Ermahnung wegen Fernbleiben von der Arbeit aufgrund von Krankheit

Mishi

Lt. Junior Grade
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Hallo,
meine Frau steht am Ende ihrer Ausbildung und hat sich vor ein paar Tagen krank melden müssen. Dabei ist sie genauso vorgegangen wie bei den Krankmeldungen zuvor auch schon, hat dieses Mal aber per Brief eine "Ermahnung" wegen Fernbleibens von der Arbeitsstelle ohne Informierung ihrer Vorgesetzten erhalten. Zusätzlich wurde sie für das freie Wochenende, das sich an die Krankmeldung angeschlossen hätte zum Dienst eingeteilt.

Am 16. war sie noch bei der Arbeit, ist anschließend zum Arzt und hat die Krankmeldung dann sofort per Post an die Krankenkasse und die Dienstleitung (ihre Vorgesetzte) abgeschickt. Die Krankmeldung galt ab dem 17. Außerdem hat sie sofort bei der Arbeit angerufen und so die Schichtleitung des Spätdiensts informiert, dass sie die nächsten Tage wegen Krankheit nicht kommen wird. Zum Spätdienst ist die Dienstleitung nicht mehr erreichbar. Auch die Praxisanleiterin wurde per E-Mail informiert.

Im Ausbildungsvertrag steht zur Krankmeldung folgendes:

"Erkrankt ein Mitarbeiter, so hat er unverzüglich seine Dienststelle zu informieren. Dienststelle bedeutet zunächst die Schichtleitung (Pflege) oder einen Kollegen im Betrieb (Hauswirtschaft) oder das Sekretariat (andere Arbeitsbereiche). Zusätzlich hat der Mitarbeiter seinen direkten Vorgesetzten zu informieren einschließlich dem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit."

Die Einteilung zum Dienst kann ich noch nachvollziehen (auch wenn nicht klar gemacht wurde, ob die zwei freien Tage einfach gestrichen wurden oder wie diese ersetzt werden), schließlich muss evtl. dem Einspringer an diesem WE freigegeben werden. Die Ermahnung erschließt sich mir nicht. Bei bisherigen Krankmeldungen wurde genau so verfahren und es gab nie ein Problem. Es wurde mE auch genau wie im Vertrag festgelegt verfahren: Die Dienststelle wurde über die Schichtleitung "unverzüglich" telefonisch informiert, die Vorgesetzte erhielt die Krankmeldung inklusive der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit (diese wurde der Schichtleitung auch schon telefonisch mitgeteilt) per Brief, der ja sogar noch am Tag vor der eigentlichen Krankmeldung abgeschickt wurde.

Eine Nachfrage bei der Dienstleitung ergab, dass sie eben "nicht informiert" worden wäre und die Ermahnung daher bestehen bleiben würde. Es handelt sich um die Art von Dienstleitung, die gerne erst zwei bis drei Wochen vor Weihnachten Bescheid gibt, an welchen Feiertagen man frei bekommt usw, ein vernünftiges, klärendes Gespräch ist kaum eine Möglichkeit. Ansprechpersonen, die innerhalb der Dienststelle etwas bewirken könnten sind Mangelware. Evtl. könnte man sich an den Vorgesetzten der Dienstleitung wenden, ich würde aber gerne zuerst weitere Meinungen zu der Angelegenheit einholen, bevor etwas unternommen wird. Vielleicht haben wir ja etwas übersehen.

Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus!
 
Gibt es einen Betriebsrat? Haben sie den Brief erhalten?

Ansonsten die Dienststelle fragen warum ihre Schicht während des Krankenstandes besetzt war, wenn sie nicht informiert gewesen wären...

Ansonsten das nächste mal eben nicht (nur) am Abend anrufen, sondern dann auch am nächsten Tag wenn wieder Leute da sind um auf Nummer sicher zu gehen.
 
