DHL Päckchen verschwunden - was tun?

Annovella schrieb:
Daran merkt man, dass du nicht hier bist um eine vernünftige Diskussion zu führen. Ich habe das nie erwähnt oder getan, du aber interpretierst es um hier mich in ein lächerliches Licht zu rücken.

Ähm... willst Du mich (und den gesamten Rest hier) verarschen?


Schaue Dir doch mal Deinen eigenen Post vom 14.03.2018 um 16:50 an:

Annovella schrieb:
Ergänzung ()

So, Brief losgeschickt. Mal sehen was dabei rauskommt. :/




Verstehe mich bitte nicht falsch - die 30€ würde ich aus Prinzip auch einfordern... das ist auch keine kleine Summe. Aber Du machst hier eine Wissenschaft aus etwas, das tagtäglich problemlos geklärt werden kann und auch wird. Einfach mal anrufen, Problem schildern und sehen, ob man sich nicht einfach einigen kann. So etwas müssen erwachsene, geschäftsfähige Menschen nun mal tun (ich gehe jetzt mal vom üblichen Studentenalter aus...?).
 
bemymonkey schrieb:
Ähm... willst Du mich (und den gesamten Rest hier) verarschen?


Schaue Dir doch mal Deinen eigenen Post vom 14.03.2018 um 16:50 an:






Verstehe mich bitte nicht falsch - die 30€ würde ich aus Prinzip auch einfordern... das ist auch keine kleine Summe. Aber Du machst hier eine Wissenschaft aus etwas, das tagtäglich problemlos geklärt werden kann und auch wird. Einfach mal anrufen, Problem schildern und sehen, ob man sich nicht einfach einigen kann. So etwas müssen erwachsene, geschäftsfähige Menschen nun mal tun (ich gehe jetzt mal vom üblichen Studentenalter aus...?).
E-Mails wurden zumindest damals auch als Brief benannt.

Und nein, ich "verarsche" hier niemanden. Mit deiner Tonart tust du das aber sehr wohl. Warum müssen eigentlich in allen Foren immer einige Ausreißer sein, die sich nicht vernünftig unterhalten können?

Und nein danke, ich kläre das lieber schriftlich um so einen Nachweis von alledem zu haben.
 
Ich klink mich mal ein ... Würde auch sagen regel es schriftlich. per Telefon heist es dann schnell mal : "äh ne...nie davon gehört blabla".
geh lieber auf nummer sicher und dokumentier das ganze.

Viel erfolg *daumendrück*
 
Skjaldmaer schrieb:
Ich klink mich mal ein ... Würde auch sagen regel es schriftlich. per Telefon heist es dann schnell mal : "äh ne...nie davon gehört blabla".
geh lieber auf nummer sicher und dokumentier das ganze.

Viel erfolg *daumendrück*

Danke für deinen Beitrag. Ja, genau so sehe ich es auch. Sollte es wirklich "hart auf hart" kommen habe ich sämtlichen E-Mail-Verkehr vorliegen mit exaktem Datum usw. - per Telefon/mündlicher Absprache hat man keine Rechtsgrundlage, da keine Beweise. Sobald es um solch Dinge geht - u.a. auch Erbe, gehört alles schriftlich dokumentiert.

Habe ihr jetzt eine letzte Chance gegeben das Geld zu erstatten und ihr mit einem Mahnbescheid gedroht. Habe ihr auch, da sie sehr wahrscheinlich keine Ahnung von dem Thema hat erklärt, dass sie es zahlen muss und es nur teurer wird, wenn sie es nicht tut.

>Widerruf ist wirksam, da sie es akzeptiert hat
>Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
= Ganz klarter Fall der Schuldfrage.
 
Gerade bei 30€ würde ich einfach per Telefon druck machen, ist regelmäßig effektiver.

und wer braucht bei 30€ einen nachweiß?
 
Kannst Du denn nachweisen das ein Paket auch beim Verkäufer angeliefert wurde, da Du ein Päckchen und kein versichertes nachforschbares Paket gesendet hast, wie beweist Du dann die Lieferung an den Verkäufer? Hast Du von DHL einen Nachweis das es auch dort angekommen ist? Habe momentan ein Einschreiben, das nicht angekommen ist und bei der Post verloren wurde, leider habe ich kein Recht bekommen. Verlustanzeige bei der Post hat mir eine Briefmarke als Ersatz eingebracht, das Schreiben ist immer noch nicht zugestellt bzw wiedergefunden worden, Nachforschung wurde eingestellt. Der Verlust war nicht so wertvoll aber so kanns auch gehen.
 
