News Doch keine Ausnahmen für WLAN-Störerhaftung

derMutant schrieb:
Gilt im I-Net der Grundsatz der Unschuldsvermutung eigentlich nicht?

Nein. Das aktuelle Urheberrecht ist antiquiert und auf die aktuelle Lebenswirklichkeit schlicht nicht anwendbar. Novelliert wurde es seinerzeit dergestalt, dass sich fortan Anwälte eine goldene Nase damit verdienen konnten.

Ich selbst wurde von einigen Anwälten angeschrieben, die Geld von mir wollten. Deshalb musste ich mich zwangsläufig in die materie einarbeiten, die durchaus interessant aber auch höchst kompliziert ist. Die scheinbare Rechtslage ist klar, die kommentierte Rechtslage allerdings dagegen nicht. Fakt ist, dass völlig unterschiedliche Interessen kollidieren. Es sollte klar sein, dass man für eine urheberrechtlich geschützten Inhalt auch zu bezahlen hat. Nun ist es aber so dass bedingt durch den technischen Fortschritt die Möglichkeit zu einer Urheberrechtsverletzung ohne Hindernisse zu bewerkstelligen ist. Die 1 zu 1 Übertragung der sog. Störerhaftung auf diese Art der Rechtsverletzung hat dazu geführt, dass das Recht nicht mehr rechtskonform angewandt werden konnte.

Störerhaftung wird übrigens so definiert:
Handlungsstörer ist, wer die Einwirkung auf eine fremde Sache durch seine Handlung oder durch pflichtwidriges Unterlassen adäquat verursacht. Unmittelbarer Störer ist, wer durch eine eigenständige Handlung die Beeinträchtigung bewirkt. Wer die Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten verursachen lässt, ist mittelbarer Störer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Störer

Zum Beispiel wird an einem Landgericht, an dem irgendein Wald- und Wiesenanwalt eine Anordnung zur Herausgabe der Verkehrsdaten-durchzuführen durch den Provider- beantragt, prüft noch nicht einmal die Richtigkeit der Angaben. Die Anordnung wird ausgefertigt und der Anwalt het zum Provider und lässt sich die Daten herausgeben und schreibt dann den Inhaber einer IP zu einer bestimmten Zeit an und will Geld. Der Streitwert wird auf oberhalb von 5000 € deklariert, weil damit ein Landgericht zuständig ist, bei dem Anwaltspflicht herrscht und wieder werden Kosten fällig.

Jetzt stell Dir vor das Gericht setzt die Maßstäbe der durch den BGH beschriebenen Störerhaftung 1 zu 1 um. Dann hast Du im Grunde keine Chance, denn Du hast zu beweisen, dass Du den Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast. Dann könntest Du, indem Du einen Gutachter beauftragst, der dann darlegt, das der Provider die IP falsch interpretiert hat und Du nicht der Inhaber der IP vom Zeitpunkt der Rechtsverletzung warst. Das kostet Geld. Ich hab schon zu viel geschrieben und nur an der Oberfläche gekratzt. Ich bin kein Jurist. Das würde im Widerspruch zu meinem Begriff von Arbeit und vielem anderen stehen. Aber ich war gezwungen mich gegen diese Arschkrampen zu behaupten. Inzwischen nutze ich Spotify, mal Napster und mal Deezer und bin eigentlich auch zufrieden damit.

Abschließend kann man sagen, dass die aktuelle Rechtslage galaxieweit von der Lebenswirklichkeit entfernt ist und glaube nicht, dass unsere Abgeordneten im Parlament auch nur im Ansatz dazu in der Lage sind ein Gesetz, dass sich an eben jener Wirklichkeit orientiert, zu schustern. Außerdem stünde einer völligen Abschaffung des Urheberrechtsgesetz ja noch immer das allgemeine Zivilrecht also das BGB entgegen. Und das käme ja einer Revolution gleich. Und Revolutionen kann man ja von einem Parlament nicht gerade erwarten.

Sorry für das viele Geschreibsel. Manchmal habe ich meine Finger nicht im Griff.
 
I.Kant schrieb:
Dann könntest Du, indem Du einen Gutachter beauftragst, der dann darlegt, das der Provider die IP falsch interpretiert hat und Du nicht der Inhaber der IP vom Zeitpunkt der Rechtsverletzung warst. Das kostet Geld.

Das Problem ist ja, dass meistens selbst ein Gutachter nichts mehr bringt, weil das Abmahnschreiben vom Anwalt ganz zufällig so getimet ist, dass du es dann bekommst, wenn der Provider gerade alle Daten der betreffenden Zeit schon gelöscht hat.