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Wenn die im Vertrag festgelegte Meldekette nachweislich eingehalten wurde, würde ich gegen die Ermahnung Einspruch beim Vorgesetzten einlegen. Scheinbar ist dem aber nicht so...
Die Schichtleitung wurde ja informiert, die hat die Info scheinbar aber nicht weitergegeben.
Der direkte Vorgesetzte wurde dann erst durch die per Post verschickte AU informiert, was natürlich gegen den Vertrag verstößt.
Im Vertrag steht halt beides und es ist nur eins passiert. Die Praxisanleiterin ist lt. Vertrag völlig egal.
Sieht auf den ersten Blick so aus als wäre die Ermahnung - was noch ein recht harmloses Mittel ist - gerechtfertigt.
 
Einen Betriebsrat gibt es nicht, der Brief ging in Kopie lediglich an die Praxisanleitung.

@Benzer Inwiefern verstößt die Information per Brief gegen den Vertrag? "Unverzüglich" heißt es ja explizit in Bezug auf die Dienststelle, das ist unverzüglich geschehen. Lässt sich aus dem Satz "Zusätzlich hat der Mitarbeiter seinen direkten Vorgesetzten zu informieren einschließlich dem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit." eine Pflicht zu einem Telefonat zu einem bestimmten Zeitpunkt am Folgetag ableiten?

Diese Regelung zur unverzüglichen Information der Schichtleitung macht Sinn, denn die Leitung der Spätschicht muss sich um den Ersatz für die Frühschicht am Folgetag kümmern. Die Dienstleitung ist zu Beginn des Frühdiensts am nächsten Tag ja noch gar nicht im Haus.
 
Erstmal die Kirche im Dorf lassen. Ich würde den (am 16., richtig?) informierten Schichtleiter (des Spätdienstes) mit dem Schreiben konfrontieren und zusammen mit ihm das Gespräch bei der Dienstleitung suchen. Dann sollte das doch fix geklärt sein.

Mir stößt hier aber ein anderes Denken auf.

Die Einteilung zum Dienst kann ich noch nachvollziehen (auch wenn nicht klar gemacht wurde, ob die zwei freien Tage einfach gestrichen wurden oder wie diese ersetzt werden), schließlich muss evtl. dem Einspringer an diesem WE freigegeben werden.

Meine Ausbildung (und damit das theoretische Wissen um die Arbeitsrechte und -pflichten selbiger) ist zwar schon etwas her aber seit wann sind Azubis feste Arbeitskräfte? Ich meine, dass das gänge Praxis sein mag ist leider traurige Realität aber dennoch dürfen die Auszubildenden nicht fest einplanbar sein. Ist der Betrieb durch den Ausfall des Azubis nicht aufrechtzuerhalten hat erstens die Schichtleitung ein Problem und danach der Dienstleitung - nicht der Azubi.
 
strempe schrieb:
Erstmal die Kirche im Dorf lassen. Ich würde den (am 16., richtig?) informierten Schichtleiter (des Spätdienstes) mit dem Schreiben konfrontieren und zusammen mit ihm das Gespräch bei der Dienstleitung suchen. Dann sollte das doch fix geklärt sein.

Wie gesagt ist ein klärendes Gespräch keine realistische Lösung. Die Dienstleitung hat ihre Lieblingsangestellten und dem Rest werden wo immer es geht Steine in den Weg gelegt. Die Schichtleitung wird sich wegen sowas 100% keinen Ärger machen. Dass die Schichtleitung informiert wurde ist ja ohnehin unstrittig. Es geht vor allem um die Frage, ob die vertraglichen Pflichten eingehalten wurden oder eben nicht.

Mir stößt hier aber ein anderes Denken auf.