Jupp.. ich meine klar.. es sind "nur" 30 taler ABER wenn man (wie ich zb. Azubi ist, sind 30 euro haben oder nicht schon ein wort)
im notfall lass es eskallieren und gib es dann an das zuständige unternehmen. ich weis aus eigenerErfahrung dass grade die DHL sich gerne mal rauszureden versucht :rolleyes:
 
werkam schrieb:
Kannst Du denn nachweisen das ein Paket auch beim Verkäufer angeliefert wurde, da Du ein Päckchen und kein versichertes nachforschbares Paket gesendet hast, wie beweist Du dann die Lieferung an den Verkäufer? Hast Du von DHL einen Nachweis das es auch dort angekommen ist? Habe momentan ein Einschreiben, das nicht angekommen ist und bei der Post verloren wurde, leider habe ich kein Recht bekommen. Verlustanzeige bei der Post hat mir eine Briefmarke als Ersatz eingebracht, das Schreiben ist immer noch nicht zugestellt bzw wiedergefunden worden, Nachforschung wurde eingestellt. Der Verlust war nicht so wertvoll aber so kanns auch gehen.
Ich habe die Quittungen des Päckchens. Sollte dieses Päckchen verloren gegangen sein während des Lieferweges, muss dennoch der Unternehmer die Kosten übernehmen und trägt das Risiko.

Von der DHL habe ich bei der Nachforschung lediglich einen Brief erhalten, in denen man mir sagte, dass man das Päckchen nicht finden könnte. Aber das sollte ja keine Rolle spielen, da so oder so das Unternehmen das Risiko trägt - und ob das Päckchen ankommt, es aber verschwiegen wird oder nicht ankommt sollte keine Rolle spielen, korrekt?

@Skjaldmaer
Sehe ich auch so. 30 Euro sind 30 Euro. Und würde ein jeder von uns aufhören für sein Recht zu kämpfen, würden die Welt wohl in Anarchie enden.

@florian.
Naja, glaube eher das per Telefon Druck ausüben bei höheren Beträgen effektiver ist als bei geringen, aber ist nur meine Empfindung. Alles in allem gab es bereits einige Situationen in denen im Bekanntenkreis, aber auch bei mir selbst Schriftverkehr besser gewesen wäre. Sobald es um solch Dinge geht, muss es immer schriftlich festgehalten werden. Der Handschlag ist heutzutage leider nichts mehr wert und es gibt genug Personen die einen Vorteil erzielen wollen, sofern man keinen schriftlichen Nachweis hat.

@werkam
Achso eine Ergänzung noch:
D. Fazit
Geht das Paket bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers verloren, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko.

Der Käufer muss jedoch nachweisen, dass er das Paket tatsächlich dem Frachtführer übergeben hat, etwa durch einen entsprechenden Einlieferungsbeleg. Kann der Kunde diesen Nachweis nicht erbringen, bleibt er letztlich auf dem Schaden sitzen.
Als Frachtführer ist eine Post-Mitarbeiterin wohl ausreichend, oder? Wie schaut es mit der Quittung aus? Dort steht nicht drauf was konkret versendet wurde. Google ich nach "Einlieferungsbeleg", wird dies aber auch nicht verlangt.

Ich kann also per zwei Quittungen nachweisen, dass ich ein Päckchen an Datum X mit sämtlichen Belegen bei einer Postdame abgegeben habe. Sollte reichen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmmm ich will auch wieder 10 Jahre jünger und Student sein... da hätte ich das vermutlich noch genau so gemacht - Aus reinem Prinzip an der Sache, und natürlich alles schriftlich weil dann ist man auf der sicheren Seite und kann alles nachweisen. Ich kann das schon alles nachvollziehen und habe das sicherlich mit 18 auch schon mal so ähnlich gehandhabt.

