Defekte HD7850 & Reklamationsproblem

z4unpf4h1

Ensign
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Juni 2008
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137
Hallo Leute,

habe mir vor einigen Wochen hier im Forum eine HD7850 Dual-X von Sapphire gekauft. Diese hat bis vor wenigen Tagen auch problemlos in meinem Rechner funktioniert ;)

PC-Daten:

- CPU: i5-3570k

- MB: AsRock Fatal1ty Performance Z77

- RAM: 8GB

- PSU: 480 CM BeQuiet Straight Power E9 (glaube ich)

- Win7 Ultimate

Temperaturen (ausgelesen mit AIDA und GPU-Z):

- CPU: Idle: 30° C Last: ca. 45° C

- GPU: Idle: 30° C Last: ca. 60° C weiter kam ich nie


Problem ist, bei grafisch "anspruchsvollen" spielen wie crysis oder FarCry3, steigt die Grafikkarte einfach aus, Bildschirm zeigt "kein Signal" und ich muss den PC einmal komplett ausschalten und wieder an. Es gibt dabei KEINEN BSOD. Dann gehts wieder für ne Weile. Freelancer zb funktioniert dagegen stundenlang problemlos.

1. Habe nachdem die ersten Fehler aufgetreten sind, an nen Treiberfehler gedacht und deswegen einmal Treiber sauber neu installiert (ja deinstalliert, Drivercleaner drüber, neu installiert). Keine Veränderung mit 2 unterschiedlichen Treibern.

2. Habe also einmal komplett Windoof 7 neu gemacht und Problem besteht weiterhin.

3. Überlegung war dann, dass mein Netzteil die Grätsche macht und um das zu bestätigen hab ich also die HD7950 von meinem Cousin geholt. Siehe da. Alles funktioniert stundenlang problemlos.


Spricht also alles für einen Defekt der Grafikkarte. Was genau keine Ahnung und ist mir auch egal. Habe mich in Folge dessen also mit dem MF-Support in Verbindung gesetzt und dieser verweigert mir nun die Reklamation der Karte aufgrund der Tatsache das ich NICHT Erstbesitzer der Karte bin. Besitze aber Rechnung und Originalverpackung der Karte.

Ist das rechtens?

LG und vielen Dank für eure Mühe schon mal :)

PS: Hoffe richtiges Unterforum benutzt!
Edit: Vergessen -> Google hat mir keine wirkliche Hilfe wegen der Abstürze gegeben...
 
Da es eine gebrauchte ist kann ich mir nur vorstellen das am Bios rumgespielt wurde,
vielleicht undervolting oder reduzierte Lufter einstellung und somit bei "stressprograme" und Spiele aussteigt.

Ich würde mir ein orginal Bios besorgen und vergleichen.
 
Das ist nicht rechtens. Es ist völlig egal, we erstbesitzer war. Was zählt ist das Verkaufsdatum. Ab da gelten 24 Monate gesetzliche Gewährleistung, wobei in den ersten 6 Monaten der Verkäufer die Beweislast trägt.
 
Also ich hatte damals eine 5850 von Sapphire und als ich die zurück schicken wollte und auch den Support Kontaktiert hatte, hieß es das die dafür nicht verantwortlich sind, sondern der Händler wo ich die erworben habe. Dieser sei für Garantie/Gewährleistung Verantwortlich. Dieser entscheidet auch ob getauscht oder Repariert wird.

Und genau so war es auch, Grafikkarte zum Händler gebracht, er hat sie eingeschickt an Sapphire und die haben sie anstandslos getauscht.

Genauso lief es auch bei meiner 560ti von Gigabyte ab, Support kontaktiert, die haben mich auf den Händler verwiesen und alles über den Händler abgewickelt.

Der Hersteller sei nur für Garantie/Gewährleistung verantwortlich wenn der Verkaufsshop nicht mehr Existiert wegen Insolvenz

Also versuche es doch mal bei dem Händler wo die Karte erworben wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Undervolted ist die Karte nicht ;) Am Bios wurde nicht gepfuscht und die Temps sind ok (was gegen deine geänderten Lüftereinstellungen spricht.), wie ich bereits geschrieben habe sind 60 Grad nichts für ne GraKa :rolleyes:

Habe mich in Folge dessen also mit dem MF-Support in Verbindung gesetzt und dieser verweigert mir nun die Reklamation

Der Sapphire-Support hat mich direkt an MF verwiesen. Die meinen aber, dass Sie nicht zuständig seien ;)
 
Die Ablehnung der Garantie- / Gewährleistungsabwicklung ist nicht rechtens, da du mit der Rechnung den Kaufnachweis hast und hier das Datum bindend ist - und niemand darf dem Erstbesitzer verbieten, seine Eigentumgs- und Garantierechte an jemand anderes zu veräußern.