Du hast also überhaupt keine Handhabe mehr, irgend etwas zu beweisen. Der Abmahner zwar auch nicht, aber für das Gericht gilt: der Abmahner hatte einem anderen Gericht einen Zettel vorgelegt, auf dem deine IP stand. Das muss doch als Beweis reichen, schließlich hat ein Richter die Identitätsfeststellung genehmigt! :rolleyes:

Es ist fast wie früher bei den Hexenprozessen: wenn beide Nachbarn sagen, dass die XY eine Hexe ist, dann muss das ja wohl stimmen! :evillol:
 
I.Kant schrieb:

Was aus deinem Beitrag nicht hervorgeht - hattest du die streitige Verletzung denn begangen?

highks schrieb:
Das Problem ist ja, dass meistens selbst ein Gutachter nichts mehr bringt, weil das Abmahnschreiben vom Anwalt ganz zufällig so getimet ist, dass du es dann bekommst, wenn der Provider gerade alle Daten der betreffenden Zeit schon gelöscht hat.

Du hast also überhaupt keine Handhabe mehr, irgend etwas zu beweisen. Der Abmahner zwar auch nicht, aber für das Gericht gilt: der Abmahner hatte einem anderen Gericht einen Zettel vorgelegt, auf dem deine IP stand. Das muss doch als Beweis reichen, schließlich hat ein Richter die Identitätsfeststellung genehmigt! :rolleyes:

Es ist fast wie früher bei den Hexenprozessen: wenn beide Nachbarn sagen, dass die XY eine Hexe ist, dann muss das ja wohl stimmen! :evillol:

Es sind genau diese Beiträge, die mich stören. Und das gar nicht, weil ich das Handeln der Abmahnanwälte gut heiße. Aber Vergleiche mit Hexenprozessen verdienen keine weitere Erörterung. Das ist nicht Polemik, das ist schlicht ein irreführender Beitrag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote entfernt)
I.Kant schrieb:
Jetzt stell Dir vor das Gericht setzt die Maßstäbe der durch den BGH beschriebenen Störerhaftung 1 zu 1 um. Dann hast Du im Grunde keine Chance, denn Du hast zu beweisen, dass Du den Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast.

Warum hat das der Inhaber des Anschlusses zu beweisen? So lange gängige WLAN Technik gehackt werden kann, kann auch nicht ausgeschlossen werden dass ein unbekannter Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Reicht es da juristisch gesehen aus, dass dem Richter einfach deine Nase nicht passt, bzw. dass er dem Abgemahntem nicht glaubt?

Nach meinem Rechtsempfinden muss doch der Kläger zweifelsfrei nachweisen, dass die Urheberrechtsverletzung von Person A begangen worden ist. So lange aber Person B theoretisch von außerhalb das Netz gehackt haben könnte, besteht doch kein zweifelsfreier Nachweis.
 
KlackKlack schrieb:
Was aus deinem Beitrag nicht hervorgeht - hattest du die streitige Verletzung denn begangen?


Das ist doch überhaupt nicht der Punkt, sondern befriedigt höchstens Deine Neugier. ;)

Was stört Dich denn an "solchen" Beiträgen genau?
 
Cool Master schrieb:
Und was ist so schwer daran ein PW zu vergeben welches nach nennung der Laptop, iPad oder sonstwas Seriennr. heraus gegeben wird?

Die Frage ist dann allerdings, was fange mit so einer Seriennummer an? Diese müsste registriert sein und ich eine eindeutige Zuordnung des Gerätes zu einer Person erhalten. So wie es allerdings im Moment ist hätte ich dann zwar eine Seriennummer für ein Gerät, im Schadensfall fange ich damit allerdings nichts an.

Klar, es ist eine unschöne Lösung aber so würde man das Problem gelöst bekommen und man hätte noch ein Nachweis durch die Seriennr und Logs wer etwas Illegales gemacht hat.

Dazu kommt, dass der Aufwand hierfür, je nach Publikumsverkehr z.B. in einem gut besuchten Restaurant doch gleich wieder Einschränkungen und Probleme mit sich zieht. Die Sache ist ja so gedacht, dass man sein gerät einklinkt und gleich loslegen kann, wenn man vorher aber erst mal 20 Minuten damit verbringen kann sich für die Nutzung zu registrieren, dann ist
1) der Kaffee/das Essen kalt
2) ich als Kunde bereits wieder am gehen

Mal schaun, was sie sich noch einfallen lassen, bis das Gesetz verabschiedet wird. Vermutlich wird das auch wieder eine ewige Gesetzesvorlage bei welcher man sich nie einig werden wird.
 
KlackKlack schrieb:
Was aus deinem Beitrag nicht hervorgeht - hattest du die streitige Verletzung denn begangen?



