Canondrucker, Garantie nach Registrierung, Weitergabe möglich?

Einfallslos2023

Lt. Junior Grade
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März 2023
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Hi
evtl. hat jemand ja Erfahrung(en) diesbezüglich.
Canon Drucker wurde gekauft, anfangs direkt für die erweiterte Garantie von drei Jahren bei Canon registriert mit der Rechnung.
Kurz darauf stellt man fest man druckt ja doch kaum noch, Versandlabels gehen per Code zum Vorzeigen etc.
Also erwägt man den Verkauf.
Mit Rechnung geht die Garantie weiter, auch nach Registrierung, oder eben doch nur für die grundlegenden 2 Jahre oder eher gar nicht mehr?
Gruß
 
Ja. Sonst bei Canon anrufen und Fragen!
Sofern er die Rechnung hat, ist es OK!
Aber kann sein er brauch die Login Daten dann um dies zu benutzten, wenn ein Garantiefall ist.
 
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bei Canon fliegt man aus der Leitung
dachte Rechnung dazu zwei Jahre safe, dank Registrierung eben drei mit Print von der Email
oder aber ein Hersteller sagt drei dank Registrierung aber nun eben nur noch für die Person auf die registriert wurde?
eher nicht hm
die Servicecenter wollen ja auch verdienen und solange eine Garantie besteht und die abrechnen können mit den Herstellern ist denen die (Rücksende)Adresse doch sicher egal?
 
Schau in den Garantiebedingungen von Canon nach, ob sie nur für Erstkäufer gilt. Die solltest du ja in irgendeiner Form bekommen haben.
 
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Also ich habe bei Canon in den Bedingungen nichts von wegen Bindung an den Erstkäufer gesehen.
Würde also mal vorsichtig ja sagen.
Müsstest bei dem Vertragsabschluss der Garantie ja irgendwas erhalten haben. Da würde ich mal reinstehen ob was von wegen Restriktion bei Weitergabe oder Bindung an den Erstkäufer drinsteht.

Wobei das mit Garantien auch immer so ne Sache ist. Die ist letztlich freiwillig und wenn der Hersteller aus irgendwelchen Gründen nö sagt, hat man häufig Pech gehabt.
 
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top
Erstkäufer finde ich da nirgends erwähnt, dann passt das ja
 
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Grundsätzlich sind Garantieansprüche übertragbar. Das kann der Garantiegeber jedoch in seinen Garantiebedingungen ausschließen.

Bindet der Garantiegeber die Garantie an das Produkt, und nicht an den Käufer und hat eine Übertragung nicht ausgeschlossen, so geht der Garantieanspruch an einen Zweitkäufer beim Kauf über.
 
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