News Bundesnetzagentur: 10 Mbit/s als Mindestband­breite für den Online-Alltag

xexex schrieb:
Für dich nochmal die Kurzerklärung dazu:


An der grundsätzlichen Problematik ändert es sowieso wenig, du kannst ein Kuhkaff nicht mit gleicher Infrastruktur wie eine Großstadt ausstatten.
Soll es ja nicht, sondern nur mit schnellen Internet. Sonst sagt das Kuhkaff irgendwann, dass die Großstadt keine Lebensmittel mehr bekommt.
Übrigens gelten 15k Einwohner als Kuhkaff, weil ich hab hier immer noch kein schnelles Internet.
 
10 Mbit sind einfach nur ein Witz. Bürokraten die noch nicht mal wissen wo der Unterschied zwischen Desktop-PC und Laptop besteht entscheiden mal wieder aus dem Bauch raus....
 
Ich denke die meisten verstehen nicht was mit "Grundversorgung" gemeint ist.
Es geht hier nicht darum jedem mehrere 4K Streams parallel zu ermöglichen, große Datenmengen in die Cloud zu schieben oder Game Streaming zu nutzen.

Es geht darum die Grundfunktionalitäten sicherzustellen. Sprich Surfen (das sollte absolut kein Problem darstellen), Video in Demand (720p bekommt du mit modernen Codecs teils unter 2 Mbit/s, damit sind bei 10 Mbit/s sogar mehrere Streams parallel möglich) und "Home-Office" (das ist in den allermeisten Fällen E-Mails beantworten, VoIP und ein paar kleine Daten hin und her schieben. Bei größeren Datenmengen macht es mehr Sinn Remote Desktop zu verwenden was bereits mit sehr viel weniger Bandbreite auskommt).
 
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Ich finde die 10 Mbit/s für Grundversorgung für zu wenig. Mein Wert wäre so bei 30 Mbit/s. Die 30 Mbit/s waren (altes Verfahren) die Mindestgrenze beim geförderten Ausbau in Bayern. Ich finde diese Geschwindigkeit jetzt nicht als Luxusanschluss.

Ob die Leitung für Homeoffice bzw. Remonte Work reicht entscheidet auch der Arbeitgeber. Bei uns in der Firma sind es mind. 16 Mbit/s. Wir müssen da einen Test bei Breitbandmessung.de machen und den Screenshot einsenden. Mein Abteilungsleiter hat sein Haus etwas außerhalb und die Leitung ist so gerade bei 16 Mbit. Man merkt bei Videokonferenzen dass sein Anschluss an der Kotzgrenze läuft. Meiner Sicht ist es aber gar nicht der Download, sondern der Upload. So wie es aber aussieht bekommt er aber 2022 FTTH und da sein Haus theoretisch 2 Wohneinheiten hat gibts auch gleich 2 Anschlüsse. Durch die aktuell geringe Anschlussgeschwindigkeit wird sein Anschluss gefördert und er muss noch nicht mal einen Anschlussgebühr bezahlen.
 
Nochmal erwähnt: es geht nicht um eine Grenze für Förderung oder Ausbau. Es geht um die Untergrenze auf die man künftig einen Rechtsanspruch haben soll. Also die Grenze unterhalb derer ein Anspruch darauf besteht das Abhilfe geschaffen wird.

Und ebenfalls nochmal erwähnt: Es geht nicht um einen Beschluß, sondern um einen Diskussionsvorschlag der BNA. Irgendwer hat mal angemerkt das man die Werte mit der durchschnittlichen Anzahl der Personen pro Haushalt multiplizieren müsste. Fand ich gar nicht so verkehrt.
 
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Man muss eben im Blick behalten nach welchen Kriterien die Bundesnetzagentur geht. Geht man nach einem Anschluss für eine Einzelperson, so reichen 10 Mbit/s tatsächlich für YT 1080p, E-Mail, surfen, Gaming (ohne Patches) eben aus.

Es ist eben Auslegungssache unter Beachtung dessen was man einfließen lässt. Spiele gehörten dabei genauso wenig dazu, wie auch 4k Streaming oder das eine Familie das Internet gleichzeitig das Internet nutzen möchte. Hier kann es schon bei 50 Mbit/s eng werden.

Spiele, die 200 GB wiegen sind heute keine Seltenheit mehr und kurve ist die selbe wie die Inflation. Es ist auch als unverhältnismäßig anzusehen, da man für einen solchen Download 43 Stunden und 24 Minuten brauchen würde. Dies würde infolge dessen auch die Stromkosten der betroffenen in die höhe treiben, zumal wir in Deutschland eh die höchsten Strompreise haben, zumindest in der EU.

