Doppelte Bittorrent abmahnung

cyberpirate schrieb:
Genau das solltest Du doch vermeiden. Liest Du eigentlich was man schreibt?
Hab ich mir auch gedacht.
Vorher wird ihm noch explizit nahegelegt NICHT zu schreiben und was macht er .....

Ich glaube das wird noch lustig mit ihm.


Als eine "angemessene Frist" wird meist so um die 14 Tage gesehen. 2 Tage sind absolut absurd und lachhaft von dieser "Kanzlei".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PriestFan und Goldsmith
Meine Tochter hatte 2010 eine Urheberrechtsverletzung (ein Musikstück heruntergeladen) begangen, die Forderung belief sich auf 800 Euro.

Wir waren dann hier vor Ort bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt, mit dem Ergebnis, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde und die 800 Euro auf 150 Euro heruntergehandelt wurden.
 
cyberpirate schrieb:
Genau das solltest Du doch vermeiden. Liest Du eigentlich was man schreibt?

kwai schrieb:
Vorher wird ihm noch explizit nahegelegt NICHT zu schreiben und was macht er .....

Ich glaube das wird noch lustig mit ihm.

Diese paternalistische Form der ‚Beratung‘ bringt auch niemandem etwas. Das ist keine Rechtsberatung, er hat euch nicht sein Mandat übertragen, also ist es völlig okay, dass er etwas tut, von dem ihr abgeraten habt.

Das Schreiben war nicht nötig, ist aber auch nicht nachteilig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Goldsmith
Kam das Schreiben als Einschreiben? Wenn nicht: ist nie angekommen;) das Thema ist jetzt natürlich durch nachdem du denen geschrieben hast.
 
Das ist im Zweifelsfall egal - auch behördliche Briefe gelten nach 3 Arbeitstagen nach Absendung als "zugestellt". Man kann auch die Absendung hinreichend dokumentieren, Gerichte und der Staat gehen dann von einer erfolgreichen Zustellung aus - bis das Gegenteil BEWIESEN ist.

Dass eine Person ihre Post regelmässig zeitnah liest und die Zustellung möglich ist das ist sogar eine Bringschuld.

Hier braucht es keine angemessene Frist, denn es nicht per Gesetz vorgesehen dass es eine Frist geben muss, die Kanzlei könnte auch sofort ohne jegliche Frist zivilrechtliche Schritte einleiten, sie muss nicht mal vorab informieren - eine so kurze Frist ist halt in der Sache unsinnig - aber rechtlich nicht problematisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bohnenhans schrieb:
ie Kanzlei könnte auch sofort ohne jegliche Frist zivilrechtliche Schritte einleiten, sie muss nicht mal vorab informieren
Das ist komplett falsch. Wenn eine Reaktion gefordert ist, wie hier, dann sind Fristen einzuhalten. Und 2 Tage sind nicht angemessen, dass belegen zahlreiche richterliche Entscheidungen dazu.
 
Nein ist es nicht.

Das gilt nur für gesetzlich geregelte Fristen - das ist aber ein freiwlliges einseitiges Angebot, das unterliegt keinerlei Beschränkungen.

Die Kanzlei darf auch komplett ohne den Betroffen zu benachrichtigen in die Zivilklage gehen, wenns sie vorher versucht sich aussergerichtlich zu einigen ist das ein Angebot für das sie (innerhlab guter Sitten etc) frei bestimmen kann was sie gerne hätte - der andere muss darauf nicht eingehen.


https://www.anwalt24.de/lexikon/frist

Keines der Kriterien "bestehender Vertrag, richterlich, gesetzlich" trifft auf ein freiwilliges Angebot zu.

Die Firsten im Zivilrecht sind nur sehr wenige und eigentlich nur im bereits laufenden Verfahren relevant (abgesehen von Verjährung)

https://dejure.org/gesetze/ZPO
 
Zuletzt bearbeitet:
Bohnenhans schrieb:
Die Kanzlei darf auch komplett ohne den Betroffen zu benachrichtigen in die Zivilklage gehen,
Darauf bezog ich mich, klar erkenntlich, nicht. Aber wenn ein Angebot abgegeben wird, auf das reagiert werden kann/soll, dann muss eine Frist zur Reaktion gewährt werden, vor allem wenn eine Frist im Schreiben genannt wird, muss diese so gestaltet sein, dass eine angemessene Prüfzeit und Reaktion möglich ist.

https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/hilfe-bei-abmahnung/abmahnung-frist

Bezieht sich zwar auf Onlinehandel, es gibt aber kein gesondertes Abmahnungsrecht dafür. Die Regeln dort sind die selben wie bei Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen.
 
Abe81 schrieb:
Diese paternalistische Form der ‚Beratung‘ bringt auch niemandem etwas. Das ist keine Rechtsberatung, er hat euch nicht sein Mandat übertragen, also ist es völlig okay, dass er etwas tut, von dem ihr abgeraten habt.
Klar kann er machen was er will. ist nur sinnlos danch zu fragen was man machen sollte wenn man dann Ratschläge aber nicht annimmT!

Abe81 schrieb:
Das Schreiben war nicht nötig, ist aber auch nicht nachteilig.
Ach ja? das weißt Du? jeder Anwalt hätte dir gesagt es nicht zu machen. Dies kann schon ein Schuldeingeständnis bedeuten!
 
