DSL ohne TAE. Was machen?

bongo

Ensign
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Hallo zusammen,

folgende Situation: Ein Haus mit 2 WE. In der ersten WE ist Telefonie und Internet über Kabelinternet realisiert. Es ist aber noch die 1. TAE mit Anschluss an den APL vorhanden. TAE wahrscheinlich tot, da Telekom-Anschluss schon vor Jahren gekündigt.

In der zweiten WE soll nun Internet über DSL realisiert werden. Problem ist, dass es in der zweiten WE keine TAE Dose gibt (wahrscheinlich im Zuge von Renovierungen etc. entfernt und drübertapeziert). Wie kann ich nun in der zweiten WE an DSL kommen? Erstmal eine neue TAE installieren und dann an die 1. TAE in ersten WE klemmen? Kabelinternet auch in der zweiten WE kommt leider nicht in Frage.
 
Anbieter fragen?
 
TAE in Haus Verkabelung ist nicht die Aufgabe des Providers. Du kannst DSL bestellen und dann gucken, was passiert.

Wenn nur die TAE Dose in der Wohnung weg ist, dann sollte die TAE Verkabelung ja noch vorhanden sein. Die reißt man ja nicht aus der Wand.
 
Hi...

bongo schrieb:
TAE wahrscheinlich tot, da Telekom-Anschluss schon vor Jahren gekündigt.
Das kann zwar, aber muß nicht zwangsläufig sein - der Netzbetreiber kann (vermutl. im Zuge eines Bestellprozesses) herausfinden, ob der Anschluß noch auf einen Port aufgeschaltet ist oder werden kann.
bongo schrieb:
Wie kann ich nun in der zweiten WE an DSL kommen?
Entweder durch Weiterleitung von dem ersten TK-Anschluß (via TK- oder Ethernet-Leitung) oder durch Installation & Schaltung eines neuen unabhängigen Anschlusses (sofern dafür noch ein Port im KVz frei ist).
bongo schrieb:
Erstmal eine neue TAE installieren und dann an die 1. TAE in ersten WE klemmen?
Keinen übertriebenen Zweckaktionismus - für vorbereitende Installationszuarbeiten erstmal die Grundsätzlichkeiten für eine Anschlußschaltung recherchieren.​
 
Zum einem: Die Telekom ist als Betreiber der letzten Meile verpflichtet, einen analogen Telefonanschluß zur Verfügung zu stellen (Universaldienstleistung). Das heißt aber mitnichten, das sie, sollte in der Wohnung des Kunden kein Anschluß vorhanden sein, diesen verlegt. Der Techniker wird den Auftrag mit Verweiß auf die fehlende TAE sehr wahrscheinlich als nicht schaltbar zurückgeben. Und sollte er doch schalten, dann wird er die neben dem APL setzen (sofern dieser sich im Gebäude/Keller) befindet.

Die Telekom darf aus rechtlichen Gründenohne Einverständnis des Eigentümers keine Inhouseverkabelung durchführen.

Sollte das wie zu erwarten scheitern, mußt du dich an den Eigentümer wenden. Dieser muß dann ein entsprechendes Unternehmen beauftragen, eine Leitung von der Wohnung zum APL verlegen zu lassen.
Klingt dumm, ist aber leider so.
 
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Vielen Dank für die Infos. Ich versuche mal, Licht ins Dunkel zu bringen.

BlubbsDE schrieb:
Wenn nur die TAE Dose in der Wohnung weg ist, dann sollte die TAE Verkabelung ja noch vorhanden sein. Die reißt man ja nicht aus der Wand.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich wüsste nicht, so ich suchen sollte, ohne alles aufzureißen. Es gehen zwei Kabel vom APL ab, eines in WE 1 und eins wahrscheinlich in Richtung WE 2. Wahrscheinlich wäre es das einfachste, ein Kabel von WE 2 zum APL zu legen und dann die Telekom mit der Verbindung zu beauftragen.

WE 2 hatte auch keinen Telekom-Telefonschluss mehr. Telefon und Internet sind da rein über Mobilfunk realisiert werden. Jetzt soll da eben o2 DSL hin, mit der Schwierigkeit, dass eben keine TAE da ist.

User007 schrieb:
Entweder durch Weiterleitung von dem ersten TK-Anschluß (via TK- oder Ethernet-Leitung) oder durch Installation & Schaltung eines neuen unabhängigen Anschlusses (sofern dafür noch ein Port im KVz frei ist).
Muss IMHO letzteres sein, da ersteres Accountsharing ist?

