Notiz Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

onetwoxx schrieb:
Der Gesetzesentwurf ist in dieser Form löchriger als ein Schweizer Käse
Womit wir wieder bei dieser lächerlich dummen Regierung sind, die es in zwei Jahren nicht geschafft haben, da was Vernünftiges auf die Beine zu stellen. Allein wie lange es dauert, die 800 Watt zuzulassen, wie im Rest Europas.. Bekomme ich schon Nackenschmerzen vom Kopfschütteln..
 
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G00fY schrieb:
Lösung verweigert mit der Begründung am Telefon (Zitat) "die könnten ja runterplumpsen".
Wenn kein Pfusch am Bau vorliegt und das richtig ausgeführt wird, passiert da nicht wirklich was...

Was ich mich schon lange frage bei dem Gesetzesvorhaben, wird dabei eigentlich auch der Denkmalschutz berücksichtigt?
Meine letzten vier Wohnungen waren/sind alle sanierter Altbau unter Denkmalschutz. Es gibt nicht wenige Städte, da bestehen gefühlt fast ganze Stadtteile nur aus denkmalgeschützten Gebäuden. Z.B. in Dresden gibt es über 13.000 "Denkmäler", die absoulte Mehrheit sind Wohnhäuser.
 
cbtestarossa schrieb:
Du glaubst es nicht aber 90% der getesteten Geräte sind Kernschrott und sogar gefährlich. Auf YT gibt es Leute die führen jetzt ne Liste.
Und selbst bekannte und meist als unbedenlich erachtete Hersteller beetraf es nur weil sie sich wahrscheinlich ein paar Cent einsparten oder sich Garantiefälle bei Ausfällen von mechanischen Schutzelementen sparen wollten.
Glaub Anker hat in den Tests am besten abgeschnitten zumindest bei billigeren Produkten.
Hast du für diese Behauptung auch einen Beleg, oder eine Quellenangabe.

Mir sind die "Sparmaßnahmen" der Deye Wechselrichter (und einiger weiterer) durchaus bekannt. Dabei ging es um den doppelten NA/ Schutz. Sobald der Stecker aus der Steckdose gezogen wird oder das Netz weg ist müssen sich die WR vom Netz abkoppeln. Dies muss 2 - fach passieren! (Per Software und Galvanisch)
Auf den Schalter, der die galvanische Trennung vornimmt wurde leider verzichtet (Der Hersteller hat beschissen) und somit entsprechen die betroffenen Wechselrichtern nicht mehr der gesetzlichen Anforderung und dürfen in diesem Zustand nicht betrieben werden.

Aber zu sagen, das "90% der Geräte Kernschrott" sind halte ich a.) für maßlos übertrieben und b.) für absolut falsch.

Tatsächlich halten sich Schäden durch Balkonkraftwerke sowohl im In- wie auch im Ausland sehr in Grenzen und fallen nach meinem Verständnis sogar unter das Prinzip des allgemeinen (Haftpflicht?) Risikos.

Natürlich sollte die Montage sicher erfolgen, ab 4 Metern Montagehöhe werden ebenfalls bestimmte Module vorgeschrieben.

Wer kündigt seinem Mieter, weil sich dieser evtl. ein E-Auto anschafft?
Wer kontrolliert die Millionenfach über Temu und andere Shops importierten Elektrogeräte, die über gefälschte CE Labels (Teils noch nichtmal das) verfügen und im wahrsten Sinne des Wortes Brandgefährlich sind.

Ich persönlich habe in meinem Haus auch (mittlerweile 2) Balkonanlagen laufen, die Module hängen an der Fassade.
Sollte ich das Haus in Zukunft wieder vermieten (sollte ich nochmal umziehen, Bauen etc.) werde ich die Anlagen hängen lassen und den Mietern somit diesen Gratisstrom zur Verfügung stellen.

Viele Grüße an alle!
 
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P4ge schrieb:
Der Mietvertrag zwingt dich nicht zum verbleiben.
Ja, so kann man sich natürlich immer aus der Verantwortung ziehen in einem Marktumfeld, was so Klasse für deine Branche ist.

P4ge schrieb:
wenn du 10 Jahre nicht erhöhst heißt das nicht das man die Punkte sammeln kann. ...
Das hat aber nichts mit meinem vorherigen Betrag zu tun. Der restliche Absatz ist also eher eine Nebelkerze oder wir schreiben aneinander vorbei.

