine Mikrowelle, Fernseher, Herd, Durchlauferhitzer oder was auch immer ausgelöst wird?
Es steht draußen.

Ist bei allem so was die Optik von Fassaden ändert.

In Hausordnungen kann z.B. verboten werden, dass Wäsche über den Balkon zum Trocknen
ausgehängt werden darf.
Auch das Grillen auf dem Balkon können Eigentümergemeinschaften respektive Hausordnungen komplett oder teilweise (Holz- oder Elektrogrill) verbieten.
Weitläufiger verboten werden in Hausordnungen inzwischen jegliche Satteliten-Schüsseln auf Balkonen.
Daher können auch Balkonkraftwerke in Hausordnungen verboten werden bzw. per Beschluss der Eigentümer Gemeinschaft, wenn einer die Frage stellt "Darf ich Balkonkraftwerk aufstellen?".

Solange etwas nur und ausschließlich innen in der Wohnung steht, ist es reine Sache des Eigentümers bzw.
Mieters.
 
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P4ge schrieb:
Diese kalte Enteignung als Vermieter/Eigentümer ist schon beachtlich.

Meine Erfahrung mit Balkon PV Anlage: Mieter "fragt mich" ob er die installieren darf. Ich gebe die Zustimmung mit der kleinen Einschränkung "Bitte vom Elektriker prüfen lassen das alles ok ist".

Was passiert dann: Selbstinstallation, überstand zum Balkon darunter, Stress mit einem neuen Mieter wegen Verschattung.

Ich habe dem Mieter jetzt freundlich darauf hingewiesen das sämtliche Schäden die durch seine BKW Anlage entstehen (Brand etc) voll ihm zur Last gelegt wird.

Ich habe nichts gegen Neuerungen, aber bitte im Rahmen dessen. Vermieter / Mieter ist nicht die selbe Stufe. Aber hier wird dem Eigentümer ganz klar Rechte entzogen mit Konfliktpotential um die sich der Gesetzgeber null kümmert.
Wozu eigentlich einen Elektriker. Diese Balkonkraftwerke sind eigentlich so beschaffen, dass sie plug and play sind und von der Sicherheit geprüft sein sollten. Normalerweise müssen da kein Stecker mehr gecrimpt werden oder sowas. Zumindest wenn man diese Komplettsets erwirbt, die es Vielfach zu kaufen gibt. So ein Set bekommt man mittlerweile schon ab 300€ und die Kosten eines Elektrikers versaut einem da ganz schnell die Bilanz.

...überstand zum Balkon darunter, Stress mit einem neuen Mieter wegen Verschattung.

Das ist aber kein elektrisches Problem. Natürlich muss vorher abgewogen werden ob die örtlichen Gegebenheiten überhaupt eine Anbringung erlauben.
 
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G00fY schrieb:
Was Recht ist bestimmen zum Glück nicht die Wohnungseigentümer unter sich, sondern wird in einer Demokratie durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag festgelegt. Genauso wie Eigentümer bestimmte Rechte haben, gibt es eben auch Rechte als Mieter.
Was ist das denn für eine demokratie?
Ich kaufe mir ordentlich ein Grunstück, baue nach amtlichen Vorgaben ein Haus drauf und lasse nach rechtlichen Vorschriften Menschen einziehen. Und dann dürfen DIE über meine Immobielien entscheiden? An welchem Punkte haben diese Personen denn mehr Rechte bekommen als ich? Ich trage doch das ganze Risiko bis dahin? Der Mieter wird doch zusehen, dass der Schaden nicht durch das BKW entstanden ist sondern durch mein Haus.
 
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G00fY schrieb:
Was Recht ist bestimmen zum Glück nicht die Wohnungseigentümer unter sich, sondern wird in einer Demokratie durch den Gesetzgeber festgelegt. Genauso wie Eigentümer bestimmte Rechte haben um ihr Eigentum zu schützen, gibt es eben auch Rechte um die Interessen der Mieter zu schützen. ;)
Und was nimmt sich der Staat raus, über das Eigentum anderer zu bestimmen?
Der Hausbesitzer hat viel Geld und ein Risiko in die Hand genommen und dann kommen die "besitzlosen" und fordern rechte darüber ein, was sie an dem Eigentum anderer ohne deren Erlaubnis alles verändern dürfen? Mit staatl. Rückendeckung?
 