Meine Ausbildung (und damit das theoretische Wissen um die Arbeitsrechte und -pflichten selbiger) ist zwar schon etwas her aber seit wann sind Azubis feste Arbeitskräfte? Ich meine, dass das gänge Praxis sein mag ist leider traurige Realität aber dennoch dürfen die Auszubildenden nicht fest einplanbar sein. Ist der Betrieb durch den Ausfall des Azubis nicht aufrechtzuerhalten hat erstens die Schichtleitung ein Problem und danach der Dienstleitung - nicht der Azubi.

Haha. Es geht hier um einen Fall in der Altenpflege. Hier übernehmen Azubis auch mal die Schichtleitung und verteilen die Medikamente an die Bewohner. Traurige Realität ist, dass uns unsere Alten (und somit wir selbst) absolut nichts wert sind.
 
Lässt sich aus dem Satz "Zusätzlich hat der Mitarbeiter seinen direkten Vorgesetzten zu informieren einschließlich dem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit." eine Pflicht zu einem Telefonat zu einem bestimmten Zeitpunkt am Folgetag ableiten?
Die Pflicht zum Telefonat mit Sicherheit nicht, aber es steht halt da das der Vorgesetzte zusätzlich zu der unverzüglichen Meldung an die Dienststelle zu informieren ist.

Mit böser Zunge könnte man jetzt interpretieren das sich das "Zusätzlich" ja auf den vorherigen Teil bezieht der "unverzüglich" zu erfüllen ist, vorallem da kein zeitlicher Rahmen gesetzt ist.

Allem anschein nach wurde der Vorgesetzte (ist der Schichtleiter vorgesetzt?) ja erst durch die per Post eingetroffene AU informiert. Nehmen wir an die Post hat einen Tag gebraucht, so war die Mitarbeiterin für den Vorgesetzten einen Tag unentschuldigt abwesend.
 
Warum macht man sowas per Post. Einscannen und per Mail schicken, zur Sicherheit nochmal Anrufen und Bescheid sagen. Kostet insgesamt keine 5 Minuten. Dann passiert sowas nicht.
 
Keine Ahnung, vor 6-8 Wochen habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, dass die telefonische oder persönliche Kenntnisnahme des Vorgesetzten zwingend vorzunehmen ist - Brief reicht nicht (Ausnahme, Du bist nicht in der Lage dies zu machen z. B. schwerer Unfall, etc.)!
Finde nur leider nicht mehr wo das war!?!
Aber das kommt der Sache eigentlich auch schon sehr nahe:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitn...sen-sie-ihren-chef-bei-krankheit-informieren/
Ihre Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, d. h. im Juristendeutsch: „ohne schuldhaftes Zögern“. Die Krankmeldung müssen Sie also so schnell vornehmen, wie es Ihnen möglich ist. In der Regel also sobald Sie selbst die Arbeitsunfähigkeit bemerken. Daher müssen Sie in den meisten Fällen innerhalb der ersten halben Stunde nach Arbeitsbeginn, spätestens aber in den ersten Stunden nach Arbeitsbeginn, Ihren Vorgesetzten informieren.

Mit anderen Worten, ja, Deine Frau hat versäumt die Vorgesetzte tel. zu informieren. Es versteht sich wohl von selbst, dass wenn man diese nicht erreicht, es mehrfach versucht, bis man sie (oder die Vertretung) erreicht!

@ Benzer
Die Pflicht zum Telefonat mit Sicherheit nicht
doch oder persönlich - entscheidend ist halt, dass sie sofort informiert wird - also spätestens zum Arbeitsbeginn, ich suche mal weiter um es zu finden.......

edit:
Ein Arbeitnehmer muss seinem Chef bis zum regulären Dienst- oder Arbeitsbeginn mitteilen, dass er krank ist und für den Tag ausfällt. Liegt die Krankmeldung bis dahin nicht vor, verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten - und riskiert eine Abmahnung.
http://www.sueddeutsche.de/karriere...arbeitnehmer-bei-krankheit-beachten-1.1710629
 
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Jo wie gesagt, das nächste mal anrufen wenn jemand da ist.