Und natürlich trägst nicht du primär die Verantwortung und dein vorhin geschilderter Fall bezüglich deiner Mieterhöhung würde mich jetzt nicht pauschal dazu veranlassen, dich als Halsabschneider zu sehen 😁.

P4ge schrieb:
Warum verdienst du dann immer mehr?
In der Regel sind Lohnsteigerungen eher die Inflationsanpassungen.

Daher dürfte auch dieses Zitat
Die Einnahme seite des Eigentümers darf also sinken.
ein Missverständnis deinerseits sein, denn ich schrieb in meinem ersten Beitrag ja "abseits der Inflation".

P4ge schrieb:
Also Wertsteigerung.
Ja, nach vorherigem Wertverlust. Neues Laminat, weil das alte ausgedient hat, stellt die Immobilie nicht besser oder höher. Das ist eben ja genau der Denkfehler, der meiner Meinung nach gemacht wird.

Wenn vor zig Jahren Einfachverglasung Stand der Technik war und das irgendwann gegen Zweifachverglasung getauscht wird, ist das ein Werterhalt (wie gesagt: Inflation außen vor) und keine Steigerung. Oder eben eine Steigerung nach vorherigem Verlust.

P4ge schrieb:
DAS ist deine persönliche Meinung.
Nun ja, dass ein Grundbedürfnis oder gar ein Grundrecht kein Spekulationsobjekt sein sollte, sollte eigentlich obligatorisch sein.

P4ge schrieb:
Und ob das vergleichbar ist.
Nein. Ist es nicht. Ein Sammlerstück ist etwas ganz anderes als ein lebensnotwendiges Bedürfnis.

P4ge schrieb:
Wir akzeptieren einfach immer noch die Schaffung von Luxusimmobilien und ausweisung von Wohngebieten für Einfamilienhäusern im ländlichen Raum. Anstatt wirklich zu schauen wo wir Masse brauchen.
Bin ich bei dir, aber das ist wieder ein Nebenschauplatz.

Aber ich denke, wir drehen uns da im Kreis und kommen auf keinen gemeinsamen Nenner. Ist ja auch nicht wirklich das Thema hier und wird eher zu offtopic.
 
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Sutra schrieb:
Aber zu sagen, das "90% der Geräte Kernschrott" sind halte ich a.) für maßlos übertrieben und b.) für absolut falsch.
Galvanische Trennung ist halt gesetzlich vorgeschrieben.
Wird das Relais weder intern noch extern (was vielleicht sogar besser wäre wegen Tausch) verbaut ist es Kernschrott und darf nicht verwendet werden.
So einfach ist das.
Und wenn die Firmware fürs falsche Land vorinstalliert ist gilt das selbe da es keine einheitliche Vorschrift EU weit gibt wann der WR sich vom öffentlichen Netz trennt.
Dürfte dann normalerweise gar nicht verkauft werden.

Von der Qualität der Billigstdorfergeräte mal ganz abgesehen.
Da glaubt doch keiner dass dort die besten Bauteile und super durchdachte Designs vorhanden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
P4ge schrieb:
Wenn ich den alten Laminat entferne und durch den gleichen neuen ersetze ist es zwar der gleiche Laminat, aber null Abnutzung. Also NEU. Also Wertsteigerung.
So ein Quatsch. Dann aber bitte die vorher eingepreiste "Wertsteigerung" vom alten Laminat wieder abziehen. Oder sinkt denn etwa die Miete um den Wertverlust der Verschleißteile im Nutzungszeitraum? Ist mir noch nicht untergekommen. Merkwürdiges Verständnis...
Laminat zu Parkett wäre eine Wertsteigerung, aber doch nicht eine Instandsetzung.

Reglohln schrieb:
Wenn vor zig Jahren Einfachverglasung Stand der Technik war und das irgendwann gegen Zweifachverglasung getauscht wird, ist das ein Werterhalt (wie gesagt: Inflation außen vor) und keine Steigerung. Oder eben eine Steigerung nach vorherigem Verlust.
Das ist aber auch Quatsch. Es gibt einen messbaren technischen Unterschied zwischen ein- und zweifach Verglasung. Keine Wertsteigerung wäre es nur, wenn es aufgrund von Gesetzen und Vorschriften gar keine Möglichkeit gäbe nur einfach verglaste Fenster einzubauen. Man kann schlecht das Minimum als besonders hervorheben.
 