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Kafkaesk schrieb:
Wozu eigentlich einen Elektriker. Diese Balkonkraftwerke sind eigentlich so beschaffen, dass sie plug and play sind und von der Sicherheit geprüft sein sollten.
Weil das eine Alt-Immobilie ist und noch nicht alle Wohnung Kernsanniert wurden. Zum Schutz des Mieters, der das weiß, wollte ich genau das prüfen lassen. Nicht um Kosten zu schaffen oder etwas zu verhinern, sondern um mögliche Schäden zu vermeiden.


Kafkaesk schrieb:
Das ist aber kein elektrisches Problem. Natürlich muss vorher abgewogen werden ob die örtlichen Gegebenheiten überhaupt eine Anbringung erlauben.
DAS ist aber den meisten Mietern ab dem Punkt der Installation egal. Da wird nicht geschaut ob man nicht das gleiche Modell wie der Nachbar nimmt (Optik). Da wird die Verschattung auch ignoriert. Schließlich soll man keine Einschränkung am eigenen Balkon erfahren, "der andere ist mir schließlich egal".
Das ist es was ich erlebe. Das ist sehr traurig, aber harte Realität.
 
Rainbowprincess schrieb:
Und was nimmt sich der Staat raus, über das Eigentum anderer zu bestimmen?
Der Hausbesitzer hat viel Geld und ein Risiko in die Hand genommen und dann kommen die "besitzlosen"...
P4ge schrieb:
Was ist das denn für eine demokratie?
Ich kaufe mir ordentlich ein Grunstück, baue nach amtlichen Vorgaben ein Haus drauf und lasse nach rechtlichen Vorschriften Menschen einziehen...
Interessante Ansichten kommen hier zu Tage. Das liest sich schon sehr demokratiefeindlich und elitär. Vermutlich hättet ihr am liebsten auch das Recht euer Eigentum zu jeder Tages- und Nachzeit zu betreten, oder Kameras zu installieren, oder beliebig über Mietpreise zu bestimmen usw. :lol:

Ne lasst mal gut sein, glaube ihr habt euch hier ausreichend geoutet.

Es geht am Ende des Tages um das fachmännische Installieren vom VDE geprüften und gesetzlich regulierten Elektrogeräten. Nur weil diese an der Fassade angebracht werden können, ist das also plötzlich ein riesen Problem?

Ich bin an diesem Punkt raus.
 
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G00fY schrieb:
Das derzeitige Gesetz führt doch nur dazu, dass Leute Guerilla Kraftwerke installieren
und das gar nicht erst mit Eigentümern absprechen,
Das ist das Problem.

G00fY schrieb:
weil diese teils absurde Forderungen stellen und das Vorhaben kategorisch blockieren. Auf den Rechtsweg haben die meisten Mieter keine Lust. Selbst wenn dieser in den meisten Fällen erfolgreich sein dürfte.

Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Die meisten Hauseigentümer haben keinerlei Ahnung und wollen BKW grundsätzlich nicht zulassen. Das passiert dann unter dem Vorwand "Sicherheit".

hmmm, genau deswegen muss es auch sehr einschlägige neue Gesetzesregelungen zu dem Thema geben.

Damit Eigentümer Rechtssicherheit in der Sicherheit von Balkonkraftwerke haben und diese auch bekannt gemacht werden, durch neue zusammengefasste Regelungen spezifisch für BKWs.
Und damit klare Regelungen existieren wie man ohne Gerichtsprozesse erfolgreich ein
Balkonkraftwerk sicher installieren kann.

Dein Text widerspricht nicht dem was ich geschrieben habe, Du erläuterst lediglich den Hintergrund wieso es überhaupt Rechtsunsicherheit gibt.