Mittlerweile, nach sicherlich 1000+ Onlinebestellungen und zig Reklamationen über die Jahre... naja, da wird man etwas fauler und greift als Allererstes zum Telefon. Erfolgsquote bei mir bisher ca. 100% - und wenn's nicht klappen sollte, bleibt immer noch der schriftliche Weg.


Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass Du Dein Geld zurück kriegst, verfolge Dein Thema noch ein wenig und schwelge in Erinnerungen an mein Studium :D
 
bemymonkey schrieb:
Mmmm ich will auch wieder 10 Jahre jünger und Student sein... da hätte ich das vermutlich noch genau so gemacht - Aus reinem Prinzip an der Sache, und natürlich alles schriftlich weil dann ist man auf der sicheren Seite und kann alles nachweisen. Ich kann das schon alles nachvollziehen und habe das sicherlich mit 18 auch schon mal so ähnlich gehandhabt.

Mittlerweile, nach sicherlich 1000+ Onlinebestellungen und zig Reklamationen über die Jahre... naja, da wird man etwas fauler und greift als Allererstes zum Telefon. Erfolgsquote bei mir bisher ca. 100% - und wenn's nicht klappen sollte, bleibt immer noch der schriftliche Weg.


Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass Du Dein Geld zurück kriegst, verfolge Dein Thema noch ein wenig und schwelge in Erinnerungen an mein Studium :D

Ich bin 29, wenn ich also richtig gerechnet habe (18 + 10 Jahre) bist du jünger als ich. ;)
Ich habe allerdings noch nie etwas reklamieren müssen, außer einen RAM Stick, der nach kürzester Zeit kaputt gegangen ist - und sogar die zweiten Sticks gingen nach kürzester Zeit kaputt. Die dritten halten immer noch. Auch das habe ich damals schriftlich geklärt, wie so beinahe alles. Ich bin kein Fan von Warteschleifen und Telefonunterhaltungen mit irgendwelche armen Zeitarbeitern beim Support. Da schreibe ich lieber gleich eine E-Mail an min. eine Stufe höher - oder nach ganz oben.
In dem Fall hier schreibe ich auch mit der Geschäftsführung.

Danke für deinen Beistand! :D

Anmerkung: Nein, ich studiere nicht ewig. Ich fing nur spät damit an nach Ausbildung + Zivildienst + Arbeit. Und der Altersdurchschnitt meiner Klasse war sogar etwas höher als mein Alter. Auch zu meiner Bewunderung. :o
 
Deine Mühe und deinen Sinn für Gerechtigkeit in allen Ehren, aber hast du dir mal vor Augen geführt wie viel du deiner persönlichen Freizeit für diese 30 Euro geopfert hast?

Du hast Zeit in diesen Thread, Recherche der Rechtsgrundlagen, Kommunikation mit Händler & DHL gesteckt. Je nachdem wie die Händlerin drauf ist kann das noch zu einer längeren Odyssee werden. Am Ende geht es wirklich vor Gericht und vielleicht bekommst du sogar Recht. Dann darf die Beklagte evtl. deine Kosten für die anwaltliche Beratung bezahlen, Gerichtskosten und dir deine 30 Euro erstatten. Aber auf den Fahrkosten zum Gericht bleibst du sitzen. Je nach Sitz des Gerichts sind 30 Euro Fahrkosten schnell erreicht. Und deine Zeit kann dir sowieso niemand wieder geben.

Für mich persönliche wäre mir allein die zu investierende Zeit die Sache nicht wert gewesen.

Am Ende muss jeder für sich selber entscheiden ob einem dieser Geldbetrag die Zeit und Mühe wert ist.
 
Lipovitan schrieb:
Deine Mühe und deinen Sinn für Gerechtigkeit in allen Ehren, aber hast du dir mal vor Augen geführt wie viel du deiner persönlichen Freizeit für diese 30 Euro geopfert hast?

Du hast Zeit in diesen Thread, Recherche der Rechtsgrundlagen, Kommunikation mit Händler & DHL gesteckt. Je nachdem wie die Händlerin drauf ist kann das noch zu einer längeren Odyssee werden. Am Ende geht es wirklich vor Gericht und vielleicht bekommst du sogar Recht. Dann darf die Beklagte evtl. deine Kosten für die anwaltliche Beratung bezahlen, Gerichtskosten und dir deine 30 Euro erstatten. Aber auf den Fahrkosten zum Gericht bleibst du sitzen. Je nach Sitz des Gerichts sind 30 Euro Fahrkosten schnell erreicht. Und deine Zeit kann dir sowieso niemand wieder geben.