Ja das
Erkekjetter schrieb:
Darauf bezog ich mich, klar erkenntlich, nicht. Aber wenn ein Angebot abgegeben wird, auf das reagiert werden kann/soll, dann muss eine Frist zur Reaktion gewährt werden, vor allem wenn eine Frist im Schreiben genannt wird, muss diese so gestaltet sein, dass eine angemessene Prüfzeit und Reaktion möglich ist.

https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/hilfe-bei-abmahnung/abmahnung-frist

Bezieht sich zwar auf Onlinehandel, es gibt aber kein gesondertes Abmahnungsrecht dafür. Die Regeln dort sind die selben wie bei Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen.
Das ist nur irrelevant.

Die Frist die die Kanzlei Frommer setzt ist sicher eine Frist für ein Angebot nicht weiter Richtung Zivilprozess tätig zu werden - verstreicht die werden die Schriftstücke und Klagen vorbereitet um dann eingereicht zu werden.

Ich glabe nicht dass da drinstehet wir werden nach x Tagen Klage einreichen - sondern da steht sicher wir werden nach Firstablauf die Klage vorbereiten oder vergleichbares.
 
Bohnenhans schrieb:
Das ist nur irrelevant.
Na gut, wenn du das sagst. Du hast ganz sicher mehr Expertise auf dem Gebiet als die Quelle bzw. weitere Quellen die das selbe Aussage.

Wie auch bei anderen Themen bist du faktenresistent... Wird Zeit für die Ignoreliste.
 
Entspannt euch mal, da ein Anwalt nun eingeschaltet wurde kann dieser idr. deutlich mehr zu dem Fall in die positive Richtung beitragen als wir Laienrichter.

@fire_gamer_552 die von dir beauftragte Kanzlei ist soweit auf Urheberrecht/Filesharing spezialisiert? Ist das der Fall, halte dich streng an das Verfahren der Kanzlei, ruhig bleiben und sämtlichen Schriftverkehr immer über den Anwalt laufen lassen und keine Querschüsse aus eigenem Antrieb - die wissen wie ihre Gegenseite funktioniert und was machbar ist und was nicht, denn das hier ist das typisch, industrielle P2P Abmahnsystem.
 
Ich hatte auch so eine Jugendsünde ... hab mir entsprechend eigene spezialisierte Anwälte in dem Bereich gesucht und dann darüber alles laufen lassen. Am Ende ging es sogar zur Gerichtsverhandlung - soll eher selten sein - aber die Gegenseite war absolut schlampig - deren eigentliche Forderung war schon verjährt - worauf im Prozess durch die Richterin hingewiesen wurde - danach ging es nur noch die Anwaltskosten. Haben dann ein Vergleich über 150 EUR gemacht mein Anwalt hatte - unabgesprochen - 200 EUR angeboten und ich hatte ihm in der Verhandlung direkt zurück gepfiffen.
Plus die Kosten für meine Anwälte bin ich dann mit 700 EUR "Lehrgeld" da raus. (ist sicher schon über 10 Jahre her)
 
cyberpirate schrieb:
Klar kann er machen was er will. ist nur sinnlos danch zu fragen was man machen sollte wenn man dann Ratschläge aber nicht annimmT!

Wieso das? Er fand euren Rat eben nicht aussagekräftig, hat sich andere Antworten erhofft, hat es zu spät gelesen… was auch immer, aber das Ausschlagen des Rats spricht doch nicht kategorisch dagegen, ihn haben zu wollen.


cyberpirate schrieb:
Ach ja? das weißt Du? jeder Anwalt hätte dir gesagt es nicht zu machen. Dies kann schon ein Schuldeingeständnis bedeuten!

Ich hab diverse solcher Fälle schon verfolgt, weil ich dann immer - als der mit dem Computerwissen - gefragt wurde. Einmal war ich deswegen Zeuge bei einer Klage, einmal musste ich den Anwaltskontakt übernehmen, weil meine damalige Partnerin im Ausland war. Da mussten wir noch relativ abenteuerlich über ein Fax in einem Internet-Shop das Mandat übertragen.

Vier von sechs Fällen haben dem Abmahnanwalt mit der Bitte um Fristerweiterung geschrieben. Dieser hat sinngemäß immer geantwortet: Ja, bis zum … aber bei Nichteinhaltung nimmt es den Klageweg und das wolle ja keiner.

Alle sind wie bei den anderen hier im Thread gleich ausgegangen: 150€ pro Titel und modifizierte Erklärung abgeben.

Aber mein letzter Fall war 2014.
 
Sehr gut!
Dann könnt ihr ja in Kontakt treten, der TE übertragt Dir das Mandat und Du erledigst alles weitere für ihn.

Thread kann ja dann zu gemacht werden!
 
Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren zum Positiven für Abgemahnte verlagert. Um 2010 rum war das anders mit der geloggten IP.
Heute beachten die Gerichte, dass auch mit einer geloggten IP die Situation im Haushalt nicht bekannt ist. Denn nur vom Täter kann Schadenersatz verlangt werden. Das dürfte bei mehreren Personen im Haushalt schwierig werden, denn der Anschlussinhaber gilt vor Gericht zwar zunächst als "Täter", kann jedoch sinnvoll schildern, dass auch andere in Betracht kommen. Einen alternativen Täter muss er nicht wasserfest liefern.
Dann gibt es noch die Störerhaftung, wenn man für das Versagen anderer haftet. Oft kam es vor, dass die eigenen Kinder was über Torrent gezogen haben. Dann musste man belegen, dass man den Kindern Filesharing verboten hat.
 
Zurück
Oben