Eines dabei fehlt aber, und das ist wieder die "Optik der Fassade".

Aktuell bedarf alles was auf dem Balkon steht, an Außenwänden dran, durch Fenster hindurch etc. pp.
irgendwie außerhalb der Wohnung ist entweder einer Einzelfall Erlaubnis durch Entscheid der Eigentümergemeinschaft oder durch eine Erlaubnis in der Hausordnung.

Das politische Ziel "private Energie durch eigene Solarerzeugung" hat dieses rechtliche Problem
entstehen lassen.
Das politische Ziel kollidiert damit in direktem Konflikt zur Hoheit über die "Optik der Fassade",
die rechtlich bei der Eigentümergemeinschaft liegt.
 
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P4ge schrieb:
Dadurch das alle Immobilien diesem Zustand unterliegen bleibt der Zustand relativ.
Relativ zueinander, klar. Aber durch utopische Mieterhöhungen eben nicht relativ zu Löhnen und Gehältern. Ergo steigt der Wert indirekt, obwohl er es nicht dürfte.

P4ge schrieb:
Gleichzeitig wird aber die Immobilien im Ist-Zustand gehalten
Nein. Der funktionale Zustand mag zwar nicht beeinträchtigt sein, aber alles altert. Ich bezahle für die 15 Jahre alte Gastherme mind. genauso viel, wie schon vor Jahren.

P4ge schrieb:
Der Bau und unterhalt einer Immobilie ist schließlich nicht null.
Ab einen gewissen Zeitpunkt X für mögliche Modernisierungen.
Dafür wird ja Miete gezahlt.

P4ge schrieb:
Schon mal gesehen wie teuer gut bezahlte Handwerker heute sind?
Inflation.

Ich bekomme für ein Auto nach 10 Jahren inflationsbereinigt auch nicht den Neuwert (oder gar mehr), nur, weil ich es jedes Jahr zum Service schaffe. Nicht einmal, wenn ein neuer Motor verbaut wird.
 
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Spock55000 schrieb:
Es ist MEIN Eigentum und ich entscheide was damit passiert
Genau, Du musst es ja auch nicht vermieten....
Ergänzung ()

Spock55000 schrieb:
Wenn zu viele Mieter dann mit meinem Eigentum auch noch Gewinne erzielen
Du magst Eigentümer, aber nicht Besitzer sein. Und jeder der Mieter wird ja wohl über einen geeichten Stromzähler verfügen.

Gott bin ich froh dass ich Eigentümer und Besitzer bin....
 
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Blende Up schrieb:
Genau, Du musst es ja auch nicht vermieten....
Das machen die doch nur aus Erbarmen für die "Besitzlosen". :lol:
 
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Warten wir ab, wie die Versicherungen entscheiden, denn die setzen letztendlich die Gesetze durch oder nicht.
Mit Brandschutz kann man auch vieles torpedieren.
Spock55000 schrieb:
Wenn der Eigentümer dann sein Haus selbst mit PV bedecken möchte, was dann? Muss der Mieter dann seine PV-Anlage abbauen, wer zahlt mir dann den Verlust durch die Fläche?
Kann der doch machen, ist kein Problem. Was hat das Balkonkraftwerk mit der Solaranlage vom Haus zu tun? Nichts, zumal der Vermieter das eh als Gewerbe betreiben muss und quasi am Hausanschluss einspeist.
 
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Spock55000 schrieb:
selbst mit PV bedecken möchte, was dann?
ich gehe mal davon aus, dass das dann gesetzlich vorgegeben wird. Und der Vermieter dann die Gewinne der PV Anlage nicht mehr als normalen Strombezug verrechnen, und den Unterschied als Gewinn einstreichen kann.
Ergänzung ()

P4ge schrieb:
Und dann dürfen DIE über meine Immobielien entscheiden? An welchem Punkte haben diese Personen denn mehr Rechte bekommen als ich?
In dem Moment als sie das Nutzungsrecht durch den Mietvertrag erworben haben?
Noch n Punkt, Du darfst auch nicht mehr einfach in "Deine" Räume hinein, unfassbar oder?
Da sollte man dringend was ändern.
 
