CGNAT bei Pyur umgehen...

eigs schrieb:
Wie soll das funktionieren ohne, dass diese Dienste öffentliche IPv4 Adressen nutzen?
Was glaubst Du, wie das bei einer dynamischen (also sich gelegentlich ändernden) IPv4-Adresse funktioniert?

Dein Router kontaktiert den Server von z.B. DynDNS. Dadurch kennt DynDNS Deine augenblickliche IPv4-Adresse und setzt das in ein Alias um, das immer gleich bleibt, z.B. eigs.dyndns.org.
Genauso funktioniert das bei einer IPv6-Adresse - lies mal beispielsweise bei Dynv6.com nach.

IPv4-Adressen werden nur mehr in Deinem lokalen Netzwerk verwendet - also nach Deinem Router, nicht mehr im Internet.
 
Ich hatte in der Zwischenzeit auch mehrfach PYUR kontaktiert, mit Anfrage ob die mir gegen Geld eine feste IP zuweisen können bzw. explizit angefragt, wie ich die Fritz!Box konfigurieren muss um IPv6 zu bekommen, es hieß bei beiden Anfragen können die nicht liefern. Hatte sogar angefragt, ob ich bei mir einen Business Anschluss schalten kann, weil dort eine feste IPv4 dabei ist, auch das wurde mir verneint. Im Endeffekt bin ich an einen Anbieter gebunden, welcher mir absolut keine Möglichkeiten zulässt.

Leider kam ich bisher nicht dazu bzw. hatte nicht die Muse mich nochmal mit dem Thema zu beschäftigen und mit dem VPS rumzuspielen.
Werde ich vermutlich Ende Oktober tun, wenn ich Urlaub habe.

@eigs danke für die entsprechenden Verweise, bin zwar kein Jurist, aber ich lese unter Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/2120 nichts davon, dass der Benutzer hier Dienste bereitstellen kann, sondern viel mehr, dass der Anbieter mir Zugang zum Internet ohne Filter/Priorisierung ermöglichen muss, was er ja tut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pete11 schrieb:
So ganz verstehe ich die Diskussion jetzt nicht mehr.
Nichts für ungut, aber ich glaube, die Problematik der Adressknappheit bei IPv4 ist bekannt, ebenso der Nutzen des DNS.

Die Frage ist, ob sich aus Art. 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/2120 das Recht ergibt, über IPv4 (!) Anwendungen und Dienste bereitzustellen:
Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort [...] Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
Niemand stellt in Frage, dass das auch über IPv6 grundsätzlich möglich ist. Anders als von dir behauptet ist man aber über IPv6 eben nicht von überall aus erreichbar.
Sitzt du an einem IPv4-only-Anschluss (teilweise noch verbreitet bei Hotels, Universitäten, ...), dann brauchst du einen Dualstack-Proxy in irgendeiner Form, um auf eine IPv6-Adresse zuzugreifen.
Umgekehrt erreichst du (zumindest über Tunnelmechanismen wie DS-lite) von jedem Anschluss in der Regel irgendwie das IPv4-Internet. Das solche Mechanismen verpflichtend sind und Nutzer nicht einfach mit einem IPv6-only-Anschluss abgespeist werden, könnte man vielleicht in die geforderte Standort-Unabhängigkeit der Verordnung hereininterpretieren. Würde aktuell aber wohl auch schwierig werden, einen IPv6-only-Internetzugang (ohne IPv4-Tunneling) zu verkaufen, wenn der Nutzer dann nicht mal amazon erreichen kann.
Dann würde umgekehrt aber auch gelten, dass man selbst über IPv4 erreichbar sein muss, um Dienste bereitstellen zu können. Man braucht dafür ja keine eigene Adresse, CGNAT mit PCP ist ja durchaus eine praktikable Lösung. Das setzt aber m.W. nicht jeder ein. Und in jedem Fall ist es Interpretationssache. Per IPv6 kann man ja auch Dienste bereitstellen. Aber eben nur für Nutzer mit IPv6-Zugang.

In jedem Fall ist es ein Unding, einen IPv4-only-Zugang über CGNAT und ohne PCP zu realisieren, wie beim TE. Da lässt die Verordnung meines Erachtens auch wenig Spielraum zu. Der TE kann schlicht keine Dienste bereitstellen, die von außen erreichbar sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: eigs und Bob.Dig
Zurück
Oben