Hallo,
meine Frau steht am Ende ihrer Ausbildung und hat sich vor ein paar Tagen krank melden müssen. Dabei ist sie genauso vorgegangen wie bei den Krankmeldungen zuvor auch schon, hat dieses Mal aber per Brief eine "Ermahnung" wegen Fernbleibens von der Arbeitsstelle ohne Informierung ihrer Vorgesetzten erhalten. Zusätzlich wurde sie für das freie Wochenende, das sich an die Krankmeldung angeschlossen hätte zum Dienst eingeteilt.
Am 16. war sie noch bei der Arbeit, ist anschließend zum Arzt und hat die Krankmeldung dann sofort per Post an die Krankenkasse und die Dienstleitung (ihre Vorgesetzte) abgeschickt. Die Krankmeldung galt ab dem 17. Außerdem hat sie sofort bei der Arbeit angerufen und so die Schichtleitung des Spätdiensts informiert, dass sie die nächsten Tage wegen Krankheit nicht kommen wird. Zum Spätdienst ist die Dienstleitung nicht mehr erreichbar. Auch die Praxisanleiterin wurde per E-Mail informiert.
Im Ausbildungsvertrag steht zur Krankmeldung folgendes:
"Erkrankt ein Mitarbeiter, so hat er unverzüglich seine Dienststelle zu informieren. Dienststelle bedeutet zunächst die Schichtleitung (Pflege) oder einen Kollegen im Betrieb (Hauswirtschaft) oder das Sekretariat (andere Arbeitsbereiche). Zusätzlich hat der Mitarbeiter seinen direkten Vorgesetzten zu informieren einschließlich dem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit."
Die Einteilung zum Dienst kann ich noch nachvollziehen (auch wenn nicht klar gemacht wurde, ob die zwei freien Tage einfach gestrichen wurden oder wie diese ersetzt werden), schließlich muss evtl. dem Einspringer an diesem WE freigegeben werden. Die Ermahnung erschließt sich mir nicht. Bei bisherigen Krankmeldungen wurde genau so verfahren und es gab nie ein Problem. Es wurde mE auch genau wie im Vertrag festgelegt verfahren: Die Dienststelle wurde über die Schichtleitung "unverzüglich" telefonisch informiert, die Vorgesetzte erhielt die Krankmeldung inklusive der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit (diese wurde der Schichtleitung auch schon telefonisch mitgeteilt) per Brief, der ja sogar noch am Tag vor der eigentlichen Krankmeldung abgeschickt wurde.
Eine Nachfrage bei der Dienstleitung ergab, dass sie eben "nicht informiert" worden wäre und die Ermahnung daher bestehen bleiben würde. Es handelt sich um die Art von Dienstleitung, die gerne erst zwei bis drei Wochen vor Weihnachten Bescheid gibt, an welchen Feiertagen man frei bekommt usw, ein vernünftiges, klärendes Gespräch ist kaum eine Möglichkeit. Ansprechpersonen, die innerhalb der Dienststelle etwas bewirken könnten sind Mangelware. Evtl. könnte man sich an den Vorgesetzten der Dienstleitung wenden, ich würde aber gerne zuerst weitere Meinungen zu der Angelegenheit einholen, bevor etwas unternommen wird. Vielleicht haben wir ja etwas übersehen.
Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus!
meine Frau steht am Ende ihrer Ausbildung und hat sich vor ein paar Tagen krank melden müssen. Dabei ist sie genauso vorgegangen wie bei den Krankmeldungen zuvor auch schon, hat dieses Mal aber per Brief eine "Ermahnung" wegen Fernbleibens von der Arbeitsstelle ohne Informierung ihrer Vorgesetzten erhalten. Zusätzlich wurde sie für das freie Wochenende, das sich an die Krankmeldung angeschlossen hätte zum Dienst eingeteilt.
Am 16. war sie noch bei der Arbeit, ist anschließend zum Arzt und hat die Krankmeldung dann sofort per Post an die Krankenkasse und die Dienstleitung (ihre Vorgesetzte) abgeschickt. Die Krankmeldung galt ab dem 17. Außerdem hat sie sofort bei der Arbeit angerufen und so die Schichtleitung des Spätdiensts informiert, dass sie die nächsten Tage wegen Krankheit nicht kommen wird. Zum Spätdienst ist die Dienstleitung nicht mehr erreichbar. Auch die Praxisanleiterin wurde per E-Mail informiert.
Im Ausbildungsvertrag steht zur Krankmeldung folgendes:
"Erkrankt ein Mitarbeiter, so hat er unverzüglich seine Dienststelle zu informieren. Dienststelle bedeutet zunächst die Schichtleitung (Pflege) oder einen Kollegen im Betrieb (Hauswirtschaft) oder das Sekretariat (andere Arbeitsbereiche). Zusätzlich hat der Mitarbeiter seinen direkten Vorgesetzten zu informieren einschließlich dem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit."
Die Einteilung zum Dienst kann ich noch nachvollziehen (auch wenn nicht klar gemacht wurde, ob die zwei freien Tage einfach gestrichen wurden oder wie diese ersetzt werden), schließlich muss evtl. dem Einspringer an diesem WE freigegeben werden. Die Ermahnung erschließt sich mir nicht. Bei bisherigen Krankmeldungen wurde genau so verfahren und es gab nie ein Problem. Es wurde mE auch genau wie im Vertrag festgelegt verfahren: Die Dienststelle wurde über die Schichtleitung "unverzüglich" telefonisch informiert, die Vorgesetzte erhielt die Krankmeldung inklusive der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit (diese wurde der Schichtleitung auch schon telefonisch mitgeteilt) per Brief, der ja sogar noch am Tag vor der eigentlichen Krankmeldung abgeschickt wurde.
Eine Nachfrage bei der Dienstleitung ergab, dass sie eben "nicht informiert" worden wäre und die Ermahnung daher bestehen bleiben würde. Es handelt sich um die Art von Dienstleitung, die gerne erst zwei bis drei Wochen vor Weihnachten Bescheid gibt, an welchen Feiertagen man frei bekommt usw, ein vernünftiges, klärendes Gespräch ist kaum eine Möglichkeit. Ansprechpersonen, die innerhalb der Dienststelle etwas bewirken könnten sind Mangelware. Evtl. könnte man sich an den Vorgesetzten der Dienstleitung wenden, ich würde aber gerne zuerst weitere Meinungen zu der Angelegenheit einholen, bevor etwas unternommen wird. Vielleicht haben wir ja etwas übersehen.
Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus!