CGNAT bei Pyur umgehen...

eigs schrieb:
Wie soll das funktionieren ohne, dass diese Dienste öffentliche IPv4 Adressen nutzen?
Was glaubst Du, wie das bei einer dynamischen (also sich gelegentlich ändernden) IPv4-Adresse funktioniert?

Dein Router kontaktiert den Server von z.B. DynDNS. Dadurch kennt DynDNS Deine augenblickliche IPv4-Adresse und setzt das in ein Alias um, das immer gleich bleibt, z.B. eigs.dyndns.org.
Genauso funktioniert das bei einer IPv6-Adresse - lies mal beispielsweise bei Dynv6.com nach.

IPv4-Adressen werden nur mehr in Deinem lokalen Netzwerk verwendet - also nach Deinem Router, nicht mehr im Internet.
 
Ich hatte in der Zwischenzeit auch mehrfach PYUR kontaktiert, mit Anfrage ob die mir gegen Geld eine feste IP zuweisen können bzw. explizit angefragt, wie ich die Fritz!Box konfigurieren muss um IPv6 zu bekommen, es hieß bei beiden Anfragen können die nicht liefern. Hatte sogar angefragt, ob ich bei mir einen Business Anschluss schalten kann, weil dort eine feste IPv4 dabei ist, auch das wurde mir verneint. Im Endeffekt bin ich an einen Anbieter gebunden, welcher mir absolut keine Möglichkeiten zulässt.

Leider kam ich bisher nicht dazu bzw. hatte nicht die Muse mich nochmal mit dem Thema zu beschäftigen und mit dem VPS rumzuspielen.
Werde ich vermutlich Ende Oktober tun, wenn ich Urlaub habe.

@eigs danke für die entsprechenden Verweise, bin zwar kein Jurist, aber ich lese unter Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/2120 nichts davon, dass der Benutzer hier Dienste bereitstellen kann, sondern viel mehr, dass der Anbieter mir Zugang zum Internet ohne Filter/Priorisierung ermöglichen muss, was er ja tut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pete11 schrieb:
So ganz verstehe ich die Diskussion jetzt nicht mehr.
Nichts für ungut, aber ich glaube, die Problematik der Adressknappheit bei IPv4 ist bekannt, ebenso der Nutzen des DNS.

Die Frage ist, ob sich aus Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/2120 das Recht ergibt, über IPv4 (!) Anwendungen und Dienste bereitzustellen:
Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort [...] Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
Niemand stellt in Frage, dass das auch über IPv6 grundsätzlich möglich ist. Anders als von dir behauptet ist man aber über IPv6 eben nicht von überall aus erreichbar.
Sitzt du an einem IPv4-only-Anschluss (teilweise noch verbreitet bei Hotels, Universitäten, ...), dann brauchst du einen Dualstack-Proxy in irgendeiner Form, um auf eine IPv6-Adresse zuzugreifen.
Umgekehrt erreichst du (zumindest über Tunnelmechanismen wie DS-lite) von jedem Anschluss in der Regel irgendwie das IPv4-Internet. Das solche Mechanismen verpflichtend sind und Nutzer nicht einfach mit einem IPv6-only-Anschluss abgespeist werden, könnte man vielleicht in die geforderte Standort-Unabhängigkeit der Verordnung hereininterpretieren. Würde aktuell aber wohl auch schwierig werden, einen IPv6-only-Internetzugang (ohne IPv4-Tunneling) zu verkaufen, wenn der Nutzer dann nicht mal amazon erreichen kann.
Dann würde umgekehrt aber auch gelten, dass man selbst über IPv4 erreichbar sein muss, um Dienste bereitstellen zu können. Man braucht dafür ja keine eigene Adresse, CGNAT mit PCP ist ja durchaus eine praktikable Lösung. Das setzt aber m.W. nicht jeder ein. Und in jedem Fall ist es Interpretationssache. Per IPv6 kann man ja auch Dienste bereitstellen. Aber eben nur für Nutzer mit IPv6-Zugang.

In jedem Fall ist es ein Unding, einen IPv4-only-Zugang über CGNAT und ohne PCP zu realisieren, wie beim TE. Da lässt die Verordnung meines Erachtens auch wenig Spielraum zu. Der TE kann schlicht keine Dienste bereitstellen, die von außen erreichbar sind.
 
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Kleines Update meinerseits.
Bundesnetzagentur meinte, dass die Thematik nicht durch Telekommunikationsrecht geregelt ist und die nichts machen können. Im Endeffekt bin ich also dem Anbieter komplett ausgeliefert.

Somit gibt es nur den Weg mit VPS und dann VPN von Innen nach Außen und dann jeglichen Traffic weiterleiten, oder den Anbieter wechseln. Zum Glück scheint der Exklusivvertrag nur 2 Jahre zu sein, habe jetzt jedenfalls einen Vertrag mit Telekom abgeschlossen, welche in nächstem Jahr hier ausbauen will, mal schauen ob das klappt.

