Ersteigerung auf eBay - Falsches Produkt geliefert - streiten?

Furi

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
392
Guten Tag,

bräuchte mal euren kurzen Rat aus Käufersicht:

Auf eBay (Deutschland) Produkt zum Ersteigern von Privat (Zustand "neu") gesehen, das nicht mehr produziert wird und dessen Restbestände derzeit teuer verkauft werden (nur noch in Tschechien verfügbar). Artikelbild zeigte Smartphone-Screenshot von besagtem Restbestand aus Tschechien mitsamt Preis, Produktbild und genauer Produktbezeichnung, sodass durch das Produktbild das exakte Produkt identifizierbar ist. In der Artikelbeschreibung stand die Produktbezeichnung nur verkürzt da, denn der Hersteller bietet das Produkt in verschiedenen Varianten an (mit jeweils ähnlichen, aber differenzierbaren Bezeichnungen).

Käufer hat also Preisvorschlag gesendet, mit der Frage, ob es tatsächlich das Produkt, wie auf dem Bild, mit der Produktbezeichnung so und so und dem Merkmal so und so ist. Verkäufer sendet Gegenvorschlag mit Antwort "Ja, wie auf den Bildern zu sehen."

Käufer hat den Gegenvorschlag abgelehnt, aber das Produkt schlussendlich doch ersteigert.

Wie zu erwarten, kam ein anderes Produkt beim Käufer an (noch dazu nicht mehr eingeschweisst, aber neuwertig, also egal), welches auch so deutlich günstiger zu bekommen wäre.

So, nun meine Rechtsauffassung: Käufer kann sich entweder kurz ärgern und Geld zurückerstatten lassen (zur Not über Paypal / Käuferschutz), hat dann aber nichts davon gehabt, außer Ärger.

Oder Käufer kann darauf bestehen, das Produkt zu erhalten, was er ersteigert hat, bzw. den Beschaffungswert (den Verkäufer in seiner Auktion sogar im Produktbild hatte) erstatten lassen.

Kleine Anmerkung dazu: Käufer hat das Produkt bereits zu einem höheren Preis ersteigert, als das korrekte Produkt in den früheren Auktionen weg ging, d.h. Gewissensbisse bestehen hier nicht. Käufer hat ja im Grunde bei Rückerstattung (Widerruf) nur Aufwand und keinen Nutzen wegen Fehler des Verkäufers.

€dit - Alternative: Via Käuferschutz Sache klären, Preis + VK zurückerstatten lassen und Verkäufer kann das Produkt zurückerhalten, sobald er Differenzbetrag + zusätzliche VK überwiesen hat. Vorausgesetzt der Käuferschutz macht das mit.

Seh ich das so richtig? Was würdet ihr machen? Ersteigerungswert ca 100€, Neuwert derzeit ca. 260€.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Aber der geschäftliche Verkäufer des meines Wissens nach einzigen Restbestands dieses Produkts in Europa sitzt in CZ. Der private Verkäufer sitzt in D, so wie ich.
 
Na dann schreib ihm dass der Artikel nicht der Beschreibung entspreche und dann forderst du entweder den gekauften Artikel oder, dass er dir dein Geld zurückerstattet und du ihm dann den Artikel zurückschickst. Lässt er sich nicht darauf ein an ebay/Paypal wenden.

Ein widerrufsrecht hast du nicht.

Und was meinst du mit:
Furi schrieb:
Käufer hat ja im Grunde bei Rückerstattung (Widerruf) nur Aufwand und keinen Nutzen wegen Fehler des Verkäufers.
Willst du dich jetzt wirtschaftlich daran bereichern obwohl dir gar kein Schaden entstanden ist? Einfach nur aus Prinzip weil jemand einen Fehler gemacht hat?
 
ChotHoclate schrieb:
Willst du dich jetzt wirtschaftlich daran bereichern obwohl dir gar kein Schaden entstanden ist? Einfach nur aus Prinzip weil jemand einen Fehler gemacht hat?
Wo bereichere ich mich denn? Ich habe einen auf Nachfrage exakt bestimmten Artikel zu einem nicht unrealistischen Preis ersteigert und den hätte ich jetzt gern. Da ich schon befürchtet hatte, dass der Verkäufer sich nicht auskennt, was er da verkauft, mich aber dann auf Nachfrage - aus Dummheit oder Absicht - belügt, befürchte ich nun, dass sich der Verkäufer hier querstellt und den Artikel nur zurücknehmen will.

D.h. ich hatte nur Ärger, geringfügig zeitlichen Aufwand und erhalte nicht das, wofür ich bezahlt habe.

Soll ich jetzt also deiner Meinung nach weiterhin so lange auf diesen doch recht raren Artikel bieten, bis endlich mal der richtige dabei ist?
 
Ich habe dir doch gesagt welche Möglichkeiten du hast, der zitierte Teil liest sich so, als wölltest du jetzt profit darausschlagen.
 
Zwischen deinen Vorschlägen, ChotHoclate, liegt aber ein gewaltiger Unterschied: Denn ob er mir den "gekauften Artikel" zusendet (der eben durch seine Rarität eben derzeit den Neuwert von ~260€ hat - ich habe ja einen "neuwertigen Artikel" gekauft), oder ob er mir das das Geld zurückerstattet, was einen Gegenwert von ~100€ hat, liegt eben die Differenz von ~160€. Ich will ja nicht mehr erhalten, als was ich ersteigert habe, was in meinen Augen erst Bereicherung wäre - aber soll es nun mein Pech sein, dass ein gleichwertiger Artikel bei vermutlich nur noch einem Verkäufer europaweit lieferbar ist?