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cbtestarossa schrieb:
Galvanische Trennung ist halt gesetzlich vorgeschrieben.
Habe ich was anderes geschrieben?

Aber deinen Nachweis für "90% Der Geräte sind Kernschrott" bleibst du immer noch schuldig.
Zwischen einzelnen betroffenen Modellen, Serien, Herstellern gibt ja es wohl unterschiede.

300.000 Balkonanlagen waren im Oktober 2023 gemeldet, davon 90% hieße 270.000 Anlagen sind "Schrott".
Ist das die richtige Auslegung deiner Behauptung?

cbtestarossa schrieb:
Wird das Relais weder intern noch extern verbaut ist es Kernschrott und darf nicht verwendet werden.
So einfach ist das.
Auch hier: Habe ich was anderes geschrieben?
Die Bundesnetzagentur hat ja ganz offiziell den Betrieb dieser WR untersagt und Deye z.B. ein externes Relais nachgeliefert - ändert nichts daran, dass die ganze Aktion unnötig war.

cbtestarossa schrieb:
Von der Qualität der Billigstdorfergeräte mal ganz abgesehen.
Da glaubt doch keiner dass dort die besten Bauteile und super durchdachte Designs vorhanden sind.
Habe ich irgendwo erwähnt, dass dort "beste Bauteile" und "super durchdachte Designs" anzutreffen sind?
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch der diese Punkte feststellt?

Tatsächlich funktionieren die Geräte in der Praxis sowohl im In- wie auch im Ausland, und ich möchte meinen, ziemlich unauffällig und eine Häufung von Schäden mit oder durch Balkonanlagen gibt es nicht.

Auch bei der Wechselrichtergeschichte mit den fehlenden Relais muss man festhalten:
Durch die beanstandeten Wechselrichter sind keine Schäden aufgetreten. Auch bei Messungen wurde festgehalten, dass die eingebauten Schutzmaßnahmen gegriffen haben. Die Chinesen dachten sich wohl wahrscheinlich tatsächlich dass der einfache Schutz ausreichen und keiner das bemerken würde.
 
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engineer123 schrieb:
nur in DE technische geprüfte und zugelassene BKW dürfen verwendet werden
Da muss kein neues Gesetz her, das ist schon so, dass nur geprüfte und zertifizierte Ware in Verkehr (und damit angeschlossen) werden dürfen.
engineer123 schrieb:
nur in DE technisch geprüfte und zugelassene Akkusysteme dürfen verwendet werden
Das ist schon so in DE, zumindest bei Akku Systemen mit 230V Anschluss. Für einen 48V Akku gibt es diese Regeln nicht. Und in diesem Bereich (Kleinspannung) wird auch nix geregelt werden.
engineer123 schrieb:
zusätzliche Leitungen und Steckdosen dürfen nur von professionellen Elektroinstallateuren installiert werden
Auch das ist in DE heutzutage schon so.
engineer123 schrieb:
gleich ob aus Unwissenheit oder Vorsatz - nicht zu, muss der Käufer und Betreiber des BKWs natürlich im Schadensfall haften (z.B. wenn Teile des Hauses oder ein ganzes Haus abbrennen)
Auch das ist in DE schon Realität. Verursacherprinzip. Brennt das BKW mit Zertifikat ab, ist der Hersteller in der Pflicht. Brennt ein BKW ohne Zertifikat der In-Verkehr-Bringer bzw. Halter/Betreiber.
engineer123 schrieb:
in einem expliziten Gesetz dazu
Wie oben bereits geschrieben, deine Forderungen werden auch heute schon voll erfüllt. Braucht es kein neues Gesetz für.
 
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Reglohln schrieb:
Ja, so kann man sich natürlich immer aus der Verantwortung ziehen in einem Marktumfeld, was so Klasse für deine Branche ist.
Aber deine Äußerung zielt darauf das alle Eigentümer / Vermieter Halsabschneider sind und niemand damit Geld verdienen darf. Warum sollte ich nicht meine Aussage ebenfalls überspitzt äußern?
Reglohln schrieb:
Das hat aber nichts mit meinem vorherigen Betrag zu tun. Der restliche Absatz ist also eher eine Nebelkerze oder wir schreiben aneinander vorbei.

Und natürlich trägst nicht du primär die Verantwortung und dein vorhin geschilderter Fall bezüglich deiner Mieterhöhung würde mich jetzt nicht pauschal dazu veranlassen, dich als Halsabschneider zu sehen 😁.
"20% in 3 Jahren sin mMn absolut utopisch. Oder was ist mit den Menschen, die unter der massiven Inflation der letzten Jahre ächzen? "

Nicht alle leiden unter der Inflation im gleichen Maße. Dann kommt es drauf an was die entsprechende Grundlage ist. 20% von 4,50€ sind was anderes als 20% auf 17€. Trotzdem darf man nicht alle gleich per Gesetz als böse Eigentümer/Vermieter einstufen.

Reglohln schrieb:
In der Regel sind Lohnsteigerungen eher die Inflationsanpassungen.
Daher dürfte auch dieses Zitat
ein Missverständnis deinerseits sein, denn ich schrieb in meinem ersten Beitrag ja "abseits der Inflation".
Du möchtest also mir sagen Mieten dürfen nur marginal steigen, Löhne mehr. Da Vermietung keine oder nur eine sehr geringe Einnahmequelle sein darf?

Reglohln schrieb:
Ja, nach vorherigem Wertverlust. Neues Laminat, weil das alte ausgedient hat, stellt die Immobilie nicht besser oder höher. Das ist eben ja genau der Denkfehler, der meiner Meinung nach gemacht wird.
WAS? Neuer Fußboden ist also etwas altes. OK Der Witz war gut.
Reglohln schrieb:
Wenn vor zig Jahren Einfachverglasung Stand der Technik war und das irgendwann gegen Zweifachverglasung getauscht wird, ist das ein Werterhalt (wie gesagt: Inflation außen vor) und keine Steigerung. Oder eben eine Steigerung nach vorherigem Verlust.
Das kann doch nur als Witz gemeint sein. Das kann nicht ernsthaft deine Meinung sein.
Reglohln schrieb:
Nun ja, dass ein Grundbedürfnis oder gar ein Grundrecht kein Spekulationsobjekt sein sollte, sollte eigentlich obligatorisch sein.
Das ist im äußersten Maße verallgemeindernd. Nur weil einige Miethaie sind, kann man nicht alle Eigentümer gleich schlecht darstellen.

Reglohln schrieb:
Nein. Ist es nicht. Ein Sammlerstück ist etwas ganz anderes als ein lebensnotwendiges Bedürfnis.
Jedes Haus gibt es nur einmal. Du hast auch die Option wo anders zu wohnen. Ich weiß die Realität ist schwer zu ertragen aber sie ist so.


Reglohln schrieb:
Bin ich bei dir, aber das ist wieder ein Nebenschauplatz.

Aber ich denke, wir drehen uns da im Kreis und kommen auf keinen gemeinsamen Nenner. Ist ja auch nicht wirklich das Thema hier und wird eher zu offtopic.
Ne im Kern geht es genau um DAS Thema.
Der Eigentümer wird entmachtet, als Bollwerk und Hindernis dargestellt. Das trifft vielleicht auf einige zu, aber nicht auf alle. Der Gesetzgeber und auch Wohnungsgeber hat selbst Möglichkeiten energetisch voranzugehen. ABER er wällzt das auf die Allgemeinheit und die Maße ab. Und das ist der Einstieg in die Ablehnung gegen Gesetzgebung..
Spike S. schrieb:
So ein Quatsch. Dann aber bitte die vorher eingepreiste "Wertsteigerung" vom alten Laminat wieder abziehen. Oder sinkt denn etwa die Miete um den Wertverlust der Verschleißteile im Nutzungszeitraum? Ist mir noch nicht untergekommen. Merkwürdiges Verständnis...
Die Wohnung wird vom Mieter abgenutzt und wieder in den ursprünglichen Stand versetzt (neuer Fußboden). Vorher, sagen wir 8€, jetzt darf ich was nehmen 8€? Löhne sind gestiegen, kosten für die Renovierung darf ich auch selber tragen? Wie macht ihr denn eine Kalkulation?
 
Schnitz schrieb:
Ich habe jetzt mein BKW noch schnell auf Nulleinspeisung mit Speicher umgestellt und auf mehr als 2 KWp Module umgebaut, da es bisher ja keine Grenze nach oben gibt. 800W Einspeisung ins Hausnetz finde ich zukünftig ganz passend Fortschritt.