Ich würde die Sache jetzt aber auch nicht hochspielen, ich denk das würde mehr Schaden anrichten als es hilft. Die Mahnung wird wohl nicht das Ende der Welt sein hoffe ich, ich meine sie lernt ja schließlich noch und da hat sie eben diesen Ablauf gelernt ;)

Entschuldigt wird sie sich hoffentlich eh schon haben, ansonsten wird das nicht weiter interessieren...
 
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Lars_SHG schrieb:
doch oder persönlich - entscheidend ist halt, dass sie sofort informiert wird - also spätestens zum Arbeitsbeginn,
Deswegen besteht ja eben keine Pflicht sich telefonisch zu melden. Es geht auch pers., über Dritte oder per Mail / Fax. Es muss nur unverzüglich sein.

Wichtig in dem Zusammenhang ist die Frage ob die Schichtleitung dem Azubi disziplinarisch Vorgesetzt ist. Ist dem so, wäre die Meldung ausreichend, ist dem nicht so ist sie es nicht.
 
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Ich kann verstehen, in welche Richtung hier argumentiert wird. In der Realität stelle ich mir das Ganze etwas unsinnig vor - Beginn des Frühdiensts ist 6.30 Uhr, die Dienstleitung ist erst ab 8 erreichbar. "Zum regulären Arbeitsbeginn" kann die Vorgesetzte also gar nicht informiert werden. Die Schichtleitung gilt wohl nicht als Vorgesetzte, diese kümmert sich aber um Ersatz. Der Betriebsablauf ist dank des unverzüglichen Anrufs daher ja auch nicht gestört worden. Naja, nächstes Mal also, Krankheit hin oder her, Wecker auf 8 Uhr stellen.
 
Die Entscheidungen der Gerichte sind dazu recht eindeutig. Bis eine Stunde nach Schichtbeginn des Vorgesetzten ist es noch im Rahmen, danach gilt es als verzögert wenn es keinen Grund gibt.
Die Schichtleitung gilt wohl nicht als Vorgesetzte, diese kümmert sich aber um Ersatz.
Genau deswegen steht ja im Vertrag drin das die Schichtleitung als erstes informiert werden muss, dann die Vorgesetzte.

Naja, nächstes Mal also, Krankheit hin oder her, Wecker auf 8 Uhr stellen.
Nicht zwingend, wie gesagt hätte sie auch emailen können, mit der Personalabteilung in Kopie - falls die Vorgesetzte krank sein sollte.

Zum Glück gab es für das "Fehlverhalten" nur eine schriftliche Ermahnung, ne Abmahnung wäre auch denkbar gewesen.
 
Mishi schrieb:
Hier übernehmen Azubis auch mal die Schichtleitung und verteilen die Medikamente an die Bewohner.

Das ist rechtswidrig! Ab dem dritten Jahr der Ausbildung darf ein Azubi die Schicht leiten, aber nur wenn eine Fachkraft unterstützend anwesend ist!
Ein Azubi sollte sich davor hüten, diese Aufgaben alleine zu übernehmen, denn sollte ein Bewohner durch falsche Medikamentengabe schwer erkranken, oder schlimmeres, dann kann das eine solch empfindliche Klage nach sich ziehen, dass der Azubi sein Leben lang nicht mehr glücklich wird! Also ganz ehrlich: Diese Einrichtung gehört überprüft!!
 
Gespräch suchen > Ablauf-Protokoll aufzeigen (ist ja nachvollziehbar, wann angerufen wurde usw) > schriftlich bestätigen lassen

Falls nix helfen sollte, folgenden Umstand anmerken und an den MDK verweisen:
Hier übernehmen Azubis auch mal die Schichtleitung und verteilen die Medikamente an die Bewohner
Dieser liebt es Dienstpläne zu durchforsten ^-^
 
Natürlich ist das rechtswidrig, aber das ist überall so. Da muss man sich keine Illusionen machen.
 
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