DaBas schrieb:
Zum einem: Die Telekom ist als Betreiber der letzten Meile verpflichtet, einen analogen Telefonanschluß zur Verfügung zu stellen (Universaldienstleistung). Das heißt aber mitnichten, das sie, sollte in der Wohnung des Kunden kein Anschluß vorhanden sein, diesen verlegt. Der Techniker wird den Auftrag mit Verweiß auf die fehlende TAE sehr wahrscheinlich als nicht schaltbar zurückgeben. Und sollte er doch schalten, dann wird er die neben dem APL setzen (sofern dieser sich im Gebäude/Keller) befindet.
Das wäre eben eine Notlösung. Dann kommen eben TAE und Router für WE 2 in den Keller und ein Ethernetkabel in WE 2.
DaBas schrieb:
Sollte das wie zu erwarten scheitern, mußt du dich an den Eigentümer wenden.
Das bin ich.
 
Ich würde im Vorfeld abklären, ob der Anschluss nutzbar und innerhalb des Hauses die Verdrahtung noch funktionsfähig ist (in dem Fall Du selbst). Auf blauen Dunst würde ich noch keinen DSL-Anbieter beauftragen, solange das nicht geklärt wurde.

Wenn schonmal ein funktionsfähiger Anschluss vorhanden war (bei älteren Bauten ist das nahezu garantiert), wird nur im Anschlusskasten die Leitung vom Techniker wieder aufgelegt.
 
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DaBas schrieb:
Zum einem: Die Telekom ist als Betreiber der letzten Meile verpflichtet, einen analogen Telefonanschluß zur Verfügung zu stellen (Universaldienstleistung).
Das ist so nicht mehr richtig. Die Bundesnetzagentur sagt hierzu:
Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber Telekommunikationsunternehmen einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, welche die Bundesnetzagentur zur Telekommunikationsversorgung verpflichtet hat (§ 156 Absatz 1 TKG). [...]

Da eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten sichergestellt sein soll, müssen mindestens Sprachkommunikationsdienste und ein Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verfügbar sein.

[...] Der Internetzugangsdienst muss mindestens E-Mail-Kommunikation, die Nutzung von Suchmaschinen, Online-Banking, elektronische Behördendienste, Videoanrufe in Standardqualität und die anderen in Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972 aufgeführten Dienste ermöglichen, außerdem Teleheimarbeit im üblichen Umfang und eine für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten.

[...] Die Anforderung für die Download-Geschwindigkeit beträgt demnach mindestens 10 Megabit pro Sekunde und für die Upload-Rate mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde. Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein. Betroffene, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden.

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten legt nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluss. [...]
Der verpflichtete Telekommunikationsanbieter darf dir also auch einen LTE-Router hinstellen.

User007 schrieb:
Das kann zwar, aber muß nicht zwangsläufig sein - der Netzbetreiber kann (vermutl. im Zuge eines Bestellprozesses) herausfinden, ob der Anschluß noch auf einen Port aufgeschaltet ist oder werden kann.
Wenn man Glück hat ist die Leitung über "Ready to surf" abfragbar, wenn man nen DSL-Router an die Leitung bekäme.
 
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bongo schrieb:
Muss IMHO letzteres sein, da ersteres Accountsharing ist?
Warum?
Sofern der Anschluß mit der 1.TAE technisch nutzfähig ist, könnte er ja (falls nötig) reaktiviert und in die andere WE "weitergeleitet" werden - das hat dann nichts Accountsharing zu tun und wäre durchaus völlig legal.
Da die erste WE ja durch Kabelanschluß versorgt ist, sollte es wohl auch keine Schwierigkeiten geben - der Anschlußkunde muß ja (glücklicherweise) heutzutage nicht mehr zwingend mit dem Kunden an der "Anschlußstelle" wohnhaften Kunden übereinstimmen, obwohl das ja zum gewissen Teil doch auch zutrifft.
Probleme könnten nur auftreten, wenn die Bewohner der ersten WE dort auch den TAE-Anschluß selbst nutzen wollen.

Außerdem könnte übrigens auch mit der Kabelschaltung der ersten WE grundsätzlich die von der BNetzA verpflichtende Grundversorgungsmethode bereits erfüllt sein.​

Btw.:
Ergänzung:
beni_fs schrieb:
[...] wenn man nen DSL-Router an die Leitung bekäme.
Und der Anschluß noch an einem Port angeschaltet ist.
 