Für mich persönliche wäre mir allein die zu investierende Zeit die Sache nicht wert gewesen.

Am Ende muss jeder für sich selber entscheiden ob einem dieser Geldbetrag die Zeit und Mühe wert ist.
Klar, rechnet man das in "Arbeitsstunden" um, ist es überhaupt nicht lohnenswert, da hast du völlig recht. Dennoch sollte Dinge einfach aus Prinzip schon gemacht werden. Ich habe das Recht auf Erstattung. Punkt. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Also möchte ich diesen Anspruch auch bekommen.

Und naja, wenn man das ganze mal so betrachtet, lernt man dadurch ja auch einiges dazu. Also "umsonst" macht man das ja auch nicht. :D
 
ja ich würde noch einmal das Unternehmen selbst kontaktieren. hast du es über eine Verkaufsplattform erworben wie z.B. Amazon? dann kann man auch mit Amazon in Verbindung treten
 
PC_Hirt schrieb:
ja ich würde noch einmal das Unternehmen selbst kontaktieren. hast du es über eine Verkaufsplattform erworben wie z.B. Amazon? dann kann man auch mit Amazon in Verbindung treten
Habe es direkt von der Unternehmensseite gekauft, also keinen Zwischenhändler.

Wenn die 2 Wochen abgelaufen sind und nicht gezahlt wurde, rufe ich anschließend noch einmal an. Sollten sie immer noch nicht zahlen, werde ich ein Mahnverfahren starten.
 
Das du da überhaupt noch was machst....du hast keinen Nachweis darüber das du etwas retoure geschickt hast (der Beleg bei DHL ist gar nix wert denn da steht nur drauf, dass du ein päkchen (wenn das überhaupt drauf steht) bezahlt hast. Aber wohin, mit welchem Inhalt/Wert etc. hast du nicht dokumentiert). Du argumentierst hier mit irgendwelchen Risiken beim Unternehmer: gleiches Argument gilt hier, zumal die Versicherung, sowie (das ist viel wichtiger!) der nachweis des Versandes incl Empfänger nur ein bisschen Aufpreis gewesen wäre......
Hier wird mangels Beweisbarkeit deinerseits überhaupt nichts passieren.

Leg es ab als Lehrgeld und meide unversicherte Versandarten in Zukunft, dann hast du auch keine Probleme..... Beschäftige die Gerichte doch nicht mit so einem nonsense wie dem Mahnverfahren. Es wird so laufen, dass die Gegenseite Widerspruch einlegt und dann würde das Ganze vors Gericht gehen incl aller Kosten.....Und wer verliert, ist ganz klar: du. Investiere die Zeit und das Geld lieber in dein Studium, davon hast du später mehr als von dem Quatsch hier. Das ist auch ein Prozess den man durchmachen muss, wenn man sich irgendwann mal "Erwachsen" schimpfen will. Merke dir: das Leben ist nicht fair, sichere dich lieber 3x ab, statt gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe die Beweisbarkeit nicht als so erhebliches Problem. Es kommt letztlich auf die Gesamtwürdigung an.

Nicht zieht jedenfalls das Argument, dass für geringen Aufpreis versicherter Versand drin gewesen wäre. Das ist zwar ein guter Rat für die Zukunft, rechtlich jedoch unerheblich.

Warum sollte man das Mahngericht, das ausschließlich für Mahnverfahren zuständig ist, nicht mit einem Mahnverfahren beschäftigen? Wir haben doch nun mal ein hervorragend funktionierendes Rechtssystem, um im Zweifelsfall einen Streit durch einen neutralen Dritten final klären zu lassen.

Ob der TE "ganz klar" verliert lässt sich überhaupt nicht sagen. Das hängt auch maßgeblich von den Einlassungen der Gegenseite ab.

Zuletzt: Der TE hat doch bereits mitgeteilt, dass er auch aus diesem Vorfall lernen möchte. Ich finde das sinnvoll. Die Kosten halten sich in Grenzen, selbst bei einem Unterliegen, und wenn es wirklich mal um höhere Werte geht, kann der TE ruhiger an die ganze Rechtssache herangehen. Wie oft erlebe ich es im Freundes-, Bekannten-, Kollegen- und natürlich Mandantenkreis, dass selbst bei ziemlich eindeutigen Fällen erheblichste (!) Ängste entstehen? Mit Routine nimmt das ab.
Oder wie sagte heute Vormittag so schön der Geschäftsführer eines miesen Drückerkollonenladens: "Mir doch egal ob Frau XY mich verklagt. Ich werde ständig verklagt. Mal gewinne ich, mal nicht. Machen Sie mal!" Und er meinte das genau so (und wir jetzt verklagt...).
 
Eben, Firmen machen da einfach eine rationale Rechnung auf, die beinhaltet eben auf der einen Seite die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden, wenn dann auch noch zu verlieren und wie hoch dann die Kosten sind und auf der anderen Seite die Ersparnis wenn man eben nicht so kulant ist und wie hier dann eben einfach das Geld nicht zurückzahlt.

Scythe1988, da der Händler nicht auf einen versicherten Versand bestanden hat, er wollte ja auch nur 80ct Versandkosten erstatten, sehe ich kein Problem für den TE. Zumindest wenn er das schriftlich hat und es damit nachweisen kann.
 
@Scythe1988
Deinem Profilnamen nach zu urteilen bin ich genau so alt wie du - und ich verhalte mich erwachsen. Ich will nur mein Recht durchsetzen, weil ich hier klar im Recht bin.

Ich habe das Paket unter den exakten Voraussetzungen abgeschickt, wie ich es sollte. Das Unternehmen wollte es nicht versichern lassen. Hier im Thread und überall im Netz findet man dazu die Information, dass das Unternehmen dafür verantwortlich ist.

Ich habe Zeugen (Familie, beide Elternteile haben die Retoure mitbekommen und, dass ich den Inhalt auch in den Umschlag eingepackt habe) und die Verkäuferin, mit der ich mich zumindest darüber unterhalten und mit ihr alles abgesprochen habe, was der Inhalt des Paketes ist, wieso ich es zurück geschickt habe usw. (wir wohnen auf dem Land, da ist nicht viel los und darum kann man sich auch mal mit sowas unterhalten). Auch habe ich die beiden Quittungen und die E-Mails, alles samt Uhrzeit, Gewicht des Päckchens, Ort und eine Bestätigungsmail die ich an das Unternehmen nur wenige Minuten nach dem ich die Quittung erhalten habe geschrieben.

Somit hat also das Unternehmen den Fehler gemacht es nicht versichern zu lassen, lügt mich einfach an, dass das Paket nicht ankam(oder es ist nicht angekommen, ist nicht meine Schuld, sagt mir das Gesetz), ich selbst habe meine komplette Schuldigkeit getan und ich sitze im Nassen?

@Holt
Exakt, ich habe es schriftlich per Mail vorliegen.
Hier noch einmal der exakte Wortlaut:
Guten Tag!

Es tut mir sehr leid. Wir werden es natürlich korrigieren. Bitte
senden Sie Ihre Tasche ausreichend frankiert zurück, dies kostet
0,85 EUR bei der Post und das Geld bekommen Sie von uns erstattet. Wir
werden Ihre Tasche untersuchen und finden eine schnelle Lösung. Damit
es schneller und einfacher geht, legen Sie bitte einen Zettel mit der
Bestellnummer bei und beschreiben Sie so gut wie möglich was nicht
stimmt. Es hilft uns dieses Problem schnell zu beheben. Wir senden
Ihnen dann eine neue, eindwandfreie Tasche zu. Vielen Dank!

Im Übrigen ist das Unternehmen durch "Trusted Shops" abgesegnet. Das Unternehmen selbst wird ein ziemlich kleines sein. Ich werde Trusted Shops mal kontaktieren und diesen Fall schildern. Durchaus möglich, dass sie da auch noch Druck ausüben können. Die haben da extra ein Formular für solch Fälle.
 