Was die Ampel mir alles beschert hat, was ich nicht mehr hergeben möchte:

  • Deutschlandticket
  • Kindergelderhöhung (habe mehr als 2 Kinder, lohnt sich ordentlich)
  • Kinderfreibetrag erhöht
  • Höherer Grundfreibetrag
  • Inflationsausgleichsgesetz (=mehr Netto)
  • Home-Office-Pauschale erhöht

Wovon ich ebenfalls ordentlich profitiert habe:

  • Gas- und Strompreisbremse
  • Energiepreispauschale
  • Steuerfreie Prämie von meinem Arbeitgeber mit dem letzten Tarifabschluss
Die Liste ist nicht vollständig. Mehr fällt mit Ad Hoc nur nicht ein.

Also ich habe unter der Ampel mittlerweile deutlich mehr Geld in der Tasche. So wie die meisten Menschen die ich kenne und die zum Jahreswechsel nicht alles für Böller auf den Kopp gekloppt haben.

Alles für den Preis von nur einer Volkswirtschaft. Mittelmäßiger Deal.
 
AGB-Leser schrieb:
Als Hausbesitzer kommt sowas ja auch auf das Dach und nicht an die Fassade
Und wenn die 30 kWp überschritten werden? Muss der Mieter dann seinen Mikrowechselrichter entfernen, oder muss der Hauseigentümer zurückstecken? Alles nicht so einfach, wie manche sich das vorstellen und zeigt einfach mal wieder die schlechte gesetzliche Regelung.
 
@P4ge

du verstehst glaube @Reglohln falsch. thema fussboden. du hattest vorher laminat, das nutzt sich ab, du baust neues laminat ein. das ist auch in meinen augen keine wertsteigerung. der mieter hat immernoch laminat drin. ja neues, aber nur weil das alte verschlissen ist. und im wert wärend der nutzungszeit gesunken ist.

anders wäre es wenn von linolium auf parkett samt fußbodenheizung erneuert wird. das ist wahrlich eine wertsteigerung.
 
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@Samurai76

Klasse, kannst Du den Link zu dem einzelnen Gesetz aufführen wo das alles drin steht?
 
P4ge schrieb:
DAS ist aber den meisten Mietern ab dem Punkt der Installation egal. Da wird nicht geschaut ob man nicht das gleiche Modell wie der Nachbar nimmt (Optik). Da wird die Verschattung auch ignoriert. Schließlich soll man keine Einschränkung am eigenen Balkon erfahren, "der andere ist mir schließlich egal".
Das ist es was ich erlebe. Das ist sehr traurig, aber harte Realität.
Wen interessiert es, wenn ein Panel leicht anders aussieht?
Sollen jetzt alle Mieter auch die gleichen Gardienen kaufen?
Wenn ich den Balkon miete, dann will ich auch entscheiden, ob ich da Blumentöpfe, eine SAT Schüssel oder ein Balkonkraftwerk anbringe (ohne Schäden natürlich). Und wenn die Hauselektrik ein Balkonkraftwerk nicht verkraftet, ist das ein baulicher Mangel. Wer weiß, was dann ein Elektrogrill erst für Probleme verursacht. Soll ich dann die Miete kürzen, bis der Mangel behoben wurde?

Ich bin froh, dass ich kein Mieter bin. Vermutlich würde ich mit meinem Vermieter regelmäßig aneinander geraten.
 
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P4ge schrieb:
Vorher, sagen wir 8€, jetzt darf ich was nehmen 8€? Löhne sind gestiegen, kosten für die Renovierung darf ich auch selber tragen?
Na klar, Miete bleibt nach Instandsetzung unverändert. Und wenn das Laminat vor der erwarteten Nutzungsdauer "kaputt" ist, also übermäßig beansprucht wurde, zahlt es der Mieter. Wie gesagt, Verschleiß ist immer. Wenn du beim Verkauf eines Gebrautchtwagens genau so herangehst, wirst du beim Käufer für Flecke in der Hose durch akutes Lachen sorgen...
Und das das Haus nicht aus dem Leim geht, ist ja wohl Sache des Eigentümers/Verwalters. U.a. dafür ist ja die Miete da. Nach deinem Verständnis scheint die Miete ja dem Gewinn zu entsprechen. Alle weiteren Kosten die man als Hausbesitzer hat, werden zusätzlich zu 100% umgelegt?
 
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Renegade334 schrieb:
Und wenn die Hauselektrik ein Balkonkraftwerk nicht verkraftet, ist das ein baulicher Mangel. Wer weiß, was dann ein Elektrogrill erst für Probleme verursacht. Soll ich dann die Miete kürzen, bis der Mangel behoben wurde?
Du solltest dich mit der Thematik auseinandersetzen, bevor du so einen Unsinn schreibst. Das eine ist ein Verbraucher, auf den die Leitung ausgelegt ist bis 3,6 kW Dauerlast. Das andere ist eine Stromquelle, welche zusätzlich zu den Verbrauchern die Leitung belastet. Bei 1,5 mm2 bist du bei Volllast Verbraucher + 800W Einspeisung bei ca. 19A bei einer Standartsicherung von 16A und einer Dauerbelastbarkeit der Leitung von 16,5A (bauliche Begebenheiten vernachlässigt).
Das heißt nicht, dass es nicht machbar ist einen MWR sicher anzuschließen, wofür aber die Sicherung auf 13 bzw. 10 A geändert werden müsste.
Mit einem baulichen Mangel hat das nichts zu tun.
 
engineer123 schrieb:
Klasse, kannst Du den Link zu dem einzelnen Gesetz aufführen wo das alles drin steht?
Nein, ich werde dir nicht alle Paragraphen dafür raussuchen. Es ist nun mal so, an eine 230V Elektroinstallation darf nur der Ausgebildete in der richtigen Firma ran. Kannst du glauben, oder auch nicht, aber eine Elektroinstallation wird nur (vom Netzbetreiber) in Betrieb genommen, wenn eine Firma dafür auch unterschrieben hat.
Genauso verhält es sich mit 'Eltronikgeräten in Verkehr bringen'. Darf auch nur mit CE und GS. Ohne zieht es der Zoll aus dem Verkehr. Wenn es der Zoll nicht gefunden hat, haftet halt der Betreiber im Fall der Fälle.

Als wenn im Bürokratiemonster Deutschland einfach alles verkauft und ans Netz angeschlossen werden dürfte, ha ha.
 
P4ge schrieb:
Aber deine Äußerung zielt darauf das alle Eigentümer / Vermieter Halsabschneider sind und niemand damit Geld verdienen darf.
Nein, das habe ich nicht geschrieben. Auch nach nochmaligem Lesen meines ersten Posts dazu, kann ich diese Aussage nicht herauslesen. Evtl. fühlst du dich aufgrund dieses Missverständnisses persönlich angegriffen?

P4ge schrieb:
Dann kommt es drauf an was die entsprechende Grundlage ist.
20% sind 20%.

P4ge schrieb:
Du möchtest also mir sagen Mieten dürfen nur marginal steigen, Löhne mehr.
Nein. Und das habe ich auch nicht.

P4ge schrieb:
Neuer Fußboden ist also etwas altes.
Der vorherige Fußboden wirkte wertmindernd. Mit dem neuen, gleichartigen Boden hast du diese Minderung lediglich ausgeglichen.

P4ge schrieb:
Das kann doch nur als Witz gemeint sein
Du meinst also, dass du deine Immobilie von vor zig Jahrzehnten mit Einfachverglasung heute noch inflationsbereinigt zum gleichen Preis vermieten könntest?
Natürlich sinkt der Wert der Immobilie auch dadurch, wenn nicht mehr zeitgemäße Dinge nicht auf ersetzt werden. Und durch Modernisierung passt du den Wert wieder an aktuelle Zeiten an. Aber da der über die Mietzeit entstandene Wertverlust (am Beispiel "Einfachverglasung, die über die Jahre immer mehr out-dated wird") nicht in der Miete widerspiegelt, bleib die Miete (inflationsbereinigt) quasi gleich.

P4ge schrieb:
Jedes Haus gibt es nur einmal.
Das ist albern.
 
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Eine verpflichtende Einspeisevergütung wäre mir lieber. Laut SWM (München) würde mein produzierter Strom unvergütet ins Netz gehen. PV Anlagen sind relativ günstig. Erst die Speicher machen die Sache teuer.
 
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