Die Japaner haben seit 2016 4k zum Standard, was 10 Mbit/s niemals hergeben würden.. Käufer eines 4k Fernsehers können diesen daher nicht vollständig nutzen.

4k Streaming zu einem Luxusgut zu erklären, obwohl immer mehr Fernseher mit 4k Technik auf den Markt kommen ist eine Fehlbewertung.

Aspekte wie HomeOffice lasse ich mal außen vor, wenn dieser Anschluss für 2 Personen oder mehr genutzt werden soll.

Je nachdem nach welchem Maßstab die Bundesnetzagentur sich für die 10 Mbit/s ausgesprochen hat, können sie in Ausnahmefällen tatsächlich angemessen sein. Geht es jedoch um einen Familienanschluss bei dem alle gleichzeitig in´s Internet wollen oder jemand speziellere Anforderungen hat, dann kann dies schnell zu Frustrationen führen.

Die empfohlene Bandbreite sollte daher auf ↓ 30,0 Mbit/s ↑ 10,0 Mbit/s korrigiert werden.
 
KeLcO schrieb:
Je nachdem nach welchem Maßstab die Bundesnetzagentur sich für die 10 Mbit/s ausgesprochen hat, können sie in Ausnahmefällen tatsächlich angemessen sein.
Nach den M-Lab Daten für Ende Oktober 2020 lag die tatsächliche Downloadrate in Deutschland im Median nur bei 35 Mbit/s. Mit anderen Worten: Trotz der coronabedingt verstärkten Internetnutzung zuhause beanspruchen bislang real nur ca. 50 Prozent der Endnutzer breitbandiges Internet. Für eine Festlegung als Minimum müssten es demgegenüber 80 Prozent der Haushalte sein.
Das von der BNetzA bei der Festlegung der Mindestanforderung jenseits der tatsächlichen Nachfrage zugrunde zu legende Untermaß erfordert ebenfalls lediglich eine ausreichende Verbindung für flüssige Videotelefonate in „Standardqualität (d.h. nicht in HD) (siehe a.a.O., S. 416 sowie Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972).
 
Ist richtig und habe ich auch zur Kenntnis genommen. Die Berichte aus HomeOffice und Homeschooling zeigen manchmal auch ein anderes Bild, z.B. wenn Frau Mama + 2 Schulpflichtige Kinder im Haus sind.

Hätte der Abteilungsleiter von @hanse987 auch noch 1 oder 2 Schulpflichtig(e) Kind(er), dann wäre Homeschooling offenbar unmöglich gewesen.

Wie ich aber auch oben schrieb, es kommt darauf wo der Maßstab gesetzt wird.
 
KeLcO schrieb:
Käufer eines 4k Fernsehers können diesen daher nicht vollständig nutzen.
Klar können sie den "nutzen". Ist der unbrauchbar, wenn man darauf 720p oder 1080p Material abspielt? Die übermittelte Information ist dieselbe.
Ansonsten gibt's ja noch DVB-S2 mit 4k Material.

KeLcO schrieb:
4k Streaming zu einem Luxusgut zu erklären, obwohl immer mehr Fernseher mit 4k Technik auf den Markt kommen ist eine Fehlbewertung.
https://www.rgb.com/display-size-re...With 4K imagery on a,a 105 inch 1080p display.
 
chartmix schrieb:
@crusador88 Gutachten als Grundlage bedeutet also aus dem Bauch heraus entscheiden?
Mit den Gutachten ist das immer so eine Sache. Frag 3 Leute und du bekommst 3 Antworten. Sicherlich lässt sich mit 10 Mbit „die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste“ sicherstellen. Aber wie lange denn noch?
Ich finde es in Zeiten wo über Gigabit diskutiert wird einfach viel zu kurz gedacht.
 
brainDotExe schrieb:
Klar können sie den "nutzen". Ist der unbrauchbar, wenn man darauf 720p oder 1080p Material abspielt? Die übermittelte Information ist dieselbe.
Das ist richtig, keine Frage. Allerdings hat es auch seinen Grund warum es 4k Inhalte noch mal gesondert gibt und die Ausgabe nicht bei 1080p stehen geblieben ist.
 
@KeLcO technischer Fortschritt und Profit, hat aber wenig mit einer Grundversorgung zu tun.
 
KeLcO schrieb:
Allerdings hat es auch seinen Grund warum es 4k Inhalte noch mal gesondert gibt und die Ausgabe nicht bei 1080p stehen geblieben ist.
Ja, es gibt in der Bilddarstellung noch eine Kirsche oben drauf auf das Sahnehäubchen der Torte.