Es sind genau diese Beiträge, die mich stören. Und das gar nicht, weil ich das Handeln der Abmahnanwälte gut heiße. Aber Vergleiche mit Hexenprozessen verdienen keine weitere Erörterung. Das ist nicht Polemik, das ist schlicht ein irreführender Beitrag.

Unrecht hat er nicht. Im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. Sondern es gilt wem der Richter mehr glaubt. Und wem glaubt man wohl mehr. Einem Anwalt oder einem Zivilisten? Vor allem wenn letzterer nichts zur Entlastung vorlegen kann?
 
@Antimon

notiert man sich eben noch die Mac Adresse dazu und gut ist :)
 
OiOlli schrieb:
Unrecht hat er nicht. Im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. Sondern es gilt wem der Richter mehr glaubt. Und wem glaubt man wohl mehr. Einem Anwalt oder einem Zivilisten? Vor allem wenn letzterer nichts zur Entlastung vorlegen kann?

Ihr habt beide Recht. Das würde Homer wohl sagen. Ich bin der Ansicht, dass der Gesetzgeber sich des Themas in aller Ruhe annehmen sollte. Nicht so wie jetzt wieder bei der Maut, wo der eine versucht den anderen in den Arsch zu treten. Zum Beispiel sollte es keinem Gericht ohne zumindestens oberflächlicher Prüfung erlaubt sein mir nicht dir nichts einen Beschluss zur Herausgabe sog. Verkehrsdaten ergehen zu lassen. Das ist nämlich gängige Rechtspraxis, die in einem gut sortierten Rechtsstaat nicht vorkommen sollte. Man überlege sich welche Maßstäbe an den Staat selbst angelegt werden, wenn er selbst einen solchen Beschluss zu erwirken er/versucht. Das kann man im 100a STPO mal nachlesen. Auf der anderen Seite kann dieses arbeitsscheue Gekröse von Abmahnanwälten einen Beschluss erwirken, wenn jemand möglicherweise ein Album der Flippers heruntergeladen hat. Das ist doch irrsinnig und verschiebt sämtliche Grenzen des guten Geschmacks und insbesondere der Verhältnismäßigkeit.
 
onkelosuppo schrieb:
Ich arbeite in einem kleinen Familienhotel und musste die letzten Jahre feststellen, dass viele potentielle Gäste fort bleiben, wenn es kein kostenfreies (!!) WLAN gibt. Das heißt, wenn ich als kleines Hotel/Pension kein solches bereitstellen, habe ich demnach einen Wettbewerbsnachteil. Und da es ja kostenlos sein muss, kann ich es nicht an dritte, kostenpflichtige Betreiber outsourcen.
Vollkommen korrekt. Ich ruf sogar in den Hotels an, ob es gratis WLAN im Zimmer gibt. Wenn die Antwort nein ist, buche ich dort garnicht erst. Gerade im Ausland ist das nicht selten das einzige Internet, das einem zur Verfügung steht, esseiden man hat einen teuren Data-Roaming Tarif abgeschlossen.

Das checken aber die Politiker nicht, dass Hotels und Cafes auf sowas angewiesen sind. Abmahnungen an solche Anschlussinhaber laufen zwar in der Regel ins Leere, aber der Aufwand dürfte dem Hotelbetreiber garnicht erst entstehen.

Es gibt zwar Systeme mit UserID und Password für Hotels und dgl (Proxy/Firewall die per HTTP-Login für den jeweiligen Host geöffnet wird), sind aber nur bedingt nützlich, da man die herangezogenen Parameter (IP und MAC) leicht ändern kann. Gerade in einem Hotel ist ein solches Logging mMn kein heranziehbarer Beweis...
 
Ich kenne ja sogar Studenten denen die Authentifizierung für Eduroam schon zu kompliziert ist. Und den Kram kriegt man beim Immatrikulieren auf dem Silbertablett spendiert...

Wenn ich dran denke, dass diese Personen dann auch noch selbst irgendwo irgendwelche Zugangsdaten suchen müssen...

Aber unsere Politik versteht ja vom Neuland nix. Ich kenne 90 Jährige die da Bewanderter sind.
 
HighTech-Freak schrieb:
Diese paranoiden Spinner... Sorry, aber es gibt in fast jedem Land der Welt mitlerweile offene WLANs in den Restaurants und Cafes -ohne beschissene Registrierung, oft sogar ohne Landing-Page wo man irgendwelchen AGBs zustimmen muss.

Fazit: Interessiert keine Sau.