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G00fY schrieb:
Interessanten Ansichten kommen hier zu Tage. Das liest sich schon sehr demokratiefeindlich und elitär. Vermutlich hättet ihr am liebsten auch das Recht euer Eigentum zu jeder Tages- und Nachzeit zu betreten, oder Kameras zu installieren, oder beliebig über Mietpreise zu bestimmen usw.
Warum können Menschen wie du immer nur in Extremen denken? Jemand der sein Eigentum beschützt (auch vor dem Staat) ist jetzt auch Demokratiefeind?

Ich möchte nicht, dass jemand ungefragt an meinem Eigentum Veränderungen vornimmt, mehr nicht.
Da sind deine weiteren Auflistungen einfach nur hetzerisch und aufstachelnd, da das niemand gefordert hat. Aber so sind sie wohl, die Demokratiefreunde des Jahres 2024.
 
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Moep89 schrieb:
Geht so nicht. Die WR sind netzsynchronisiert und lassen keinen Inselbetrieb zu. Der ist deutlich komplexer und rechtlich schwieriger zu realisieren. Mal eben hybrid ist nicht. Speicher an sich geht natürlich.

Kleiner Einwand an dieser Stelle:

Für kleine Insellösungen gibt es da schon eine Möglichkeit.
Ich habe von Ecoflow den Powerstream WR mit einer Delta Pro im Einsatz.
Sobald das Netz ausfällt, trennt der WR die Netzankopplung innerhalb vorgeschriebener Zeiten - jedoch bleibt der Solarinput bestehen und der Akku (bei mir ein Delta Pro) wird weiter geladen.
Da der Akku über 230V Steckdosen und weitere DC - Anschlüsse verfügt steht dort lokal Strom zur Verfügung.
Theoretisch kann dieser auch mit einem Netztrennschalter dann einphasig einen Haushalt mit Strom versorgen.

Die Delta Pro kann in der Kombi Powerstream + Direkteingang Solareingang bis zu 2200W Input verarbeiten (600 Watt DC vom WR und 1600 Watt per Solareingang)
 
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G00fY schrieb:
Es geht am Ende des Tages um das fachmännische installieren vom VDE geprüften und gesetzlich regulierten Elektrogeräten. Nur weil diese an der Fassade angebracht werden können, ist das also plötzlich ein riesen Problem?

Ich bin an diesem Punkt raus.

@G00fY

Habe eben deinen neusten Beitrag gelesen.

Das ist das Problem, die "Optik der Fassade" ist baurechtlich so geregelt, dass jeder
Eigentümer widersprechen kann bei allem was auf Balkonen steht, an Balkonen oder Außenwänden
angebracht wird.

Es ist ein rechtlicher Konflikt entstanden, zu dem ein umfassendes spezielles Gesetz weitreichende
Rechtssicherheit schaffen sollte.

Wenn darin ein Rechtsvorrang für Balkonkraftwerke gegen die "Optik der Fassade" geschaffen wird,
wird so ein Gesetz nur dauerhaft bestehen und auch von Eigentümergemeinschaften in Sammelklagen nicht gerichtlich angegangen werden wenn da mit und ausdrücklich drin steht:

  • nur in DE technische geprüfte und zugelassene BKW dürfen verwendet werden
  • nur in DE technisch geprüfte und zugelassene Akkusysteme dürfen verwendet werden
  • zusätzliche Leitungen und Steckdosen dürfen nur von professionellen Elektroinstallateuren installiert werden
  • trifft einer der Punkte - gleich ob aus Unwissenheit oder Vorsatz - nicht zu, muss der Käufer und Betreiber des BKWs natürlich im Schadensfall haften (z.B. wenn Teile des Hauses oder ein ganzes Haus abbrennen)
Wenn diese Punkte nicht klart geregelt sind, in einem expliziten Gesetz dazu, es ist völlig legitim
von jedem Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft einem BKW zu widersprechen und dieses zu verhindern.
 
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