Einschreiben kommt ohne Inhalt an

Auf das Versandrisiko kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
Ranayna schrieb:
Die rechtliche Sitation den Versand betreffend ist fuer mich aus Laiensicht doch eigendlich Glasklar:

Ein Kaufvertrag ist zwischen den Parteien nicht zustande gekommen.

Der Eigentümer des Schlüssels konnte von dem TO die Herausgabe der sich in seinem Besitz befindlichen Schlüssel verlangen, da dem TO ein Besitzrecht an den Schlüsseln nicht zustand.

Die Lösung findet sich im § 823 I BGB.

Demnach ist der TO verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, § 249 I BGB.

Da Schlüssel auf dem Postversandweg versandt werden dürfen, könnte der TO prüfen, ob die Deutsche Post hier schadensersatzpflichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlüssel scheinen öfter zu verschwinden. Wir haben neulich auch elektronische Schlüssel zur Programmierung versendet (sogar in so einer Art Amazon Tasche aus Pappe), kam ebenso ohne Inhalt an..

Um wieviel Geld ging es denn hier?
 
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