Nur in DE faseln die in ihrer geistigen Umnachtung irgendwas von "Kriminalität vorbereiten"... :freak:
Die Paranoia der Regierung/Content-Industrie hinsichtlich offener WLANs is schlimmer als Paranoia des besorgten Users hinsichtlich NSA.
Das schlimme daran: Das eine hat eine bestimmte Grundlage, das andere sind vorallem Hirngespinste...

Absolute Zustimmung! Wobei man in den USA auch oft zur Theke gehen muss für ein Passwort aber das ist ja in Ordnung. Toll ist das Internet damit aber auch nicht, denn die Cafes und selbst Filialen großer Ketten wie Starbucks haben keine besonders gute Infrastruktur, besonders dann nicht wenn da einige rumsitzen und erstmal skypen oder sich Filme auf YT anschauen. Und selbst Facebook bzw. Instagram bestehen derzeit aus automatisch loslaufenden Videos. Mir geht der derzeitige Zustand darum auch in Deutschland etwas auf die Nerven, dicke Mobiltelefone und bandbreitenhungrige Apps aber keine Leitung die auch die Daten verkraften kann. Vom unfassbar großen Problem im Ausland mobiles Internet bezahlbar zu organisieren, mal ganz zu schweigen. Je schneller also alle WLANs geöffnet werden desto besser und zwar auch die von Privatpersonen.
 
OiOlli schrieb:
Unrecht hat er nicht. Im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. Sondern es gilt wem der Richter mehr glaubt. Und wem glaubt man wohl mehr. Einem Anwalt oder einem Zivilisten? Vor allem wenn letzterer nichts zur Entlastung vorlegen kann?

I.Kant schrieb:
Das ist doch überhaupt nicht der Punkt, sondern befriedigt höchstens Deine Neugier. ;)

Was stört Dich denn an "solchen" Beiträgen genau?

Meine Neugier wird damit nicht nur befriedigt - es würde deine Aussagen auch in anderem Licht erscheinen lassen, weil du dann ja zu recht vor ein Gericht gezehrt worden bist.

Auch wenn es vielleicht sinnlos ist, diesen Newsthread dafür zu benutzen, verweise ich mal auf ein aktuelles Urteil eines Amtsgerichtes - das könnte der freischaltende Moderator vielleicht auch zum Gegenstand einer eigenen Newsmeldung machen:

http://www.lto.de/recht/nachrichten...lesharing-router-sicherheitsluecke-vermutung/

Mit der Tatsache, dass dies vor einem Amtsgericht verhandelt wurde, ist auch die obige Behauptung hinfällig, es würde immer der Streitwert nach oben getrieben, um vor ein LG zu kommen.
Zuzugeben ist natürlich, dass es bloß ein AG-Urteil ist. Was in höheren Instanzen passiert, sofern Rechtsmittel eingelegt werden, wird sich zeigen.

Ach - wo ist denn hier der in einem obigen Post behauptete Hexenprozess?!... scnr. Ich finde es nur ärgerlich, was einige hier behaupten: Ich will gar nicht bestreiten, dass es auch schwer nachvollziehbare Entscheidungen in diesem Land gibt. Aber Zivilprozesse wegen Beweislastregeln mit Hexenprozessen zu vergleichen, ist bösartig.
Vor allem, wenn nicht anhand tatsächlich gelaufener Prozesse argumentiert wird, sondern einfach Behauptungen in den Raum gestellt werden.
 
Wieso sollte sich jemand die Mühe machen und eine öffentliche Einrichtung aufsuchen um sich dort per W-Lan einzuwählen und dann böse Sachen machen wenn man es auch einfach von daheim machen kann? Wer sowas kriminell betreibt, schützt sich eh schon mit mehreren Proxys/VPN und schält dann noch ein gehackten PC dazwischen und ist damit quasi unsichtbar.
 
Cool Master schrieb:
notiert man sich eben noch die Mac Adresse dazu und gut ist :)

Und dann? Dann hab ich irgendeine MAC Adresse, such mal mit Google nach einem MAC Adressen Emulator für Andoid/iPhone/etc. bzw. für Windows brauch ich das nicht mal, da jeder Netzwerkkartentreiber normalerweise die Möglichkeit bietet die Hardwaremäßige MAC zu überschreiben. Probleme gibt es da nur wenn 2x die gleiche MAC im gleichen Netzwerk auftaucht und das ist recht unwahrscheinlich, dass es passiert.

Sprich wenn einer die Sache missbrauchen will, dann kann er das problemlos machen. Der 08/15 W-Lan Nutzer dagegen freut sich über sein Internet und jut is.
 
@Antimon

In dem Fall hast du, als Betreiber, alles gemacht was du machen kannst. Man kannst alles umgehen...
 
Zurück
Oben