Ich sehe hier aber ein großes Problem, welches noch so gut wie gar nicht angesprochen wurde. Der feine Unterschied zwischen Päkchen und Paket ist nämlich, dass ich keine Tracking ID habe, somit kann beim Päkchenversand bei Verlust nicht mal nachgewiesen werden an wen das Paket überhaupt versendet wurde und genau darin sehe ich das Problem. Auf der Quittung steht lediglich eine Belegnummer. Wer sagt mir jetzt, dass der Versender überhaupt ein Paket an mich geschickt hat bzw. die richtige Anschrift angegeben hat? Genau das sind eben Faktoren, die sofern so etwas vor Gericht gehen sollte, man auch berücksichtigen muss. Es wäre was ganz anderes wenn ein Paket verschwindet. Dann ist die Rechtslage ziemlich eindeutig auch weil man einen Einlieferungsbeleg hat und nicht nur eine Quittung.

Bin selbst Händler und würde bei sowas auch nichts zurück erstatten, allerdings verstehe ich hier die Verkäuferin nicht. Normalerweise hat man für solche Fälle die Möglichkeit vergünstigt ein Retourenlabel zu erstellen, mache ich auch immer so. Retourenlabel und dann kann ich selbst über meinen Account gucken wo das Paket ist. Spart einem im Endeffekt Geld, Zeit und Nerven.
 
nebulein schrieb:
Ich sehe hier aber ein großes Problem, welches noch so gut wie gar nicht angesprochen wurde. Der feine Unterschied zwischen Päkchen und Paket ist nämlich, dass ich keine Tracking ID habe, somit kann beim Päkchenversand bei Verlust nicht mal nachgewiesen werden an wen das Paket überhaupt versendet wurde und genau darin sehe ich das Problem. Auf der Quittung steht lediglich eine Belegnummer. Wer sagt mir jetzt, dass der Versender überhaupt ein Paket an mich geschickt hat bzw. die richtige Anschrift angegeben hat? Genau das sind eben Faktoren, die sofern so etwas vor Gericht gehen sollte, man auch berücksichtigen muss. Es wäre was ganz anderes wenn ein Paket verschwindet. Dann ist die Rechtslage ziemlich eindeutig auch weil man einen Einlieferungsbeleg hat und nicht nur eine Quittung.

Bin selbst Händler und würde bei sowas auch nichts zurück erstatten, allerdings verstehe ich hier die Verkäuferin nicht. Normalerweise hat man für solche Fälle die Möglichkeit vergünstigt ein Retourenlabel zu erstellen, mache ich auch immer so. Retourenlabel und dann kann ich selbst über meinen Account gucken wo das Paket ist. Spart einem im Endeffekt Geld, Zeit und Nerven.
Danke für deinen Post. :)
Ich habe drei Zeugen, die bestätigen können, welch Adresse ich angegeben habe. Meine Eltern und die Mitarbeiterin im Laden, die sich um Postangelegenheiten kümmert. Sie hat die Adresse gesehen - und wir haben uns sogar darüber unterhalten wo genau es hingesendet wird (in welchen Teil Deutschlands) und das der Name der Adresse äußerst lustig klang. Zumindest an den Straßennamen wird sie sich definitiv noch erinnern können.

In anderen Threads habe ich gelesen, dass einige sich sogar mit Beweisfotos absichern, also jeweils ein Bild davon machen, wie sie die Ware in das Päckchen packen und welch Adresse drauf steht. Aber diese Beweisfotos bringen genau null, einfach weil man auch das Paket evtl. nicht abgesendet oder den Inhalt raus genommen hat. Das schützt also auch nicht.

Ohnehin sende ich wie gesagt nie etwas ab, schon gar keine Pakete oder Päckchen. Hätte ich da irgendetwas woanders hingesendet, dann wäre es bei falscher Adresse zurück gekommen. Ich mein, was muss man noch als Beweis erbringen, wenn nicht all das? Hätte ich es Livestreamen sollen auf Twitch für min. 5000 Zuschauern, damit jeder sehen kann, dass ich ein Päckchen mit dem richtigen Inhalt und der richtigen Adresse abgesendet habe? Tut mir leid für den Zynismus an dieser Stelle, aber als Otto Normalverbraucher scheint man hier äußerst benachteiligt zu sein.
 
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