Klar mag die Torte mit der Kirsche oben auf dem Sahnehäubchen einigen noch leckerer schmecken als ohne die Kirsche auf dem Sahnehäubchen...aber was hat das nochmal mit Grundversorgung zu tun für die wir alle die Geldbörse aufmachen und zahlen müssen?
 
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crusador88 schrieb:
Mit den Gutachten ist das immer so eine Sache.
Mag sein. Ist aber trotzdem nicht aus dem Bauch heraus entscheiden.
crusador88 schrieb:
Sicherlich lässt sich mit 10 Mbit „die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste“ sicherstellen. Aber wie lange denn noch?
Ich finde es in Zeiten wo über Gigabit diskutiert wird einfach viel zu kurz gedacht.
Komischer Witz wenn der Zweck der Verordnung erfüllt wird. ;-)
Zudem ist eine dynamische Anpassung vorgesehen.
Förderung von unterversorgten Gebiete plus eigenwirtschaftlicher Ausbau gibt es auch weiterhin.
 
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brainDotExe schrieb:
@KeLcO technischer Fortschritt und Profit, hat aber wenig mit einer Grundversorgung zu tun.

Nore Ply schrieb:
aber was hat das nochmal mit Grundversorgung zu tun für die wir alle die Geldbörse aufmachen und zahlen müssen?
Man sollte den technischen Fortschritt eben nicht vernachlässigen.

Ebenso habe ich ja nicht nur den Punkt 4k TV angesprochen, sondern auch weitere Punkte, die für mehr als 10 MBit/s sprechen, zB. Familiennutzung und Spiele.
 
Das Ding ist jetzt übrigens eine durch den Bundesrat abgesegnete Sache @Andy
https://stadt-bremerhaven.de/recht-...eue-verordnung-sieht-10-mbit-s-fuer-alle-vor/

Willkommen im Jahr 2006?

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Das ist der Präsident der Bundesnetzagentur.

Das ist entweder traurig, weil der Vergleich absolut daneben ist, oder es traurig, weil es scheinbar unüberwindbare Hindernisse gibt, die eine flächendeckende Versorgung mit mehr als 10 MBit/s verhindern. Das Hindernis dürfte in erster Linie wohl Geld sein.
 
4nanai schrieb:
Das ist entweder traurig, weil der Vergleich absolut daneben ist, oder es traurig, weil es scheinbar unüberwindbare Hindernisse gibt, die eine flächendeckende Versorgung mit mehr als 10 MBit/s verhindern.
Nächstes Jahr sollen aus den 10 Mbit/s 15 Mbit/s werden...

Beim Universaldienst geht es letztlich um einen Anspruch, der individuell von einem Haushalt eingefordert werden kann. Der wird dann von der Bundesnetzagentur geprüft, und dann wird ein Anbieter dazu verdonnert irgendwie eine individuell Lösung zu finden die für den betroffenen Haushalt zumindest die Mindestanforderungen erfüllt. Die Kosten werden dann glaube ich auch irgendwie zwischen den Anbietern umgelegt.

Alles ein ziemlich bürokratischer Prozess, den man nicht für hunderttausende Haushalte durchführen will.

Die Hauptmethode um unterversorgte ländliche Haushalte zu versorgen dürfte (und sollte) weiterhin der geförderte Ausbau sein. Der ist auch bürokratisch, aber letztlich können da über ein Förderverfahren parallel tausende oder zehntausende Haushalte in einem ganzen Landkreis dem bürokratisch ordnungsgemäßen Prozess zugeführt werden. Und die betreffenden Haushalte haben bei aktuellen Verfahren mittlerweile Anspruch auf 1 Gbit/s nach Ausbau, und nicht nur auf die Erfüllung der Mindestanforderung.

Der Nachteil ist eben: als individueller Haushalt hast Du keinen Anspruch auf einen geförderten Ausbau, auch wenn die Versorgung bei Dir als förderungswürdig gilt (aktuell: weniger als 100 Mbit/s im Download). Du musst also hoffen dass Deine Kommune oder Dein Landkreis Deine Adresse ins Förderverfahren bringt. Für die verbliebenen, nicht berücksichtigten Haushalte mit besonderen schlechter Versorgung (aktuell jetzt 10 Mbit/s, nächstes Jahr 15 Mbit/s) ist der Universaldienstanspruch.
 
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4nanai schrieb:
(...)Das Hindernis dürfte in erster Linie wohl Geld sein.
Sowie die Planungs- und Bauressourcen.

Ein Rechtsanspruch auf etwas Unerfüllbares ist letztlich auch nichts wert.
 
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