Hi...
Natürlich sind die "größtetablierten"
CMS, wie WP, Joomla, Drupal, Typo3 sowie Blog- und Foren- oder Shopsysteme auch durch die meisten Plug-Ins unterstützt - nichts desto weniger kann durchaus auch ein bescheidener ausgestattetes Nischenprodukt
zielführend sein.
Es kommt halt
entscheidend auf den
Einsatzzweck an und sollte dementsprechend ausgewählt werden - nicht immer gilt "Viel hilft viel!".
Die sog. Web-"Baukästen", die mittlerweile eigtl. jeder einigermaßen vernünftige Hoster in seinem Portfolio anbietet, sind im Grunde auch "nur" die webbasierte Weiterentwicklung der sog.
WYSIWYG(HTML)-Editoren (obwohl der Artikel etwas älteren Datums ist und bereits einige Funktionen oder Produkte das Zeitliche gesegnet haben wird wohl das Prinzipielle verdeutlicht) - in diese Kategorie fallen Anbieter wie Wix & Co und haben natürlich auch
gewisse Limitierungen bzgl. der Umsetzung individueller Design- und Funktionswünsche. In Abstufungen gilt das ebenso für die Webseiten-generierenden Baukästen der Hoster.
Eine perfekte Lösung für den "Hausgebrauch" gibt es
nicht und so bleibt halt zu entscheiden, ob man unter viel (Zeit-)Aufwand sich selbst mit allem auseinandersetzt, um auch individuelle Projekte umsetzen zu können oder lieber eher ein schnelles Ergebnis wünscht.
Btw.:
Man kann heutzutage auch ohne viel Umstände Domains aus (gekündigten) Hosting-Paketen umziehen und/oder zu anderen Hosting-Anbietern verbinden - qualitativ gute Anbieter bieten mittlerweile diese Funktionalitäten quasi per Standard an, insofern gibt's eigtl. auch kein wirkliches Argument mehr gegen das in einem Tarif gemeinsame Hosting von Domain und Webspace.
Und zur rechtlichen Seite:
Erstmal geht's um eine
Anbieterkennzeichnung - ein Impressum müssen nur
bestimmte Berufsbranchen führen, vorwiegend Presse- und Medienschaffende.
Weitergehend entsteht leider oft ein Verständnisproblem zum Gesetzestext zwischen altem Tele
dienstegesetz, wo halt formuliert war
sowie dem dieses dann mit Wirkung vom 1. März 2007 ablösenden
Telemediengesetz, hier im Speziellen in §5 die
Allg. Informationspflichten, in dem dann eben "geschäftsmäßig" nicht deutlich definiert ist, sondern nur mit "[...]
in der Regel gegen Entgelt angeboten [...]" umschrieben wird.
Der Gesetzgeber lässt hier die klare Definition vermissen und schafft dadurch die Unsicherheit bzgl. privat gearteter Veröffentlichungen, daher wird halt auch für diese Websites gern für eine grundlegende Rechtssicherheit von Juristen eine pauschale Anbieterkennzeichnung empfohlen.