Einschreiben kommt ohne Inhalt an

Jeffus

Lt. Junior Grade
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Servus

Folgender Fall:

Ich hatte mir vor kurzem einen Serverschrank bei einem Gewerblichen Verkäufer auf Kleinanzeigen vor Ort angeschaut und bin aus verschiedenen gründen wieder abgesprungen. Leider hatte ich erst wieder zuhause gemerkt das ich die Schlüssel zu dem Schrank ausersehen in der Hosentasche liegen lassen habe. Nun der Verkäufer war damit einverstanden das ich ihm die Schlüssel einfach per Einschreiben zuschicke, ist ja soweit alles gut.

Heute kam eine Nachricht vom Verkäufer das der Briefumschlag leer ist, der Brief ist an der Seite offensichtlich wieder zugeklebt worden. Die Schlüssel habe ich in eine kleine Plastiktüte getan die dann im Brief war, die Tüte ist noch da aber leer.

Was soll ich jetzt machen?
 
Was sagt den der Verkäufer?
 
bis jetzt nichts, wurde nur darüber informiert das der umschlag leer sei.
 
Wie hast Du denn die Sendung frankiert? Einfach als Briefsendung? Und einen ungepolsterten Umschlag verwendet? Das wäre dann eine von Dir ungeeignet gewählte Versandart gewesen.
Hast du ein Foto der Schlüssel gemacht? Kannst Du sie daher nachbestellen? Oder kann er das machen und Du ersetzt ihm die Auslagen?
 
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Dann sollte das abgeklärt werden. Der Schlüssel wird sicher nie wieder auftauchen.
Von der Post bekommst du auch keine Erstattung, da Briefumschläge für den Versand von Schlüsseln ungeeignet sind. (Da sind gepolsterte Umschläge besser).

Eventuell hat der Verkäufer noch Ersatzschlüssel, kann einen Schlüssel nachfertigen oder ein neues Schloß einbauen (sind ja meist keine teuren Spezialschlösser) und verzichtet aufgrund des geringen Wertes auf Schadenersatz.
 
War die Plastiktüte beschädigt/offen bzw. war es eine geplosterte Plastiktüte oder ein glatte? Die Sortiermaschine drückt gerne harte und scharfe Gegenstände wie Schlüssel einfach seitlich durchs Papier (und hier vllt Plastik) und dann sind sie weg.

Schlüssel mit gepolstertem Umschlag und zusätzlich in einem Innenkarton verstauen, dass der Schlüssel nicht direkt das Papier berührt, wenn man sie per Post verschickt.

Diebstahl würd ich da ausschließen, die Schlüssel sind ja nichts wert. Ein Mitarbeiter dürfte die Beschädigung aber geklebt haben.
 
Als ich vor Kurzem einen Schlüssel in einem wattierten Umschlag verschicken wollte, wurde mir das vom Postbeamten verweigert. Schlüssel müssten zwingend in einem Paket verschickt werden, in einem Umschlag sei nicht erlaubt. Also musste ich einen Karton kaufen und in diesen den Umschlag legen.

Bzgl. Serverschrank, war es zufällig ein Rittal?
Denn alle unterschiedlichen Rittalschränke, die ich bisher hatte (8 Stück), hatten alle den gleichen Schlüssel.
 
c-mate schrieb:
Bzgl. Serverschrank, war es zufällig ein Rittal?
Denn alle unterschiedlichen Rittalschränke, die ich bisher hatte (8 Stück), hatten alle den gleichen Schlüssel.
ist einer von Triton, ich schaue gerade ob die alle die selbe Schließung haben, zumindest wenn ich den Schlüssel suche finde ich genau den selben.
 
Also wie der verschickt wurde ist ja ansich erstmal völlig egal.
Du (bzw. dein Vertragspartner für den Transport) hast den Schlüssel verschlampt, du musst für den Schaden aufkommen.
Ob du von DHL dann bis zu 20/25€ zurückholen kannst ist eine andere Frage.
Jeffus schrieb:
Triton, ich schaue gerade ob die alle die selbe Schließung haben
Ruf doch fix bei Triton an. Musst ja nicht die komplette Story erzählen, du hast halt keinen Schlüssel mehr und brauchst nen neuen.
Notfalls halt Schloss + Schlüssel
 
So egal ist es nicht, wie man es verschickt, Geeignete Verpackung und mit Versicherung verschickt ist halt was völlig anderes, als Briefumschlag mit 0,85€ frankiert.
 
Also laut Triton bekommt man einen Ersatz Schlüssel für unter 5€, ich hab das mal dem Verkäufer mitgeteilt.
 
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Der Käufer.
 
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Es gibt hier meinem Verständnis nach keinen Käufer und keinen Verkäufer.
 
Dann trägt eben der liebe Gott das Versandrisiko. :D
 
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@Froki

Und? Ich sehe meinen Arbeitgeber hier gerade nicht, der von mir tatsächliche Beratung, insbesondere auch im Einzelfall, erhält. :p
 
Ich bin erstaunt. :o:kotz:

Lassen wir es dabei bewenden. :):schluck::)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die rechtliche Sitation den Versand betreffend ist fuer mich aus Laiensicht doch eigendlich Glasklar:
Der TE hat einen Schaden verursacht und muss diesen beheben. Wie auch immer. Mir fiele nicht ein einziger Grund ein, warum das Versandrisiko fuer den Schluessel beim Empfaenger liegen koennte.
Den Schluessel per Einschreiben zurueckschicken war halt ein gut gemeinter, aber fehlgeschlagener Versuch, aber letztendlich hat der Geschaedigte damit nichts zu tun. Er braucht nur seinen (oder einen passenden) Schluessel zurueck.

Ist da ein Standardschliesszylinder drin, sehe ich das auch nicht als sehr problematisch, da die in der Regel eh immer gleichschliessend sind. Neuen kaufen und direkt zu ihm schicken lassen...

Ist da ein nachgeruesteter Schliesszylinder drin sieht das allerdings anders aus.
Auch wenn hier ein gezielter Diebstahl des Schluessels unwahrscheinlich ist, wuerde ich als Geschaediger in dem Falle wahrscheinlich drauf bestehen das auch neue Zylinder beschafft werden.

Und es stellt sich die Frage, ob dem Verkaeufer moeglicherweise eine Verkaufsgelegenheit durch die Lappen gegangen ist, weil er den Schrank mit fehlendem Schluessel nicht, oder nur billiger, verkaufen kann.
Wieder Laienmeinung: Womoeglich koennte man sogar Schadensersatz geltend machen.
 
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