User007 schrieb:
Probleme könnten nur auftreten, wenn die Bewohner der ersten WE dort auch den TAE-Anschluß selbst nutzen wollen.​
Genau das ist der springende Punkt. Wenn ich irgendwann mal das Haus verkaufen möchte, könnte es ggf. abschreckend wirken, wenn man keine zwei autarken Telefonabschlüsse schalten kann.
 
bongo schrieb:
Genau das ist der springende Punkt. [...] könnte es ggf. abschreckend wirken, wenn [...]
Sorry, m.Mg. n. überbewertest Du hier diesen (sich sicherlich auch nicht eklatant preismindernd auswirkenden) Aspekt, zumal​
bongo schrieb:
[...] man keine zwei autarken Telefonabschlüsse schalten kann.
das ja nicht so sein muß - der neue Eigentümer kann wohl durchaus (ganz nach seinem Gusto) weitere Anschlüsse beauftragen. 🤷‍♂️
Außerdem würden die ja eh schon existieren - nur halt mit unterschiedlichen Zugangstechnologien. 😉

Wenn sonst nichts weiter dagegen spricht von Deiner Seite als (Noch-)Immobilieneigentümer wende Dich doch, wenn der Anschluß schonmal beschaltet war, erstmal einfach an den TK-Netzbetreiber (bspw. auch hier im Telekom Support-Subforum), um den Status des Anschlusses festzustellen.
Mglw. wissen die auch Entsprechendes zu bereits vorhandenen Möglichkeiten für einen separaten Anschluß - ansonsten wäre wohl der Bauherren-Service für die Beauftragung eines Neu-Anschlusses zuständig.​
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag m. Link ergänzt)
bongo schrieb:
Dann lass in jede Wohneinheit (also in beide) eine entsprechende Verkabelung legen, sofern nicht mehr vorhanden oder nicht mehr "auffindbar". Ganz simple und zugleich zielgerichtete Lösung. Damit ist auch...
bongo schrieb:
Wenn ich irgendwann mal das Haus verkaufen möchte, könnte es ggf. abschreckend wirken, wenn man keine zwei autarken Telefonabschlüsse schalten kann.
... dieses Problem gleichzeitig gelöst.
 
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Dr. McCoy schrieb:
Dann lass in jede Wohneinheit (also in beide) eine entsprechende Verkabelung legen, sofern nicht mehr vorhanden oder nicht mehr "auffindbar". Ganz simple und zugleich zielgerichtete Lösung. Damit ist auch...
Jupp.
Wenn man bei der Telekom nen DSL Anschluss beauftragt sind 20m auf Putz Kabelverlegung kostenfrei dabei.
 
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cartridge_case schrieb:
Und wer war das vorher? Gibt es keine Pläne von der früheren Verkabelung, wenn es mal eine 2. TAE gab? Oder ist das gar nicht gesichert?
Pläne von Altbauten kannste selbst im geschäftlichen Umfeld kaum erwarten. Bei Privat schon sehr selten.
 
OK, danke. Ich vermute, die Kabel zur TAE-Dose sind mittlerweile hinter Rigips. Da wo ich die ehemalige Dose vermute, passt die mir sowieso nicht in den Kram. D.h. ich werde nun einfach in einem anderem Raum eine neue TAE-Dose setzen und ein Kabel zum APL legen. Wenn das mit DSL wirklich akut wird, soll eben die Telekom das Kabel mit dem APL verbinden.
 
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bongo schrieb:
[...] soll eben die Telekom das Kabel mit dem APL verbinden.
Ist eh angeraten, da man offiziell sowieso nicht selbst am APL rumfummeln "darf" - und bei der Gelegenheit würd' ich auch gleich den Techniker eine richtige 1. TAE an gewünschter Position setzen und anschalten lassen.
Als vorbereitende Maßnahme könnte dann, auch hinsichtlich Zukunftsfähigkeit (bspw. für Gf), ein Ethernet-Verlegekabel (mind. Cat.6) zwischen APL und TAE-Position installiert werden.​
 
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DaBas schrieb:
Zum einem: Die Telekom ist als Betreiber der letzten Meile verpflichtet, einen analogen Telefonanschluß zur Verfügung zu stellen (Universaldienstleistung).
Die Telekom ist nicht mehr der grundversorger. Das kann auch jeder anderer Anbieter sein. ..
 
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