Wenn ich das richtig verstehe, regelt das ja § 433 BGB. Da dieser Mangel "arglistig verschwiegen" wurde, lässt sich das Gewährleistungsrecht auch nicht ausschließen (was es vornherein schon nicht wurde). Das Widerrufsrecht brächte mir hier mWn dagegen sowieso nicht "mehr".

Und versteh mich nicht falsch: Aber außer Ärger hab ich doch überhaupt nichts davon, wenn er sich nun vor dem Kaufvertrag drücken kann.
Andersherum ist es ja dasselbe: Wenn jemand auf meinen Artikel bietet, erwarte ich ja auch, dass dieser vollständig (!) bezahlt wird, oder nicht? Nur kann ich da dann noch die eBay Gebühren als reellen Schaden draufrechnen, da sich "Ärger" ja nicht in Wert beziffern lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anspruch auf 260€ hast du nicht, neuwertig und neu sind zwei unterschiedliche Dinge.

Es wird sowieso darauf hinauslaufen, dass du dein Geld zurück bekommst. Auf Lieferung des erworbenen Artikels bestehen mag in der Theorie nett klingen, ist aber für den Verkäufer nicht umsetzbar weil er nicht im Besitz dessen sein wird und findet in der Realität so gut wie keine Anwendung, selbst wenn du darauf bestehen würdest

So pauschal sehe ich übrigens keinen arglistig verschwiegen Mangel, eher einen Fehler in der Artikelbezeichnung.
 
ChotHoclate schrieb:
So pauschal sehe ich übrigens keinen arglistig verschwiegen Mangel, eher einen Fehler in der Artikelbezeichnung.
Sicher? Selbst wenn ich explizit nachgefragt habe, weil die Artikelbezeichnung fehlerhaft war und eine konkrete Antwort darauf bekommen habe?
 
Wink mit dem Jägerzaun: Dir war bewusst, dass

Furi schrieb:
die Artikelbezeichnung fehlerhaft war
und Du forderst nun einen Artikel ein von dem es Dir offensichtlich klar war, dass es ihn so nicht zu ersteigern gibt?
 
@--//-- Wie kommst Du denn jetzt da drauf? Kannst Du das bitte näher erläutern?

Den Artikel gibt es sogar mit etwas Glück alle 2-3 Monate in genau diesem Zustand von Privatverkäufern zu ersteigern. Oder eben zum Neupreis vom gewerblichen Händler. Ich habe hier ja nicht auf Jesus Gesichtstuch geboten.

Um zu vergewissern, dass ich weiss, worauf ich biete, habe ich ja nachgefragt. Abgesehen davon hat der Verkäufer ja das Bild mit exakter Produktbezeichnung als Titelbild des Angebots gehabt und bestätigt, dass das der Artikel ist.

Insofern gibt es einen Artikel genau so zu ersteigern und mir war offensichtlich nicht klar, dass ich bei konkreter Nachfrage angelogen werde (ob aus Dummheit oder Absicht ist mir egal). Aber ja, mir war durchaus klar, dass die Artikelbezeichnung fehlerhaft, bzw. widersprüchlich war (wenn man das Produktbild zur Artikelbezeichnung rechnet).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich komme drauf, weil das Deine Worte sind. Dir war offensichtlich klar, dass die Artikelbezeichnung nicht dem Artikel entspricht. Das hast Du ja selbst in diesem Thread gesagt. Daher bleibt der einzige Rat einen Anwalt zu konsultieren, wenn Dir die Angelegenheit wichtig ist.
 
Um welchen Artikel handelt es sich denn und gib bitte mal nen Link zur Auktion.
 
Gerne:

Dashcam AUTO VOX X

Mein Problem ist, dass ich mit dieser Version nichts anfangen kann. Das habe ich früher schon ausgemessen. Ich möchte die Variante, wie auf dem Bild, mit Halterung, das Modell nennt sich konkret X1pro. Geliefert wurde übrigens die X2, hätte man als Verkäufer auch sehr leicht selbst feststellen können, steht ja drauf.
 
Da hast Du Dich hier aber arg unglücklich ausgedrückt, was die Aufsuche eines Rechtsbeistands unterstreicht.
 
@--//--
Kannst du das bitte erläutern (ernst gemeint)? Dann kann ich mich künftig konkreter ausdrücken.
 
Okay, da gebe ich dir natürlich recht. Das wäre ein Unterschied der dem Verkäufer hätte klar sein müssen.

Ich denke, stressfreier wird es für dich sein die cam einfach zurückzugeben.

Zukünftig vielleicht besser die Dinge beim Namen nennen und nicht so ein Geheimnis draus machen ;)
 
ChotHoclate schrieb:
Anspruch auf 260€ hast du nicht, neuwertig und neu sind zwei unterschiedliche Dinge.

Es wird sowieso darauf hinauslaufen, dass du dein Geld zurück bekommst. Auf Lieferung des erworbenen Artikels bestehen mag in der Theorie nett klingen, ist aber für den Verkäufer nicht umsetzbar weil er nicht im Besitz dessen sein wird und findet in der Realität so gut wie keine Anwendung, selbst wenn du darauf bestehen würdest
[...]

Ja? Mache ich ständig so und habe damit überragenden Erfolg.
 
Glückwunsch, erstaunlich, dass du ständig falsche Artikel zugeschickt bekommst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hardwarious und ThomasK_7
Zurück
Oben