Mindfactory (wenn du die mit MF meinst) haben an der Ware keinerlei Rechte mehr!

Sonst gäbe es ja immer Probleme bei Artikeln, die verschenkt würden und auch über jemand anderes gekauft worden sind.

Sagtest ja, haste hier im Forum erworben. Sonst bitte den ehemaligen Nutzer, ein kleines Schreiben dir per Mail zuzusenden, daß er jegliche Garantieansprüche und Eigentumsrechte an dich abtritt.

Sollte MF sich dann noch immer weigern, zur Not Verbraucherschutz kontaktieren.
 
Die Verweigerung der Garantie- / Gewährleistungsabwicklung (sofern keine Tatsachen vom Thread-Ersteller umgedreht wurden) grenzt an versuchten Betrug.
Ich weiß schon wieso ich bei diesem Verein nix mehr kaufe, habe auch schon mehrere schlechte Erfahrungen mit denen machen dürfen.

mfg,
Max
 
Schreib den Verkäufer der Grafikkarte an und bitte um eine Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche.
 
Habe MF (ja meine Mindfactory :D) per Telefon kontaktiert, meine Situation nochmals geschildert und dort sagte man mir, dass man eine Gewährleistung nur gegenüber dem Käufer (also Erstbesitzer) gewähren würde und nicht gegenüber meiner Person, obwohl ich die Rechnung besitze.
Ich habe dann gefragt, ob eine Abtrittserklärung des Erstbesitzers die Lage ändern würde, dies wurde deutlich verneint...Ich solle mich an den Sapphire-Support wenden, Sie hätten mit der Abwicklung nichts weiter am Hut.

Telefongespräch ist seit 2 Minuten zu Ende...Antwort ist also ganz frisch.

@Mo1n

Abtrittserklärung soll angeblich nichts bringen

@Hallo32

Das Bringt mich doch schon mal weiter! Vielen Dank für deinen Beitrag! Der wohnt in Österreich und hat auch nur als Gast eingekauft. Hat also auch nur die Rechnung mal bekommen, die ich inzwischen habe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
z4unpf4h1 schrieb:
@Hallo32

Das Bringt mich doch schon mal weiter! Vielen Dank für deinen Beitrag! Der wohnt in Österreich und hat auch nur als Gast eingekauft. Hat also auch nur die Rechnung mal bekommen, die ich inzwischen habe ;)

Beim durchsuchen der AGB habe ich gerade keinen Abschnitt gefunden, der die Weitergabe der Gewährleistung verbietet bzw. nur unter Vorbehalt erlaubt.

AGB Mindfactory:
http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59
 
Hallo32 schrieb:
Beim durchsuchen der AGB habe ich gerade keinen Abschnitt gefunden, der die Weitergabe der Gewährleistung verbietet bzw. nur unter Vorbehalt erlaubt.

AGB Mindfactory:
http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59

Kann ich mich nur anschließen... Habe auch nichts in der AGB gefunden, die diesen Fall ausschließt.

Ruf da nochmal an und sage denen das in den AGB, die weitergabe der Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist.
 
Bin gerade dabei :D Warteschleife nervt...

Gut die machen wohl alle Mittag. Rückruf abwarten!

@Damocles' Sword
Nein der hat die Karte problemlos genutzt und das nehme ich ihm auch ab ;) Konnte die ersten Wochen ja auch problemlos zocken und dann mit einem Mal gings nicht mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ein Drecksladen... ich bestelle da auch schon seit Jahren nix mehr. RMA = Katastrophe.

Ich will nichts unterstellen, aber ich würde beim Verkäufer hier aus dem Forum mal unverbindlich nachfragen ob er schon versucht hat die Karte zu tauschen. Ich kenne diesen Bug von ATI - der ist direkt out of the Box und es gibt ihn seit Ende der 90er Jahre - und tritt nicht erst nach Monaten auf. War selbst 2 mal davon betroffen.
 
Es spielt keine Rolle, ob Mindfactory die "Weitergabe" ausschließt, oder nicht. Faktisch sichern sie sie auch nicht zu, das ist das einzig entscheidende. Und daher gilt genau das, was im BGB steht: Dort ist eindeutig & im exakten Wortsinne geregelt, daß nur der Käufer einen Anspruch auf Mängelbeseitigung (=das, was man gemeinhin Gewährleistung nennt) hat.