Die Bundesnetzagentur ist ausschließlich befugt, im Rahmen des Telekommunikationsrechts zu handeln. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist nicht im Telekommunikationsrecht abgebildet. Bei Anliegen, die ausschließlich nach zivilrechtlichen Regelungen zu beurteilen sind, ist die Bundesnetzagentur nicht befugt, Zugriff auf Ihre Kundendaten oder Unterlagen bei einem Telekommunikationsunternehmen zu nehmen oder dieses im kundenbezogenen Einzelfall zur Veränderungen solcher Daten oder Unterlagen anzuweisen. Auch das Geschäftsgebaren, einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung, ist nicht nach dem Telekommunikationsrecht reguliert.

Die Qualität des Kundenservice eines Telekommunikationsunternehmens ist nicht im Telekommunikationsrecht geregelt. Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft etwa die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
 
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In Deutschland im TKG ist das leider so. Wie gesagt, die europäische Regelung fordert eine öffentliche IP, das deutsche TKG nicht. Wie damit umzugehen ist, dass das deutsche Gesetz die EU Regelung in diesem Fall nicht vollständig umsetzt, müssen andere bewerten. Aber solange sich das nicht ändert, wird dir die BNetzA da nicht weiterhelfen können.

Du hast insofern Glück, da man diese Einschränkung technisch über ein VPN relativ leicht umgehen kann. Das kann man mit vielen technischen Einschränkungen im Kupfernetz nicht. Andere würden vermutlich gern mit dir tauschen.
 
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Warum sollte das im Kupfernetz nicht genauso gehen?
Die letzte Meile ist an der Stelle doch wurscht, entscheidend ist backend und mit einem VPN wird man das Problem immer umgehen können, hat dort lediglich weniger Bandbreite.

Mir ist aber kein einziger Provider bekannt, der so einen Murks veranstaltet gerade im Kupfernetz.
 
Euphoria schrieb:
Warum sollte das im Kupfernetz nicht genauso gehen?
Ich rede von Latenz, Bandbreite, Paketverlusten und Sync-Verlusten im Kupfernetz. Das hat man bei Glasfaser nicht, und die Probleme kann man nicht so einfach umgehen.

Euphoria schrieb:
Die letzte Meile ist an der Stelle doch wurscht, entscheidend ist backend und mit einem VPN wird man das Problem immer umgehen können, hat dort lediglich weniger Bandbreite.
Das kommt ausschließlich auf die Gegenstelle an. Ich kann über VPN problemlos meine Leitung auslasten.

Euphoria schrieb:
Mir ist aber kein einziger Provider bekannt, der so einen Murks veranstaltet gerade im Kupfernetz.
Doch, u.a. dein Provider macht die gleichen Spielchen auch im Kupfernetz. Dazu gibt es weitere Anbieter, vor allem für Kabel-Internet, die ausschließlich eine CGNAT IPv4 anbieten, ohne IPv6.

Wie gesagt, die fehlende öffentliche IP ist die einzige technische Einschränkung, die man selber relativ leicht umgehen kann. Wenn ich mich für eine Technologie entscheiden müsste, würde ich im Zweifel immer den überlegenen physikalischen Layer nehmen, weil man auf Protokollebene selber Möglichkeiten hat, die man auf physikalischer Ebene nicht hat.
 
Bei Bandbreite gehe ich mit. Beim Rest muss das auch nicht zwingend sein. Ich hatte bei VDSL bessere Pings und besseres Routing als jetzt mit Glasfaser. Entscheidend dafür ist wie erwähnt nicht die nur die letzte Meile.
Syncverluste gehe ich noch mit, aber das passiert auch nicht laufend, außer man hat wirklich pech.
Paketverluste hat man ebenfalls überall und die Werte die ich bei VDSL hatte waren vernachlässigbar.

Ich würde jedenfalls meine 250er Leitung bei Telekom dem Glasfaser Anschluss bei Pyur jederzeit vorziehen.
 
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riversource schrieb:
In Deutschland im TKG ist das leider so.
Wusste ich nicht, habe aber jetzt etwas gefunden über den Zuständigkeitsbereich der BNetzA.
Interessanterweise sind einzelne Teile der VO (EU) 2015/2120 schon im Zuständigkeitsbereich der BNetzA, der Artikel 3 ist aber nicht dabei.
riversource schrieb:
Wie gesagt, die europäische Regelung fordert eine öffentliche IP, das deutsche TKG nicht. Wie damit umzugehen ist, dass das deutsche Gesetz die EU Regelung in diesem Fall nicht vollständig umsetzt, müssen andere bewerten.
Das wird dann wahrscheinlich zu aufwändig für den einzelnen.
In Österreich ist der Verein epicenter.works sehr engagiert.

@Euphoria Auch wenn es schade ist, dass du mit BNetzA nichts erreichen konntest finde ich es gut dass es mal jemand versucht hat.
 
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