Und ob sich im Zweifelsfall vor Gericht darlegen ließe, daß die für diesen Fall entscheidenden Rechtsansprüche übertragbar, oder genauer gesagt abtretbar sind, darüber ließe sich zumindest sehr trefflich streiten. Gesetzlich ist es jedenfalls nicht eindeutig geregelt.


Die einzige (minimale) Chance also bleibt, den ursprünglichen Käufer ausfindig zu machen & um Gewährleistungs-Abwicklung zu bitten. Allerdings sehe ich auch da eher geringe Aussichten, denn:

-vermutlich wird der Kauf über 6 Monate her sein -> siehe zuvor schon genannte Beweislast-Umkehr
-wenn man nun noch bei MF schlau war & sich auf Grund des getätigten Telefonats einen entsprechenden Vermerk im Kunden-Datensatz gemacht hat (nach dem Motto "ursprünglicher Kunde hat Karte privat weiter verkauft, neuer Käufer wollte RMA -> abgelehnt, da er nicht Ursprungs-Käufer ist"), dann darf man wohl auch pauschal unterstellen, daß der ursprüngliche Käufer die Karte nicht mit dem expliziten Vermerk "defekt" verkauft hat
-somit wäre klar, daß die Karte beim privaten Weiterverkauf in Ordnung war
-und somit ist auch klar, daß die Karte bei Gefahren-Übergang (beim Ursprungs-Kauf, aus dem ja ein eventueller Mangelbeseitigungs-Anspruch erwachsen würde) keinen Mangel hatte


Fazit: "Wunderbares" (nur leider für den TE eben auch sehr ärgerliches) Beispiel dafür, daß das Handeln von MF (und auch jedem anderen Händler, des sich so verhält) vollkommen in Ordnung ist. Leider werden es nur die allerwenigsten von denen lesen, die hier & anderswo so gerne über diesen "Verein" schimpfen...
 
Fazit: "Wunderbares" (nur leider für den TE eben auch sehr ärgerliches) Beispiel dafür, daß das Handeln von MF (und auch jedem anderen Händler, des sich so verhält) vollkommen in Ordnung ist. Leider werden es nur die allerwenigsten von denen lesen, die hier & anderswo so gerne über diesen "Verein" schimpfen...

Schöne Tatsachenvedrehung.

Käufer hat:
1. Ware
2. Rechnung

Thema erledigt.

Mindfactory ist einfach ein schlechter Shop, Pennyfuchser, teuer und mit einem denkbar miesen, unqualifizierten Support.
Ob es dir einen Anwalt wert ist, das musst du selbst wissen. Ich habs mit denen schon lange aufgegeben ;)

mfg,
Max
 
Zuletzt bearbeitet:
max_1234 schrieb:
Schöne Tatsachenvedrehung.

Käufer hat:
1. Ware
2. Rechnung

Thema erledigt.

Leider zu kurz gedacht. Der Käufer die Ware, die Rechnung & damit das Recht auf Eigentum & Besitz der Ware. Nichts anderes wird durch den privaten Weiterverkauf geregelt. Also auch nicht weitere, aus einem vorherigen Rechtsgeschäft erwachsene Rechte (oder auch Pflichten).

Nach deiner "Logik" klaue ich dir deine Grafikkarte & die Rechnung & verlange damit dann eine Gewährleistungs-Abwicklung beim Händler...
 
Wenn ich einen Neuwagen kaufe hat das Auto meistens 2jahre Herstellergarantie. Wenn ich das Auto jetzt privat weiter Verkaufe bleibt die Herstellergarantie auf das Auto trotzdem bestehen. Selbst wenn ich eine Anschluss Garantie erwerbe und das Auto weiter Verkaufe, an privat. Bleibt selbst die Anschlussgarantie bestehen/Gültig auf das Auto. Diese verfällt nur wenn ich das Fahrzeug an einen Gewerblichen Händler verkaufe, nicht an Privat.

Also Warum sollte es bei der Grafikkarte anders sein????

MFG Jens
 
Die Garantie ist nicht an den Erstkäufer gebunden.

Du kannst mir gerne die Grafikkarte und die Rechnung klaun.
Wenn Mindfactory dicht macht, dann kannst du das Zeug direkt an Sapphire schicken und bekommst es ausgetauscht.
 
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